Immobilienrente auf Leibrentenbasis
Leibrente als ein Modell der Immobilienverrentung
Die Immobilienverrentung ist generell ein Thema, für das sich hierzulande immer mehr Senioren interessieren. Nach Jahrzehnten in den eigenen vier Wänden kommt für viele Senioren ein Umzug nicht in Frage. So viele schöne Erinnerungen sind mit dem Haus oder die Wohnung verbunden. Denke man nur an die Kinder, die in der Immobilie aufgewachsen sind, all die Feste und Feiern und den schönen Garten, den man selber angelegt hat. Bei vielen Senioren allerdings ist die Rente gering, trotz jahrelanger Arbeit in Vollzeit. Liquidität und finanzielle Freiheit ist jedoch im Alter besonders wichtig. Die Immobilienverrentung kann diese Problematik lösen. Und dabei gibt es unterschiedliche Konzepte. Die Leibrente wollen wir hier näher betrachten.
Was bedeutet Leibrente?
Die Immobilienleibrente kommt einem Haus- oder Wohnungsverkauf auf Raten nahe. Per Definition ist die Leibrente eine wiederkehrende Leistung. Im Normalfall handelt es sich dabei um eine monatliche Zahlung. Beim Immobilienverkauf nach dem Konzept der Immobilienverrentung mit Leibrente, ist die Rente gleichbedeutend mit der Zahlung des Verkaufspreises, die sich wiederum nach individuellen Anforderungen und Rahmenbedingungen ausgestalten lässt.
Leibrente im BGB
Die Leibrente wird im § 759 BGB exakt definiert, womit schon mal verdeutlicht wird, dass es sich um ein juristisch reguliertes Konstrukt mit detailliert festgeschriebenen Vorgaben handelt. Die Leibrente ist eine spezielle Variante des Immobilienverkaufs. Das zugrundeliegende Vorgehen bei diesem Konzept: Die eigene Immobilie wird verkauft, allerdings abweichend zum herkömmlichen Kaufvertrag mit einem – normalerweise – lebenslangen Wohnrecht. Dieses Recht wird notariell dokumentiert und im Grundbuch eingetragen. Tatsächlich wechselt die Immobilie demnach den Eigentümer, der bisherige Besitzer kann aber weiterhin im vertrauten Zuhause wohnen. Das ist in der Regel der Wunsch und Beweggrund von Senioren, die ihre Immobilie mit Leibrente verkaufen wollen. Den Kaufpreis für das Objekt erhält der Verkäufer zumeist in Form von Rentenzahlung bzw. Teilzahlungen. Die vertraglichen Vereinbarungen hierzu können individuell gestalten werden. Eine Verrentung in regelmäßigen Raten bis zu Lebensende ist aber die Regel.
Pro und Contra Leibrente für den Verkäufer
Pro Leibrente
- Der Verkäufer erhält vom Käufer eine Rente
- Die Folge ist die Erhöhung der Liquidität sowie eine gewisse finanzielle Freiheiten im Rentenalter
- Wohnungsrecht auf Lebenszeit wird erstrangig im Grundbuch eingetragen
- Die Instandhaltung erfolgt durch den Käufer
- Eine mögliche Schuldenfreiheit für den Verkäufer, falls Kredite abzulösen sind
Contra Leibrente
- Die Eigentumsrechte des Verkäufers erlöschen. Die potentiellen Erben gehen leer aus.
- Keine Wertsteigerung durch Eigentumsübertragung an den Käufer
- Keine Flexibilität in der Nutzung, so zum Beispiel ist ein Nießbrauch (Vermietung, Verpachtung) nicht mehr möglich
- Das Risiko liegt größtenteils beim Verkäufer. Er erhält nur einen Bruchteil des Immobilienwerts, wenn er früh verstirbt.
- Die Instandhaltungskosten mindern den Immobilienwert
- Auf einen Teil der Leibrente werden Einkommensteuern erhoben
Was sind die Gründe für eine Leibrente?
Für den Verkauf der eigenen Immobilie auf Leibrentenbasis gibt es diverse Gründe:
- Sofortige Liquidität für finanzielle Freiheit im Alter ‑freies Kapital für Vorsorge, Hobbies oder Spenden
- Die Immobilie wächst dem Senior über den Kopf, er möchte diese Verantwortung abgeben
- Sofortige Schuldenfreiheit durch größere Zahlungen
- Einsparung von Schenkungssteuer. Die Kinder können durch den Hauskauf auf Leibrentenbasis das Elternhaus kaufen.
- Finanzielle Absicherung des Ehepartners nach dem eigenen Tod, sofern mit dem Käufer ein lebenslanges Wohnrecht für den Partner vereinbart wurde,
Alternativen zum Nießbrauch – wir bieten auch andere Modelle
Welches Modell für Sie das richtige ist, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssitutation an. Unser Verrentungsexperten besuchen Sie gerne zu Hause und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche. Bei uns in nichts in Stein gemeißelt. Es ist durchaus möglich, individuelle Pakete ganz nach Ihren Bedürfnissen zu schnüren. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch.
Wohnungsrecht | Rückmietverkauf | Nießbrauch | Leibrente | Sofortrente
Häufige Fragen unserer Kunden
Wie wird die Leibrente berechnet?
In die Berechnung einer Immobilienleibrente fließen viele Faktoren ein. Besonders wichtig sind der Immobilienwert, die erwartete Lebensdauer des Verkäufers sowie die Abschläge, die der Käufer unter anderem für die Instandhaltung der Immobilie einbehält. Grundsätzlich gilt: Je höher der Immobilienwert und je älter der Verkäufer, desto höher ist die Rentenzahlung.
Für wen lohnt sich eine Leibrente?
Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da dies abhängig von der Restlebensdauer des Verkäufers ist.
Welche Kosten fallen für mich an?
Das Nießbrauchrecht muss beim Notar beurkundet und anschließend ins Grundbuch eingetragen werden. Kosten fallen für Notar und Grundbuchamt an, getragen vom Käufer des Objektes.
Welche Arten der Leibrente gibt es?
- Die Zeitrente über einen befristeten Zeitraum
- Lebenslängliche Leibrente bis zum Ableben des Empfängers
- Leibrente auf BasiszweierPersonen
- Verbindungsrente auf das längere Leben, also bis beide Personen verstorben sind
- Verbindungsrente auf das kürzere Leben, also bis eine der beiden Personen verstorben ist
Kann ich meine Immobilie noch vermieten?
Der Käufer räumt dem Käufer ein Wohnrecht ein, jedoch ist es dem Verkäufer nicht erlaubt, die Immobilie zu vermieten oder zu verpachten, wie dies beispielsweise beim Nießbrauch der Fall ist. Wer eine Immobilie vermieten möchte, ohne der Eigentümer zu sein, benötigt das Nießbrauchrecht. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Ab welchem Lebensalter bietet sich der Verkauf mit Leibrente an?
Obgleich nicht per Gesetz festgelegt, wird von den Käufern oft ein Mindestalter von 65 bis 70 Jahren erwartet.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Zu steuerlichen Fragen können und dürfen wir keine konkreten Auskünfte und Ratschläge geben. Stattdessen sollten Interessierte sich von auskunftslegitimierten Stellen entsprechend fachlich beraten lassen.