Weil die Men­schen in Deutsch­land immer älter wer­den, ste­hen immer mehr erwach­se­ne Kin­der vor Her­aus­for­de­run­gen, die die Bedürf­nis­se ihrer Eltern mit sich brin­gen. Zwar wohnt jeder zwei­te Seni­or in den eige­nen vier Wän­den, aber oft haben auch Senio­ren mit Immo­bi­li­en­ei­gen­tum finan­zi­el­le Sor­gen oder wis­sen nicht, wie mit einer Pfle­ge­si­tua­ti­on umge­gan­gen wer­den soll. „Für rund jeden drit­ten Immo­bi­li­en­be­sit­zer über 50 Jah­re macht die Immo­bi­lie zwei Drit­tel des Gesamt­ver­mö­gens aus. Der im Objekt gebun­de­ne Wert ist über­pro­por­tio­nal zur Ren­te, und kann nicht genutzt wer­den. Nicht sel­ten fehlt Geld für Pfle­ge­op­tio­nen, das eigent­lich vor­han­den ist“, erklärt Manue­la Ebe­l­ing, Ver­ren­tungs­exper­tin der DEGIV, der Gesell­schaft für Immobilien­verrentung. Sie emp­fiehlt Senio­ren mit Immo­bi­li­en­be­sitz, gemein­sam mit den Kin­dern eine Immobilien­verrentung zu prü­fen. Das The­ma liegt nach ihren Wor­ten im Trend. Denn: Bis 2060 wird sich der Anteil der über 67-Jäh­ri­gen auf fast 30 Pro­zent erhöhen.

Immer mehr Senio­ren haben im Alter Geld­sor­gen. Oft reicht die knap­pe Ren­te nicht aus, um alle not­wen­di­gen Kos­ten abzu­de­cken und sich den Lebens­abend schön zu machen – auch oder gera­de wenn Immo­bi­li­en­ei­gen­tum vor­han­den ist. Denn Instandhaltungs‑, medi­zi­ni­sche und Pfle­ge­kos­ten kön­nen schnell zu hohen Sum­men auf­lau­fen, wäh­rend die Lebens­er­war­tung wei­ter steigt. Erschwer­nis­se wie deut­lich rigi­der gewor­de­ne Kre­dit­ver­ga­be­richt­li­ni­en durch Ban­ken kom­men hin­zu. „Sol­che Sor­gen betref­fen oft nicht nur die Senio­ren selbst, son­dern auch ihre Kin­der, die sich für ihre Eltern einen schö­nen Lebens­abend wün­schen. Die Nach­kom­men ste­hen dann vor einem mora­li­schen und finan­zi­el­len Dilem­ma“, weiß Ebe­l­ing. Sind die Kin­der bes­ser abge­si­chert als ihre Eltern, müs­sen sie ein­sprin­gen und hel­fen. Bis dahin aber pla­gen oft bei­de Par­tei­en Sor­gen und die Nach­kom­men ste­hen vor der zwei­fel­haf­ten Wahl, ihr schlech­tes Gewis­sen zu unter­drü­cken oder ihre Eltern in einem umge­kehr­ten Sor­ge­ver­hält­nis zu unterstützen.

Die auch in Deutsch­land immer öfter genutz­te Immobilien­verrentung, so wie schon Leib­ren­te oder Teil­ver­kauf, kön­ne Abhil­fe schaf­fen und ist im Gegen­satz zu einem Ver­kauf nicht mit einem Aus­zug ver­bun­den, weiß Manue­la Ebe­l­ing von der DEGIV. „Senio­ren kön­nen schnell liqui­de wer­den und im Alter fle­xi­bel blei­ben, bei­spiels­wei­se bei der Ent­schei­dung über eine Pfle­ge zuhau­se. Die Nach­kom­men wer­den im Gegen­zug mas­siv ent­las­tet, denn sie müs­sen nicht für ihre Eltern sor­gen und kön­nen oft schon frü­her über Tei­le des Erbes ver­fü­gen.“ Nach­fol­gend hat sie 5 Tipps für Eltern und deren Kin­der zusam­men­ge­fasst, ob eine Immobilien­verrentung grund­sätz­lich in Fra­ge kommt.

1. Wenn das Wohn­ei­gen­tum wie die Eigen­tü­mer in die Jah­re gekom­men ist

Ob kaput­tes Dach oder kaput­te Hei­zung: Wohn­ei­gen­tum bedeu­tet oft Instand­hal­tungs­kos­ten. Beson­ders wenn das Objekt in die Jah­re gekom­men oder alters­ge­recht umge­baut wer­den müss­te, kann eine Immobilien­verrentung hel­fen. Denn: Staat­li­che Hil­fen hel­fen nur begrenzt wei­ter, wenn meh­re­re Maß­nah­men umge­setzt wer­den müs­sen. „Durch die Ver­ren­tung wer­den finan­zi­el­le Mit­tel frei, die unter ande­rem für Umbau­ten, Sanie­rung oder Instand­hal­tung ein­ge­setzt wer­den kön­nen, ohne die Erben zu belas­ten“, erklärt Manue­la Ebeling.

2. Wenn Pfle­ge zuhau­se eine Opti­on sein soll

Die Vor­stel­lung, für Pfle­ge aus dem eige­nen Zuhau­se aus­zie­hen zu müs­sen, ist für vie­le älte­re Men­schen ein Alp­traum. Denn es gibt ihnen eine lang gewach­se­ne Sicher­heit und Ver­traut­heit, die ein Pfle­ge­heim nicht erset­zen kann. Vie­le Kin­der von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen wol­len ihren Eltern grund­sätz­lich den Ver­bleib im eige­nen Zuhau­se ermög­li­chen, das oft lie­be­voll aus­ge­stat­tet ist und sozia­le Nähe zu Freun­den und Nach­barn bie­tet. Die Kos­ten für einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst wer­den aber nur sel­ten voll­stän­dig durch Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung abge­deckt und belau­fen sich auf 500 bis ca. 2500 Euro oder mehr monat­lich, die zu einem gro­ßen Teil pri­vat getra­gen wer­den müs­sen. Wenn die Kin­der die Pfle­ge nicht selbst über­neh­men kön­nen oder wol­len, kom­men Zuzah­lun­gen auf ihre Eltern oder sie zu. „Immobilien­verrentung kann Pfle­ge in den eige­nen vier Wän­den mög­lich machen und so Ange­hö­ri­ge in dop­pel­ter Hin­sicht ent­las­ten: Sie müs­sen nicht mehr über­neh­men, als sie neben ihrem oft anstren­gen­den All­tag schaf­fen kön­nen. Wenn sie arbei­ten müs­sen oder sich um ihre eige­nen Kin­der küm­mern, wis­sen sie ihre Eltern in guter, pro­fes­sio­nel­ler Obhut. Dass die­se in ihrem gewohn­ten Umfeld und zuhau­se blei­ben kön­nen, bringt eben­falls viel Ruhe“, erklärt Manue­la Ebeling.

3. Wenn die Erb­schaft vor­ge­zo­gen und damit bares Geld gespart soll

Wenn sich Eltern für eine Ver­ren­tung ent­schei­den, kön­nen sie einen Teil des Erlö­ses als vor­ge­zo­ge­ne Erb­schaft wei­ter­ge­ben. Sie kön­nen mit dem Geld, das sie nicht für die Pfle­ge oder ande­re Zwe­cke brau­chen, ihre Kin­der zu einer Zeit unter­stüt­zen, in der die­se das Geld in aller Regel drin­gen­der benö­ti­gen – etwa um selbst ein Haus zu bau­en. Gera­de bei Immo­bi­li­en in attrak­ti­ver Lage wer­den laut DEGIV oft hohe Sum­men frei, die den Bedarf bei Wei­tem über­stei­gen. Der Vor­teil für Erben: Die Sum­men las­sen sich so bemes­sen, dass sie im Gegen­satz zu einer gro­ßen Erb­mas­se steu­er­frei wei­ter­ge­reicht wer­den kön­nen. „Wenn alle Betei­lig­ten recht­zei­tig in sol­che Über­le­gun­gen ein­ge­bun­den wer­den, lässt sich viel Geld spa­ren“, weiß Manue­la Ebe­l­ing aus der Beratungspraxis.

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4. Wenn die Eltern mehr rei­sen oder bes­ser leben wollen

Wer vie­le Jahr­zehn­te hart gear­bei­tet hat, träumt davon, sei­nen Lebens­abend mit schö­nen Rei­sen, Kul­tur und den Din­gen zu ver­brin­gen, die er gern hat. Das gilt beson­ders, wenn die Eltern noch fit und rüs­tig sind. Aber oft ist das Kapi­tal für mög­li­che Rei­sen oder Akti­vi­tä­ten in der selbst­be­wohn­ten Immo­bi­lie gebun­den, die wei­te­re Gel­der schluckt, wäh­rend die Ren­te nur für das Nötigs­te reicht. Eine Immobilien­verrentung kann dazu bei­tra­gen, dass Eltern ihren wohl­ver­dien­ten Lebens­abend voll genie­ßen kön­nen. Nicht sel­ten pro­fi­tie­ren davon auch die Enkel, wenn sie etwa auf Rei­sen mit­ge­nom­men werden.

5. Wenn das Ver­hält­nis zwi­schen Eltern und Kin­dern ange­spannt ist

Geld­sor­gen, ein umge­kehr­tes Sor­ge­ver­hält­nis sowie anstren­gen­de Pfle­ge kön­nen die Bezie­hung zwi­schen Eltern und Kin­dern stö­ren. Das schlech­te Gewis­sen der Nach­kom­men, ihren Eltern bei finan­zi­el­ler Knapp­heit zuzu­se­hen und vor der Ent­schei­dung zu ste­hen, ob sie selbst ein­sprin­gen, kann die Bezie­hung zwi­schen Senio­ren und ihren erwach­se­nen Kin­dern oft stark belas­ten. Wenn Kin­der ihre Eltern pfle­gen müs­sen, kann das durch feh­len­de pro­fes­sio­nel­le Distanz zu einem nerv­li­chen Draht­seil­akt wer­den. „Wenn feh­len­des Geld der Aus­lö­ser ist, kann zusätz­li­ches Geld die­se Anspan­nun­gen lösen“, erklärt Manue­la Ebeling.