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Rückmietverkauf punktet mit langfristiger Lebensplanbarkeit

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Sichereres Gefühl der Wohnsicherheit ohne Kündigungsmöglichkeit des Eigentümers

Obschon der Mieterschutz hierzulande hohen Stellenwert genießt, bleibt bei einem herkömmlichen Mietverhältnis für Sie als Mieter immer die Unsicherheit bestehen, eines Tages unerwartet doch wieder ausziehen zu müssen, beispielsweise weil der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Es existieren diverse weitere Gründe, wegen derer Ihre aktuelle Lebensplanung auf leicht wackligen Beinen stünde, wenn Ihnen aus heiterem Himmel die Kündigung ins Haus flattern würde. Nicht so bei einem Verkauf mit Rückmiete. Bei dieser Konstellation haben Sie Wohnsicherheit, zumal die Kündigungsmöglichkeit seitens des Eigentümers vertraglich ausgeschlossen wird. 

Herkömmliche Mietverhältnisse bergen Grauzonen und Fragezeichen

Es ist und bleibt die Problematik der zu Miete wohnenden Menschen: Der Wunsch nach Sicherheit ist groß, allerdings nur bis zu einer verbleibenden Grauzone abgedeckt. Insgeheim weiß man, dass es immer Veränderungen geben kann. Die letztgültige Unsicherheit, nicht irgendwelchen Ideen der Vermieter geopfert zu werden, das Risiko einer möglichen Insolvenz und Zwangsversteigerung, auch des Verkaufs an Dritte, die möglicherweise mieterhöhende Sanierungsmaßnahmen durchführen wollen, bleiben bestehen. Ein nicht besonders angenehmes Gefühl, doch so ist es nun mal. Bereits im Grundgesetz steht, dass Eigentum verpflichtet, womit eine gesellschaftliche Verpflichtung gemeint ist. Wie eine solche Verpflichtung allerdings im konkreten Fall verstanden wird, hat offensichtlich auch mit Moral und Anstand zu tun – oder eben nicht. Der Gedanke, vom Immobilienbesitzer zum Mieter zu werden, wird für Sie dadurch nicht schmackhafter. Bis hierhin hat der Immobilienkoch noch ein paar Gewürze in der Suppe vergessen. Kein Problem, wir werden gleich noch mal nachwürzen.

Schreckgespenst Mieterhöhung bis zur Schmerzgrenze

Fragen wir uns doch einmal, welches die Aspekte sind, bei denen Mieter unerwünschte Einschläge seitens  der Vermietenden befürchten? Vermutlich an erster Stelle platziert sich die Frage der Mieterhöhungen auf dem besorgniserregenden Siegertreppchen. Allerorten – und vordringlich in den beliebten Ballungszentren – ist nicht nur hierzulande zu beobachten, wie immens die Mieten in die Höhe schnellen. Die Politik versucht, mit diversen Maßnahmen wie dem Mietendeckel diesem kaum noch nachvollziehbaren Mietenniveau entgegenzuwirken. Wirklich funktioniert hat das in den vergangenen Jahren nicht. Vergessen wir dabei nicht die grauen bis dunklen Schafe der Branche, die Spekulanten und Immobilienkonzerne, die nicht gerade für ihre menschenfreundliche Moral bekannt sind und sich ausschließlich am Profit orientieren. Wäre es nicht eine wunderbare Sache, wenn die Miete langfristig planbar und kalkulierbar wäre? Ohne Angst, Sie irgendwann nicht mehr bezahlen zu können? Exakt dies ist einer der positiven Punkte beim Immobilienverkauf mit Rückmiete. Sie zahlen als Mieter eine monatliche Nutzungsgebühr; der Mietzins ist aber gleichbleibend. Keine Spur von Spekulationsobjekt.

Fragezeichen Kündigungsschutz und Kündbarkeit

Das nächste Fragezeichen heftet sich mit dem Kündigungsschutz felsenfest an Ihre Gedanken als Mieter. Möglicherweise haben Sie mal gehört, dass der Mieterschutz einen hohen Stellenwert hat und sogar Räumungsklagen sich oftmals über mehrere Jahre ziehen. Eine Garantie dafür, dass es Sie als Mieter auf dem freien Markt nicht doch eines Tages eiskalt erwischen könnte, haben Sie dadurch noch lange nicht. Vermutlich würden Sie sich mit Händen und Füßen wehren und möglicherweise Rechtsmittel einlegen. Sind sämtliche Formvorschriften eingehalten und beispielsweise der Eigenbedarf des Vermieters begründet, hilft Ihnen das herzlich wenig. Sie können schon mal die Koffer packen. Umso problematischer, zumal es hierzulande immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum in einigermaßen attraktiven Lagen zu finden. Auch hier zeigt das Modell des Verkaufs mit Rückmiete seine Vorzüge: Als Mieter haben Sie ein notariell beglaubigtes Wohnrecht auf Lebenszeit. Eine Kündigung des Wohnrechts seitens des neuen Eigentümers und somit Vermieters ist ausgeschlossen.

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Hohes Interesse der Anleger am Werterhalt der Immobilie

Eine weitere Sorge von Mietern bezieht sich darauf, wie umfangreich der Vermieter Instandsetzungen und größere Reparaturen ausführt bzw. ausführen lässt. Wie lange muss man betteln, bis der Wasserhahn endlich erneuert wird oder die undichten Fenster repariert oder ausgetauscht werden? Tatsache ist: Wer eine Immobilie kauft, um sie anschließend rückzuvermieten, hat ein hohes Interesse am Werterhalt. Schließlich ist es sinnentleert, ein Haus oder eine Wohnung als auf Jahrzehnte ausgerichtetes Anlageobjekt zu kaufen und das Objekt anschließend verrotten zu lassen. Gerade am Vertragsbestandteil des lebenslangen Wohnrechts ist unmissverständlich ablesbar, welche Bedeutung der dauerhafte Werterhalt hat. Andernfalls könnten die Anleger auch auf dem freien Markt vermieten, wo jedoch mit einer stärkeren Abnutzung und einem höheren Wertverlust zu rechnen ist.

Flexibilität bei eigenem Auszugswunsch durch kurze Kündigungsfristen

Zugleich aber bleiben Sie als  Mieter sehr flexibel, zumal Sie den Mietvertrag bei Bedarf kurzfristig kündigen können. Sollte sich Ihre persönliche Situation ändern, vielleicht gründen Sie eine Familie, möchten mit Partner oder Partnerin größeren Wohnraum beziehen, es kündigt sich Nachwuchs an, weshalb Sie mehr Platz benötigen, oder es zieht Sie beruflich in eine andere Stadt, sind Sie keinesfalls festgekettet. Das will sagen: Sie profitieren demnach vom Vorzug der hohen Mietsicherheit bei zugleich großer Flexibilität.

Weitestgehend dem klassischen Verkauf ähnlich – mit mindestens einer Besonderheit

Der Verkauf mit Rückmiete ist dem klassischen Immobilienverkauf weitestgehend ähnlich und zeichnet sich dabei durch die Besonderheit des lebenslangen Wohnrechts aus. Das Wohnrecht wirkt sich auf den Kaufpreis allenfalls marginal aus, zumal Sie als ehemalige Eigentümer, eine regelmäßige monatliche Nutzungsgebühr bezahlen, eben vergleichbar mit einer Miete. Das wiederum ist der Grund dafür, dass sich bei diesem Konzept mit maximalem Kaufpreis ein hoher Cashflow generieren lässt. Simpler ausgedrückt: Als Verkäufer bekommen Sie einen hohen Verkaufspreis mit lediglich geringen Abzügen.

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Immer wichtig ist es, die unterschiedlichen Verrentungs- und Verkaufsmodelle einander gegenüberzustellen und penibel die Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Was für einen Immobilienbesitzer perfekt passt, kann für andere vollkommen verkehrt, weil nicht rechenbar sein.  Unserer zertifizierten Verrentungsberater bei der DEGIV sind umfassend über sämtliche Ausgestaltungsvarianten informiert und kennen sich bestens am Markt aus. Sichern auch Sie sich eine umfassende, detaillierte und verständliche Beratung, falls Sie Interesse am Immobilienverkauf mit Rückmiete haben. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

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