Siche­re­res Gefühl der Wohn­si­cher­heit ohne Kün­di­gungs­mög­lich­keit des Eigentümers

Obschon der Mie­ter­schutz hier­zu­lan­de hohen Stel­len­wert genießt, bleibt bei einem her­kömm­li­chen Miet­ver­hält­nis für Sie als Mie­ter immer die Unsi­cher­heit bestehen, eines Tages uner­war­tet doch wie­der aus­zie­hen zu müs­sen, bei­spiels­wei­se weil der Ver­mie­ter Eigen­be­darf anmel­det. Es exis­tie­ren diver­se wei­te­re Grün­de, wegen derer Ihre aktu­el­le Lebens­pla­nung auf leicht wack­li­gen Bei­nen stün­de, wenn Ihnen aus hei­te­rem Him­mel die Kün­di­gung ins Haus flat­tern wür­de. Nicht so bei einem Ver­kauf mit Rück­mie­te. Bei die­ser Kon­stel­la­ti­on haben Sie Wohn­si­cher­heit, zumal die Kün­di­gungs­mög­lich­keit sei­tens des Eigen­tü­mers ver­trag­lich aus­ge­schlos­sen wird. 

Her­kömm­li­che Miet­ver­hält­nis­se ber­gen Grau­zo­nen und Fragezeichen

Es ist und bleibt die Pro­ble­ma­tik der zu Mie­te woh­nen­den Men­schen: Der Wunsch nach Sicher­heit ist groß, aller­dings nur bis zu einer ver­blei­ben­den Grau­zo­ne abge­deckt. Ins­ge­heim weiß man, dass es immer Ver­än­de­run­gen geben kann. Die letzt­gül­ti­ge Unsi­cher­heit, nicht irgend­wel­chen Ideen der Ver­mie­ter geop­fert zu wer­den, das Risi­ko einer mög­li­chen Insol­venz und Zwangs­ver­stei­ge­rung, auch des Ver­kaufs an Drit­te, die mög­li­cher­wei­se miet­erhö­hen­de Sanie­rungs­maß­nah­men durch­füh­ren wol­len, blei­ben bestehen. Ein nicht beson­ders ange­neh­mes Gefühl, doch so ist es nun mal. Bereits im Grund­ge­setz steht, dass Eigen­tum ver­pflich­tet, womit eine gesell­schaft­li­che Ver­pflich­tung gemeint ist. Wie eine sol­che Ver­pflich­tung aller­dings im kon­kre­ten Fall ver­stan­den wird, hat offen­sicht­lich auch mit Moral und Anstand zu tun – oder eben nicht. Der Gedan­ke, vom Immo­bi­li­en­be­sit­zer zum Mie­ter zu wer­den, wird für Sie dadurch nicht schmack­haf­ter. Bis hier­hin hat der Immo­bi­li­en­koch noch ein paar Gewür­ze in der Sup­pe ver­ges­sen. Kein Pro­blem, wir wer­den gleich noch mal nachwürzen.

Schreck­ge­spenst Miet­erhö­hung bis zur Schmerzgrenze

Fra­gen wir uns doch ein­mal, wel­ches die Aspek­te sind, bei denen Mie­ter uner­wünsch­te Ein­schlä­ge sei­tens  der Ver­mie­ten­den befürch­ten? Ver­mut­lich an ers­ter Stel­le plat­ziert sich die Fra­ge der Miet­erhö­hun­gen auf dem besorg­nis­er­re­gen­den Sie­ger­trepp­chen. Aller­or­ten – und vor­dring­lich in den belieb­ten Bal­lungs­zen­tren – ist nicht nur hier­zu­lan­de zu beob­ach­ten, wie immens die Mie­ten in die Höhe schnel­len. Die Poli­tik ver­sucht, mit diver­sen Maß­nah­men wie dem Mie­ten­de­ckel die­sem kaum noch nach­voll­zieh­ba­ren Mie­ten­ni­veau ent­ge­gen­zu­wir­ken. Wirk­lich funk­tio­niert hat das in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht. Ver­ges­sen wir dabei nicht die grau­en bis dunk­len Scha­fe der Bran­che, die Spe­ku­lan­ten und Immo­bi­li­en­kon­zer­ne, die nicht gera­de für ihre men­schen­freund­li­che Moral bekannt sind und sich aus­schließ­lich am Pro­fit ori­en­tie­ren. Wäre es nicht eine wun­der­ba­re Sache, wenn die Mie­te lang­fris­tig plan­bar und kal­ku­lier­bar wäre? Ohne Angst, Sie irgend­wann nicht mehr bezah­len zu kön­nen? Exakt dies ist einer der posi­ti­ven Punk­te beim Immo­bi­li­en­ver­kauf mit Rück­mie­te. Sie zah­len als Mie­ter eine monat­li­che Nut­zungs­ge­bühr; der Miet­zins ist aber gleich­blei­bend. Kei­ne Spur von Spekulationsobjekt.

Fra­ge­zei­chen Kün­di­gungs­schutz und Kündbarkeit

Das nächs­te Fra­ge­zei­chen hef­tet sich mit dem Kün­di­gungs­schutz fel­sen­fest an Ihre Gedan­ken als Mie­ter. Mög­li­cher­wei­se haben Sie mal gehört, dass der Mie­ter­schutz einen hohen Stel­len­wert hat und sogar Räu­mungs­kla­gen sich oft­mals über meh­re­re Jah­re zie­hen. Eine Garan­tie dafür, dass es Sie als Mie­ter auf dem frei­en Markt nicht doch eines Tages eis­kalt erwi­schen könn­te, haben Sie dadurch noch lan­ge nicht. Ver­mut­lich wür­den Sie sich mit Hän­den und Füßen weh­ren und mög­li­cher­wei­se Rechts­mit­tel ein­le­gen. Sind sämt­li­che Form­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten und bei­spiels­wei­se der Eigen­be­darf des Ver­mie­ters begrün­det, hilft Ihnen das herz­lich wenig. Sie kön­nen schon mal die Kof­fer packen. Umso pro­ble­ma­ti­scher, zumal es hier­zu­lan­de immer schwie­ri­ger wird, bezahl­ba­ren Wohn­raum in eini­ger­ma­ßen attrak­ti­ven Lagen zu fin­den. Auch hier zeigt das Modell des Ver­kaufs mit Rück­mie­te sei­ne Vor­zü­ge: Als Mie­ter haben Sie ein nota­ri­ell beglau­big­tes Wohn­recht auf Lebens­zeit. Eine Kün­di­gung des Wohn­rechts sei­tens des neu­en Eigen­tü­mers und somit Ver­mie­ters ist ausgeschlossen.

Unverbindliches Infopaket zur Immobilienverrentung

Jetzt kos­ten­frei­es Info­pa­ket anfor­dern

Der ers­te Schritt zu einem sor­gen­frei­en Leben im Ruhe­stand! Ger­ne schi­cken wir Ihnen unser Info­pa­ket kos­ten­frei und unver­bind­lich nach Hause.

Hohes Inter­es­se der Anle­ger am Wert­erhalt der Immobilie

Eine wei­te­re Sor­ge von Mie­tern bezieht sich dar­auf, wie umfang­reich der Ver­mie­ter Instand­set­zun­gen und grö­ße­re Repa­ra­tu­ren aus­führt bzw. aus­füh­ren lässt. Wie lan­ge muss man bet­teln, bis der Was­ser­hahn end­lich erneu­ert wird oder die undich­ten Fens­ter repa­riert oder aus­ge­tauscht wer­den? Tat­sa­che ist: Wer eine Immo­bi­lie kauft, um sie anschlie­ßend rück­zu­ver­mie­ten, hat ein hohes Inter­es­se am Wert­erhalt. Schließ­lich ist es sinn­ent­leert, ein Haus oder eine Woh­nung als auf Jahr­zehn­te aus­ge­rich­te­tes Anla­ge­ob­jekt zu kau­fen und das Objekt anschlie­ßend ver­rot­ten zu las­sen. Gera­de am Ver­trags­be­stand­teil des lebens­lan­gen Wohn­rechts ist unmiss­ver­ständ­lich ables­bar, wel­che Bedeu­tung der dau­er­haf­te Wert­erhalt hat. Andern­falls könn­ten die Anle­ger auch auf dem frei­en Markt ver­mie­ten, wo jedoch mit einer stär­ke­ren Abnut­zung und einem höhe­ren Wert­ver­lust zu rech­nen ist.

Fle­xi­bi­li­tät bei eige­nem Aus­zugs­wunsch durch kur­ze Kündigungsfristen

Zugleich aber blei­ben Sie als  Mie­ter sehr fle­xi­bel, zumal Sie den Miet­ver­trag bei Bedarf kurz­fris­tig kün­di­gen kön­nen. Soll­te sich Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on ändern, viel­leicht grün­den Sie eine Fami­lie, möch­ten mit Part­ner oder Part­ne­rin grö­ße­ren Wohn­raum bezie­hen, es kün­digt sich Nach­wuchs an, wes­halb Sie mehr Platz benö­ti­gen, oder es zieht Sie beruf­lich in eine ande­re Stadt, sind Sie kei­nes­falls fest­ge­ket­tet. Das will sagen: Sie pro­fi­tie­ren dem­nach vom Vor­zug der hohen Miet­si­cher­heit bei zugleich gro­ßer Flexibilität.

Wei­test­ge­hend dem klas­si­schen Ver­kauf ähn­lich – mit min­des­tens einer Besonderheit

Der Ver­kauf mit Rück­mie­te ist dem klas­si­schen Immo­bi­li­en­ver­kauf wei­test­ge­hend ähn­lich und zeich­net sich dabei durch die Beson­der­heit des lebens­lan­gen Wohn­rechts aus. Das Wohn­recht wirkt sich auf den Kauf­preis allen­falls mar­gi­nal aus, zumal Sie als ehe­ma­li­ge Eigen­tü­mer, eine regel­mä­ßi­ge monat­li­che Nut­zungs­ge­bühr bezah­len, eben ver­gleich­bar mit einer Mie­te. Das wie­der­um ist der Grund dafür, dass sich bei die­sem Kon­zept mit maxi­ma­lem Kauf­preis ein hoher Cash­flow gene­rie­ren lässt. Simp­ler aus­ge­drückt: Als Ver­käu­fer bekom­men Sie einen hohen Ver­kaufs­preis mit ledig­lich gerin­gen Abzügen.

Infor­mie­ren bei der DEGIV: Wir ken­nen alle Verrentungsmodelle

Immer wich­tig ist es, die unter­schied­li­chen Ver­ren­tungs- und Ver­kaufs­mo­del­le ein­an­der gegen­über­zu­stel­len und peni­bel die Vor- und Nach­tei­le her­aus­zu­ar­bei­ten. Was für einen Immo­bi­li­en­be­sit­zer per­fekt passt, kann für ande­re voll­kom­men ver­kehrt, weil nicht rechen­bar sein.  Unse­rer zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­be­ra­ter bei der DEGIV sind umfas­send über sämt­li­che Aus­ge­stal­tungs­va­ri­an­ten infor­miert und ken­nen sich bes­tens am Markt aus. Sichern auch Sie sich eine umfas­sen­de, detail­lier­te und ver­ständ­li­che Bera­tung, falls Sie Inter­es­se am Immo­bi­li­en­ver­kauf mit Rück­mie­te haben. Selbst­ver­ständ­lich kos­ten­los und unverbindlich!