Liqui­di­tät durch Ver­ren­tung lässt sich für Pfle­ge im Alter ein­set­zen / Ver­er­ben und Immobilien­verrentung muss kein Wider­spruch sein

Wenn die eige­nen Eltern älter wer­den, stel­len sich auch vie­le Kin­der die Fra­ge, wie es mit Mut­ter und Vater im Alter wei­ter­geht. Die Immobilien­verrentung kann eine Opti­on sein, dass die eige­nen Eltern so lan­ge wie mög­lich im eige­nen Zuhau­se blei­ben – vor­aus­ge­setzt, das Haus oder die Woh­nung gehört ihnen. Dar­auf weist DEGIV, die Gesell­schaft für Immobilien­verrentung, hin. „In vie­len ande­ren Län­dern ist die Immobilien­verrentung längst gang und gäbe – bie­tet sie doch die Mög­lich­keit, im Alter in den eige­nen vier Wän­den zu leben und zugleich den Wert der Immo­bi­lie zu nut­zen. Denn: Wäh­rend das Immo­bi­li­en­ver­mö­gen durch den Immo­bi­li­en­boom seit Jah­ren ste­tig zunimmt, fehlt oft das Geld für Pfle­ge, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Instand­hal­tung oder Frei­zeit. Kin­der soll­ten gemein­sam mit ihren Eltern prü­fen, ob sich das Dilem­ma durch eine Immobilien­verrentung lösen lässt“, rät Manue­la Ebe­l­ing, Ver­ren­tungs­exper­tin der DEGIV. Selbst das Erb­schafts­the­ma las­se sich bei die­ser Gele­gen­heit anspre­chen und wei­ter­hin für bei­de Sei­ten prak­ti­ka­bel umsetzen.

Jeder zwei­te Senio­ren­haus­halt in Deutsch­land lebt in den eige­nen vier Wän­den. Stu­di­en zei­gen zudem, dass die aller­meis­ten Men­schen im Alter nicht mehr umzie­hen möch­ten. Genau zu die­sem Umzug in ein Pfle­ge­heim kommt es jedoch oft­mals dann, wenn eine inten­si­ve­re Pfle­ge oder Betreu­ung not­wen­dig wird. Aller­dings müs­sen der Ver­kauf und der Aus­zug nicht die ein­zi­ge Opti­on sein. „Eben­so ist es mög­lich, dass die Eltern die eige­ne Immo­bi­lie durch eine Immobilien­verrentung zu Geld machen und wei­ter­hin auto­nom dar­in woh­nen – ein für vie­le Senio­ren beson­ders wich­ti­ger Wunsch“, sagt Manue­la Ebeling.

Das Prin­zip der Immobilien­verrentung mit Ein­mal­zah­lung und Nieß­brauch: Der Wert der Immo­bi­lie wird unab­hän­gig ermit­telt und ein Inves­tor kauft das Objekt. Der bis­he­ri­ge Eigen­tü­mer, also die Eltern, dür­fen jedoch bis zum Able­ben miet­frei dar­in woh­nen und die Immo­bi­lie so nut­zen wie bis­her. Die­ser Nieß­brauch wird im Grund­buch an ers­ter Stel­le ver­bürgt und erlischt erst mit dem Tod. Die­ses Nieß­brauch­recht bleibt eben­so im Fal­le eines Wei­ter­ver­kaufs bestehen, ist insol­venz­si­cher und berech­tigt die Senio­ren sogar dazu, die Immo­bi­lie zu ver­mie­ten, falls sie sich doch für ein Pfle­ge­heim ent­schei­den soll­ten. Eine Alter­na­ti­ve zur Immobilien­verrentung mit Ein­mal­zah­lung und Nieß­brauch ist die Leib­ren­te mit Wohn­recht, die aller­dings weni­ger Sicher­heit bietet.

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Ein wei­te­rer Vor­teil: Wenn sich Eltern für eine Ver­ren­tung ent­schei­den soll­ten, kön­nen sie einen Teil des Erlö­ses als vor­ge­zo­ge­ne Erb­schaft wei­ter­ge­ben. Sie kön­nen also mit dem Geld, das sie nicht für die Pfle­ge brau­chen, ihre Kin­der zu einer Zeit unter­stüt­zen, in der die­se das Geld in aller Regel drin­gen­der benö­ti­gen. Zudem las­sen sich die Sum­men so bemes­sen, dass sie steu­er­frei wei­ter­ge­reicht wer­den kön­nen. „Wenn die Kin­der recht­zei­tig in die­se Über­le­gun­gen ein­ge­bun­den sind, las­sen sich emo­tio­na­le Unstim­mig­kei­ten ver­mei­den“, weiß Manue­la Ebe­l­ing aus der Bera­tungs­pra­xis. Wich­tig ist eine offe­ne Kommunikation.

“Weil die Fami­li­en­im­mo­bi­lie meist die wich­tigs­te Erbsa­che ist, soll­te ein sol­cher Schritt früh­zei­tig und offen mit den Kin­dern bespro­chen wer­den“, sagt Ebe­l­ing. Nicht sel­ten bringt die Ver­ren­tung wei­te­re Vor­tei­le: In den Bal­lungs­räu­men über­stei­gen die Immo­bi­li­en­wer­te die Frei­be­trä­ge der Erb­schafts­steu­er meist deut­lich und der Zeit­punkt des Ver­er­bens kommt dank der gestie­ge­nen Lebens­er­war­tung für vie­le Kin­der sehr spät. Ebe­l­ing: „Das lässt sich mit der Immobilien­verrentung und kla­ren Ver­ein­ba­run­gen mit den Kin­dern umge­hen.“ Denn zum Zeit­punkt des Immo­bi­li­en­ver­kaufs im Rah­men einer Ver­ren­tung fließt beson­ders in Groß­städ­ten eine hohe Sum­me an die bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer, die je nach Immo­bi­li­en­wert den benö­tig­ten und gewünsch­ten Liqui­di­täts­be­darf deut­lich über­stei­gen kann.