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Altersvorsorge innovativ gedacht: Vorzüge der Immobilienverrentung für Senioren und deren Erben

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Es gibt zahlreiche Facetten, aufgrund derer sich immer mehr Menschen über die Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis informieren. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Blick auf die Gründe und Ansichten, die Senioren dazu motivieren, ihr geborgenes Zuhause bereits zu Lebzeiten zu verkaufen. Immerhin können auch die potenziellen Erben daraus ein gutes Verständnis für ihre Verwandten entwickeln und von den Vorzügen gleichermaßen profitieren:

Interessant aus dem Mund unserer Klienten von ihren Wünschen zu hören

Immer wieder berichten uns Senioren von ihren eigentlichen Wünschen und Ansichten im Zusammenhang mit ihrem Alter und auch dem gewohnten Zuhause. Ein hochbedeutendes Gut ist für viele der Wunsch nach Sicherheit. Ein Thema, das bei den allermeisten ganz weit oben an der Messlatte des Lebens hängt. Dabei verstehen sie Sicherheit auch als Beständigkeit, als gewolltes Festhalten am Gewohnten. Nach allem Auf und Ab der gelebten Jahrzehnte möchten die Senioren nicht mehr auf Pferde setzen, von denen sie nicht wissen, wann und ob überhaupt sie durchs Ziel kommen.

Pilot- und Vorgängerkonzepte hatten es schwer

Noch vor wenigen Jahren war das ein Grund dafür, weshalb etliche Pilotkonzepte von Immobilienverkäufen nicht oder allenfalls selten wahrgenommen wurden. So etwa die Leibrente, bei der immer die Frage im Raum stand, was passiert, wenn der Rentenschuldner in Zahlungsschwierigkeiten gerät und etwa Insolvenz anmelden muss. Ein vor diesem Hintergrund maßgeblicher Vorteil der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis – also mit notariell verbrieftem lebenslangem Wohnrecht – ist die Tatsache, dass eine etwaige finanzielle Schieflage der Investoren für die Verkäufer vollkommen irrelevant ist.

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Immobilienrente mit Nießbrauch ist grundsätzlich sicher

Selbst wenn die Immobilie unter den Hammer käme und zwangsversteigert würde, ändert sich an dem lebenslangen Wohnrecht nichts. Der Folgeinvestor könnte keinesfalls aufgrund von Eigenbedarf oder sonstigen Gründen den Nießbrauch aufkündigen. Ganz im Gegenteil, er hätte dann das Objekt mitsamt den darin unkündbar Wohnenden gekauft. Und ebenso wie der Vorbesitzer müsste er für Instandsetzungen aufkommen. Eine Tatsache, die verkaufswilligen Senioren ein ebenso gutes Gefühl gibt wie deren Nachkommen. Immerhin haben auch die hauptsächlich ein Interesse an der dauerhaft und langfristig gesicherten Wohnsituation ihrer Eltern.

Nießbrauch-Konstrukte sind nicht neu, die aktuelle Ausgestaltung durchaus

Nießbrauch-Konstrukte sind grundsätzlich nichts Neues. In der Vergangenheit zielten solche Verkäufe – und Schenkungen – zu Lebzeiten allerdings hauptsächlich darauf ab, dass die Nachkommen Erbschaftssteuern sparten. Die komplette oder lediglich ein Teil der Immobilie wurde an die nächste Generation übertragen, die Eltern konnten im Zuhause wohnen bleiben wie zuvor. Problematik dabei war oftmals, dass diese Übertragung – ob Verkauf, Voraberbe oder Schenkung – häufig auch Umbauten mit sich zog, die Eltern beispielsweise nur noch einen oder zwei Räume bewohnen konnten und die restlichen Räume von der Kindesfamilie bezogen wurden.

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