Leib­ren­te berechnen

Leib­ren­te als Durch­füh­rungs­weg in der Immobilienverrentung

Bei der Leib­ren­te han­delt es sich um das his­to­risch gese­hen ältes­te Modell der Immobilien­verrentung in Deutsch­land. Der Begriff “Leib­ren­te” lei­tet sich von dem mit­tel­hoch­deut­schen Wort “Leib” ab, das Kör­per oder Per­son bedeu­tet. Im Mit­tel­al­ter und in der frü­hen Neu­zeit wur­den Leib­ren­ten oft als Gegen­leis­tung für einen Ver­kauf oder eine Über­tra­gung von Land oder Gütern ver­ein­bart. Der Käu­fer zahl­te dem Ver­käu­fer eine Leib­ren­te, die auf des­sen Leben beschränkt war und der Ver­käu­fer hat das Land oder die Güter an den Käu­fer übertragen.

In die­sem Zusam­men­hang bedeu­te­te der Begriff “Leib” das Leben oder die Per­son des Ren­ten­emp­fän­gers, da die Leib­ren­te nur so lan­ge gezahlt wird, wie der Ren­ten­emp­fän­ger lebt. Der Begriff wur­de im Lau­fe der Zeit bei­be­hal­ten, um jede Art von Ren­ten­ver­trag zu beschrei­ben, bei dem die Ren­ten­zah­lun­gen auf das Leben des Emp­fän­gers beschränkt sind.

Wir wol­len hier näher betrach­ten, wie die Leib­ren­te berech­net wird. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Leib­ren­te fin­den Sie auf unse­re The­men­sei­te.

Leib­ren­te per Definitionem

Die Immo­bi­li­en­leib­ren­te kommt einem Haus- oder Woh­nungs­ver­kauf auf Raten nahe. Per Defi­ni­ti­on ist die Leib­ren­te eine wie­der­keh­ren­de Leis­tung. Im Nor­mal­fall han­delt  es sich dabei um eine monat­li­che Zah­lung. Beim Immo­bi­li­en­ver­kauf nach dem Kon­zept der Immobilien­verrentung mit Leib­ren­te, ist die Ren­te gleich­be­deu­tend mit der Zah­lung des Ver­kaufs­prei­ses, die sich wie­der­um nach indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen und Rah­men­be­din­gun­gen aus­ge­stal­ten lässt. Bei einem Ver­kauf auf Leib­ren­te wird der nach einer spe­zi­el­len For­mel fest­ge­stell­te Kauf­preis statt auf ein­mal in Raten aus­ge­zahlt. Die Zah­lung der Raten ist dabei nicht direkt an den Kauf­preis der Immo­bi­lie, son­dern an den „Leib“ der durch die Leib­ren­te begüns­tig­ten Per­son gebun­den und endet erst mit deren Ableben.

Ein­füh­rung zur Berechnung

Vom Ver­kehrs­wert eines Hau­ses wird der Wert des Wohn­rechts abge­zo­gen.  Der Ver­kehrs­wert bei einem frei­en Ver­kauf ist also höher. Zur Errech­nung der Höhe der monat­li­chen Raten wird der Leib­ren­ten­fak­tor aus der soge­nann­ten Ster­be­ta­fel zur regu­lä­ren Lebens­er­war­tung ermit­telt.

 Je gerin­ger die zu erwar­ten­de Lebens­dau­er, des­to höher die monat­li­chen Raten.

Men­schen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den eine gerin­ge­re Lebens­er­war­tung haben,  soll­ten bes­ser nicht auf das Leib­ren­ten­mo­dell set­zen. In den meis­ten Fäl­len macht eine Leib­ren­te etwas ab dem 70. Lebens­jahr Sinn.

Die For­mel zur Berech­nung der Leib­ren­te umfasst die Fest­stel­lung des Ver­kehrs­wert und die Lauf­zeit der Zah­lun­gen, die sich aus Alter und Geschlecht gemäß der Ster­be­ta­fel ergibt.

Ster­be­ta­fel des Sta­tis­ti­schen Bundesamtes

Lebenserwartung und Kapitalwert Tabelle Niessßbrauch

Kenn­zah­len zur Berech­nung der Leibrente

Fol­gen­de Kenn­zah­len sind zur Berech­nung der Leib­ren­te heranzuziehen:

  • Immo­bi­li­en­wert
  • Zins
  • Lauf­zeit der Leibrente
  • Alter und Geschlecht
  • Ver­trag­li­che Absprachen

For­mel zur Berech­nung der Leibrente

Wert des Wohn­rechts = Miet­wert x 12 Mona­te x Leibrentenfaktor

Zu ver­ren­ten­der Betrag = Wert der Immo­bi­lie – Wert des Wohnrechts

Monat­li­che Leib­ren­te = Zu ver­ren­ten­der Betrag / 12 Mona­te / Leibrentenfaktor

Bei­spiel­re­chung

Ein Ein­fa­mi­li­en­haus hat einen Ver­kehrs­wert von 600.000 Euro. Inha­be­rin ist ein 77-jäh­ri­ger Mann. Die Berech­nung sieht wie folgt aus.

Wert des Wohnrechts

Monat­li­che Mie­te (Miet­wert) x 12 Mona­te x Leib­ren­ten­fak­tor (gemäß Sterbetabelle)

950 Euro x 12 Mona­te x 12,6 = 143.640 Eur0

Zu ver­ren­ten­der Betrag

Wert der Immo­bi­lie – Wert des Wohnrechts

600.000 Euro – 143.640 Euro = 456.360 Euro

Monat­li­che Leibrente

Zu ver­ren­ten­der Betrag / 12 Mona­te / Leibrentenfaktor

456.360 Euro /12 / 11,62 = 3.272 Euro Ren­te pro Monat

Die­se Berech­nung beinhal­tet kei­ne indi­vi­du­el­len Abspra­chen. In der Rea­li­tät wird die Höhe der monat­li­chen Aus­zah­lun­gen also unter der berech­ne­ten Sum­me liegen.

Häu­fi­ge Fra­gen unse­rer Kunden

Für wen lohnt sich eine Leibrente?

Die­se Fra­ge kann nicht ein­deu­tig beant­wor­tet wer­den, da dies abhän­gig von der Rest­le­bens­dau­er des Ver­käu­fers ist.

Wel­che Kos­ten fal­len für mich an?

Das Nieß­brauch­recht muss beim Notar beur­kun­det und anschlie­ßend ins Grund­buch ein­ge­tra­gen wer­den. Kos­ten fal­len für Notar und Grund­buch­amt an, getra­gen vom Käu­fer des Objektes.

Wel­che Arten der Leib­ren­te gibt es?

  • Die Zeit­ren­te über einen befris­te­ten Zeitraum
  • Lebens­läng­li­che Leib­ren­te bis zum Able­ben des Empfängers
  • Leib­ren­te auf Basis zwei­er Per­so­nen
    • Ver­bin­dungs­ren­te auf das län­ge­re Leben, also bis bei­de Per­so­nen ver­stor­ben sind
    • Ver­bin­dungs­ren­te auf das kür­ze­re Leben, also bis eine der bei­den Per­so­nen ver­stor­ben ist

Kann ich mei­ne Immo­bi­lie noch vermieten?

Der Käu­fer räumt dem Käu­fer ein Wohn­recht ein, jedoch ist es dem Ver­käu­fer nicht erlaubt, die Immo­bi­lie zu ver­mie­ten oder zu ver­pach­ten, wie dies bei­spiels­wei­se beim Nieß­brauch der Fall ist. Wer eine Immo­bi­lie ver­mie­ten möch­te, ohne der Eigen­tü­mer zu sein, benö­tigt das Nieß­brauch­recht. Mehr Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier.

Wich­tig in die­sem Zusam­men­hang: Zu steu­er­li­chen Fra­gen kön­nen und dür­fen wir kei­ne kon­kre­ten Aus­künf­te und Rat­schlä­ge geben. Statt­des­sen soll­ten Inter­es­sier­te sich von aus­kunfts­le­gi­ti­mier­ten Stel­len ent­spre­chend fach­lich bera­ten lassen.

Alter­na­ti­ven zur Leib­ren­te – wir bie­ten auch ande­re Modelle

Wel­ches Modell für Sie das rich­ti­ge ist, hängt ganz von Ihren Bedürf­nis­sen und Ihrer per­sön­li­chen Lebens­si­tu­ta­ti­on an. Unser Ver­ren­tungs­exper­ten besu­chen Sie ger­ne zu Hau­se und bespre­chen mit Ihnen Ihre Wün­sche. Bei uns in nichts in Stein gemei­ßelt. Es ist durch­aus mög­lich, indi­vi­du­el­le Pake­te ganz nach Ihren Bedürf­nis­sen zu schnü­ren. Ver­ein­ba­ren Sie ger­ne ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch.

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