Eine Entwicklung, die Immobilienverrentung zunehmend in den Fokus der Sicherheit rückt
Viele Menschen durchleben momentan eine schwere Zeit. Eine Situation, in der wir uns eigentlich Sicherheit statt Erosion des Urvertrauens und zunehmender gesellschaftlicher Spaltung wünschen. Leider setzt die Politik im Eilverfahren zu einer weiteren Schwächung des ehemals verlässlicheren Bodens unter den Füßen von Verbrauchern an. Grundfalscher könnte der Zeitpunkt gar nicht sein. Aktuell soll der sogenannte Höchstrechnungszins gesenkt werden, der Höchstzins, mit dem Versicherer Verträge kalkulieren dürfen. Das hat einschneidend negative Auswirkungen auf die erzielbaren Renten im Kontext der staatlich geförderten Altersversorgung:
Staatlich geförderte Lebensversicherungen werden zu Wackelkandidaten
Lange Jahre galt die staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente als eine der erstrebenswerten Säulen der privaten Altersvorsorge. Etliche Menschen hierzulande zahlen in diese Renten-Modelle ein, allein bei der Riester-Rente waren das Stand 2020 über 16,4 Millionen Verträge. Nun will Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Zins für Lebensversicherungen erneut senken. Deutlich negativ werden das die Sparer zu spüren bekommen, die über Riester-/Rürup-Verträge ihr Auskommen im Pensionsalter aufstocken wollten. Der Knackpunkt ist der „Höchstrechnungszins“ in der Lebensversicherung. Künftig soll der per neuer Verordnung aus dem Bundesfinanzministerium auf 0,25 % sinken. Aktuell liegt der Höchstrechnungszins bei 0,9 %.
Fachleute prognostizieren um 10 Prozent sinkende Renten
Dass in den meisten Vertragen – obschon sehr klein – steht, dass die tatsächliche Rentenhöhe erst nach der Ansparphase konkret berechnet wird, bedeutet somit faktisch, dass künftig weniger ausbezahlt wird als ehemals versprochen, garantiert und vor allem erwartet. Das Kuriose: Die Bundesregierung schreibt sich grundsätzlich auf die Fahnenstange, den Aufbau der zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern. Mit der Senkung des Höchstrechnungszinses erreicht sie exakt das Gegenteil. Vielmehr wirkt die sich auf nahezu alle kapitalbindenden Tarife negativ aus und führt zu deutlich niedrigeren Rentenleistungen. Fachleute gehen davon aus, dass die Renten durchschnittlich um 10 Prozent sinken werden.
Riesterverträge müssen verpflichtend verrentet werden
Nicht zu vergessen, dass die staatlich geförderten Modelle nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden, sondern verpflichtend als private Rente konzipiert sein müssen. Demnach landet der angesparte Betrag zum Auszahlungszeitpunkt wiederum bei der Versicherungsgesellschaft. Und die ist auf diese Form der Zwangsrente bestens vorbereitet. Ein unheilvolles Omen: Die Rente wird faktisch geschmälert; ob Sie den Einzahlbetrag jemals erhalten, bleibt aufgrund der meistens zugunsten der Versicherungen kalkulierten Lebenserwartung höchst fraglich.
Offensichtlich lange in eine höchst fragile Säule der Altersvorsorge einbezahlt
Den Versicherten wird damit nochmals vor Augen geführt, wie wackelig langfristig ausgerichtete Vorsorgemaßnahmen sind. Sicherlich hätten Sie noch vor wenigen Jahren nicht annähernd damit gerechnet, die Säulen der Altersvorsorge könnten derartig fragil dastehen wie der schiefe Turm von Pisa. Niemals hätten Sie vermutet, dass per simplem Fremdzugriff die Erträge aus den langfristigen Rürup- und Riester-Modellen mit einem Federstrich gekürzt werden, ohne dass Sie sich hätten wehren können. Wenn man sich monatlich beschränkt, um in die eigene Zukunft einzuzahlen, erwartet man ebenso verlässliche, den Vorhersagen entsprechende Rentenzahlungen. Gerade dann, wenn diese Anspar-Variante auch noch staatlich gefördert wird. So viel zum Thema Sicherheit.
Vertrauen in ehemals verlässliche Spar- und Anlageformen gefährdet
Leider sinkt dadurch nicht nur der Höchstzins, sondern zugleich das Vertrauen in ehemals verlässliche Spar- und Anlageformen. Umso mehr rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie sich die Otto-Normal-Bürger*innen eine zuverlässige und planbare Rente aufbauen können. Und in diesem Sinne wird Ihnen bewusst, dass das vielzierte Betongold noch immer zu den langfristig sichersten Alternativen gehört. Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie weitaus flexibler, eigenbestimmter und sicherer; erst recht angesichts der zunehmend beliebter werdenden Modelle der Immobilienverrentung mit eingetragenem Nießbrauch. Es geht um Berechenbarkeit und eben auch darum, dass Sie sich auf einmal genannte Zahlen verlassen können.
Eine Immobilienverrentung klingt interessant für Sie?
Dann zögern Sie nicht und füllen noch heute unser Onlineformular aus, um sich ein kostenfreies & unverbindliches Angebot erstellen zu lassen! Wir beraten Sie gerne persönlich am Telefon oder auch direkt an unseren Standorten.
Immobilienverrentung mit Nießbrauch als verlässliche Alternative
Bei der Immobilienverrentung verkaufen Sie zu Lebzeiten das Zuhause an solvente Käufer oder Investoren, allerdings ohne ausziehen zu müssen. Dafür wird im Grundbuch ein Nießbrauchrecht an erstem Rang im Grundbuch verankert. Der Nießbrauch reicht über ein lebenslanges Wohnrecht noch hinaus. Sie können nicht nur lebenslang im gewohnten Zuhause wohnen, sondern auch die Früchte aus der Immobilie ziehen, sie also beispielsweise vermieten und von den Mieteinnahmen profitieren. Sie erhalten die Verkaufssumme, die – grob erklärt – aus dem Verkehrswert Ihrer Immobilie abzüglich des kalkulierten Nießbrauchrechts ermittelt wird. Die ermittelte Summe ist verlässlich und unterliegt nicht irgendwelchen staatlichen Hintergrundentscheidungen. Exakt das, was Sie sich in diesen stürmischen Zeiten wünschen.
Diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten mit individueller Entscheidungsfreiheit
Dabei gibt es etliche verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten. So ist die Auszahlung in einem Komplettbetrag denkbar. Diese frei verfügbaren Mittel oder einen Teil davon können Sie nun nutzen, um damit beispielsweise in eine Sofortrente einzuzahlen, mit der Sie lebenslang ihr monatliches Budget aufstecken. Wohlgemerkt, die Betonung liegt auf dem Wort „können“. Die Entscheidung steht Ihnen frei. Sie können das Geld für eine Verrentung verwenden; anders als bei Riester, Rürup & Co. ist das aber keine Pflichtvoraussetzung. Bei Riester-Verträgen etc. müssen Sie die angesparte Summe verrenten.
Bessere Konditionen möglich, da Sie kein Zwangskunde sind
Einher gehen damit auch mögliche bessere Konditionen bei den Sofortrenten. Bei den staatlich geförderten Lebensversicherungen müssen die Versicherer nicht um Kunden für die Rentenverträge werben. Die Politik sorgt durch die Rentenpflicht dafür, dass die Versicherungsnehmer gar keine andere Wahl haben, als das angesparte Kapital wieder bei den Assekuranzen zu parken. Faktisch bekämen Sie die angesparte Summe niemals zu sehen. Anders bei der Immobilienverrentung mit Nießbrauch. Hier gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Ebenso entfallen hier etwaige Höchstzinsversprechungen per se.
Finanzielle Vorzüge bei Immobilienverrentung auf mehreren Ebenen
Beim Immobilienverkauf nach dem Konzept der Immobilienverrentung mit Nießbrauch haben Sie die Möglichkeit, gleich mehrfach eine Rente zu erzielen. Zunächst über die Ausgestaltung in der Form, dass Sie lebenslang mietfrei wohnen oder das Objekt vermieten können. Dann über die Rentenzahlungen, die mit dem Käufer vereinbart sein können, und nicht zuletzt über die Einzahlung eines Teilbetrags in eine Sofortrente, die nach tagesaktuellem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kalkuliert wird. So schreibt man Sicherheit und Berechenbarkeit.
Immobilienverrentung als Antwort auf die Herausforderung unserer Zeit
Wir von der DEGIV sind spezialisiert auf die Immobilienverrentung in all ihren Ausgestaltungsvarianten. Als Vorreiter sind wir überzeugt davon, dass dieses Modell für sämtliche Beteiligten ausschließlich Vorzüge bietet. Und angesichts der kontinuierlich zunehmenden Interessierten fühlen wir uns in unserer Überzeugung optimal bestätigt. Der Verkauf des eigenen Zuhauses ist und bleibt eine höchst persönliche Angelegenheit. Und da die Anforderung unserer Zeit den Namen „faktische und gefühlte Sicherheit“ lautet, passt die Immobilienverrentung ideal zum gegenwärtigen und künftigen gesellschaftlichen Wandel.