Kaufbeträge einmal abbezahlt und gleich doppelt genutzt
Etliche Faktoren haben dafür gesorgt, dass der klassische Zyklus von Immobilien sich hierzulande verändert, sogar im positiven Sinne auf den Kopf gestellt wird. Eine Tatsche, die erst vorsichtig im Blickwinkel der breiten Öffentlichkeit ankommt. Eigentlich ist es kein betongoldenes Geheimnis, eher ein schleichender Wandel, eine Transformation der gesellschaftlichen Perspektive auf Eigentum und Altersvorsorge. Für Sie und Ihre Lebensqualität im Alter 65+ könnte aber gerade das Verständnis dieser Umkehr außerordentliche Vorzüge bieten und zugleich einen moralisch-gordischen Knoten auflösen:
Kaufen, Vererben, Verkaufen nicht mehr zwingend aktuell
Noch vor wenigen Jahren herrschte die unausgesprochen allgemeingültige Sichtweise: Kaufen und irgendwann vererben oder verkaufen. Ihr eigenes Zuhause mitsamt der im Laufe der Jahrzehnte abgetragenen Hypotheken sollte Ihnen neben der Unabhängigkeit von Vermietern das mietfreie Wohnen im Pensionsalter ermöglichen. Durch die dann reduzierten Fixkosten wollten Sie vor allem das mit der erwartbar schmalen Rente entstehende finanzielle Loch nicht zu groß werden lassen.
Jubeljauchzende Kopfsprünge mit Rentenbescheid kaum möglich
Sobald Ihr Einkommen eines Tages drastisch gekürzt wird, so war Ihre Ansicht, müssen die monatlichen Kosten soweit zusammengestrichen sein, dass die Lücke nicht auffällt. Vermutlich war das nicht der Hauptgrund beim Kauf Ihres behaglichen Traumhauses, aber immerhin einer der entscheidenden. Dann flattert der Rentenbescheid ins Haus. Die zähneknirschende Erkenntnis: Trotz abbezahlter Hypotheken wird es vorne und hinten nicht reichen; kein Anlass für jubeljauchzende Luftsprünge vorhanden.
Sinn oder Unsinn, über das eigene Leben hinaus vorzusorgen
Und irgendwie stand für Sie damals schon fest, dass Sie das Eigenheim an ihre Nachkommen vererben würden. Schließlich möchte man auch seine Fußspuren auf dieser Welt hinterlassen. Und das sind zumeist ganz persönliche, eben innerhalb der Familie. Was bleibt, wenn man sich irgendwann von dieser Welt verabschiedet? Aber ist es wirklich der Sinn des Lebens, über das eigene Leben hinaus vorzusorgen? Ist es nicht weitaus erstrebenswerter für Sie, die Jahre, Monate und Tage bewusst und intensiv zu erleben und dafür nach den geeigneten Wegen zu suchen?
Langfristige Zielsetzung und Vorsorgeausrichtung neu definieren
Der Knackpunkt liegt in Ihrer Sichtweise in dem Zeitpunkt, als Sie das Haus gekauft bzw. gebaut haben. Damals stellten Sie den klassischen Immobilienzyklus nicht infrage. Es war einfach so. Was aber – und exakt das ist der Punkt, auf den wir hinauswollen – was, wenn Sie von Anfang an für sich entschieden hätten, mit den Hypotheken zugleich in das eigene Pensionsalter einzuzahlen? Das will sagen: Sie kaufen eine Immobilie, sei das eine Bestandsimmobilie oder ein Neubau, und von Anfang an ist ihr Vorsatz, das eingezahlte Kapital eines Tages wieder aus Ihrem Zuhause zu ziehen und mit dem Geld ihre Rente deutlich aufzustocken.
Zeitgemäße Zweitverwertung der finanziellen Art
Die klassische Zweitverwertung; nur geht es diesmal nicht um irgendeine Ware oder eine recycelte PET-Flasche. Ganz konkret: Es geht um Ihr Geld. Genauer ausgedrückt, um die Höhe ihrer finanziellen Mittel, mit denen Sie ihren Lebensstandard halten, die Lebensqualität steigern und auch auf unangenehme Einschläge vorbereitet sind. Um Geld, dass Sie als Rentner*in in ihrem jetzt ehemaligen Beruf nicht mehr erwirtschaften können.
Vertrauen Sie auf die Nr. 1 bei der Immobilienverrentung!
Das Deutsche Institut für Servicequalität hat, nach dem ersten Test in 2021, erneut zehn Anbieter der Immobilienverrentung im Bereich Service getestet. Hierbei ging DEGIV wieder als klarer Sieger hervor!
Wenn Hypothekenzahlungen doppelt wertvoll sind
Bedeuten würde das, dass Sie bereits mit dem ersten Hypothekenabtrag nicht nur in das mietfreie Wohnen im Alter einzahlen, sondern zugleich in ihr spürbar höheres Auskommen im Pensionsalter. Zu schön, um wahr zu sein, möchte man glauben. Dabei sind solche Modelle längst Realität. Denn genau das geschieht bei der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis, dem Immobilienverkauf mit eingetragenem lebenslangem Wohnrecht.
Nur dass Sie dieses Konzept damals noch nicht kannten und deshalb über diese Möglichkeit folglich auch nicht nachdenken konnten. Stattdessen stand die unangenehme Entscheidung im Raum, das Zuhause zu verkaufen und mit dem Kapital auf engerem Raum noch mal neu anfangen zu müssen; auf der anderen Seite die Variante, den Gürtel dauerhaft enger zu schnallen, um das Eigenheim vererben zu können. Hätten Sie damals von der Möglichkeit gewusst, hätten Sie Ihre finanzielle Lebensplanung und Altersvorsorge möglicherweise anders gestrickt. Doch weshalb und wie sollte die Immobilienverrentung die Lösung sein?
Betongold für die eigene Lebensqualität wieder flüssig gemacht
Nun, grundsätzlich bedeutet Immobilienverrentung mit Nießbrauch, dass Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an solvente Käufer oder Investoren verkaufen. Das lebenslange Wohnrecht wird notariell am ersten Rang im Grundbuch eingetragen. Tatsächlich ist der Nießbrauch – Ihr Wohnrecht – seitens des dann neuen Besitzers unkündbar. An Ihrer unabhängigen und eigenständigen Wohnsituation ändert sich nichts. An ihren Verantwortlichkeiten schon, zumal sie für Renovierungskosten nicht mehr zuständig sind. Die Immobilie geht erst nach ihrem Tod unwiderruflich an den neuen Eigentümer über.
Die Verkaufssumme allerdings erhalten Sie bereits, nachdem der Kaufvertrag abgewickelt wurde. Dabei gibt es diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten, etwa als einmalige Komplettsumme, die Auszahlung in Tranchen oder auch die dauerhaft monatliche Auszahlung. Diese Summe entscheidet sich am aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie. Abgezogen von der Gesamtsumme werden die prognostizierbaren Kosten für den Nießbrauch, also die nach durchschnittlicher Lebenserwartung anrechenbare Summe für das mietfreie Wohnen. Eine beiderseits faire Lösung, die nach unserer Überzeugung ausschließlich Vorteile für sämtliche Beteiligten bietet.
Und was ist mit den Erben?
Sicherlich kann man die Auffassung haben, die möglichen Erben würden mit dem Konzept der Immobilienverrentung in die vielzitierte Röhre blicken und dementsprechend leer ausgehen. Allerdings lässt diese Auffassung auch den positiven Umkehrschluss zu; nämlich den, dass die Nachkommen nicht belastet werden, weil Sie finanziell dauerhaft eigenständig sind.
Stellen wir uns beispielsweise vor, Ihre Gesundheit winkt so deutlich mit der geriatrischen Fahne, dass Sie zum Pflegefall werden und sich das Schreckgespenst Pflegeheim nicht mehr vermeiden lässt. Die dafür durchschnittlich anfallenden Kosten, die nicht von der Pflegekasse getragen werden, belaufen sich auf etwa 2.500 Euro monatlich. Sollte Ihre Rente das nicht hergeben, können Sie staatliche Unterstützung beantragen. Bevor die Ämter die Differenz jedoch tragen, wird das Einkommen der Nachkommen herangezogen.
Und spätestens damit wären wir beim Umkehrschluss angelangt: Solange Sie selbst imstande sind, für die Pflegekosten – ob ambulant oder stationär aufzukommen, bleiben die Konten der Kinder – der potenziellen Erben – unangetastet. Es gibt etliche weitere Beispiele, in denen Kinder für ihre Eltern eintreten müssen, wenn die nicht anderweitig vorgesorgt ist. Umso besser und für Sie würdevoller, wenn ein solche Thematik gar nicht erst im Raum steht.
Bestens beraten und informiert von der DEGIV
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden in Zukunft weitaus mehr Hauskäufer und Häuslebauer die Immobilienverrentung auch als effizienten Teil ihrer Altersvorsorge definieren. Immerhin steckt darin ein immenses Potenzial, der immer weiter klaffenden Schere zwischen dem hierzulande niedrigen Rentenniveau und Ihren verdienten Wünschen nach Sicherheit und Lebensqualität im Seniorenalter zu entkommen. Wenn auch Sie Ihre Sichtweise auf den Immobilienzyklus überdenken und neu definieren wollen, sind Sie auf verständliche und umfassende Informationen angewiesen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Die zertifizierten Verrentungsexperten der DEGIV beraten Sie ausführlich.