Leib­ren­te berech­nen: Wel­che Sum­me bei der Immobilien­verrentung auf dem Kon­to landet

Immo­bi­li­en­ver­kauf auf Leibrentenbasis

Bei einer Leib­ren­te han­delt es sich grund­sätz­lich um eine idea­le Mög­lich­keit, im Zusam­men­hang mit der Immobilien­verrentung die gesetz­li­che Ren­te auf­zu­sto­cken. Betrach­ten müs­sen wir die­ses Kon­strukt mit zwei unter­schied­li­chen Ansät­zen. Ers­tens wäre da der Ver­kauf der Immo­bi­lie an sol­ven­te Käu­fer mit Teil­aus­zah­lung der Ver­kaufs­sum­me und lebens­lan­ger pri­va­ter Ren­ten­zah­lung. Die zwei­te Vari­an­te ist eine rei­nes Ver­si­che­rungs­pro­dukt. Ver­bleibt die Fra­ge, wie hoch die Leib­ren­te ist und wel­che Fak­to­ren für die Berech­nung aus­schlag­ge­bend sind. 

Zu vie­le Varia­blen für eine Pauschalantwort

Dass es eine pau­scha­le Ant­wort auf den monat­li­chen Aus­zahl­be­trag einer Leib­ren­te nicht geben kann, erklärt sich durch die Aspek­te, die für die Berech­nung der Höhe her­an­ge­zo­gen wer­den. Das ist ers­tens der Wert der Immo­bi­lie, zwei­tens der Wert des Wohn- oder Nieß­brauch­rechts, außer­dem die Lebens­er­war­tung. Und die­se Fak­to­ren sind alle­samt sehr indi­vi­du­ell. Ent­spre­chend kann die Leib­ren­te nur fall­be­zo­gen berech­net werden.

Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie als haupt­säch­li­cher Berechnungsfaktor

Zunächst muss der Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie defi­niert wer­den. Letzt­lich ist die­ser Wert im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes das Fun­da­ment für alle wei­te­ren Rechen­schrit­te. Grob ein­schät­zen kön­nen Sie den Wert Ihres Hau­ses oder Ihrer Woh­nung bei­spiels­wei­se bera­ten durch einen Mak­ler. Bes­ser noch, Sie las­sen ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten durch­füh­ren, um belast­ba­re Zah­len in den Hän­den zu haben. Dabei ist es uner­heb­lich, zu wel­chem Preis Sie das Objekt einst gekauft oder erstellt haben. Es geht um den aktu­el­len Wert zum Stich­tag des Ver­kaufs. Zumal es sich dabei kei­nes­falls um einen gewünscht rosa­ro­ten Schätz­wert han­delt, statt­des­sen diver­se kon­kre­te Fak­to­ren in ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ein­flie­ßen, wird vor einem etwa­igen Ver­kauf mit Leib­ren­te ein zer­ti­fi­zier­ter Gut­ach­ter die Ein­schät­zung durchführen.

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Kon­kre­te Ver­trags­aus­ge­stal­tung aus­schlag­ge­bend für Abschlagsbeträge

Neben dem Ver­kehrs­wert des Objek­tes wei­ter­hin wich­tig ist die detail­lier­te Aus­ge­stal­tung der Immobilien­verrentung, sei das etwa mit einem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Wohn­recht auf Lebens­zeit oder einem lebens­läng­li­chen Nieß­brauch­recht. Zumal wir hier erläu­tern wol­len, wie die Leib­ren­te berech­net wird, gehen wir von einer Ver­ren­tung mit Wohn­recht aus. Zum bes­se­ren Ver­ständ­nis sei hier noch­mal ver­deut­licht: Die Höhe der Leib­ren­te hängt unmit­tel­bar vom fak­ti­schen Gesamt­wert der Immo­bi­lie ab. Und exakt die­ser wird durch das im Grund­buch ein­ge­tra­ge­ne Wohn­recht redu­ziert, folg­lich auch die Leibrente.

Wohn­recht ist ein rea­ler Wert, auf­grund des miet­frei­en Wohnens

Das bedeu­tet zunächst, das Wohn­recht stellt einen rea­len Wert dar. Die­ser Wert wird vom Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie abge­zo­gen. Falls Sie Ihre Immo­bi­lie zu Leb­zei­ten mit ein­ge­tra­ge­nem lebens­lan­gem Wohn­recht ver­kau­fen, woh­nen Sie bis ans Lebens­en­de – oder bis Sie aus per­sön­li­chen Grün­den aus­zie­hen – miet­frei. Der Käu­fer wie­der­um kann das Objekt nicht ander­wei­tig nut­zen oder zu lukra­ti­ve­ren Prei­sen ver­mie­ten. Die­se nicht zu zah­len­de Mie­te ist letzt­lich der Wohnrechtswert.

Leib­ren­ten­fak­tor laut Ver­si­che­rungs­bar­wer­ten für Leibrenten

Bei der Berech­nung ein­be­zo­gen wird der soge­nann­te Leib­ren­ten­fak­tor. Dabei han­delt es sich um im Grun­de genom­men um nichts Gerin­ge­res als Ihre sta­ti­sche Lebens­er­war­tung; die Anzahl der Jah­re die Ihnen laut dem Sta­ti­schen Bun­des­amt durch­schnitt­lich noch zur Ver­fü­gung ste­hen. Ables­bar ist das in den soge­nann­ten Ster­be­ta­feln, in denen geschlech­ter­spe­zi­fisch auf­ge­führt das durch­schnitt­li­che Lebens­al­ter auf­ge­führt wird. Benannt wer­den die­se Tabel­len als „Ver­si­che­rungs­bar­wer­te für Leib­ren­ten“. Nun wis­sen wir ja alle, dass der Tod nicht pro­gnos­ti­zier­bar ist. Des­halb ist der Durch­schnitt hier die Regel.

Herz­li­chen Glück­wunsch: Frau­en leben län­ger als Männer

Aus den Ster­be­ta­feln ergibt sich eben­so, dass Frau­en län­ger leben als Män­ner. Auf die Leib­ren­te bezo­gen wirkt sich das der­ge­stalt aus, dass Frau­en, die sich im sel­ben Alter wie Män­ner befin­den, eine gerin­ge­re Aus­zah­lung zu erwar­ten haben. Das im posi­ti­ven Sin­ne län­ge­re Leben bewirkt, dass die Abschlä­ge für die Leib­ren­te vom Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie höher sind.

Exak­te Berech­nung der Leib­ren­te eigen­stän­dig kaum möglich

Die Höhe der Leib­ren­te eigen­stän­dig zu berech­nen, wird für Sie kaum exakt mög­lich sein. Zumal noch wei­te­re Fak­to­ren Ein­fluss auf die Höhe haben. Dazu gehört bei­spiels­wei­se der Kapi­tal­wert­ver­viel­fäl­ti­ger, mit dem der Wert des Wohn­rechts exakt bestimm­bar ist. Dem zugrun­de gelegt wird eine Ver­zin­sung, die sich der­zeit bei 5,5 Pro­zent bewegt, aber auf lan­ge Sicht auch Schwan­kun­gen unter­wor­fen sein kann. Aber Sie kön­nen zumin­dest eine unge­fäh­re Vor­stel­lung mit einem Nähe­rungs­wert erhal­ten, wodurch Sie Ihre Ent­schei­dung für die Immobilien­verrentung mit Leib­ren­te unter­mau­ern können.

Lie­ber gleich fach­lich ver­siert bera­ten lassen

Ent­we­der suchen Sie sich die Wer­te also aus den ver­schie­de­nen Tabel­len her­aus, schwin­gen den Rechen­schie­ber und erhal­ten zumin­dest einen Anhalts­wert, oder Sie nut­zen den kos­ten­lo­sen DEGIV-Rech­ner. Noch ein­fa­cher und sicher auch per­sön­li­cher: Sie neh­men ein­fach Kon­takt mit uns auf und las­sen sich von uns eben­so unver­bind­lich wie fach­lich kom­pe­tent beraten.

„Wei­che“ Fak­to­ren bei der Preis­ver­hand­lung nicht vergessen

Der per­sön­li­che Kon­takt soll­te auch des­halb für Sie die Wahl der Wahl sein, zumal es bei der Höhe der Leib­ren­te im Kon­text der Immobilien­verrentung vie­le har­te Fak­ten, aber auch wei­che Kom­po­nen­ten gibt. Sicher­lich lässt sich der Ver­kehrs­wert Ihrer Immo­bi­lie exakt bezif­fern. Aller­dings hängt es auch vom Geschick und dem Kun­den­port­fo­lio der Ver­mitt­ler ab, wel­che Prei­se tat­säch­lich umsetz­bar sind. Wir ver­ste­hen uns aus­schließ­lich als unab­hän­gi­ge Ver­mitt­ler und kei­nes­falls als Käu­fer. Ganz bewusst las­sen wir inso­fern kei­ne Inter­es­sens­kon­flik­te aufkommen.

Leib­ren­te als Versicherungsprodukt

Eine Leib­ren­te lässt sich aber auch auf ande­rem Wege erzie­len, näm­lich als rei­nes Ver­si­che­rungs­pro­dukt. Dabei ent­schei­den Sie bei der Immobilien­verrentung eigen­stän­dig, wel­chen Betrag von der Ver­kaufs­sum­me Sie in eine Leib­ren­te inves­tie­ren wol­len. Dar­auf basie­rend wird ein Ver­si­che­rungs­ver­trag erstellt und sobald die Sum­me geflos­sen ist, erhal­ten Sie monat­lich pünkt­lich und bis ans Lebens­en­de eine Leib­ren­te aus­be­zahlt. Auch die­se Vari­an­te soll­te für Sie der Anlass sein, uns anzusprechen.

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