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Rückmietverkauf – wenn schnell Geld hermuss

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Vom Eigentümer zum Mieter mit notariell gesichertem, lebenslangem Wohnrecht

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, Ihre Immobilie zu verkaufen, es Ihnen aber nicht schmeckt, aus dem vertrauten Zuhause ausziehen zu müssen, gibt es dafür zu Ihren Vorstellungen passende Verkaufsmodelle. Lediglich eines davon ist der Verkauf mit Rückmiete. Das Konstrukt besagt, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung an solvente Anleger verkaufen, wobei zugleich ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart und auch notariell abgesichert wird. Das heißt, Sie werden vom Eigentümer zum Mieter, zahlen auch eine monatliche Miete bzw. ein Nutzungsentgelt, profieren dabei aber von der Auszahlungssumme und der lebenslangen Wohnsicherheit. Ideal kann dieses Konzept sein, wenn schnell Geld hermuss und die Kosten gesenkt werden sollen. Das Konstrukt bietet verlässliche Vorteile für Verkäufer und Käufer zugleich.

Sinnvolle und rechtssichere Vertragsgestaltung mit notarieller Absicherung

Ecken und Kanten oder – besser gesagt – nicht ganz wasserdichte Formulierungen machen manchen Mietvertrag ziemlich schwammig, nicht selten – abgesehen von der salomonischen Klausel – sogar in diversen Passagen sogar strittig bis rechtsungültig. Immer wieder gibt es zwischen Mietern und Vermietern Auseinandersetzungen, die nicht selten vor Gericht landen und erst dort entschieden werden können. Zuweilen sind das die typischen Never-Ending-Storys, auf die insbesondere Vermieter nicht die geringste Lust haben. Immerhin kosten solche Auseinandersetzungen Geld, Zeit und auch die gute Portion Nerven.

Im Umkehrschluss gilt dieser Wunsch nach verlässlicher Rechtssicherheit des Mietvertrages selbstverständlich ebenso für die Mieter. Auch die wollen keine Mieterhöhungen erleben, die nicht im Mietvertrag abgedeckt sind,  wollen nach einem etwaigen Auszug keine ungerechtfertigten Abzüge des hinterlegten Deponats erleben, möchten nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, deren Instandsetzung dem Mietvertrag widerspricht, und vieles mehr.

Tatsache bleibt also, dass der Mietvertrag im Sinne beider Parteien rechtssicher und frei von Interpretationslücken aufgesetzt sein muss. Wer streitet schon gerne? Und so ist dann auch lediglich einer der Vorteile beim Immobilienkauf mit Rückmiete, dass der Mietvertrag inklusive der Vereinbarung des lebenslangen Wohnrechts und sämtlicher Detailvereinbarungen notariell aufgesetzt wird.

Zuverlässigkeit von Mietern und Vermietern als wünschenswerte Voraussetzung

Die Zuverlässigkeit der Mieter spielt für Eigentümer von Mietimmobilien immer eine immens bedeutende Rolle und macht das Szenario zuweilen zum Drahtseilakt. Kommt die Miete? Kommt sie pünktlich und regelmäßig? Halten die Mieter das Haus oder die Wohnung in Schuss oder gibt es im schlimmsten Fall sogar den Auszugsvandalismus mit kostspieligen Schäden am Mietobjekt? Sicherlich können vermietende Eigentümer den Charakter der Mieter vor Vertragsunterzeichnung keinesfalls sezieren und müssen sich bei der herkömmlichen Vermietung zu einem großen Teil auf ihr Bauchgefühl verlassen. Somit verbleibt auch immer ein schales Gefühl im Magen. Was aber, wenn sichergestellt wäre, dass die Mieter eine sehr emotionale Bindung an das Objekt haben? Dann wäre doch klar oder zumindest höchstwahrscheinlich, dass Sie sich vorbildlich um Ihr Zuhause kümmern würden, etwaige Schäden gar nicht erst aufkommen ließen, unverzüglich eigenständig beheben oder unmittelbar melden.

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Ehemalige Eigentümer sind per se optimale und werterhaltende Mieter

Dies ist ein Attribut, das konkret auf diejenigen zutrifft, die ihre eigene Immobilie auf Basis des Rückmietkaufs veräußern und sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Wer sich das eigene Zuhause selbst aufgebaut hat und sich auch nach einem Verkauf nicht von den vertrauten vier Wänden trennen möchte, hat ein ureigenes Interesse am Werterhalt des Objektes, zumal der gleichbedeutend mit Wohn- und Lebensqualität ist.

Verkaufswillige Eigentümer profitieren auch als Mieter von der vertraglichen Ausgestaltung

Wer sich überlegt, sein Zuhause auf Basis des  Rückmietkaufs zu veräußern, möchte im Normalfall durch die ausbezahlte Kaufsumme aktuelle Verbindlichkeiten ablösen, sich einen langegehegten Traum erfüllen, vielleicht in die Ausbildung der Kinder investieren, sich selbstständig machen, was auch immer. Die Gründe sind so vielfältig, wie jede Lebenssituation einzigartig ist. Klar ist, dass diese Menschen einerseits konkreten finanziellen Bedarf haben. Zugleich wünschen sie sich die gute Portion Sicherheit. Die wiederum wird Ihnen durch die solventen Anleger geboten, wobei in der vertraglichen Ausgestaltung dringend auf die detailgenaue Ausführung geachtet werden muss. Immerhin ist der Immobilienverkauf mit Rückmiete keineswegs neu, wird stattdessen seit geraumer Zeit von Unternehmen oder der öffentlichen Hand genutzt, um sich Ressourcen freizuschaufeln. Neu ist lediglich, dass dieses Konzept inzwischen auch im privaten Sektor zunehmend auf Interesse trifft.

Notarielle Sicherheit durch beurkundeten Mietvertrag

Indes ein normaler Mietvertrag normalerweise nur von beiden Parteien unterschrieben wird, sieht das bei einem Immobilienverkauf mit Rückvermietung – bei seriösen Anbietern – grundsätzlich anders aus. Die Unterzeichnung erfolgt nach eingehender Prüfung und Beratung durch den Notar mit anschließender Beglaubigung. Der dabei immanente Vorzug ist, dass das derart verifizierte lebenslange Wohnrecht seitens des neuen Eigentümers und somit Vermieters nicht aufgekündigt werden kann. Und das kann einen sehr langen Zeitraum betreffen. Immerhin ist der Rückmietkauf eine Lösung insbesondere für diejenigen, die noch nicht das ideale Alter für eine Immobilienverrentung mit Nießbrauchrecht erreicht haben. Tatsächlich ist der Immobilienverkauf mit Rückanmietung altersunabhängig.

Detailliert beraten lassen und dabei auch andere Modelle prüfen

Die DEGIV gehört hierzulande zu den Vorreitern der Immobilienverrentung. Wir selbst verstehen uns ausschließlich als vermittelnde Berater und treten niemals als Käufer auf, um somit potenzielle Interessenskonflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen. Unseren zertifizierten Verrentungsexperten geht es darum, die zu Ihrer individuellen Situation perfekt passende Lösung zu finden. Umfassend und verständlich informieren wir Sie über den Immobilienverkauf mit Rückmiete. Ebenso zeigen wir Ihnen sehr gerne das Potenzial weiterer Verrentungsmodelle auf. Wir informieren – Sie entscheiden. Fühlen Sie sich herzlich zum kostenfreien und unverbindlichen Gespräch eingeladen!

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