Mün­chen, 20. Juli 2021. Die eige­ne Immo­bi­lie zu ver­ren­ten wird für immer mehr Senio­ren eine Opti­on, um die finan­zi­el­le Situa­ti­on auf­zu­bes­sern. Mit zuneh­men­der Beliebt­heit gelan­gen immer mehr Model­le auf den Markt. „Zu den gän­gigs­ten Model­len gehö­ren neben Nieß­brauch und der Leib­ren­te auch die Rück­mie­te der Teil­ver­kauf und das Woh­nungs­recht. Es lässt sich aber nicht pau­schal beant­wor­ten, wel­che Vari­an­te für wen ide­al ist. Inter­es­sen­ten müs­sen abwä­gen, wie wich­tig ihnen regel­mä­ßi­ge Zah­lun­gen, Mit­be­stim­mung oder Sicher­heit sind“, sagt Özgün Imren, Grün­der und Geschäfts­füh­rer der Gesell­schaft für Immobilien­verrentung (DEGIV), die mitt­ler­wei­le in fast ganz Deutsch­land aktiv ist. Er rät Inter­es­sen­ten, unab­hän­gi­ge Exper­ten hin­zu­zie­hen und die Model­le indi­vi­du­ell zu ver­glei­chen. Grund­sätz­lich funk­tio­nie­ren die Ver­ren­tungs­mo­del­le alle ähn­lich: Älte­re Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer haben die Mög­lich­keit, das selbst genutz­te Immo­bi­li­en­ver­mö­gen zu Geld zu machen – ohne dass sich die Wohn­si­tua­ti­on ändert. Jemand ande­res kauft das Objekt, die Senio­ren müs­sen jedoch nicht aus­zie­hen. Mit dem Geld kön­nen sie ihre Ren­te auf­zu­bes­sern, sich eine bes­se­re Pfle­ge gön­nen oder verreisen.

Mit Blick auf die gän­gigs­ten Ver­ren­tungs­mo­del­le betont Özgün Imren: „Die Aus­wahl des pas­sen­den Modells ist immer abhän­gig von der indi­vi­du­el­len Lebens­si­tua­ti­on – daher soll­ten Ver­ren­tungs­in­ter­es­sier­te vor einer Ver­kaufs­ent­schei­dung die ver­schie­de­nen Model­le genau prü­fen.“ Nach­fol­gend gibt die DEGIV einen Über­blick über die gän­gigs­ten Ver­ren­tungs­mo­del­le. Grund­sätz­lich eig­net sich die Immobilien­verrentung für Eigen­tü­mer ab 65 Jah­ren, die ihr Haus oder ihre Woh­nung nicht ver­er­ben wol­len bezie­hungs­wei­se kön­nen oder sich ein Leben ohne finan­zi­el­le Eng­päs­se wünschen.

Ver­ren­tungs­mo­dell Nießbrauch

Ent­schei­den sich Senio­ren für eine Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch, wird die Immo­bi­lie mit nota­ri­ell ein­ge­tra­ge­nem, lebens­lan­gem oder befris­te­tem Nut­zungs­recht ver­kauft. Der Nieß­brauch­be­rech­tig­te erhält den Immo­bi­li­en­kauf­preis als Ein­mal­zah­lung und ver­fügt somit über sofor­ti­ge Liqui­di­tät. Außer­dem gilt es zu berück­sich­ti­gen, dass beim Ver­kauf ein Abschlag, abhän­gig vom Alter des Ver­käu­fers, auf den Wert der Immo­bi­lie ein­ge­rech­net wer­den muss. Die Beson­der­heit an die­sem Modell im Ver­gleich zu ande­ren: Der eins­ti­ge Eigen­tü­mer ver­fügt auch nach dem Ver­kauf über ein Nut­zungs­recht sei­ner bis­he­ri­gen Immo­bi­lie. Es steht die­sem sogar offen, das Objekt an Drit­te zu ver­mie­ten zum Bei­spiel im Fal­le eines Umzu­ges ins Pfle­ge­heim. Ob Alters­vor­sor­ge oder Welt­rei­se: Die DEGIV emp­fiehlt die­ses Modell Ver­ren­tungs­in­ter­es­sier­ten, die Liqui­di­tät umge­hend in Form einer ein­ma­li­gen Aus­zah­lungs­sum­me benö­ti­gen und sowohl die Eigen­nut­zung, als auch Ver­mie­tung der Immo­bi­lie in Erwä­gung ziehen.

Ver­ren­tungs­mo­dell Rückmiete

Die Ver­ren­tung mit Rück­mie­te ist ein klas­si­sches Modell des Immo­bi­li­en­ver­kaufs mit der spe­zi­el­len Aus­prä­gung des nota­ri­ell abge­si­cher­ten, lebens­lan­gen Wohn­rechts. Im Unter­schied zu ande­ren Ver­ren­tungs­mo­del­len zahlt der vor­ma­li­ge Eigen­tü­mer bei der Rück­mie­te eine monat­li­che Mie­te an den Käu­fer (Ver­mie­ter).  Nach Ver­trags­ab­schluss   besteht somit ein ver­trag­lich ver­ein­bar­tes Nut­zungs­ent­gelt zwi­schen Ver­käu­fer und Ver­mie­ter. Das Wohn­recht ist sei­tens des Ver­mie­ters, vor­be­halt­lich der rich­ti­gen Aus­ge­stal­tung des Miet­ver­tra­ges, nicht künd­bar. Die­ses Modell ist laut der DEGIV beson­ders pas­send für Senio­ren, die sich einen mög­lichst hohen Ver­kaufs­er­lös wün­schen, im gewohn­ten zuhau­se blei­ben zu können.

Ver­ren­tungs­mo­dell Wohnungsrecht

Das Woh­nungs­recht bezeich­net das einer Per­son zuge­spro­che­ne Recht über die Gesamt- oder Teil­nut­zung der zum Ver­kauf ste­hen­den Immo­bi­lie. Beim Immo­bi­li­en­ver­kauf muss ein Abschlag auf den Wert der Immo­bi­lie ein­ge­rech­net wer­den, vari­ie­rend je nach Alter des Ver­käu­fers und Dau­er des Woh­nungs­rechts. Der Ver­käu­fer erhält den Ver­kaufs­preis in Form einer Ein­mal­zah­lung. Egal ob für einen befris­te­ten Zeit­raum oder bis an das Lebens­en­de: Das Woh­nungs­recht wird ver­trag­lich doku­men­tiert und nota­ri­ell im Grund­buch ein­ge­tra­gen. Ent­schei­den sich Senio­ren für ein lebens­lan­ges Woh­nungs­recht, erlischt es mit dau­er­haf­tem Aus­zug des Begüns­tig­ten und kann ledig­lich mit des­sen Zustim­mung vor­zei­tig been­det wer­den. Die Ver­ren­tung per Woh­nungs­recht eig­net sich für all jene Ver­ren­tungs­in­ter­es­sier­ten, die sofort Liqui­di­tät in Form einer Ein­mal­zah­lung benö­ti­gen und sich sicher sind, dass sie ihre Immo­bi­lie sel­ber ein Leben lang nut­zen wollen.

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Ver­ren­tungs­mo­dell Teilverkauf

Anders als bei den ande­ren Ver­ren­tungs­mo­del­len ver­kau­fen Senio­ren beim Teil­ver­kauf nicht das gesam­te Objekt, son­dern nur einen Teil der Immo­bi­lie – maxi­mal bis zu 50 Pro­zent. Der Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie legt ange­sichts sei­nes Kapi­tal­be­darfs die Grö­ße des Teil­ver­kaufs fest. Die­se Anga­be ist Grund­la­ge für die pro­zen­tua­le Höhe des Anteils, wel­cher von der Immo­bi­lie ver­kauft wird. Der tages­ak­tu­el­le Ver­kehrs­wert liegt der Berech­nung des Objekts zugrun­de. Wie beim Ver­ren­tungs­mo­dell mit Nieß­brauch, erhält der Ver­käu­fer die Ver­kaufs­sum­me als Sofort­zah­lung unmit­tel­bar nach Ver­trags­ab­schluss und kann die Immo­bi­lie ent­we­der sel­ber nut­zen oder ver­mie­ten. Außer­dem muss der vor­ma­li­ge Allein­ei­gen­tü­mer einen monat­li­chen Betrag an den Teil­käu­fer zah­len. Die­ses Pro­dukt ist ver­gleich­bar mit der Auf­nah­me einer Hypo­thek, die durch den defi­nier­ten Immo­bi­li­en­an­teil abge­si­chert wird. Die DEGIV erkennt den Teil­ver­kauf als pas­sen­des Modell für Senio­ren an, die bereits wis­sen, für wel­che Zwe­cke die Liqui­di­tät genutzt wer­den soll und sich ihres Kapi­tal­be­darfs genau bewusst sind.

Ver­ren­tungs­mo­dell Leibrente

Beim Modell der Leib­ren­te geht das Immo­bi­li­en­ei­gen­heim des Ver­käu­fers unmit­tel­bar nach Ver­trags­ab­schluss in das Eigen­tum des Käu­fers über. Im Unter­schied zum Nieß­rauch-Modell erhält der Ver­käu­fer im Gegen­zug für den Ver­kauf statt einer Ein­mal­zah­lung lebens­lang eine monat­li­che Ren­ten­zah­lung – abhän­gig vom Alter, Geschlecht und Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie – sowie lebens­lan­ges, nota­ri­ell ein­ge­tra­ge­nes Wohn­recht. Der Käu­fer muss die Kos­ten für die Immo­bi­lie inklu­si­ve Leib­ren­te jedoch nicht als Ein­mal­be­trag auf­brin­gen. Das Modell garan­tiert Kon­ti­nui­tät in der Aus­zah­lung und punk­tet laut der DEGIV mit lang­fris­ti­ger finan­zi­el­ler Sicher­heit und der monat­li­chen Abde­ckung lau­fen­der Kosten.

 

 

 

Über DEGIV – Die Gesell­schaft für Immobilien­verrentung GmbH 

DEGIV – das TÜV und DEKRA zer­ti­fi­zier­te Unter­neh­men hat sei­nen Sitz in Mün­chen und spe­zia­li­siert sich seit meh­re­ren Jah­ren auf den Immo­bi­li­en­ver­kauf auf Nieß­brauch­ba­sis für die Gene­ra­ti­on 65+ und ihre Ver­mitt­lung an Inves­to­ren. Ziel­set­zung ist es, den Senio­ren das lebens­lang miet­freie Woh­nen im ver­trau­ten Zuhau­se bei finan­zi­el­lem Spiel­raum und hoher Lebens­qua­li­tät zu ermög­li­chen. DEGIV ist Test­sie­ger in der Ser­vice­stu­die „Anbie­ter Immobilien­verrentung 2021“, durch­ge­führt vom Deut­schen Insti­tut für Ser­vice­qua­li­tät. Neben dem Münch­ner Stamm­sitz hat das deutsch­land­weit täti­ge Unter­neh­men Nie­der­las­sun­gen in Stutt­gart, Ham­burg, Düs­sel­dorf und Berlin.