Ver­er­ben und Immobilien­verrentung muss kein Wider­spruch sein / Kla­re Ver­ein­ba­run­gen mit Kin­dern helfen

(Mün­chen, 16. Juni 2020) Die Immobilien­verrentung, für die sich immer mehr Senio­ren ent­schei­den, bie­tet die Mög­lich­keit, ein oft­mals statt­li­ches Immo­bi­li­en­ver­mö­gen ‚mobil‘ zu machen – also die eige­ne Immo­bi­lie in Bar­ver­mö­gen zu ver­wan­deln und den­noch lebens­lang in den eige­nen vier Wän­den wei­ter zu leben. Doch für vie­le Senio­ren stellt sich die Fra­ge: Was machen wir mit den Kin­dern? Was und wie kann ich dann noch ver­er­ben? Immobilien­verrentung und ‑ver­er­bung muss jedoch kein Wider­spruch sein, wie Özgün Imren, geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter der DEGIV, erläu­tert: „Tra­di­tio­nell ist die Fami­li­en­im­mo­bi­lie die wich­tigs­te Erbsa­che, gleich­zei­tig kann sie nicht sel­ten Pro­ble­me mit sich brin­gen: In den Bal­lungs­räu­men über­stei­gen die Immo­bi­li­en­wer­te die Frei­be­trä­ge der Erb­schafts­steu­er deut­lich und der Zeit­punkt des Ver­er­bens kommt Dank der gestie­ge­nen Lebens­er­war­tung für vie­le Kin­der sehr spät. Spä­tes­tens wenn es meh­re­re Erben gibt, ist oft genug Streit vor­pro­gram­miert. Das lässt sich mit der Immobilien­verrentung und kla­ren Ver­ein­ba­run­gen mit den Kin­dern umgehen.“

Denn zum Zeit­punkt des Immo­bi­li­en­ver­kaufs im Rah­men einer Ver­ren­tung fließt eine beson­ders in Groß­städ­ten hohe Sum­me an die bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer, die je nach Immo­bi­li­en­wert und Ver­mö­gen den benö­tig­ten und gewünsch­ten Liqui­di­täts­be­darf über­stei­gen kann. Wer also sei­nen Kin­dern einen Teil die­ses Erlö­ses als vor­ge­zo­ge­ne Erb­schaft wei­ter­gibt, unter­stützt den Nach­wuchs zu einer Zeit, in der die­ses Geld gege­be­nen­falls mehr benö­tigt wird. Dar­über hin­aus lässt sich bei Beach­tung der Frei­be­trä­ge zudem Erb­schafts­steu­er spa­ren. Mit dem ver­blei­ben­den Ver­mö­gen kön­nen sich die ehe­ma­li­gen Eigen­tü­mer laut DEGIV ihre Ren­te fle­xi­bel und kom­for­ta­bel gestal­ten. Bleibt dann nach deren Able­ben noch etwas übrig, fließt die ver­blei­ben­de Tran­che an die Erben.

„Letzt­lich hand­ha­ben die Fami­li­en das durch­aus sen­si­ble The­ma Ver­er­ben sehr unter­schied­lich. Die Nach­fra­ge nach der Immobilien­verrentung zeigt aller­dings deut­lich, dass sich Ver­ren­tung und Ver­er­ben nicht aus­schlie­ßen,“ erklärt Mesut Yikil­maz, geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter der DEGIV. Wich­tig sei, die Kin­der gege­be­nen­falls in den Ver­ren­tungs­pro­zess ein­zu­be­zie­hen. Nach sei­nen Erfah­run­gen ste­hen vie­le poten­zi­el­le Erben die­ser Idee sehr auf­ge­schlos­sen gegenüber.