Sofort­ren­te im Kon­text der Immobilienverrentung

Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fragen

Nicht sel­ten möch­ten Men­schen die erhal­te­ne Kauf­sum­me aus dem Immo­bi­li­en­ver­kauf mit ein­ge­tra­ge­nem Nieß­brauch oder einen Teil des­sen anle­gen. Ziel­set­zung ist es, die gesetz­li­che Ren­te mit einer pri­va­ten Ren­te auf­zu­sto­cken. Dabei gibt es unter­schied­li­che Kon­zep­te wie Leib­ren­te oder die  dem­ge­gen­über vor­teil­haf­te­re Sofort­ren­te. Und es gibt vie­le Fra­gen, von denen wir hier eini­ge beantworten:

Die wich­tigs­ten Fach­be­grif­fe der Ver­ren­tung ein­fach erklärt – eine ver­ständ­li­che Über­sicht für jeden.

Wei­te­re Defi­ni­tio­nen & Erklärungen

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Was ist eine Sofort­ren­te – eine Definition

Eine Sofort­ren­te ist eine Pri­vat­ren­te. Dabei han­delt sich um ein klas­si­sches Pro­dukt, mit dem Men­schen ihre gesetz­li­che Ren­te gegen Zah­lung eines Ein­mal­be­trags lebens­läng­lich auf­sto­cken kön­nen. Das heißt, mit der Sofort­ren­te wird eine wei­te­re Säu­le der per­sön­li­chen Alters­ver­sor­gung auf­ge­baut. Anders als bei bei­spiels­wei­se einer Lebens­ver­si­che­rung sum­mie­ren sich nicht die monat­li­chen Teil­be­trä­ge zu einer spä­te­ren Aus­zah­lungs­sum­mer auf. Statt­des­sen zahlt die Ver­si­che­rung monat­li­che Ren­ten­be­tra­ge an den Ver­si­che­rungs­neh­mer. Die Höhe rich­tet sich nach der Sum­me des ein­be­zahl­ten Betra­ges und der Lebens­er­war­tung zum Zeit­punkt des Vertragsabschlusses.

Was ist der Vor­teil gegen­über einer Ein­zah­lung bei einer Hausbank

Der wesent­li­che Unter­schied erklärt sich aus der Anla­ge­form. Befin­det sich das Kapi­tal auf einem Bank­kon­to, wird sim­pel aus­ge­drückt immer wie­der Geld ent­nom­men. Mit dem Resul­tat, dass das Kon­to irgend­wann leer ist, kein Geld mehr vor­han­den. Anders bei dem Modell der Sofort­ren­te, einem Pro­dukt  aus dem Port­fo­lio von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Hier über­nimmt die Ver­si­che­rung das soge­nann­te Lang­le­big­keits­ri­si­ko. Tat­säch­lich bedeu­tet das, dass die Ver­si­che­rung die Ren­ten­be­trä­ge auch dann wei­ter­zahlt, wenn die eigent­li­che Sum­me bereits auf­ge­braucht ist.

Wes­halb ist die Sofort­ren­te siche­rer als die Leibrente?

Für einen Risi­ko­ver­gleich von Sofort­ren­te und Leib­ren­te muss man sich ver­ge­gen­wär­ti­gen, wer bei dem jewei­li­gen Modell der Zah­len­de ist. Und das ver­hält sich fol­gen­der­ma­ßen: Die Sofort­ren­te wird von einem Ver­si­che­rer bezahlt, also von einem zumeist bör­sen­no­tier­ten Finanz- und Asse­ku­ranz­dienst­leis­ter mit ent­spre­chen­der Kapi­tal­kraft, Refi­nan­zie­rungs­pflicht und grund­sätz­li­cher Risi­ko­streu­ung am Kapi­tal­markt. Die Leib­ren­te hin­ge­gen wird von einer Per­son bezahlt. Per se stellt sich dem­nach die Fra­ge, wer von bei­den eher in finan­zi­el­le Schief­la­ge gera­ten könn­te, bei wem dem­nach ein etwa­iges Insol­venz­ri­si­ko grö­ßer ist. Im Nor­mal­fall wird das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men auf­grund der Viel­zahl der Kun­den sowie der gesetz­li­chen Vor­ga­ben eine höhe­re Kapi­tal­de­cke haben als eine Pri­vat­per­son. Bei der Leib­ren­te muss man sich inso­fern auf eine ein­zi­ge, hof­fent­lich dau­er­haft zah­lungs­fä­hi­ge Per­son ver­las­sen; bei einer Sofort­ren­te statt­des­sen auf die Finanz­kraft eines gro­ßen Unter­neh­mens. Zudem wer­den etli­che Ver­si­che­run­gen in Deutsch­land staat­lich gestützt, zumal sie den Sta­tus als sys­tem­re­le­vant innehaben.

Wel­che Steu­ern fal­len bei der Sofort­ren­te an?

Ein wei­te­rer Unter­schied zur Leib­ren­te ist, dass die Sofort­ren­te der Ertrags­an­teil­be­steue­rung unter­liegt. Ver­steu­ert wer­den dem­nach aus­schließ­lich die Erträ­ge. Neh­men wir das Bei­spiel eines 65-Jäh­ri­gen; bei dem wären das – Stand März 2021 – 18 Pro­zent. Kei­nes­falls aber bedeu­tet das, dass er auf die kom­plet­te Sofort­ren­te 18 Pro­zent Steu­ern zu zah­len hat. Viel­mehr ist das der Anteil der Sofort­ren­te auf den die Steu­ern berech­net wer­den. Wür­den wir davon aus­ge­hen, dass der Rent­ner grund­sätz­lich einen Steu­er­satz von 20 Pro­zent hat, wür­de das bedeu­ten, dass er 20 Pro­zent Steu­ern auf die 18 Pro­zent des Sofort­ren­ten­be­tra­ges zu zah­len hat. Steu­er­lich schlech­ter steht man bei der Leib­ren­te da, zumal die­se als Ein­kom­men gilt. Die aus einer Leib­ren­te erhal­te­nen Beträ­ge wer­den inso­fern kom­plett zur Steu­er­be­rech­nung her­an­ge­zo­gen. Um es pla­ka­tiv aus­zu­rü­cken: Der Unter­schied zwi­schen Leib­ren­te und Sofort­ren­te beträgt sat­te 82 Prozent.

Wie läuft die Bean­tra­gung einer Sofort­ren­te ab

Die exak­te Höhe der Leib­ren­te wird den Kund*innen bereits beim Ange­bot bzw. nach der Bewer­tung der Immo­bi­lie mit­ge­teilt. Den ent­spre­chen­den Aus­zah­lungs­be­trag erhal­ten haben die Ver­kau­fen­den nach der Kauf­ab­wick­lung auf ihr Kon­to. Im nächs­ten Schritt wird gemein­sam über­legt, wel­chen Teil die an der Leib­ren­te Inter­es­sier­ten inves­tie­ren möch­ten. Sobald die Ent­schei­dung getrof­fen ist, tre­ten die Spe­zia­lis­ten der DEGIV in Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Im Anschluss und nach der ver­trag­li­chen Abwick­lung erhal­ten die Ver­kau­fen­den Monat für Monat regel­mä­ßig und pünkt­lich die ver­ein­bar­te Sum­me aus der Sofortrente.

Was pas­siert bei früh­zei­ti­gem Ableben?

Falls das der Berech­nung zugrun­de geleg­te Alter nicht erreicht wird, wer­den die zum vor­zei­ti­gen Tod aus­be­zahl­ten Beträ­ge von der ursprüng­lich ein­be­zahl­ten Sum­me abge­zo­gen. Der nach Gebüh­ren ver­blei­ben­de Betrag der Sofort­ren­te wird als Ein­mal­sum­me an die Erben aus­be­zahlt. Das heißt, dass bei dem Modell der Sofort­ren­te das bis zu die­sem Zeit­punkt nicht aus­ge­zahl­te Geld kei­nes­falls auto­ma­tisch bei der Ver­si­che­rung ver­si­ckert. Viel­mehr stellt sie wei­ter­hin einen kon­kre­ten – und dem­nach ver­erb­ba­ren – Wert dar. Ein wesent­li­cher Unter­schied bei­spiels­wei­se zum Teilverkauf.

Was geschieht, falls kei­ne Erben vor­han­den sind?

Zuwei­len exis­tie­ren kei­ne Erben. Auto­ma­tisch stellt sich die Fra­ge, was mit der ein­be­zahl­ten Sum­me geschieht, die in die­sen Fäl­len übli­cher­wei­se bei dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ver­blie­be. Tat­säch­lich muss man die­ses Sze­na­rio sinn­vol­ler­wei­se aus einer ande­ren Per­spek­ti­ve betrach­ten. Wie üblich exis­tie­ren auch bei der Sofort­ren­te unter­schied­li­che Tari­fe. Es gibt sol­che, in denen die Ver­si­che­rung ver­pflich­tet ist, den Dif­fe­renz­be­trag an die Erben rück­zu­zah­len. Aller­dings auch Tari­fe, ohne Rück­zah­lungs­ver­pflich­tung. Der Unter­schied zeigt sich unmit­tel­bar in der Höhe der monat­li­chen Ren­ten­be­trä­ge. Bei Tari­fen ohne Rück­zah­lungs­klau­sel ist der Ren­ten­be­trag deut­lich höher. Aus die­sem prag­ma­ti­schen Grund ist es hoch­wich­tig, sich bereits vor Bean­tra­gung der Sofort­ren­te über die­sen Aspekt Gedan­ken zu machen.

Wo ist der Unter­schied zwi­schen Sofort­ren­te und Ren­te gegen Einmalzahlung?

Die bei­den Aus­drü­cke bezeich­nen die iden­ti­sche Sache bzw. das glei­che Ver­si­che­rungs­pro­dukt. Maß­geb­li­che Unter­schie­de exis­tie­ren – wie erwähnt und erläu­tert – zur Leib­ren­te. Die Ren­te gegen Ein­mal­zah­lung ist für die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men auf­grund der lang­fris­ti­gen Ver­ein­ba­rung  eine Mög­lich­keit, das Kapi­tal sicher anzu­le­gen und zu refi­nan­zie­ren. Tat­säch­lich gibt es Mög­lich­kei­ten höhe­re Ren­di­ten zu erwirt­schaf­ten. Das aller­dings wären Risi­ko­in­ves­ti­tio­nen mit ent­spre­chen­dem Ver­lust­ri­si­ko. Exakt das Gegen­teil des­sen, was Senio­ren sich von ihrem gesi­cher­ten Lebens­ab­schnitt wünschen.

Für wen ist die Sofort­ren­te beson­ders sinnvoll?

Die Sofort­ren­te ist für Per­so­nen kurz vor dem Ruhe­stand und auch noch in spä­te­ren Jah­ren sinn­voll, um in die Alters­vor­sor­ge zu inves­tie­ren. Der Vor­teil die­ser pri­va­ten Ren­te ist, dass sie übli­cher­wei­se bis zum Lebens­en­de bezahlt wird, wodurch sich kon­ti­nu­ier­lich und dau­er­haft die Zah­lun­gen aus der gesetz­li­chen Ren­te auf­bes­sern las­sen. Spe­zi­ell die­je­ni­gen, die sich für einen Haus­ver­kauf nach dem Kon­zept der Immobilien­verrentung mit ein­ge­tra­ge­nem Nieß­brauch ent­schie­den haben, sind gut bera­ten, über eine Sofort­ren­te nach­zu­den­ken. So kann etwa ein Teil der erhal­te­nen Ver­kaufs­sum­me als Ein­la­ge für die Sofort­ren­te genutzt, der ande­re für aktu­el­le oder in abseh­ba­rer Zeit anste­hen­de finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen genom­men wer­den. Im Gegen­satz zu ande­ren Model­len ist die Sofort­ren­te zudem  für sämt­li­che Alters­grup­pen zugänglich.

Wel­che Vor­tei­le bie­tet die Sofortrente?

Die Sofort­ren­te bie­tet zunächst den Vor­teil der lebens­lan­gen Ren­ten­zah­lun­gen. Hin­zu kommt der Aspekt der Sicher­heit, zumal die Ver­si­che­rer die als Ein­mal­be­trag ein­be­zahl­te Sum­me übli­cher­wei­se in fest­ver­zins­li­chen Papie­ren anle­gen und dadurch ein risi­ko­ar­mes Invest­ment täti­gen. Außer­dem han­delt es sich kei­nes­wegs um ein neu­es Ver­si­che­rungs­pro­dukt, bei dem noch kei­ne oder allen­falls weni­ge Erfah­rungs­wer­te zu Ver­fü­gung stün­den. Die Sofort­ren­te oder Ren­te nach Ein­mal­zah­lung ist ein klas­si­sches Produkt.

Ist für die Sofort­ren­te eine Gesund­heits­prü­fung nötig?

Nein, bei einer Ren­te gegen Ein­mal­zah­lung ver­langt der Ver­si­che­rer kei­ne Gesund­heits­prü­fung. Der Gesund­heits­zu­stand ist bei die­ser Anla­ge­form irrele­vant. Es geht aus­schließ­lich um die Sum­me der Einzahlung.

Gibt es geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Unter­schie­de bei den Rentenzahlungen?

Lei­der ja, was mit den sta­tis­tisch unter­schied­li­chen Lebens­er­war­tun­gen von Män­nern und Frau­en zu tun hat. Ein wesent­li­cher Berech­nungs­fak­tor für die Berech­nung der Sofort­ren­te ist die Lebens­er­war­tung, bei der die Ver­si­che­rer sich an den soge­nann­ten „Ster­be­ta­feln“ ori­en­tie­ren. Die­ser auf Anhieb etwas merk­wür­dig klin­gen­de Begriff bezeich­net ledig­lich eine öffent­lich ein­seh­ba­re Sta­tis­tik. Auf­ge­führt wird dar­in die durch­schnitt­li­che Lebens­er­war­tung. Sta­tis­tisch haben Frau­en den unbe­ding­ten Vor­teil, etwa vier Jah­re län­ger als Män­ner zu leben. Dass Män­ner im Mit­tel kür­zer leben, wirkt sich wie­der­um posi­tiv auf deren Risi­ko­be­wer­tung im Kon­text der Sofort­ren­te aus und somit auf den monat­li­chen Auszahlungsbetrag.

Wie kann die DEGIV dabei unterstützen?

Die DEGIV über­nimmt im Zusam­men­hang mit der Immobilien­verrentung ger­ne auch die gesam­te Abwick­lung mit der Ver­si­che­rung von der Kon­takt­auf­nah­me über die admi­nis­tra­ti­ven Tätig­kei­ten bis zur ver­trag­li­chen Aus­ge­stal­tung. Zumal die Sofort­ren­te als klas­si­sches Modell von meh­re­ren Ver­si­che­run­gen ange­bo­ten wird, exis­tie­ren gleich­falls unter­schied­li­che Kon­di­tio­nen und Tari­fe. Wich­tig dem­nach ist es, das bes­te Ange­bot am Markt wahr­zu­neh­men. Den Ver­gleich der Anbie­ter und Ange­bo­te in einem für Lai­en  zuwei­len unüber­sicht­li­chen Tarif­dschun­gel über­nimmt die DEGIV für ihre Kunden.

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