Eige­nes Heim statt Pfle­ge­heim: Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Senio­ren mit Immo­bi­li­en­ei­gen­tum kön­nen auch eine inten­si­ve­re häus­li­che Pfle­ge in Betracht zie­hen. So lässt sich das Pfle­ge­heim mit­un­ter ver­mei­den – und mehr Zeit in der gewohn­ten Umge­bung ver­brin­gen. „Eine Ver­ren­tung der eige­nen Immo­bi­lie kann ein Weg sein, sich eine adäqua­te, auf die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se gemünz­te Pfle­ge leis­ten zu kön­nen. Finan­ziert wird die Pfle­ge durch den Ver­kauf der eige­nen Immo­bi­lie, die jedoch durch ein Nieß­brauch­recht bis zum Tod genutzt wer­den darf. Der Umzug ins Heim lässt sich so mög­li­cher­wei­se um eini­ge Jah­re ver­schie­ben oder ganz ver­mei­den – ohne dass die Kin­der mehr ein­sprin­gen müs­sen“, sagen die Ver­ren­tungs­exper­te der DEGIV, der Gesell­schaft für Immobilien­verrentung. Denn: Für vie­le Senio­ren ist es ein gro­ßer Wunsch, wei­ter­hin auto­nom in ihrer Immo­bi­lie woh­nen zu bleiben.

In Deutsch­land hat die häus­li­che Pfle­ge nach dem Pfle­ge­ver­si­che­rungs- sowie Sozi­al­hil­fe­recht immer Vor­rang vor der sta­tio­nä­ren Pfle­ge. So soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen so lan­ge wie mög­lich von zu Hau­se aus gepflegt wer­den kön­nen und gleich­zei­tig die pri­va­te Pfle­ge gestärkt wer­den. Men­schen mit einem Pfle­ge­grad haben dem­entspre­chend Leis­tungs­an­sprü­che gegen­über der Pfle­ge­ver­si­che­rung, die auch für häus­li­che Pfle­ge gelten.

Finan­zie­rung der ambu­lan­ten Pfle­ge zuhause

Die Kos­ten für einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst, die bis zu 2.500 Euro im Monat betra­gen kön­nen, wer­den nur sel­ten voll­stän­dig durch Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn sich eine pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son die not­wen­di­ge Pfle­ge nicht leis­ten kann, kann sie ab der Ein­stu­fung in Pfle­ge­grad zwei Hil­fe bei dem für sie zustän­di­gen Regie­rungs­be­zirk bean­tra­gen. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass das eige­ne Ein­kom­men und Ver­mö­gen sowie die Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se nicht aus­rei­chen, um die Pfle­ge zu finan­zie­ren. Her­an­ge­zo­gen wer­den auch das Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Ehe- oder Lebens­part­ner sowie der Kinder.

Eltern wol­len ihre Kin­der nicht belasten

Mesut Yikil­maz, Grün­der & Geschäfts­füh­rer: „Oft wol­len Eltern ihre Kin­der finan­zi­ell nicht belas­ten. Durch Immobilien­verrentung ent­steht für Senio­ren im Ruhe­stand die Mög­lich­keit, ohne Aus­zug unab­hän­gig zu blei­ben. Sie kön­nen ihre in ihrer las­ten­frei­en Immo­bi­lie gebun­de­ne Liqui­di­tät nut­zen. Dabei muss das Ver­mö­gen der Ange­hö­ri­gen nicht her­an­ge­zo­gen wer­den.“ Mit dem durch die Immobilien­verrentung gewon­ne­nen Geld lässt sich im Ide­al­fall zudem eine zusätz­li­che Betreu­ung finan­zie­ren, die weit über die Min­dest­pfle­ge hin­aus geht.

Wie auch bei Teil­ver­kauf und Leib­ren­te ver­bes­sert ein Ver­kauf der Immo­bi­lie mit Nieß­brauch­recht laut DEGIV nicht nur die finan­zi­el­le Situa­ti­on. Er ermög­licht es älte­ren Eigen­tü­mern viel­mehr, wei­ter­hin im eige­nen Zuhau­se zu leben und bei­spiels­wei­se das The­ma Pfle­ge völ­lig neu zu betrach­ten. „Wenn Pfle­ge nötig ist, muss der kom­plet­te Immo­bi­li­en­ver­kauf mit anschlie­ßen­dem Umzug ins Alters­heim nicht die letz­te Opti­on vor dem Tod sein. Viel­mehr lässt sich durch die Immobilien­verrentung Liqui­di­tät in beacht­li­chem Aus­maß schaf­fen, die für Pfle­ge- und Betreu­ungs­leis­tun­gen zuhau­se ver­wen­det wer­den kann“, sagt Yikil­maz. Ist die ver­ren­tete Immo­bi­lie groß genug und der Erlös aus­rei­chend, kön­nen Senio­ren sogar Per­so­nal für Betreu­ung und Pfle­ge anstellen.

Laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt waren Ende 2019 in Deutsch­land 4,1 Mil­lio­nen Frau­en und Män­ner auf Pfle­ge ange­wie­sen. Und ihr Anteil wird wei­ter stei­gen, denn die Deut­schen wer­den immer älter, gute Pfle­ge des­halb immer gefrag­ter. Und damit auch eine mög­lichst adäqua­te Ver­sor­gung im eige­nen Zuhau­se – durch ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te oder Ange­hö­ri­ge. 2019 wur­den vier von fünf Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zuhau­se gepflegt, davon waren 80 Pro­zent der Betrof­fe­nen über 65 Jahre.

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Es ist die gro­ße Sor­ge vie­ler Men­schen: Was soll aus ihnen wer­den, wenn mit fort­schrei­ten­dem Alter die Eigen­stän­dig­keit und Mobi­li­tät zuneh­mend ein­ge­schränkt sind und sie pfle­ge­be­dürf­tig wer­den? Lesen Sie in unse­rem Rat­ge­ber alles wich­ti­ge zum The­ma Pfle­ge in Deutsch­land und wie eine Immobilien­verrentung Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on ent­span­nen kann.