Steuer Rentner 2025: Was Ruheständler wissen müssen

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie im Ruhestand keine Steuern mehr zahlen müssen. Doch tatsächlich sind immer mehr Rentner in Deutschland steuerpflichtig. Das liegt an der nachgelagerten Besteuerung, die seit 2005 gilt. Für viele Ruheständler bedeutet das: Ein Teil ihrer Rente muss versteuert werden.

Die Zahlen zeigen, wie relevant dieses Thema ist. Schon heute zahlen über 6,5 Millionen Rentner in Deutschland Steuern auf ihre Altersbezüge. Tendenz steigend. Ab 2025 wird es voraussichtlich weitere 73.000 steuerpflichtige Rentner geben. Diese Entwicklung führt bei vielen zu Unsicherheit. Müssen Sie selbst Steuern zahlen? Wie wird die Steuer berechnet? Und was können Sie tun, um Ihre Steuerlast im Alter gering zu halten?

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Rentenbesteuerung in Deutschland funktioniert. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, aktuelle Entwicklungen sowie Tipps, wie Sie Ihre Steuerbelastung verringern können. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Immobilienverrentung helfen kann, finanzielle Freiräume im Ruhestand zu schaffen.

💡 Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Beitrag / Video ersetzt keine Steuerberatung. Wir dürfen keine steuerliche Beratung durchführen. Bitte wenden Sie sich bei individuellen Fragen an Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Im nächsten Kapitel stellen wir Ihnen eine weitere Möglichkeit vor, sich zu diesem Thema zu informieren – unseren Podcast, der Ihnen praxisnahe Einblicke bietet.

Kurz und Kompakt: Unser Video zur Rentenbesteuerung

Im Video erfahren Sie unter anderem:

  • Wann Rentner steuerpflichtig werden.
  • Wie die Steuer auf die Rente berechnet wird.
  • Welche Freibeträge und Pauschalen es gibt.

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Wie funktioniert die Rentenbesteuerung in Deutschland?

Grundlagen der nachgelagerten Besteuerung

Seit 2005 gilt in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Während der Berufstätigkeit sind Rentenbeiträge steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente im Ruhestand besteuert. Diese Regelung wurde eingeführt, um die steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten anzugleichen.

Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente hängt vom Jahr Ihres Renteneintritts ab. Für Neurentner im Jahr 2025 sind 83,5 % der Rente steuerpflichtig, während 16,5 % als Rentenfreibetrag lebenslang steuerfrei bleiben. Dieser Freibetrag wird aus der ersten vollen Bruttorente berechnet und bleibt auch bei Rentenerhöhungen konstant.

Was ist der Grundfreibetrag?

Neben dem Rentenfreibetrag gibt es den Grundfreibetrag. Er stellt sicher, dass ein bestimmtes Einkommen nicht versteuert werden muss. Für 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € für Ehepaare. Liegt Ihr steuerpflichtiges Einkommen darunter, zahlen Sie keine Einkommensteuer.

Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung

Nehmen wir an, Sie sind 2025 in Rente gegangen und erhalten eine monatliche Bruttorente von 1.500 €, das sind 18.000 € im Jahr. Davon sind 83,5 % steuerpflichtig, also 15.030 €. Abgezogen werden der Rentenfreibetrag sowie Pauschalen für Werbungskosten (102 €) und Sonderausgaben (36 €).

Falls Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hoch genug sind, mindern auch diese das zu versteuernde Einkommen. Nach allen Abzügen ergibt sich Ihr zu versteuerndes Einkommen, das mit dem individuellen Steuersatz belegt wird. In vielen Fällen fällt dadurch nur eine geringe Steuer an. Liegt das Einkommen jedoch deutlich über dem Grundfreibetrag, kann die Steuerlast auch höher sein.

Welche Pauschalen können Rentner geltend machen?

Rentner können ohne Nachweis folgende Pauschalen ansetzen:

  • Werbungskostenpauschale: 102 € jährlich
  • Sonderausgabenpauschale: 36 € jährlich

Diese Pauschalen mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen automatisch. Höhere Ausgaben können Sie ebenfalls geltend machen, wenn Sie diese nachweisen können.

Die Besteuerung Ihrer Rente hängt von vielen Faktoren ab. Im nächsten Kapitel erfahren Sie, welche aktuellen Entwicklungen die Steuerpflicht für Rentner verändern und worauf Sie in den kommenden Jahren achten sollten.

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Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für Rentner

In den letzten Jahren hat sich bei der Rentenbesteuerung einiges geändert. Das Wachstumschancengesetz hat beschlossen, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten ansteigt. Ursprünglich sollte er jährlich um 1 % steigen. Diese Anpassung bedeutet, dass die volle Besteuerung von Renten erst 2058 erreicht wird. Für Neurentner bringt dies eine kleine Entlastung, auch wenn die grundsätzliche Steuerpflicht bestehen bleibt.

Der Grundfreibetrag wurde ebenfalls angepasst. Er beträgt im Jahr 2025 12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € für Ehepaare. Durch diese Erhöhung sollen kleinere Renten weiterhin steuerfrei bleiben.

Wachsende Steuerpflicht für Rentner

Trotz der langsamer steigenden Besteuerung sind immer mehr Rentner von Steuerzahlungen betroffen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden 2025 rund 73.000 zusätzliche Rentner steuerpflichtig. Insgesamt müssen dann etwa 6,58 Millionen Rentner in Deutschland Steuern auf ihre Rente zahlen.

Ein Grund dafür sind die regelmäßigen Rentenanpassungen. Diese Erhöhungen sorgen zwar für mehr Geld im Portemonnaie, können aber auch dazu führen, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente den Grundfreibetrag überschreitet. Gerade Rentner mit mittleren Einkommen müssen deshalb genau prüfen, ob sie künftig eine Steuererklärung abgeben müssen.

Herausforderungen für Senioren

Für viele Rentner ist die Steuerpflicht im Ruhestand ungewohnt. Während des Arbeitslebens lief alles automatisch über den Lohnsteuerabzug. Jetzt sind sie selbst verantwortlich, ihre Steuererklärung einzureichen. Oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Einnahmen zu versteuern sind und welche Freibeträge genutzt werden können.

Ein weiteres Problem ist die mögliche Doppelbesteuerung. Sie tritt auf, wenn Beiträge zur Rentenversicherung bereits aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden und die Rente nun trotzdem besteuert wird. Zwar hat der Gesetzgeber erste Schritte unternommen, um diese Doppelbelastung zu vermeiden, doch besonders ältere Jahrgänge sollten prüfen lassen, ob sie betroffen sind.

Rentner sollten ihre Steuerlast kennen und prüfen, welche Möglichkeiten zur Entlastung bestehen. Im nächsten Kapitel zeigen wir Ihnen, welche Strategien Sie nutzen können, um Ihre Steuerlast im Alter zu senken.

Was Sie tun können – Strategien zur Steueroptimierung im Alter

Freibeträge und Pauschalen nutzen

Im Ruhestand können Sie verschiedene Freibeträge und Pauschalen nutzen, um Ihre Steuerlast zu senken. Neben dem Grundfreibetrag gelten:

  • Werbungskostenpauschale: 102 € jährlich, wird automatisch abgezogen.
  • Sonderausgabenpauschale: 36 € jährlich, ebenfalls ohne Nachweis.

Falls Sie höhere Werbungskosten haben, etwa durch Steuerberatung oder Fahrtkosten zu Ärzten, können Sie diese anstelle der Pauschale ansetzen.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die meisten Beiträge aus der gesetzlichen Rente sind in voller Höhe absetzbar. Auch Zusatzversicherungen, wie eine private Zahnzusatzversicherung, können berücksichtigt werden, wenn sie als Vorsorgeaufwendungen gelten.

Steuerlich begünstigte Ausgaben prüfen

Sie können bestimmte Ausgaben direkt steuermindernd geltend machen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege (20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr).
  • Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr).
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen, wenn diese ordnungsgemäß belegt werden.

Solche Abzüge senken nicht nur Ihr zu versteuerndes Einkommen, sondern teilweise auch direkt Ihre Steuerlast.

Zusammenveranlagung bei Ehepaaren

Wenn Sie verheiratet sind, kann sich die Zusammenveranlagung lohnen. Dabei wird das gesamte Einkommen beider Partner zusammengerechnet und nach dem Splittingtarif versteuert. Das führt oft zu einer niedrigeren Steuerbelastung als bei zwei Einzelveranlagungen.

Beratung nutzen und vorausschauend planen

Gerade im Alter kann eine professionelle Steuerberatung sinnvoll sein. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater prüfen Ihre persönliche Situation, zeigen Ihnen ungenutzte Steuerpotenziale auf und erstellen Ihre Steuererklärung korrekt. Auch Online-Steuerrechner können Ihnen helfen, erste Einschätzungen zu gewinnen.

Mit einer vorausschauenden Planung und Nutzung dieser Möglichkeiten können Sie Ihre Steuerlast im Ruhestand reduzieren. Im nächsten Kapitel erfahren Sie, wie Ihre Immobilie dabei eine wichtige Rolle spielen kann.

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Ihre Immobilie als steuerlich cleverer Baustein im Ruhestand

Für viele Senioren ist die eigene Immobilie nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein erheblicher Vermögenswert. Sie kann helfen, die finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern. Dabei spielen steuerliche Vorteile eine wichtige Rolle.

Verkauf nach langer Haltedauer bleibt steuerfrei

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, ohne dass es sich um einen kurzfristigen Spekulationsgewinn handelt, ist der Verkauf steuerfrei. Dafür müssen Sie das Haus oder die Wohnung entweder:

  1. Im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt haben, oder
  2. Seit mindestens zehn Jahren besitzen.

Ein steuerfreier Verkauf bedeutet, dass Sie den Erlös vollständig für Ihre Altersvorsorge, Umbauten oder zur Deckung von Steuerzahlungen nutzen können.

Immobilienverrentung als zusätzliche Einkommensquelle

Auch eine Immobilienverrentung kann sinnvoll sein. Hier verkaufen Sie Ihr Haus und behalten gleichzeitig ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Das bedeutet: Sie dürfen weiterhin darin wohnen oder die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Im Gegenzug erhalten Sie eine hohe Einmalzahlung, mit der Sie Ihren Ruhestand finanziell absichern können.

Ein Beispiel:
Ein 75-jähriger Eigentümer verkauft sein schuldenfreies Haus mit einem Marktwert von 500.000 € im Modell mit Nießbrauchrecht. Aufgrund seines Alters und der lebenslangen Nutzung erhält er eine Einmalzahlung von rund 250.000–300.000 €, abhängig von Lage und Anbieter.
Dieses Geld kann er steuerfrei nutzen, um Rücklagen zu bilden, notwendige Umbauten zu finanzieren oder Steuernachzahlungen auszugleichen. Gleichzeitig kann er weiterhin in seiner gewohnten Umgebung wohnen bleiben.

So können Sie Ihr Vermögen steuerlich günstig nutzen und gleichzeitig in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben.

Wofür sich die liquiden Mittel nutzen lassen

Durch den Verkauf oder die Verrentung der Immobilie gewinnen Sie finanzielle Freiheit. Das Geld kann genutzt werden für:

  • Rücklagen für unerwartete Kosten
  • Umbauten für Barrierefreiheit
  • Ausgleich von Steuernachzahlungen
  • Unterstützung für Kinder oder Enkel

Immobilien bieten Ihnen damit nicht nur Sicherheit im Alter, sondern auch steuerliche Vorteile. Im letzten Kapitel fassen wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammen und geben Ihnen praktische Empfehlungen mit auf den Weg.

Fazit: Rentenbesteuerung verstehen und klug handeln

Die Besteuerung der Rente betrifft immer mehr Ruheständler in Deutschland. Entscheidend ist, dass Sie wissen, wie Ihre Rente berechnet wird und welche Abzüge Sie geltend machen können. Neben den gesetzlichen Freibeträgen und Pauschalen gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken.

Wer seine Immobilie besitzt, kann diese als wichtigen Baustein der Altersvorsorge nutzen. Ob durch einen steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren oder eine Immobilienverrentung mit geringen steuerpflichtigen Anteilen – Ihr Zuhause kann mehr sein als nur ein Dach über dem Kopf. Es kann Ihnen finanzielle Freiheit sichern und helfen, Steuernachzahlungen oder notwendige Umbauten zu finanzieren.

Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Steuerbescheide, hinterfragen Sie Ihre aktuelle Situation und holen Sie sich im Zweifel professionelle Unterstützung. So stellen Sie sicher, dass Sie im Ruhestand nicht nur gut wohnen, sondern auch finanziell entspannt leben können.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Immobilienverrentung erfahren möchten, besuchen Sie unsere Informationsseite oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit unseren Experten.

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