Auch nach Erhö­hung der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen zum Jah­res­wech­sel bedeu­tet Pfle­ge zuhau­se hohe pri­va­te finan­zi­el­le Belas­tung / Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer kön­nen dies durch Immobilien­verrentung vermeiden

Zum Jah­res­wech­sel wur­den auch für die pri­va­te Pfle­ge zuhau­se die Zuschüs­se für Pfle­ge­sach­leis­tun­gen um 5 Pro­zent erhöht. Damit erhal­ten Pfle­ge­be­dürf­ti­ge zum Bei­spiel in Pfle­ge­grad fünf seit 1. Janu­ar 2022 nicht mehr 1.995 Euro im Monat, son­dern 2.095 Euro. „Was nicht zuletzt ange­sichts einer ansprin­gen­den Infla­ti­on ein sehr gutes Signal ist, darf nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass das Pfle­ge­geld in aller Regel die Kos­ten einer hoch­wer­ti­gen pri­va­ten Pfle­ge nicht deckt,“ sagt Özgün Imren, Grün­der und geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter der Gesell­schaft für Immobilien­verrentung DEGIV. Imren ergänzt: „Ange­sichts der stark stei­gen­den Zahl an Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und der sich abzeich­nen­den Pfle­ge­kri­se wird die­se Kos­ten­sche­re noch wei­ter aus­ein­an­der gehen.“ Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit einer Immo­bi­lie emp­fiehlt der Ver­ren­tungs­spe­zia­list DEGIV (www.degiv.de), die eige­nen vier Wän­de zu ver­ren­ten. So ent­steht finan­zi­el­ler Spiel­raum für die Pfle­ge und die Men­schen kön­nen im Alter in ihrer gewohn­ten Umge­bung leben. Zudem ent­las­tet die­ser Schritt die Fami­lie, die sonst viel­fach Pfle­ge­kos­ten über­neh­men muss.

Bei einer Immobilien­verrentung ver­äu­ßert der Besit­zer sei­ne Immo­bi­lie mit einem gewis­sen Abschlag und bekommt so im Gegen­zug Geld und ein lebens­lan­ges Wohn­recht. Es ändert sich also gera­de im Alter nichts an den Lebens­um­stän­den, doch ein in aller Regel recht hoher steu­er­frei­er Ein­mal­be­trag ver­än­dert den finan­zi­el­len Spiel­raum erheb­lich. Das Eigen­heim ist für die meis­ten Deut­schen der wich­tigs­te Ver­mö­gens­wert, der zudem in den letz­ten Jah­ren stark an Wert gewann, wäh­rend die monat­li­che Ren­te häu­fig sehr knapp bemes­sen ist. Das in der Immo­bi­lie gebun­de­ne Ver­mö­gen lässt sich jedoch im Fall der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oft nicht ohne Nach­tei­le kapi­ta­li­sie­ren: Bei Ver­kauf ist das Pfle­ge­heim oft die ein­zi­ge Alter­na­ti­ve. Wer dage­gen im Alter fle­xi­bel blei­ben möch­te, dem emp­fiehlt sich die Ver­ren­tung. Senio­ren blei­ben in der Woh­nung oder im Haus woh­nen und set­zen dabei Kapi­tal aus der Immo­bi­lie mit­tels Immo­bi­li­en-Ren­te – also klas­si­scher Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch oder Wohn­recht, Leib­ren­te, Ver­kauf mit Rück­an­mie­tung oder Teil­ver­kauf – frei. In ande­ren Län­dern ist die­ser Trend bereits wei­ter ver­brei­tet als in Deutsch­land. In Groß­bri­tan­ni­en zum Bei­spiel haben im zwei­ten Quar­tal 2021 Haus­ei­gen­tü­mer fast 1,4 Mil­li­ar­den Euro mit ver­schie­den For­men der Ver­ren­tung Kapi­tal aus der Immo­bi­lie frei­ge­setzt. Doch auch hier­zu­lan­de nut­zen immer mehr Men­schen die­se Möglichkeit.

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Es ist die gro­ße Sor­ge vie­ler Men­schen: Was soll aus ihnen wer­den, wenn mit fort­schrei­ten­dem Alter die Eigen­stän­dig­keit und Mobi­li­tät zuneh­mend ein­ge­schränkt sind und sie pfle­ge­be­dürf­tig wer­den? Lesen Sie in unse­rem Rat­ge­ber alles wich­ti­ge zum The­ma Pfle­ge in Deutsch­land und wie eine Immobilien­verrentung Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on ent­span­nen kann.

Ren­te reicht für pri­va­te Pfle­ge zuhau­se nicht aus

Die gesetz­li­che Ren­te reicht im Nor­mal­fall nicht aus, um die Eigen­an­tei­le für eine Pfle­ge zuhau­se abzu­de­cken. Und die Sät­ze der Pfle­ge­kas­sen sind auch nach der jüngs­ten Anpas­sung der Zuschüs­se zu den Pfle­ge­sach­kos­ten oft zu gering, um eine hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung sicher­zu­stel­len. Die Kos­ten für einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst, die 2.500 Euro und mehr im Monat betra­gen kön­nen, wer­den nur sel­ten voll­stän­dig durch Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung abge­deckt. Hin­zu kommt: Die Zahl der arbei­ten­den Men­schen und damit der­je­ni­gen, die in die Pfle­ge­kas­se ein­zah­len, wird in den kom­men­den zwei Jahr­zehn­ten spür­bar abneh­men. Gleich­zei­tig steigt laut Pro­gno­se von Sta­tis­ta die Zahl der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen auf vor­aus­sicht­lich 5,09 Mil­lio­nen in 2050 deut­lich. Das bedeu­tet: Immer weni­ger Deut­sche müs­sen für immer mehr Pfle­ge­fäl­le aufkommen.

Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge mas­siv belastet

Wenn sich eine pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son die not­wen­di­ge Pfle­ge nicht leis­ten kann, kann sie ab der Ein­stu­fung in Pfle­ge­grad zwei Hil­fe bei dem für sie zustän­di­gen Regie­rungs­be­zirk bean­tra­gen. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass das eige­ne Ein­kom­men und Ver­mö­gen sowie die Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se nicht aus­rei­chen, um die Pfle­ge zu finan­zie­ren. Her­an­ge­zo­gen wer­den auch das Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Ehe- oder Lebens­part­ner sowie der Kin­der. Die aller­meis­ten Men­schen wer­den von ihren Ange­hö­ri­gen gepflegt. Bereits 2018 gab es in Deutsch­land ca. 2,5 Mil­lio­nen pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge. Die meis­ten pfle­gen ihre Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen aus Über­zeu­gung. Den­noch kom­men sie dabei selbst an ihre psy­chi­schen, phy­si­schen als auch finan­zi­el­len Belas­tungs­gren­zen. „Wenn Pfle­ge nötig ist, muss der kom­plet­te Immo­bi­li­en­ver­kauf mit anschlie­ßen­dem Umzug ins Alters­heim nicht die letz­te Opti­on sein. Viel­mehr lässt sich durch die Immobilien­verrentung Liqui­di­tät in beacht­li­chem Aus­maß schaf­fen, die für Pfle­ge- und Betreu­ungs­leis­tun­gen zuhau­se ver­wen­det wer­den kann“, sagt Imren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich unter: https://www.degiv.de/pflege-ratgeber/