Im Seniorenalter mehr Geld in der Tasche und das Leben genießen
Die Generation 65+ sucht nach vernünftigen Konzepten, um trotz knapp bemessener Rente den lebensangenehmen finanziellen Spielraum zu haben. Die Nachfrage nach den unterschiedlichen Modellen der Immobilienverrentung steigt kontinuierlich, nimmt auch hierzulande deutlich an Fahrt auf. Davon gibt es etliche Varianten mit jeweils eigenen Vorzügen. Hochbedeutend für die persönliche Entscheidung ist, dass das Konzept optimal zu den individuellen Anforderungen und Vorstellungen passen muss. Besonders flexibel, weil jederzeit umkehrbar, ist der Immobilien-Teilverkauf:
Der Zwiespalt zwischen vorhandener Zeit und begrenzten Finanzen
Bislang hat das Leben es gut mit Ihnen gemeint. Sie haben es geschafft, sich immerhin bescheidenen Wohlstand aufzubauen. Es gab haufenweise glückliche Zeiten; und auch die zuweilen weniger rosigen Situationen haben Sie mit Bravour gemeistert. Schon frühzeitig haben Sie die eigene Zukunft durchdacht in die Hände genommen, sich eine eigene Immobilie zugelegt und etliche Jahre die Hypotheken abbezahlt. Unbedingt gut gelaufen; allerdings stehen Sie mit Beginn des Pensionsalters vor einer unangenehmen Tatsache: Die frei verfügbaren Mittel fallen künftig definitiv geringer aus.
Die selbstgesteckten Ziele dürfen jetzt nicht auf der Strecke bleiben
Dabei hatten Sie sich doch soviel vorgenommen. Wenn Sie eines Tages ausreichend Zeit hätten, dann würden Sie die ausgiebig nutzen. Sie wurden nicht müde, Ihre selbstgesteckten Absichten anderen und auch sich selbst zu erzählen. Vielleicht als Absicherung, dass Sie sich wirklich nicht bremsen lassen würden.
Sich nur zurücklehnen und die Sanduhr des Lebens herunterrattern zu lassen, sollte für Sie nicht infrage kommen. Einige Ihrer Träume wollen noch gelebt werden. Im üblichen Hamsterrad des Alltags war schlichtweg keine Zeit vorhanden. Jetzt schon. Aber wie Sie es drehen und wenden: Zeit allein reicht nicht aus. Welchen Namen Ihr Traum auch immer hat, er kostet Geld.
Das Zuhause: Spiegelbild Ihre Erinnerungen und geborgener Rückzugsort
Ein klassischer Verkauf mit Auszug wirkt sich auf Ihr gesamtes Lebensumfeld aus. Plötzlich alles auf den Kopf stellen und in sämtlichen Belangen noch mal neu anfangen? Schon bei der Vorstellung, auf die gewohnte Umgebung zu verzichten, Freunde, Bekannte und Nachbarn zu verlassen, überkommt Sie ein unangenehmes Gefühl. Das Zuhause mit seinen Facetten und detailverliebten Einrichtungsgegenständen ist das Spiegelbild Ihres Lebens. In jeder noch so winzigen Ecke stecken Erinnerungen. Leicht nachvollziehbar, dass Sie nach einer anderen Lösung suchen.
Immobilien-Teilverkauf kann das für Sie passende Konzept sein
Eine solch „andere Lösung“ kann der Immobilien-Teilverkauf sein. Im ersten Augenblick mag dieses Wortkonstrukt merkwürdig klingen. Wie soll das funktionieren? Verkaufe ich ein paar Steine oder Dachziegel wie auf einer Resterampe? Veräußere ich etwa das Gästezimmer oder den Dachboden, zumal die ohnehin selten genutzt werden. Muss ich dann damit rechnen, dass sich dann mir bislang unbekannte Käufer in den Räumlichkeiten einnisten oder den Platz als Lagerraum nutzen? Nein, keine Angst; so ist es beileibe nicht.
Vermögen nutzen, ohne ausziehen zu müssen: Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!
Informieren Sie sich über die Vorteile der Immobilienverrentung mit DEGIV. Welches Modell am besten zu Ihnen und Ihrer Situation passt, ermitteln wir gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch:
089 206 021 335 (Büro München)
0711 490 50 308 (Büro Stuttgart)
anfragen@degiv.de
Was mit der Immobilie passiert, entscheiden weiterhin Sie
Zu den bedeutenden Aspekten beim Immobilien-Teilverkauf zählt die Grundbuch-Eintragung des sogenannten vorrangigen Nießbrauchrechts. Gemeint ist damit einerseits das lebenslange Nießbrauchrecht, andererseits das alleinige Nutzungsrecht der Immobilie. Klingt immer noch zu verklausuliert. Versuchen wir es plakativ: Sie bleiben im gewohnten Zuhause. An ihrer Wohnsituation ändert sich nichts, jedenfalls nicht fremdbestimmt. Höchstens wenn Sie es wollen.
Immobilien-Teilkäufer haben keine Aktionärsstimmrecht
Der Investor kauft einen Miteigentumsanteil. Um welchen Teil des Hauses oder der Eigentumswohnung es sich handelt, ist nicht konkret definiert. Ähnlich wie bei Aktien, mit denen den Aktionären Anteile eines Unternehmens gehören, aber selbstverständlich nicht benannt ist, welche das sind. Gegenüber einem Aktienunternehmen haben Sie sogar einen nicht unbedeutenden Vorteil:
Aktionäre haben in den jährlichen Hauptversammlungen ein Stimmrecht, das über das Schicksal von Konzernen entscheiden kann. Der Teilkäufer nicht. Den können Sie als stillen Teilhaber ohne Mitspracherecht verstehen. Sie allein entscheiden, was wann mit Ihrer Immobilie geschieht, ohne sich für jedes geplante Vorhaben erst eine Genehmigung einholen zu müssen.
Rückkauf durch Sie oder Ihre Erben jederzeit möglich
Durchaus möglich, dass Sie die Einlage des Teilkäufers allenfalls als zeitliche Überbrückung benötigen, sich die finanzielle Situation im Laufe der Zeit wieder bessert. Ausschließen sollte man nichts. Ebenso haben eventuell die Erben ein Interesse, den Fremdanteil an dem Zuhause, in dem sie groß geworden sind, wieder zurückzukaufen.
All das ist beim Immobilien-Teilverkauf möglich. Notariell eingetragen wird dafür ein vorrangiges Ankaufsrecht, das selbstredend im Fall des Falles an Ihre Erben übergeht. Und exakt an dieser Stelle zeigt sich einer der speziellen Vorzüge des Konstrukts: Die Entscheidung des Verkaufs ist eben nicht zwangsläufig endgültig. Sie profitieren von zusätzlich vorhandenen frei verfügbaren Mitteln, solange Sie es wollen oder müssen. Und auch, wenn Sie sich eines Tages verabschieden, gehen die Kinder oder Enkel nicht leer aus.
Ehrlichkeit als Prämisse – auch dies sollten Sie wissen:
Zumal für uns von der DEGIV die Interessen unserer Kunden immer höchste Priorität haben, ist es selbstverständlich wichtig, auch die Kehrseite der Medaille transparent zu beleuchten. Immerhin könnte möglicherweise ein anderes Konzept der Immobilienverrentung für Sie individuelle stimmiger sein. Der Immobilien-Teilverkauf ist ein Finanzierungsmodell, bei dem Sie auf den erworbenen Anteil der Teileigner eine Nutzungsgebühr – vergleichbar mit einer anteiligen Miete – zahlen. Berechnet wird diese Gebühr nach Höhe der Einlage des Investors.
Hinzu kommt: Als alleiniger Eigentümer mussten Sie Renovierungs- und Instandhaltungskosten bislang komplett aus eigener Tasche zahlen. Daran ändert sich nichts. Die Käufer beteiligen sich keineswegs quotal an solchen mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in den Jahren anfallenden Kosten. Faktisch sind Sie also nicht nur Teilverkäufer, sondern auch Teilmieter. Über bauliche Veränderungen und notwendig werdende Instandhaltungen entscheiden Sie eigenständig, tragen die aber auch für die gesamte Immobilie selbst.
Einfach Kontakt aufnehmen – das DEGIV-Team informiert
Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen und ihrem Informationsbedarf an uns. Wir von der DEGIV machen die verschiedenen Modelle für Sie verständlich und finden die für Sie beste Lösung. Damit Sie sich zwar in den Ruhestand, aber keinesfalls in den finanziellen Stillstand begeben. Als zertifizierte Sachverständige für bebaute und unbebaute Grundstücke, außerdem anerkannte Experten für Finanzierungsmodelle begleiten wir Sie von der ersten Information bis zum notariellen Eintrag im Grundbuch und gerne darüber hinaus. Auch wenn das Statement inflationär verwendet wird, ist es bei uns eine Tatsache: Alles aus einer Hand!