Seit Jahren anhaltende Kaufpreissteigerungen machen Preisabschläge bei Immobilienverrentung mehr als wett / Berechnung: In München trotz Verrentung bei Durchschnittswohnung noch bis zu 750.000 Euro Mittelzufluss realisierbar
Auch die Corona-Krise konnte die Immobilienpreisentwicklung in Deutschland, die vor etwa zehn Jahren ihren Beginn nahm, bisher nicht bremsen – im Gegenteil. In Anbetracht zunehmender Unsicherheit bleiben Sachwerte mehr gefragt denn je. So spricht zum Beispiel das Research Unternehmen Empirica von einem Plus von sieben bis zehn Prozent in der ersten Jahreshälfte 2020, der IVD von einem Zuwachs von 6,7 Prozent. Von der Preisentwicklung profitieren nicht nur Verkäufer, sondern ebenso Senioren, die ihre Immobilie verrenten und bis zum Lebensende weiter in ihr wohnen möchten. Darauf weist die DEGIV hin, die Gesellschaft für Immobilienverrentung.
„Besonders im Umkreis der Ballungsräume gleicht der Wertzuwachs der vergangenen zehn Jahre den Abschlag bei der Immobilienverrentung von gut 30 Prozent mehr als aus“, sagt Özgün Imren, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV. Die Immobilienverrentung ermöglicht es Senioren, den theoretischen Buchgewinn auf ihr Objekt zu realisieren – ohne die Wohn- und Lebenssituation ändern zu müssen.
Wer laut Berechnungen der DEGIV in München Eigentümer einer gut gelegenen, gut ausgestatteten Vierzimmerwohnung mit 100 Quadratmeter Wohnfläche ist, die 2010 etwa 550.000 Euro wert war, kann heute – je nach Alter bei Verrentung – nach Abzug des Abschlags noch immer schätzungsweise 700.000 bis 750.000 Euro erzielen. Hinzu kommt das lebenslange kostenlose Wohnrecht in den bislang eigenen vier Wänden. „Eigentümer im Ruhestand können ihr Objekt zu Geld machen und weiter mietfrei darin wohnen. Senioren können ihre Liquidität verbessern und durch das Nießbrauchrecht weiterhin in der gewohnten Umgebung wie ein Eigentümer leben“, erläutert Mesut Yikilmaz, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV.
Immobilienverrenter profitierten zudem von einem hohen steuerfreien Mittelzufluss, mit dem nicht nur ein höherer Lebensstandard im Alter möglich ist, sondern ebenso die teilweise Weitergabe von Vermögen an Erben zu Lebzeiten.