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Schenken und Vererben – Tipps vom Notar für eine erfolgreiche Vermögensübertragung

Lion Tönse
Geschrieben von:
Lion Tönse

Die Planung des eigenen Nachlasses ist ein Thema, das viele Menschen gern aufschieben. Doch gerade bei größeren Vermögenswerten, wie einer eigenen Immobilie, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten der Vermögensübertragung auseinanderzusetzen. In unserem neuesten Podcast haben wir uns mit dem erfahrenen Notar Marc Grotheer zusammengesetzt, um über die wichtigsten Aspekte der Nachlassplanung zu sprechen. Diese informative Episode entstand bei einem exklusiven Kundenevent der DEGIV in Düsseldorf und bietet wertvolle Einblicke sowie praktische Tipps für eine erfolgreiche Vermögensübertragung. 

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Die Planung des eigenen Nachlasses ist ein Thema, das viele Menschen gern aufschieben. Doch gerade bei größeren Vermögenswerten, wie einer eigenen Immobilie, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten der Vermögensübertragung auseinanderzusetzen. In diesem Beitrag tauchen wir tief in dieses komplexe Thema ein und bieten Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Tipps. Der Beitrag basiert auf einem spannenden Podcast, den wir mit dem erfahrenen Notar Marc Grotheer aufgenommen haben. Diese informative Aufnahme entstand bei einem exklusiven Kundenevent der DEGIV in Düsseldorf. 

Unterschiede Vererben vs Verschenken 

Der Hauptunterschied zwischen Vererben und Verschenken liegt im Anlass und der zeitlichen Dimension der Vermögensübertragung. Vererben tritt automatisch ein, wenn eine Person stirbt. In diesem Fall wird das bestehende Vermögen des Verstorbenen an die Erben übertragen. Falls der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, bei der das Vermögen an die nächsten Verwandten aufgeteilt wird. Bis zum Todesfall kann der Erblasser sein Vermögen weiterhin uneingeschränkt nutzen. 

Verschenken hingegen ist eine bewusste Handlung, die zu einem selbst gewählten Zeitpunkt erfolgt. Dabei handelt es sich nicht um kleinere Geschenke, wie sie beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten üblich sind, sondern um größere Vermögensübertragungen, oft in Form von Immobilien. Der Schenkende entscheidet eigenständig, wann und wie das Vermögen übertragen wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie etwa die vorzeitige Unterstützung von Angehörigen oder die strategische Planung der Vermögensverteilung zur Minimierung von Steuerlasten. 

Höhere Summen verschenken 

Wie bereits angesprochen, bezieht sich das Verschenken aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive auf sehr hohe Beträge. Hier kommen umfangreiche Freibeträge zum Tragen, die mit alltäglichen Geschenken meist nicht ausgeschöpft werden. So beträgt der Freibetrag für Kinder beispielsweise 400.000 Euro. Das bedeutet, dass Eltern ihren Kindern Vermögenswerte bis zu dieser Summe schenken können, ohne dass dafür Schenkungssteuer anfällt. 

Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch bei größeren Geschenken an entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen geboten. Beispielsweise gelten für Patenkinder oder andere entfernte Verwandte meist geringere Freibeträge. Diese Freibeträge sind zwar immer noch großzügig, reichen jedoch in der Regel nicht für sehr große Vermögensübertragungen aus, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird. 

Bei der Planung solcher Schenkungen ist es daher ratsam, die geltenden Freibeträge und steuerlichen Regelungen genau zu kennen, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden und die Vermögensübertragung optimal zu gestalten. 

Die Rolle des Notars beim Vererben und Verschenken 

Für eine Schenkung ist in der Regel kein Notar notwendig, außer wenn es um die Übertragung von Immobilien geht. In solchen Fällen ist ein Notar erforderlich, da die Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden muss. Der Notar stellt sicher, dass die Schenkung rechtlich einwandfrei abgewickelt wird und die notwendigen Formalitäten korrekt eingehalten werden. 

Beim Vererben hingegen ist die Hinzuziehung eines Notars nicht zwingend erforderlich. Ein handschriftliches Testament ist ebenfalls gültig. Dennoch kann die Zusammenarbeit mit einem Notar sehr sinnvoll sein. Ein Notar kann helfen, das Testament rechtssicher zu formulieren, um so Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Eine klare und präzise Formulierung ist entscheidend, um die Wünsche des Erblassers eindeutig festzuhalten und Missverständnisse zu verhindern. 

Zusätzlich bietet der Notar den Vorteil, das Testament nach der Unterzeichnung beim Amtsgericht zur sicheren Verwahrung zu hinterlegen. Dies schützt das Dokument vor möglichen Manipulationen oder Verlust und gewährleistet, dass es im Todesfall des Erblassers auffindbar und rechtsgültig ist. Auf diese Weise kann der Notar eine wichtige Rolle dabei spielen, den letzten Willen des Erblassers zu bewahren und eine reibungslose Nachlassregelung zu ermöglichen. 

Pflichtteilsansprüche verhindern Enterbung 

In Deutschland ist es nicht möglich, potenzielle Erben vollständig zu enterben, da ihnen gesetzliche Pflichtteilsansprüche zustehen. Diese Ansprüche sichern bestimmten nahen Angehörigen, wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern des Erblassers, einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament ausdrücklich von der Erbengemeinschaft ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld beglichen. 

Das bedeutet, dass eine Immobilie oder ein Anteil an dieser aus dem Nachlass ausgeschlossen werden kann, solange der benachteiligte Erbe seinen Pflichtanteil in Form einer Geldsumme erhält. Dadurch wird sichergestellt, dass der Erblasser zwar seine Vermögenswerte nach seinen Wünschen verteilen kann, jedoch den berechtigten Erben ihren gesetzlich vorgeschriebenen Anteil nicht vorenthalten darf. 

Diese Regelung schützt nahe Angehörige vor völliger Enterbung und sichert ihnen eine finanzielle Mindestabsicherung. Es ist daher wichtig, bei der Nachlassplanung die Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen, um spätere Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein Notar oder Rechtsanwalt kann hierbei helfen, die Erbfolge und die Verteilung des Nachlasses so zu gestalten, dass sowohl die Wünsche des Erblassers als auch die gesetzlichen Ansprüche der Erben berücksichtigt werden. 

Nachlassplanung 

Für viele Menschen ist es unangenehm, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Dennoch ist es wichtig, sich möglichst früh mit der eigenen Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Besonders dann, wenn bereits eine erhebliche Erbmasse, wie beispielsweise eine eigene Immobilie, vorhanden ist. 

Die rechtzeitige Planung des Nachlasses ermöglicht es, die Vermögensverteilung nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Ein Testament ist hierbei ein zentrales Instrument. Es bietet die Möglichkeit, klare Anweisungen zu hinterlassen, wer was erben soll, und kann so helfen, Familienstreitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. 

Darüber hinaus ermöglicht eine sorgfältige Nachlassplanung, steuerliche Vorteile zu nutzen und die Erbschaftssteuerlast für die Erben zu minimieren. Insbesondere bei größeren Vermögen können durch frühzeitige Schenkungen oder gezielte Vermögensübertragungen Steuervorteile erzielt werden. 

Ein weiterer Aspekt der Nachlassplanung ist die Sicherstellung, dass der eigene Wille auch im Falle einer Geschäftsunfähigkeit oder eines plötzlichen Todes umgesetzt wird. Hierbei kann auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein, der die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses überwacht. 

Insgesamt bietet eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung zahlreiche Vorteile und trägt dazu bei, dass der eigene Nachlass nach den persönlichen Vorstellungen geregelt wird. Es empfiehlt sich, hierbei die Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Planung umfassend und rechtssicher zu gestalten. 

Die Erbschaftssteuer optimieren 

Die Optimierung der Erbschaftssteuer ist ein wichtiger Aspekt der Nachlassplanung. Eine effektive Methode zur Reduzierung der Steuerlast besteht darin, Immobilien frühzeitig zu verschenken und ein Nießbrauchsrecht einzutragen. Durch diese Vorgehensweise bleibt der Schenkende weiterhin berechtigt, die Immobilie zu nutzen oder daraus Einkünfte zu erzielen, während das Eigentum bereits auf den Beschenkten übergeht. 

Diese frühzeitige Schenkung hat den Vorteil, dass die Freibeträge für Schenkungen in Anspruch genommen werden können. Diese Freibeträge werden alle zehn Jahre erneuert, was bedeutet, dass bei rechtzeitiger Planung mehrfach Schenkungen steuerfrei vorgenommen werden können. Wichtig ist, dass diese Schenkungen tatsächlich frühzeitig erfolgen, da sowohl die Schenkungs- als auch die Erbschaftssteuer bestimmte Regelungen und Zeiträume vorsehen, die eingehalten werden müssen, um die Steuerlast zu minimieren. 

Das Nießbrauchsrecht reduziert den Wert der Schenkung, da die Immobilie weiterhin vom Schenkenden genutzt wird. Der Wert des Nießbrauchs wird vom Wert der Immobilie abgezogen, wodurch der zu versteuernde Betrag sinkt. Dies kann erheblich zur Reduzierung der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer beitragen. 

Durch eine durchdachte Kombination von Schenkungen und Nießbrauchsrechten kann somit die steuerliche Belastung für die Erben deutlich gesenkt werden. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Steuerberater oder Notar unterstützen zu lassen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte optimal zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Schenkungen den gewünschten Effekt erzielen. 

Was ist bei dem Thema wichtig 

Ein Blog-Artikel kann eine gute erste Orientierung bieten, wenn es um das Thema Vererben und Verschenken geht. Allerdings reicht das Lesen eines solchen Artikels nicht aus, um alle relevanten Aspekte und individuellen Besonderheiten vollständig zu erfassen. Die Regelungen und Gesetze rund um Erbschaften und Schenkungen sind komplex und variieren je nach Einzelfall erheblich. 

Deshalb ist es entscheidend, sich bei wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Vererben und Verschenken professionellen Rat einzuholen. Ein Anwalt oder Notar kann eine fundierte und individuell zugeschnittene Beratung bieten. Diese Experten können nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erklären, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen geben, die auf die spezifische Situation des Einzelnen abgestimmt sind. 

Ein Anwalt oder Notar kann dabei helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und sicherzustellen, dass alle Dokumente, wie Testamente oder Schenkungsverträge, korrekt und rechtssicher formuliert sind. Zudem können sie bei der Nachlassplanung unterstützen, um sicherzustellen, dass der eigene Wille respektiert und umgesetzt wird. 

Insgesamt ist die Beratung durch einen Fachmann ein unverzichtbarer Schritt, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Vererbens und Verschenkens sorgfältig bedacht und rechtssicher geregelt sind. Nur so kann man sicherstellen, dass das eigene Vermögen nach den persönlichen Vorstellungen weitergegeben wird und potenzielle Konflikte oder unerwartete Steuerbelastungen vermieden werden.

 

Disclaimer: Wir sind weder Juristen, noch gehören wir den steuerberatenden Berufen an. Insofern können wir keine verbindliche juristische oder fiskalische Auskünfte geben. Die auf diesen Seiten aufgeführten Texte beinhalten Informationen, die allgemein im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Für verifizierbar belastbare Fakten konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt.

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