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Grundbuch Deckblatt & Bestandsverzeichnis

Lion Tönse
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Lion Tönse
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Was steht auf dem Deckblatt des Grundbuchs?

Das Deckblatt steht vor den anderen Abteilungen des Grundbuchs.

Das Deckblatt des Grundbuchs, auch Aufschrift genannt, enthält grundlegende Informationen über das Grundstück und das Grundbuch selbst.

Folgende Informationen sind auf dem Deckblatt des Grundbuchs zu finden:

  • Amtsgericht: Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
  • Grundbuchbezirk: Der Grundbuchbezirk ist ein Teil des Amtsgerichtsbezirks, in dem das Grundbuch geführt wird.
  • Blattnummer: Die Blattnummer ist die eindeutige Kennzeichnung des Grundstücks im Grundbuch.
  • Schließungsvermerk: Der Schließungsvermerk informiert darüber, ob das Grundbuchblatt abgeschlossen ist, d.h. ob keine weiteren Eintragungen mehr erfolgen werden.
  • Umschreibungsvermerk: Der Umschreibungsvermerk informiert darüber, ob das Eigentum an dem Grundstück umgeschrieben wurde.

Zusätzlich können auf dem Deckblatt weitere Hinweise vermerkt sein, z.B. ob es sich um ein Wohnungseigentum oder ein Erbbaugrundstück handelt.

Das Deckblatt des Grundbuchs dient als Überblick über die wichtigsten Informationen zum Grundstück und dem Grundbuch.

Um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten, benötigen Sie die Grundbuchblattnummer. Diese Nummer finden Sie im Kaufvertrag oder im Liegenschaftskataster. Mit der Grundbuchblattnummer können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug beantragen.

Was steht im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs?

Das Bestandsverzeichnis ist ein Teil des Grundbuchs und enthält Informationen über die Grundstücke, die auf einem Grundbuchblatt eingetragen sind.

Eintragungen im Bestandsverzeichnis umfassen unter anderem:

Lage: Gemarkung, Flur, Flurstücknummer
Größe: In Quadratmetern
Nutzungsart: Z.B. Wohnbaufläche, Gewerbefläche, landwirtschaftliche Nutzfläche
Eigentumsverhältnisse: Name und Anschrift des Eigentümers oder der Eigentümer
Belastungen und Beschränkungen: z.B. Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten


Das Bestandsverzeichnis dient dazu, die Grundstücke auf einem Grundbuchblatt eindeutig zu identifizieren. Es ist wichtig zu beachten, dass das Bestandsverzeichnis keine Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken gibt. Diese Informationen sind in Abteilung I des Grundbuchs zu finden.

Disclaimer: Wir sind weder Juristen, noch gehören wir den steuerberatenden Berufen an. Insofern können wir keine verbindliche juristische oder fiskalische Auskünfte geben. Die auf diesen Seiten aufgeführten Texte beinhalten Informationen, die allgemein im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Für verifizierbar belastbare Fakten konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt.

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