Bera­tung Anfra­ge LP2023-02-08T13:32:59+01:00

Kos­ten­freie Beratung

Ger­ne bespre­chen wir mit Ihnen das Kon­zept hin­ter der Immo­bi­li­en­ren­te und neh­men uns Zeit für Ihre Fragen.

DEGIV Immobilienverrentung - Zertifizierte Qualität - gegründet 2015

Ver­ein­ba­ren Sie ein
unver­bind­li­ches Beratungsgespräch.

Ger­ne bespre­chen wir mit Ihnen das Kon­zept hin­ter der Immo­bi­li­en­ren­te und neh­men uns Zeit für Ihre Fragen.

DEGIV Immobilienverrentung - Zertifizierte Qualität und Bestnote in Beratung

Kos­ten­freie Bera­tung buchen

*“ zeigt erfor­der­li­che Fel­der an

Die­ses Feld dient zur Vali­die­rung und soll­te nicht ver­än­dert werden.

Vor­tei­le auf einen Blick

Besseres Einkommen

Ein­kom­mens­ver­bes­se­rung

Sofor­ti­ge zusätz­li­che Liqui­di­tät durch Ein­mal­zah­lung und/oder monat­li­che Rente.

Schenken und unterstützen

Gefühlt Eigen­tü­mer bleiben

Sie ver­kau­fen Ihre Immo­bi­lie ganz oder nur zum Teil – jedoch ohne aus Ihrer Immo­bi­lie aus­zie­hen zu müssen!

Sich etwas gönnen

Erhö­hung der Lebensqualität

Sich Sachen gön­nen, für die Sie vor­her kei­ne Zeit hat­ten. Etwa Rei­sen, ein kost­spie­li­ges Hob­by oder ein­fach nur ein wenig Luxus.

Kun­den­mei­nun­gen

Häu­fig gestell­te Fragen

Für wen eig­net sich eine Immobilien­verrentung?2022–12-15T10:39:37+01:00

Die Ver­ren­tung der Immo­bi­lie ist beson­ders für älte­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer inter­es­sant, die die Immo­bi­lie dazu nut­zen möch­ten, Ihre Ein­kom­mens­si­tua­ti­on deut­lich zu ver­bes­sern, und gleich­zei­tig beab­sich­ti­gen, mög­lichst lan­ge in Ihrer Immo­bi­lie woh­nen zu bleiben.

Prin­zi­pi­ell kommt jeder Immo­bi­li­en­be­sit­zer für eine Immobilien­verrentung bzw. eine Immo­bi­li­en­ren­te infra­ge. Der Fokus unse­rer Leis­tun­gen liegt auf Immo­bi­li­en­be­sit­zern ab 65+ Jah­ren. Vor allem hohe Aus­ga­ben für die eige­ne Gesund­heit, Pfle­ge oder aber die Instand­hal­tung der eige­nen Immo­bi­lie kön­nen in die­sem Alter zur Belas­tung wer­den. Ins­be­son­de­re Senio­ren möch­ten bzw. kön­nen auch teil­wei­se im Alter kei­ne Kre­di­te mehr auf­neh­men. Unser Ange­bot bie­tet allen Men­schen die Mög­lich­keit, das in der Immo­bi­lie ste­cken­de Kapi­tal ohne jede Nut­zungs­ein­schrän­kung der Immo­bi­lie in Bar­geld umzu­wan­deln, um sich so finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit im Alter zu sichern.

Gibt es eine Immo­bi­li­en­ren­te auch für jün­ge­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer?2022–12-15T10:40:04+01:00

Eine lebens­lan­ge Ver­ren­tung der Immo­bi­lie ist beson­ders für älte­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer ab 65+ inter­es­sant, denn je höher das Lebens­al­ter, des­to höher ist der zu erzie­len­de Ertrag aus der Immo­bi­lie. Für jün­ge­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer ist die Rück­ver­mie­tung eine inter­es­san­te Alter­na­ti­ve zum klas­si­schen Immo­bi­li­en­ver­kauf. Bei einem befris­te­ten Nut­zungs­recht (Wohn­recht) an der Immo­bi­lie ist kein Min­dest­al­ter erforderlich.

Was pas­siert, wenn der Käu­fer die Immo­bi­lie in der Zukunft wei­ter­ver­kauft ?2022–12-15T10:40:31+01:00

Für Sie ändert sich nichts. Je nach Ver­ren­tungs­mo­dell wird Ihnen ein erst­ran­gi­ges Wohn­recht oder Nieß­brauch­recht im Grund­buch ein­ge­tra­gen. Bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel der Immo­bi­lie über­nimmt der neue Erwer­ber die­se Ein­tra­gung im Grund­buch. Das Wohn- oder Nieß­brauch­recht bleibt dabei unbe­rührt. Bei dem Modell der Rück­ver­mie­tung geht der bestehen­de Miet­ver­trag mit allen Rech­ten und Pflich­ten auf den neu­en Erwer­ber über.

Was ver­steht man unter dem Nieß­brauchs­recht?2022–12-15T10:40:49+01:00

Das Nieß­brauch­recht ist im § 1093 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) ver­an­kert und bezeich­net das Recht, eine Immo­bi­lie ganz oder zum Teil zu bewoh­nen, ohne selbst Eigen­tü­mer zu sein. Das lebens­lan­ge Nieß­brauch­recht wird erst­ran­gig im Grund­buch in der 2. Abtei­lung ein­ge­tra­gen. So kön­nen Sie nach dem „lebens­lan­gen Nieß­brauch­recht” Ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen und wei­ter­hin bis an Ihr Lebens­en­de (unter Aus­schluss des Eigen­tü­mers) nutzen.

Was ist der Unter­schied zwi­schen Woh­­nungs- und Nieß­brauch­recht?2022–12-15T10:41:21+01:00

Der Nieß­brauch beinhal­tet weit mehr als ein ein­fa­ches Wohn­recht, denn neben der Nut­zung der Immo­bi­lie berech­tigt der Nieß­brauch auch zur Frucht­zie­hung. Das heißt kon­kret: Bei Aus­zug aus der Immo­bi­lie (z. B. wegen Pfle­ge­be­dürf­tig­keit) darf der Nieß­brauch­be­rech­tig­te, die Immo­bi­lie an Drit­te ver­mie­ten und die Mie­te einbehalten.

Wer ist zustän­dig für Sanie­run­gen oder Repa­ra­tu­ren und die Kos­ten für die­se?2021–09-08T13:32:19+02:00

In der Regel der Käu­­fer/-in / neue Eigen­­tü­­mer/-in – jedoch auch fle­xi­bel gestaltbar.

Was macht die DEGIV genau?2022–12-15T10:37:37+01:00

Bei der Ver­ren­tung ver­kau­fen Sie Ihre Immo­bi­lie an einen Kapi­tal­an­le­ger. Wir als DEGIV sind in die­sem Fall nur Ver­mitt­ler und kau­fen Ihre Immo­bi­lie, im Gegen­satz zu eini­gen ande­ren Ver­ren­tungs­an­bie­tern z.B. Teil­käu­fer, nicht selbst an.

Zudem ste­hen wir für indi­vi­du­el­len Ser­vice und per­sön­li­che Betreu­ung nah am Ver­ren­ter. Bei uns sind Sie nicht ein­fach nur eine Num­mer, wir neh­men und wirk­lich Zeit, solan­ge bis alle Fra­gen geklärt sind und wir die per­fek­te Lösung für Sie gefun­den haben. Wir ste­hen Ihnen mit star­kem juris­ti­schen Hin­ter­grund­wis­sen zur Sei­te. Sie haben jeder­zeit einen per­sön­li­chen Ansprech­part­ner bei der DEGIV.

Über­zeu­gen Sie sich selbst: Kos­ten­lo­se & unver­bind­li­ches Info­pa­ket sichern.

Wie wird die Immo­bi­li­en­ren­te berech­net?2022–12-15T10:45:44+01:00

Ent­schei­den­de Kri­te­ri­en sind im Normalfall:

  • Ver­kehrs­wert der Immobilie
  • Alter und Geschlecht der Immobilieneigentümer
  • Kos­ten für die Immobilienbewirtschaftung
  • Zins­fak­to­ren
  • Lebens­er­war­tung nach dem Sta­tis­ti­schen Bundesamt.

Doch was bedeu­tet das kon­kret? Lesen Sie mehr dar­über wie das Woh­­nungs- und Nieß­brauch­recht berech­net wird.

Wie wird die Immobilien­verrentung in Deutsch­land besteu­ert?2022–12-15T10:49:53+01:00

Die Immo­bi­li­en­ren­te ent­steht aus dem Ver­kauf des eige­nen Hau­ses oder der Eigen­tums­woh­nung. Immo­bi­li­en­ver­mö­gen, das man außer­halb einer Spe­ku­la­ti­ons­frist ver­kauft, ist steu­er­be­freit, sofern es in einer Sum­me, also als Ein­mal­zah­lung, aus­ge­zahlt wird.

Leib-/Zei­t­­ren­­ten gel­ten, in Abhän­gig­keit von der gewähl­ten Lauf­zeit, als ertrags­teil­steu­er­li­ches Ein­kom­men und unter­liegt even­tu­ell der Besteue­rung, wenn die Frei­be­trä­ge bereits aus­ge­schöpft sind. In der Regel sind das 5 bis 15 Pro­zent der Leib­ren­te bzw. Zeit­ren­te. Es gibt durch­aus rea­lis­ti­sche Mög­lich­kei­ten, dass kei­ne Steu­ern anfal­len. Wir emp­feh­len Ihnen, hier mit uns zu spre­chen da ggf. ein ande­re Modell bes­ser für Sie geeig­net wäre.

Nach oben
DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH hat 4,12 von 5 Sternen | 219 Bewertungen auf ProvenExpert.com