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Wichtige Gründe, weshalb Sie das Erbe rechtzeitig regeln sollten

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Je früher, umso günstiger und konfliktfreier

Im Laufe von Jahrzehnten haben Sie sich Ihr Zuhause aufgebaut und die Hypotheken abgetragen. Zurecht sind Sie stolz auf Ihren Besitz. Allerdings stellt sich die Frage, was passiert, wenn Sie einst nicht mehr auf dieser Erde weilen. Das Thema des Erbes birgt in zahlreichen Fällen Konfliktpotenzial, das Sie mit einem Testament deutlich entschärfen können. Ebenso können Sie aktiv in die Ihnen möglicherweise nicht schmeckende gesetzliche Erbreihenfolge eingreifen oder den potenziellen Erben steuerliche Vergünstigungen ermöglichen. Hier einige Konstellationen und Szenarien, die aufzeigen, wieso Sie das Erbe umgehend regeln sollten:

Manchmal ist es bekanntlich kompliziert

Nicht immer sind die Familienkonstellation und der Familienzusammenhalt so rosig wie gewünscht. Der klassische Fall, dass Sie nach einem erfolgreichen Arbeitsleben und anschließend goldenem Lebensabschnitt Ihren Besitz ohne aufkeimende Streitigkeiten an Ihre Kinder vererben, ist tatsächlich seltener als gedacht. Zumindest solange das Erbe nicht eindeutig und klar geregelt ist. Ein Konflikt kommt selten allein. Ein Thema, das Literaten, Regisseuren und weiteren Künstlern immer wieder kreativen Zündstoff liefert.

Jetzt schon Erbe an die Kinder verteilen

Klar ist allerdings, dass es sehr harmonische Familien gibt. Nur gut, wenn auch Sie dieses Glück haben. Oftmals ist es sinnvoll, vorzeitig zumindest einen Teil zu vererben. Die Nachkommen stehen vielleicht selbst gerade vor einer Investition, benötigen Geld für die Finanzierung des Studiums oder wollen sich selbstständig machen. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb zeitnah und nicht erst irgendwann mal Kapital benötigt wird. Bei einem vorzeitigen Erbe handelt es sich juristisch und fiskalisch um eine Schenkung, die statt mit Erbschaftssteuer eben mit der Schenkungssteuer belegt wird. Der Vorteil dabei ist allerdings, dass die Freibeträge mehrfach in Anspruch genommen werden können. Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer können alle 10 Jahre genutzt werden.

Sie haben keine Kinder, lediglich ferne Verwandte

Dass Paare erbberechtigte Kinder haben, ist keinesfalls in Stein gemeißelt. Falls Sie kinderlos sind und lediglich entfernte Verwandte haben, mit denen Sie kaum etwas bis gar nichts zu tun haben, sehen Sie möglicherweise keinen Sinn darin, den Ihnen unbekannten Verwandten Ihren Besitz zu vererben. Eine Lösung muss her. In Ihrer letztwilligen Verfügung könnten Sie festlegen, dass das Erbe etwa an eine gemeinnützige Stiftung geht oder für sonstige gute Zwecke eingesetzt wird. Entfernte Verwandte haben keinen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Schön und gut; Sie hätten damit eine konkrete Regelung getroffen. Besser noch: Sie verkaufen die eigenbewohnte Immobilie zu Lebzeiten, bleiben mit Nießbrauchrecht darin wohnen und genießen Ihr Leben mit größerer finanzieller Unabhängigkeit.

Damit Patchwork-Kinder nicht ungleich erben

Konfliktbeladen ist das Erbe häufig auch bei Patchworkfamilien mit Kindern aus früheren Ehen der Partner. Die Kinder oder Enkel des jeweils anderen Partners würden ohne Testament beim Erbe leer ausgehen. Sind Kinder aus gemeinsamer Ehe vorhanden, erst recht, zumal ihnen kein Pflichtteil zustünde. Allemal sinnvoll, damit es nicht zu Streitereien kommt, ist es, mit der letztwilligen Verfügung dafür zu sorgen, dass alle zu gleichen Teilen bedacht werden.

Es herrscht unlösbarer Krach mit den Nachkommen

Selbstverständlich ist es Ihr Wunsch, sich mit Ihren Kindern gut zu verstehen. Dass es dafür keine Garantie gibt, ist uns allen allerdings sehr bewusst. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Eltern und Kinder zerstritten und sämtliche Brücken zueinander längst abgerochen sind. Kein Kontakt mehr vorhanden; und wenn doch, dann ist der ausschließlich von nicht enden wollenden Auseinandersetzungen geprägt. Trotz größter Bemühungen ist keine noch so winzige Basis mehr vorhanden. Die Situation ist bitter; aber sie ist, wie sie ist. Sie sehen nicht ein, den Kindern Ihr Vermögen zu hinterlassen.

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Komplett enterben so gut wie nie möglich

Nun könnten Sie sich filmreif verhalten und sagen „Du bist enterbt“. Und dabei wähnen Sie sich in dem Glauben, mit dem Ausschluss aus dem Testament würde die Person nunmehr leer ausgehen. Tatsächlich aber ist das ein Irrglaube. Solchen Szenarien hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten Pflichtteil einen Riegel vorgeschoben. Garantiert wird mit dem Pflichtteil-Erbe, dass die grundsätzlich Erbberechtigten auch bei einer per Testament aktiv veränderten Erbreihenfolge einen Mindestanteil der Hinterlassenschaft erhalten. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Trotz Eingriff in die Erbreihenfolge bleibt der Pflichtteil-Anspruch erhalten

Nehmen wir das Beispiel, dass Sie Ihren Ehepartner nach Ihrem Ableben absichern wollen. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt Ihr Ehepartner die eine Hälfte des Nachlasses; unter den Kindern wird die andere Hälfte aufgeteilt. Theoretisch müsste also Ihr Ehepartner den Kindern deren Anteil wiederum abkaufen, um in der Immobilie wohnen bleiben zu können. Mit wohlgemeint bestem Gewissen setzen Sie also Ihren Ehepartner als Alleinerbe ein und glauben sich auf der sicheren Seite. Aber nein, das funktioniert so nicht. Testamentarisch haben Sie in die Erbreihenfolge eingegriffen. Gesetzlich stünde den beiden Kindern jeweils ein Viertel zu. Trotz Ausschluss in Ihrer letztwilligen Verfügung haben die Nachkommen Anspruch auf den Pflichtteil, nämlich die Hälfte des gesetzlichen Anteils, also – bei zwei Kindern – je ein Achtel.

Wenn Sie nicht den Staat und Ihnen Unbekannte beerben wollen

Tatsächlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 1936 festgelegt, dass der Staat erbt, sofern keine anderen Erben vorhanden sind. Zwar steht der Bund in der gesetzlichen Erbreihenfolge an letzter Stelle hinter Verwandten, Ehegatten und Lebenspartnern und kann insofern einen Nachlass nicht beliebig übernehmen. Gibt es jedoch weder Erben noch ein rechtssicheres Testament, geht das Vermögen an den Staat, wodurch zwangsläufig Menschen profitieren, zu denen Sie keinerlei Beziehung hatten.

Auch hier kann die Lösung nur heißen: Verkaufen Sie zu Lebzeiten und profitieren Sie dabei von den zahlreichen Vorzügen der Immobilienverrentung mit eingetragenem, lebenslangem Nießbrauchrecht. Das Kapital, das Sie jetzt nicht ableben, das Geld, das sie nicht für Ihre eigene Sicherheit und Lebensqualität verwenden, übernimmt ansonsten eines Tages der Staat. Für wen verzichten Sie?

Kurioserweise ist es nur zu Lebzeiten Ihr Eigentum

Das Paradoxe bis Kuriose daran: Zu Lebzeiten können Sie mit Ihrem Vermögen – dazu gehört eben auch Ihre Immobilie – machen, was Sie wollen. Sie können Ihren Besitz sinnlos verprassen, sich davon richtig etwa gönnen oder was auch immer. Es gibt keine gesetzliche oder moralische Verpflichtung dafür, sich selbst teils schmerzhaft einzuschränken und auf Lebensqualität zu verzichten, damit nach Ihrem Tod ein üppiges, nicht angeknabbertes Erbe verbleibt. Und vor allem: Sie können Ihren goldenen Lebensabschnitt genießen.

Modelle der Immobilienverrentung machen das Erbe günstiger und konfliktfreier

Und so können wir nur betonen, wie wichtig es nicht nur für Senioren ist, die Angelegenheiten inklusive letztwilliger Verfügung rechtzeitig zu regeln. Besonders dringlich ist das für Immobilienbesitzer, zumal Immobilien im Erbrecht einen speziellen Status haben. Tatsächlich lassen sich mit dem Konzept der Immobilienverrentung mit eingetragenem Nießbrauchrecht etliche Vorteile darstellen. So werden vorprogrammierte Konflikte entschärft, steuerliche Vorteile ausgeschöpft und vieles mehr. Beispielsweise ist es denkbar, dass die Immobilie per Immobilienverrentung an die Kinder veräußert wird. Der im Grundbuch eingetragene Nießbrauch senkt den Verkehrswert der Immobilie, wodurch die Steuerlast deutlich niedriger ausfallen kann.

Disclaimer und Einladung zum unverbindlichen Informationsgespräch

Ganz klar: Wir sind weder Steuerberater noch Juristen und dürfen insofern auch keine steuerliche oder juristische Beratung durchführen. Zu verstehen sind diese Ausführungen demnach als eine Auflistung öffentlicher zur Verfügung stehender Informationen. Allerdings sind wir Spezialisten in der Immobilienverrentung. Über deren Vorzüge und Ausgestaltungsmodelle beraten unserer zertifizierten Verrentungsexperten Sie gerne ebenso umfassend wie verständlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, welche Vorteile es hat, wenn Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig regeln.

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