Immo­bi­li­en­ren­te auf Leibrentenbasis

Leib­ren­te als ein Modell der Immobilienverrentung

Die Immobilien­verrentung ist gene­rell ein The­ma, für das sich hier­zu­lan­de immer mehr Senio­ren inter­es­sie­ren. Nach Jahr­zehn­ten in den eige­nen vier Wän­den kommt für vie­le Senio­ren ein Umzug nicht in Fra­ge. So vie­le schö­ne Erin­ne­run­gen sind mit dem Haus oder die Woh­nung ver­bun­den. Den­ke man nur an die Kin­der, die in der Immo­bi­lie auf­ge­wach­sen sind, all die Fes­te und Fei­ern und den schö­nen Gar­ten, den man sel­ber ange­legt hat. Bei vie­len Senio­ren aller­dings ist die Ren­te gering, trotz jah­re­lan­ger Arbeit in Voll­zeit. Liqui­di­tät und finan­zi­el­le Frei­heit ist jedoch im Alter beson­ders wich­tig. Die Immobilien­verrentung kann die­se Pro­ble­ma­tik lösen. Und dabei gibt es unter­schied­li­che Kon­zep­te. Die Leib­ren­te wol­len wir hier näher betrachten.

Was bedeu­tet Leibrente?

Die Immo­bi­li­en­leib­ren­te kommt einem Haus- oder Woh­nungs­ver­kauf auf Raten nahe. Per Defi­ni­ti­on ist die Leib­ren­te eine wie­der­keh­ren­de Leis­tung. Im Nor­mal­fall han­delt  es sich dabei um eine monat­li­che Zah­lung. Beim Immo­bi­li­en­ver­kauf nach dem Kon­zept der Immobilien­verrentung mit Leib­ren­te, ist die Ren­te gleich­be­deu­tend mit der Zah­lung des Ver­kaufs­prei­ses, die sich wie­der­um nach indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen und Rah­men­be­din­gun­gen aus­ge­stal­ten lässt.

Leib­ren­te im BGB

Die Leib­ren­te wird im  § 759 BGB exakt defi­niert, womit schon mal ver­deut­licht wird, dass es sich um ein juris­tisch regu­lier­tes Kon­strukt mit detail­liert fest­ge­schrie­be­nen Vor­ga­ben han­delt. Die Leib­ren­te ist eine spe­zi­el­le Vari­an­te des Immo­bi­li­en­ver­kaufs. Das zugrun­de­lie­gen­de Vor­ge­hen bei die­sem Kon­zept: Die eige­ne Immo­bi­lie wird ver­kauft, aller­dings abwei­chend zum her­kömm­li­chen Kauf­ver­trag mit einem – nor­ma­ler­wei­se – lebens­lan­gen Wohn­recht. Die­ses Recht wird nota­ri­ell doku­men­tiert und im Grund­buch ein­ge­tra­gen. Tat­säch­lich wech­selt die Immo­bi­lie dem­nach den Eigen­tü­mer, der bis­he­ri­ge Besit­zer kann aber wei­ter­hin im ver­trau­ten Zuhau­se woh­nen. Das ist in der Regel der Wunsch und Beweg­grund von Senio­ren, die ihre Immo­bi­lie mit Leib­ren­te ver­kau­fen wol­len. Den Kauf­preis für das Objekt erhält der Ver­käu­fer zumeist in Form von Ren­ten­zah­lung bzw. Teil­zah­lun­gen. Die ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen hier­zu kön­nen indi­vi­du­ell gestal­ten wer­den. Eine Ver­ren­tung in regel­mä­ßi­gen Raten bis zu Lebens­en­de ist aber die Regel.

Pro und Con­tra Leib­ren­te für den Verkäufer

Pro Leib­ren­te

  • Der Ver­käu­fer erhält vom Käu­fer eine Ren­te
  • Die Fol­ge ist die Erhö­hung der Liqui­di­tät sowie eine gewis­se finan­zi­el­le Frei­hei­ten im Rentenalter
  • Woh­nungs­recht auf Lebens­zeit wird erst­ran­gig im Grund­buch eingetragen
  • Die Instand­hal­tung erfolgt durch den Käu­fer
  • Eine mög­li­che Schul­den­frei­heit für den Ver­käu­fer, falls Kre­di­te abzu­lö­sen sind

Con­tra Leibrente

  • Die Eigen­tums­rech­te des Ver­käu­fers erlö­schen. Die poten­ti­el­len Erben gehen leer aus.
  • Kei­ne Wert­stei­ge­rung durch Eigen­tums­über­tra­gung an den Käufer
  • Kei­ne Fle­xi­bi­li­tät in der Nut­zung, so zum Bei­spiel ist ein  Nieß­brauch (Ver­mie­tung, Ver­pach­tung) nicht mehr möglich
  • Das Risi­ko liegt größ­ten­teils beim Ver­käu­fer. Er erhält nur einen Bruch­teil des Immo­bi­li­en­werts, wenn er früh verstirbt.
  • Die Instand­hal­tungs­kos­ten min­dern den Immobilienwert
  • Auf einen Teil der Leib­ren­te wer­den Ein­kom­men­steu­ern erhoben

Was sind die Grün­de für eine Leibrente?

Für den Ver­kauf der eige­nen Immo­bi­lie auf Leib­ren­ten­ba­sis gibt es diver­se Gründe:

  • Sofor­ti­ge Liqui­di­tät für finan­zi­el­le Frei­heit im Alter ‑frei­es Kapi­tal für Vor­sor­ge, Hob­bies oder Spenden
  • Die Immo­bi­lie wächst dem Seni­or über den Kopf, er möch­te die­se Ver­ant­wor­tung abgeben
  • Sofor­ti­ge Schul­den­frei­heit durch grö­ße­re Zahlungen
  • Ein­spa­rung von Schen­kungs­steu­er. Die Kin­der kön­nen durch den Haus­kauf auf Leib­ren­ten­ba­sis das Eltern­haus kaufen.
  • Finan­zi­el­le Absi­che­rung des Ehe­part­ners nach dem eige­nen Tod, sofern mit dem Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für den Part­ner ver­ein­bart wurde,

Alter­na­ti­ven zur Leib­ren­te – wir bie­ten auch ande­re Modelle

Wel­ches Modell für Sie das rich­ti­ge ist, hängt ganz von Ihren Bedürf­nis­sen und Ihrer per­sön­li­chen Lebens­si­tu­ta­ti­on an. Unser Ver­ren­tungs­exper­ten besu­chen Sie ger­ne zu Hau­se und bespre­chen mit Ihnen Ihre Wün­sche. Bei uns in nichts in Stein gemei­ßelt. Es ist durch­aus mög­lich, indi­vi­du­el­le Pake­te ganz nach Ihren Bedürf­nis­sen zu schnü­ren. Ver­ein­ba­ren Sie ger­ne ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch.

Modelle der Immobilienverrentung

Häu­fi­ge Fra­gen unse­rer Kunden

Wie wird die Leib­ren­te berechnet?

In die Berech­nung einer Immo­bi­li­en­leib­ren­te flie­ßen vie­le Fak­to­ren ein. Beson­ders wich­tig sind der Immo­bi­li­en­wert, die erwar­te­te Lebens­dau­er des Ver­käu­fers sowie die Abschlä­ge, die der Käu­fer unter ande­rem für die Instand­hal­tung der Immo­bi­lie ein­be­hält. Grund­sätz­lich gilt: Je höher der Immo­bi­li­en­wert und je älter der Ver­käu­fer, des­to höher ist die Rentenzahlung.

Für wen lohnt sich eine Leibrente?

Die­se Fra­ge kann nicht ein­deu­tig beant­wor­tet wer­den, da dies abhän­gig von der Rest­le­bens­dau­er des Ver­käu­fers ist.

Wel­che Kos­ten fal­len für mich an?

Das Nieß­brauch­recht muss beim Notar beur­kun­det und anschlie­ßend ins Grund­buch ein­ge­tra­gen wer­den. Kos­ten fal­len für Notar und Grund­buch­amt an, getra­gen vom Käu­fer des Objektes.

Wel­che Arten der Leib­ren­te gibt es?

  • Die Zeit­ren­te über einen befris­te­ten Zeitraum
  • Lebens­läng­li­che Leib­ren­te bis zum Able­ben des Empfängers
  • Leib­ren­te auf Basis zwei­er Per­so­nen
    • Ver­bin­dungs­ren­te auf das län­ge­re Leben, also bis bei­de Per­so­nen ver­stor­ben sind
    • Ver­bin­dungs­ren­te auf das kür­ze­re Leben, also bis eine der bei­den Per­so­nen ver­stor­ben ist

Kann ich mei­ne Immo­bi­lie noch vermieten?

Der Käu­fer räumt dem Käu­fer ein Wohn­recht ein, jedoch ist es dem Ver­käu­fer nicht erlaubt, die Immo­bi­lie zu ver­mie­ten oder zu ver­pach­ten, wie dies bei­spiels­wei­se beim Nieß­brauch der Fall ist. Wer eine Immo­bi­lie ver­mie­ten möch­te, ohne der Eigen­tü­mer zu sein, benö­tigt das Nieß­brauch­recht. Mehr Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier.

Ab wel­chem Lebens­al­ter bie­tet sich der Ver­kauf mit Leib­ren­te an?

Obgleich nicht per Gesetz fest­ge­legt, wird von den Käu­fern oft ein Min­dest­al­ter von 65 bis 70 Jah­ren erwartet.

Wich­tig in die­sem Zusam­men­hang: Zu steu­er­li­chen Fra­gen kön­nen und dür­fen wir kei­ne kon­kre­ten Aus­künf­te und Rat­schlä­ge geben. Statt­des­sen soll­ten Inter­es­sier­te sich von aus­kunfts­le­gi­ti­mier­ten Stel­len ent­spre­chend fach­lich bera­ten lassen.

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