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Leibrente berechnen

Leibrente als Durchführungsweg in der Immobilienverrentung

Bei der Leibrente handelt es sich um das historisch gesehen älteste Modell der Immobilienverrentung in Deutschland. Der Begriff “Leibrente” leitet sich von dem mittelhochdeutschen Wort “Leib” ab, das Körper oder Person bedeutet. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden Leibrenten oft als Gegenleistung für einen Verkauf oder eine Übertragung von Land oder Gütern vereinbart. Der Käufer zahlte dem Verkäufer eine Leibrente, die auf dessen Leben beschränkt war und der Verkäufer hat das Land oder die Güter an den Käufer übertragen.

In diesem Zusammenhang bedeutete der Begriff “Leib” das Leben oder die Person des Rentenempfängers, da die Leibrente nur so lange gezahlt wird, wie der Rentenempfänger lebt. Der Begriff wurde im Laufe der Zeit beibehalten, um jede Art von Rentenvertrag zu beschreiben, bei dem die Rentenzahlungen auf das Leben des Empfängers beschränkt sind.

Wir wollen hier näher betrachten, wie die Leibrente berechnet wird. Weitere Informationen rund um das Thema Leibrente finden Sie auf unsere Themenseite.

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Leibrente per Definitionem

Die Immobilienleibrente kommt einem Haus- oder Wohnungsverkauf auf Raten nahe. Per Definition ist die Leibrente eine wiederkehrende Leistung. Im Normalfall handelt  es sich dabei um eine monatliche Zahlung. Beim Immobilienverkauf nach dem Konzept der Immobilienverrentung mit Leibrente, ist die Rente gleichbedeutend mit der Zahlung des Verkaufspreises, die sich wiederum nach individuellen Anforderungen und Rahmenbedingungen ausgestalten lässt. Bei einem Verkauf auf Leibrente wird der nach einer speziellen Formel festgestellte Kaufpreis statt auf einmal in Raten ausgezahlt. Die Zahlung der Raten ist dabei nicht direkt an den Kaufpreis der Immobilie, sondern an den „Leib“ der durch die Leibrente begünstigten Person gebunden und endet erst mit deren Ableben.

Einführung zur Berechnung

Vom Verkehrswert eines Hauses wird der Wert des Wohnrechts abgezogen.  Der Verkehrswert bei einem freien Verkauf ist also höher. Zur Errechnung der Höhe der monatlichen Raten wird der Leibrentenfaktor aus der sogenannten Sterbetafel zur regulären Lebenserwartung ermittelt.

 Je geringer die zu erwartende Lebensdauer, desto höher die monatlichen Raten.

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine geringere Lebenserwartung haben,  sollten besser nicht auf das Leibrentenmodell setzen. In den meisten Fällen macht eine Leibrente etwas ab dem 70. Lebensjahr Sinn.

Die Formel zur Berechnung der Leibrente umfasst die Feststellung des Verkehrswert und die Laufzeit der Zahlungen, die sich aus Alter und Geschlecht gemäß der Sterbetafel ergibt.

Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes

Nießbrauch Kapitalwert Lebenserwartung

Notwendige Informationen zur Berechnung der Leibrente

Folgende Kennzahlen sind zur Berechnung der Leibrente heranzuziehen:

  • Aktueller Marktwert der Immobilie (Verkehrswert) und die aktuelle ortsübliche Miete
  • Alter und Geschlecht des oder der Leibrentenberechtigten
  • Vertragliche Absprachen z.B. Übernahme von weiteren Sanierungsmaßnahmen o.ä. (Optional)

Formel zur Berechnung der Leibrente

Verrentungsbetrag ermitteln (Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht) = Immobilienwert – Nutzungsrecht = Verrentungsbetrag

Monatliche Leibrente berechnen = Zu verrentender Betrag / (Leibrentenfaktor : 12 Monate)

Beispielrechung

Ein Einfamilienhaus hat einen Verkehrswert von 500.000 Euro. Inhaber ist ein 77-jähriger Mann. Die Berechnung sieht wie folgt aus.

Wert des Nutzungsrecht

Monatliche Miete (Mietwert) x 12 Monate x Leibrentenfaktor (gemäß Sterbetabelle)

1000 Euro x 12 Monate x 7,603 = 91.236 Euro

Zu verrentender Betrag

Wert der Immobilie – Wert des Nutzungsrecht

500.000 Euro – 91.236 Euro = 408.764 Euro

Monatliche Leibrente

Zu verrentender Betrag / (Leibrentenfaktor : 12 Monate)

408.764 Euro / ( 7,603 : 12) = 4.480 Euro Rente pro Monat

Diese Berechnung beinhaltet keine individuellen Absprachen. In der Realität wird die Höhe der monatlichen Auszahlungen also unter der berechneten Summe liegen.

Häufige Fragen unserer Kunden

Für wen lohnt sich eine Leibrente?

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da dies abhängig von der Restlebensdauer des Verkäufers ist.

Welche Kosten fallen für mich an?

Das Nießbrauchrecht muss beim Notar beurkundet und anschließend ins Grundbuch eingetragen werden. Kosten fallen für Notar und Grundbuchamt an, getragen vom Käufer des Objektes.

Welche Arten der Leibrente gibt es?

  • Die Zeitrente über einen befristeten Zeitraum
  • Lebenslängliche Leibrente bis zum Ableben des Empfängers
  • Leibrente auf BasiszweierPersonen
  • Verbindungsrente auf das längere Leben, also bis beide Personen verstorben sind
  • Verbindungsrente auf das kürzere Leben, also bis eine der beiden Personen verstorben ist

Kann ich meine Immobilie noch vermieten?

Der Käufer räumt dem Käufer ein Wohnrecht ein, jedoch ist es dem Verkäufer nicht erlaubt, die Immobilie zu vermieten oder zu verpachten, wie dies beispielsweise beim Nießbrauch der Fall ist. Wer eine Immobilie vermieten möchte, ohne der Eigentümer zu sein, benötigt das Nießbrauchrecht. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Zu steuerlichen Fragen können und dürfen wir keine konkreten Auskünfte und Ratschläge geben. Stattdessen sollten Interessierte sich von auskunftslegitimierten Stellen entsprechend fachlich beraten lassen.

Alternativen zum Nießbrauch – wir bieten auch andere Modelle

Welches Modell für Sie das richtige ist, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssitutation an. Unser Verrentungsexperten besuchen Sie gerne zu Hause und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche. Bei uns in nichts in Stein gemeißelt. Es ist durchaus möglich, individuelle Pakete ganz nach Ihren Bedürfnissen zu schnüren. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch.

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