Die Immobilienrente entsteht aus dem Verkauf des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung. Immobilienvermögen, das man außerhalb einer Spekulationsfrist verkauft, ist steuerbefreit, sofern es in einer Summe, also als Einmalzahlung, ausgezahlt wird.
Leib-/Zeitrenten gelten, in Abhängigkeit von der gewählten Laufzeit, als ertragsteilsteuerliches Einkommen und unterliegt eventuell der Besteuerung, wenn die Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. In der Regel sind das 5 bis 15 Prozent der Leibrente bzw. Zeitrente. Es gibt durchaus realistische Möglichkeiten, dass keine Steuern anfallen. Wir empfehlen Ihnen, hier mit uns zu sprechen da ggf. ein andere Modell besser für Sie geeignet wäre.