Das Geld wird ange­sichts der mas­siv stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten nicht nur knapp, statt­des­sen auch noch ent­wer­tet. Vie­le kön­nen den Gür­tel kaum noch enger schnal­len; längst gras­siert die Angst, die Rech­nun­gen als­bald nicht mehr bezah­len zu kön­nen. Für vie­le ist die aktu­el­le Situa­ti­on Anlass, neben der Ren­te noch Geld hin­zu­ver­die­nen zu wol­len oder zu müs­sen. Vie­le ande­re hat­ten auf­grund der nicht gera­de zum Lächeln ein­la­den­den Ren­ten schon zuvor kei­ne ande­re Mög­lich­keit. Somit stellt sich die Fra­ge, nach Hin­zu­ver­dienst­gren­zen, ab wel­cher Höhe die gesetz­li­che Ren­te gekürzt wird und wel­che steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen sich dar­aus erge­ben. Ver­su­chen wir einen gemein­sa­men Blick hin­ter die Kulis­sen der The­ma­tik. 

Bun­des­re­gie­rung unter dem Druck der Per­so­nal­eng­päs­se 

In unter­schied­lichs­ten Bran­chen gibt es spä­tes­tens seit 2022 erheb­li­che Per­so­nal­eng­päs­se. Dazu zäh­len längst nicht mehr nur die Klas­si­ker wie der Pfle­ge­be­reich, son­dern auch die Bau­bran­che, die Gas­tro­no­mie und zahl­rei­che wei­te­re. Was mit dem Pan­de­mie­ge­sche­hen bereits deut­lich ver­schärft wur­de, anschlie­ßend auf­grund der Lie­fer­eng­päs­se von bei­spiels­wei­se Halb­lei­tern und Roh­stof­fen sei­nen wei­te­ren Lauf nahm, erhielt im Zuge des Kriegs­ge­sche­hens in der Ukrai­ne eine noch­mals bri­san­te­re Qua­li­tät. Es gibt schlicht­weg zu wenig qua­li­fi­zier­te Arbeits­kräf­te, mit denen sich die diver­sen Lücken schlie­ßen lie­ßen. Wenn­gleich frag­wür­dig, aber nicht min­der fol­ge­rich­tig, hat die Bun­des­re­gie­rung reagiert, indem die Höchst­ver­dienst­gren­ze für Rent­ner im Jahr 2022 ange­ho­ben wur­de. Tat­säch­lich galt die neue bzw. aktu­el­le Rege­lung in den meis­ten Aspek­ten der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze bereits für 2021. Die Pro­ble­me waren nahe­zu iden­tisch. Mit bis­si­ger Zun­ge könn­te man behaup­ten, es wer­de ver­sucht, die Men­schen zu reak­ti­vie­ren, die bereits ein lang­jäh­ri­ges Arbeits­le­ben hin­ter sich gebracht haben. Etwas jovia­ler aus­ge­drückt ist es der Ver­such, den älte­ren Men­schen mehr Geld für den eige­nen Lebens­stan­dard zu ermög­li­chen und somit sozia­le Här­ten abzu­fe­dern.  

Unter­schie­de auf­grund der Regel­al­ters­gren­ze 

In Deutsch­land gel­ten hin­sicht­lich des Zuver­diens­tes Unter­schie­de zwi­schen den­je­ni­gen, die die soge­nann­te Regel­al­ters­gren­ze erreicht bzw. noch nicht erreicht haben. Zuge­ge­ben, das ist ein biss­chen bedeu­tungs­schwan­ge­re Klein­krä­me­rei hin­sicht­lich der Aus­drucks­wei­se, hat aber sehr kon­kre­te Aus­wir­kun­gen. Wie bereits in 2021 gilt auch bis Ende 2022, dass Senio­ren, die das regu­lä­re Ren­ten­al­ter noch nicht erreicht haben, bis zu 46.000 Euro jähr­lich hin­zu­ver­die­nen kön­nen, ohne dass die vor­ge­zo­ge­nen Alters­ren­te des­halb gekürzt wür­de. Geht der Zuver­dienst über die Gren­ze hin­aus, wer­den 40 Pro­zent davon auf die regu­lä­re Ren­te ange­rech­net. Betrof­fen davon sind jedoch nur die­je­ni­gen, die das regu­lä­re Ren­ten­al­ter noch nicht erreicht haben. Dabei han­delt es sich um eine befris­te­te Son­der­re­ge­lung. Die beein­dru­cken­de Zahl: Bis­lang – vor 2021 – galt eine Gren­ze von 5.400 bzw. 6.300 Euro.  Und schon sind wir wie­der bei dem Druck ange­langt, der aktu­el­le auf die­sem Land und die­ser Regie­rung las­tet.  

Alters­voll­rent­ner kön­nen unbe­grenzt hin­zu­ver­die­nen 

Doch wie bereits erwähnt gilt die­se Son­der­re­ge­lung nur tem­po­rär und außer­dem nur für die­je­ni­gen, die die Regel­ar­beits­gren­ze nicht erreicht haben. Alters­voll­rent­ner hin­ge­gen kön­nen unbe­grenzt hin­zu­ver­die­nen, ohne dass die gesetz­li­che Ren­te gekürzt wird. Um es noch mal pla­ka­tiv und unmiss­ver­ständ­lich aus­zu­drü­cken. Bis­lang ist hier nur die Rede davon, ab wann die Ren­te mög­li­cher­wei­se gekürzt wird. Mit fis­ka­li­schen Aspek­ten haben die­se Rege­lun­gen nichts zu tun. Die Ver­diens­te müs­sen ganz nor­mal nach per­sön­li­chem Steu­er­satz ver­steu­ert wer­den.  

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Vor­teil für Neben­job­ber: Min­dest­lohn auf 12 Euro erhöht 

Oft­mals wird im Alter noch ein wenig Geld durch Mini­jobs ver­dient. Dabei reden wir von klei­ne­ren Tätig­kei­ten wie etwa der stun­den­wei­sen Aus­hil­fe auf dem Wochen­markt, viel­leicht dem Aus­tra­gen von Zei­tun­gen und ähn­li­chen Beschäf­ti­gun­gen. Gleich­wohl sind das Tätig­kei­ten, die in der Regel allen­falls dürf­tig bezahlt wer­den. Nun aller­dings ist ab Okto­ber 2022 immer­hin der Min­dest­lohn auf 12 Euro pro Stun­de ange­ho­ben wor­den. Die Bun­des­re­gie­rung als auch die Lan­des­re­gie­run­gen ver­spre­chen sich dadurch auch einen Sog auf den gesam­ten Arbeits­markt. So wird mit der Anhe­bung des Min­dest­lohns zugleich die Mini­job-Gren­ze von ehe­mals 450 euch 520 Euro ange­ho­ben. Wer mehr ver­dient, zahlt Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben.  

Moti­va­ti­on und Mög­lich­kei­ten  

Die Moti­va­ti­on wegen derer Rent­ner noch immer zumin­dest teil­wei­se am akti­ven Arbeits­le­ben teil­neh­men, hat sicher­lich unter­schied­lichs­te Facet­ten. Die ers­te und mora­lisch nicht annä­hernd ver­werf­li­che ist ver­mut­lich, dass man sich ein­fach noch nicht zum alten Eisen zäh­len las­sen will. Wes­halb auf die fau­le Haut legen, wenn doch die Ener­gie noch vor­han­den ist und der Job einem sogar Freu­de berei­tet hat­te? Durch­aus bedrü­cken­der, aber umso rea­ler, ist die Tat­sa­che, dass die gesetz­li­che Ren­te auch bei beschei­de­nen Ansprü­chen nicht annä­hernd für den gewohn­ten und nicht mal für den abge­speck­ten Lebens­stan­dard aus­reicht. Gewiss, der rech­ne­ri­sche Ide­al­fall lau­tet, 45 Jah­re lang sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig gear­bei­tet und mög­lichst monat­lich ein­ge­zahlt zu haben. Eine sol­che kon­ti­nu­ier­li­che Arbeits­si­tua­ti­on ist aber für vie­le die pure Illu­si­on. Und bei maß­los stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten ste­hen auch die­je­ni­gen wie­der vor der Not­wen­dig­keit des Zuver­diens­tes, die eigent­lich dach­ten, das zer­mür­ben­de Arbeits­le­ben sei end­gül­tig vor­über. 

Alter­na­ti­ve Mög­lich­kei­ten für mehr frei­es Kapi­tal 

Per­sön­li­che Schick­sa­le wer­den nicht von gesetz­li­chen Vor­ga­ben bestimmt. Die meis­ten Rent­ner leben hier­zu­lan­de zwar über den Sät­zen der Grund­si­che­rung, zugleich aber unter der Armuts­gren­ze. Und dazu gehö­ren auch diver­se Immo­bi­li­en­be­sit­zer. Mög­li­cher­wei­se haben Sie spe­zi­el­le Fähig­kei­ten, die auch nach dem Ein­tritt ins Ren­ten­al­ter noch gefragt und rele­vant sind. Andern­falls bie­ten sich Jobs an wie Kurier- und Boten­fahr­ten, die Arbeit als Stadt­füh­rer, als TV-Kom­par­se, mit Kin­dern oder Senio­ren. Soll­ten Sie Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie sein, könn­te gera­de jetzt der rich­ti­ge Zeit­punkt sein, sich mit dem The­ma der Immobilien­verrentung aus­ein­an­der­zu­set­zen. Arbeit im Alter wird müßig, die Immobilien­verrentung nicht. Unse­re zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten bera­ten Sie ger­ne, aus­führ­lich und ver­ständ­lich. 

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Dis­clai­mer – Wir sind kei­ne Juris­ten und somit weder berech­tigt noch fähig, rechts­ver­bind­li­che Aus­künf­te zu geben. Hier­bei han­delt es sich ledig­lich um eine Samm­lung in der Öffent­lich­keit ver­füg­ba­rer Infor­ma­tio­nen. Falls Sie sich ein­ge­hen­der infor­mie­ren möch­ten, neh­men Sie sinn­vol­ler­wei­se Kon­takt zu einem Anwalt bzw. Notar oder Steu­er­be­ra­ter auf. 

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