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Hinzuverdienen im Rentenalter – Notwendiges und Mögliches

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Das Geld wird angesichts der massiv steigenden Lebenshaltungskosten nicht nur knapp, stattdessen auch noch entwertet. Viele können den Gürtel kaum noch enger schnallen; längst grassiert die Angst, die Rechnungen alsbald nicht mehr bezahlen zu können. Für viele ist die aktuelle Situation Anlass, neben der Rente noch Geld hinzuverdienen zu wollen oder zu müssen. Viele andere hatten aufgrund der nicht gerade zum Lächeln einladenden Renten schon zuvor keine andere Möglichkeit. Somit stellt sich die Frage, nach Hinzuverdienstgrenzen, ab welcher Höhe die gesetzliche Rente gekürzt wird und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Versuchen wir einen gemeinsamen Blick hinter die Kulissen der Thematik. 

Bundesregierung unter dem Druck der Personalengpässe

In unterschiedlichsten Branchen gibt es spätestens seit 2022 erhebliche Personalengpässe. Dazu zählen längst nicht mehr nur die Klassiker wie der Pflegebereich, sondern auch die Baubranche, die Gastronomie und zahlreiche weitere. Was mit dem Pandemiegeschehen bereits deutlich verschärft wurde, anschließend aufgrund der Lieferengpässe von beispielsweise Halbleitern und Rohstoffen seinen weiteren Lauf nahm, erhielt im Zuge des Kriegsgeschehens in der Ukraine eine nochmals brisantere Qualität. Es gibt schlichtweg zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte, mit denen sich die diversen Lücken schließen ließen. Wenngleich fragwürdig, aber nicht minder folgerichtig, hat die Bundesregierung reagiert, indem die Höchstverdienstgrenze für Rentner im Jahr 2022 angehoben wurde. Tatsächlich galt die neue bzw. aktuelle Regelung in den meisten Aspekten der Hinzuverdienstgrenze bereits für 2021. Die Probleme waren nahezu identisch. Mit bissiger Zunge könnte man behaupten, es werde versucht, die Menschen zu reaktivieren, die bereits ein langjähriges Arbeitsleben hinter sich gebracht haben. Etwas jovialer ausgedrückt ist es der Versuch, den älteren Menschen mehr Geld für den eigenen Lebensstandard zu ermöglichen und somit soziale Härten abzufedern.  

Unterschiede aufgrund der Regelaltersgrenze

In Deutschland gelten hinsichtlich des Zuverdienstes Unterschiede zwischen denjenigen, die die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht bzw. noch nicht erreicht haben. Zugegeben, das ist ein bisschen bedeutungsschwangere Kleinkrämerei hinsichtlich der Ausdrucksweise, hat aber sehr konkrete Auswirkungen. Wie bereits in 2021 gilt auch bis Ende 2022, dass Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, bis zu 46.000 Euro jährlich hinzuverdienen können, ohne dass die vorgezogenen Altersrente deshalb gekürzt würde. Geht der Zuverdienst über die Grenze hinaus, werden 40 Prozent davon auf die reguläre Rente angerechnet. Betroffen davon sind jedoch nur diejenigen, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Dabei handelt es sich um eine befristete Sonderregelung. Die beeindruckende Zahl: Bislang – vor 2021 – galt eine Grenze von 5.400 bzw. 6.300 Euro.  Und schon sind wir wieder bei dem Druck angelangt, der aktuelle auf diesem Land und dieser Regierung lastet.  

Altersvollrentner können unbegrenzt hinzuverdienen

Doch wie bereits erwähnt gilt diese Sonderregelung nur temporär und außerdem nur für diejenigen, die die Regelarbeitsgrenze nicht erreicht haben. Altersvollrentner hingegen können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Um es noch mal plakativ und unmissverständlich auszudrücken. Bislang ist hier nur die Rede davon, ab wann die Rente möglicherweise gekürzt wird. Mit fiskalischen Aspekten haben diese Regelungen nichts zu tun. Die Verdienste müssen ganz normal nach persönlichem Steuersatz versteuert werden.

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Vorteil für Nebenjobber: Mindestlohn auf 12 Euro erhöht

Oftmals wird im Alter noch ein wenig Geld durch Minijobs verdient. Dabei reden wir von kleineren Tätigkeiten wie etwa der stundenweisen Aushilfe auf dem Wochenmarkt, vielleicht dem Austragen von Zeitungen und ähnlichen Beschäftigungen. Gleichwohl sind das Tätigkeiten, die in der Regel allenfalls dürftig bezahlt werden. Nun allerdings ist ab Oktober 2022 immerhin der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben worden. Die Bundesregierung als auch die Landesregierungen versprechen sich dadurch auch einen Sog auf den gesamten Arbeitsmarkt. So wird mit der Anhebung des Mindestlohns zugleich die Minijob-Grenze von ehemals 450 euch 520 Euro angehoben. Wer mehr verdient, zahlt Sozialversicherungsabgaben.  

Motivation und Möglichkeiten

Die Motivation wegen derer Rentner noch immer zumindest teilweise am aktiven Arbeitsleben teilnehmen, hat sicherlich unterschiedlichste Facetten. Die erste und moralisch nicht annähernd verwerfliche ist vermutlich, dass man sich einfach noch nicht zum alten Eisen zählen lassen will. Weshalb auf die faule Haut legen, wenn doch die Energie noch vorhanden ist und der Job einem sogar Freude bereitet hatte? Durchaus bedrückender, aber umso realer, ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rente auch bei bescheidenen Ansprüchen nicht annähernd für den gewohnten und nicht mal für den abgespeckten Lebensstandard ausreicht. Gewiss, der rechnerische Idealfall lautet, 45 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet und möglichst monatlich eingezahlt zu haben. Eine solche kontinuierliche Arbeitssituation ist aber für viele die pure Illusion. Und bei maßlos steigenden Lebenshaltungskosten stehen auch diejenigen wieder vor der Notwendigkeit des Zuverdienstes, die eigentlich dachten, das zermürbende Arbeitsleben sei endgültig vorüber. 

Alternative Möglichkeiten für mehr freies Kapital

Persönliche Schicksale werden nicht von gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Die meisten Rentner leben hierzulande zwar über den Sätzen der Grundsicherung, zugleich aber unter der Armutsgrenze. Und dazu gehören auch diverse Immobilienbesitzer. Möglicherweise haben Sie spezielle Fähigkeiten, die auch nach dem Eintritt ins Rentenalter noch gefragt und relevant sind. Andernfalls bieten sich Jobs an wie Kurier- und Botenfahrten, die Arbeit als Stadtführer, als TV-Komparse, mit Kindern oder Senioren. Sollten Sie Eigentümer einer Immobilie sein, könnte gerade jetzt der richtige Zeitpunkt sein, sich mit dem Thema der Immobilienverrentung auseinanderzusetzen. Arbeit im Alter wird müßig, die Immobilienverrentung nicht. Unsere zertifizierten Verrentungsexperten beraten Sie gerne, ausführlich und verständlich. 

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Disclaimer – Wir sind keine Juristen und somit weder berechtigt noch fähig, rechtsverbindliche Auskünfte zu geben. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Sammlung in der Öffentlichkeit verfügbarer Informationen. Falls Sie sich eingehender informieren möchten, nehmen Sie sinnvollerweise Kontakt zu einem Anwalt bzw. Notar oder Steuerberater auf. 

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