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Grundbuch Abteilung 1

Lion Tönse
Geschrieben von:
Lion Tönse

In Deutschland ist das Grundbuch ein zentrales Verzeichnis, in dem alle Informationen zu einem Grundstück festgehalten werden. Es dient als wichtige Rechtsgrundlage für Eigentümer, Käufer, Verkäufer und alle anderen, die mit einem Grundstück zu tun haben. Das Grundbuch ist in verschiedene Abteilungen unterteilt, wobei Abteilung 1 die Eigentumsverhältnisse klärt.

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Was steht in Abteilung 1 im Grundbuch?

In Abteilung 1 des Grundbuchs wird eindeutig festgehalten, wem ein Grundstück gehört. Dies kann eine einzelne Person, ein Ehepaar, eine Familie, eine Firma oder jede andere juristische Person sein. Bei mehreren Eigentümern werden die Anteile jedes Einzelnen in Bruchteilen angegeben. Beispielsweise bedeutet “Eigentum zu je ½” , dass zwei Personen das Grundstück zu gleichen Teilen besitzen.

Wie wird Eigentum übertragen?

Ein Wechsel des Eigentümers muss im Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein. Dies geschieht meist durch einen Notar. Der Grund für die Eigentumsübertragung wird ebenfalls in Abteilung 1 vermerkt. Dies kann zum Beispiel ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Erbschaft oder eine Zwangsversteigerung sein.

Disclaimer: Wir sind weder Juristen, noch gehören wir den steuerberatenden Berufen an. Insofern können wir keine verbindliche juristische oder fiskalische Auskünfte geben. Die auf diesen Seiten aufgeführten Texte beinhalten Informationen, die allgemein im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Für verifizierbar belastbare Fakten konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt.

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