Haus ver­kau­fen und trotz­dem kos­ten­güns­tig im ver­trau­ten Zuhau­se wohnen

Übli­cher­wei­se glaubt man, mit einem Eigen­heim oder einer Eigen­tums­woh­nung im siche­ren finan­zi­el­len Fahr­was­ser zu schwim­men.  Grund­sätz­lich ist das auch kor­rekt; aller­dings ist auch die eige­ne Immo­bi­lie nicht frei von Kos­ten, ganz im Gegen­teil. Immo­bi­li­en­be­sit­zer tra­gen dau­er­haf­te Las­ten, die über die Jah­re sogar noch deut­lich zuneh­men. Wer kei­ne Rück­la­gen etwa für Moder­ni­sie­run­gen und grö­ße­re Instand­hal­tun­gen bil­den kann, hat die viel­zi­tier­te Wahl zwi­schen Pest und Cho­le­ra: Ent­we­der das Zuhau­se schlei­chend ver­fal­len zu las­sen oder sich in ein finan­zi­el­les Desas­ter zu stür­zen. Eine der zeit­ge­mä­ßen Lösun­gen kann der Immo­bi­li­en­ver­kauf mit Rück­mie­te sein:

Woh­nen in der eige­nen Immo­bi­lie ist kei­nes­wegs kostenlos

Wer eine Immo­bi­lie besitzt, befin­det sich übli­cher­wei­se schon mal auf der finan­zi­el­len Son­nen­sei­te des Lebens. Zwar müs­sen im Nor­mal­fall – sofern es sich nicht um ein Erbe han­delt oder die Käu­fer den Preis aus der Por­to­kas­se zah­len kön­nen – zunächst über Jahr­zehn­te Hypo­the­ken abge­tra­gen wer­den. Aber die Miet­frei­heit und die Vor­zü­ge des eige­nen Zuhau­ses sowie der Alters­vor­sor­ge wie­gen die regel­mä­ßi­gen Belas­tun­gen mehr als auf. Tat­säch­lich jedoch ist es nicht mit dem Kauf­preis des Hau­ses oder der Woh­nung getan. Es fal­len etli­che wei­te­re Kos­ten an, die in engen Zei­ten schmerz­haft zu Buche schla­gen können.

Regel­mä­ßi­ge Kos­ten von Grund­steu­er bis Ver­brauchs­kos­ten nicht unterschätzen

Das beginnt bei der jähr­li­chen Grund­steu­er, die nach dem Grund­steu­er­mess­be­trag berech­net und mit dem Hebe­satz mul­ti­pli­ziert wird. Aktu­ell in der poli­ti­schen Dis­kus­si­on ist, dass der Hebe­be­trag  bzw. der soge­nann­te Ein­heits­wert deutsch­land­weit kor­ri­giert wer­den soll, wor­auf­hin gera­de in den belieb­ten und hoch­fre­quen­tier­ten Bal­lungs­räu­men die Grund­steu­er um sat­te Beträ­ge anstei­gen wird. Hin­zu kom­men Ver­si­che­run­gen wie die unver­zicht­ba­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, Ele­men­tar­scha­den-Poli­ce, die Pri­vat­haft­pflicht für Eigen­heim­heim­be­sit­zer sowie die Rest­schuld­ver­si­che­rung, Gebüh­ren für Stra­ßen­rei­ni­gung, Ent­wäs­se­rung Müll­ent­sor­gung, Deich­ge­büh­ren und wei­te­re regel­mä­ßig anfal­len­de Kos­ten, die sich aller­dings von denen, die Mie­ter zu tra­gen haben, kaum unter­schei­den, zumal ein Groß­teil der Neben­kos­ten per Ver­ein­ba­rung im Miet­ver­trag auf die Mie­ter umge­legt wird. Den­noch sind sie vor­han­den und aus der Gesamt­rech­nung nicht weg zu dividieren.

Stei­gen­de Kos­ten für Moder­ni­sie­rung und Instand­hal­tung belas­ten das Bud­get massiv

Die größ­ten Kos­ten­fak­to­ren aller­dings blei­ben Instand­hal­tun­gen, Moder­ni­sie­rung und Repa­ra­tu­ren. In den ers­ten Jah­ren hal­ten die sich noch in über­schau­ba­ren Gren­zen, zumin­dest wenn es sich um einen Neu­bau han­delt. Indes die Kos­ten für Hypo­the­ken in der Til­gungs­pha­se im bes­ten Fall lang­sam sin­ken, stei­gen die Kos­ten für Instand­hal­tun­gen dem­ge­gen­über deut­lich. Die sani­tä­ren Anla­gen und Lei­tun­gen hal­ten nicht ewig, die Hei­zungs­an­la­ge und die Ener­gie­ver­sor­gung schrei­en schon lan­ge nach ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Moder­ni­sie­rung. Die Fens­ter und die Haus­däm­mung müs­sen zeit­ge­mä­ßen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen und die maro­de Dach­rin­ne möch­te auch ger­ne erneu­ert wer­den. Das geht ins Geld. Was tun, wenn die frei ver­füg­ba­ren Mit­tel dafür nicht aus­rei­chen und Sie auch kei­ne ent­spre­chen­den Rück­la­gen gebil­det haben?

Beratung
 Gut zu wissen:

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Unse­re Standorte

Wenn’s knapp wird, lie­ber ver­kau­fen – aber ver­nünf­tig und sinnvoll

Nicht sel­ten sor­gen die sich sum­mie­ren­den Kos­ten dafür, dass Immo­bi­li­en­be­sit­zer über einen Ver­kauf nach­den­ken. Logi­scher­wei­se ist es kei­ne Opti­on, das Objekt ein­fach im Lau­fe der Jah­re ver­fal­len zu las­sen; schließ­lich wäre es ein Wert­ver­fall, den man sehen­den Auges zulas­sen wür­de. Das haben Sie nicht vor; aber ein Ver­kauf nach übli­chem Strick­mus­ter bringt aus Ihrer Per­spek­ti­ve mehr Nach- als Vor­tei­le. Klar, Sie könn­ten mit der Ver­kaufs­sum­me aku­te Ver­bind­lich­kei­ten bedie­nen, bei­spiels­wei­se  end­lich Ihr eige­nes Geschäft grün­den oder sich einen Lebens­traum erfül­len. Sie wür­den sich irgend­wo anders eine Miet­woh­nung mit all den damit ver­bun­de­nen Risi­ken suchen; aus dem Traum könn­te ein Trau­ma werden.

Ver­kauf mit Rück­mie­te als Opti­on für Immo­bi­li­en­be­sit­zer mit aktu­el­lem Finanzbedarf

Sie sind jedoch auch noch nicht so alt, dass sich eine Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch für Sie loh­nen könn­te. Guter Rat und ein indi­vi­du­ell pas­sen­des Kon­zept müs­sen her. Durch­aus inter­es­sant könn­te für Sie der Immo­bi­li­en­ver­kauf mit Rück­mie­te sein. Ins­be­son­de­re des­halb, weil die­se Ver­kaufs­va­ri­an­te ihre ganz indi­vi­du­el­le Situa­ti­on abbil­den und dar­auf die ziel­füh­ren­den Ant­wor­ten geben kann. Im Grun­de genom­men han­delt es sich beim Ver­kauf mit Rück­mie­te um das klas­si­sche Modell des Immo­bi­li­en­ver­kaufs mit einer spe­zi­el­len Aus­prä­gung, näm­lich dem nota­ri­ell abge­si­cher­ten lebens­lan­gen Wohn­recht. Dem­nach ver­kau­fen Sie das Objekt an sol­ven­te Anle­ger, wer­den dabei vom Eigen­tü­mer zum Mie­ter und kön­nen zugleich lebens­lang in Ihrem ver­trau­ten Zuhau­se woh­nen blei­ben. Und dabei pro­fi­tie­ren Sie von gleich meh­re­ren Vor­tei­len, die Ihnen finan­zi­el­le Luft verschaffen.

Kap­tal­scho­nend, da der neue Eigen­tü­mer für Instand­set­zun­gen auf­kom­men muss

Als – bald – ehe­ma­li­ger Eigen­tü­mer haben Sie den finan­zi­el­len Vor­teil, dass der neue Eigen­tü­mer für die Instand­hal­tun­gen auf­kom­men muss. Somit haben Sie in die­ser Hin­sicht kei­ne uner­war­te­ten Ein­schlä­ge zu erwar­ten. Eine Tat­sa­che, die Ihnen eine wei­te­re nicht zu unter­schät­zen­de finan­zi­el­le Belas­tung nimmt. Gemein­sam haben wir uns bereits aus­gie­big vor Augen gehal­ten, wel­chen Druck die anfal­len­den Kos­ten auf Sie aus­üben kön­nen. Wenn dem so ist, kann es nur das erklär­te Ziel sein, sich von die­sen Belas­tun­gen zu ver­ab­schie­den. Das Leben ist teu­er genug.

Finan­zi­el­le Vor­tei­le und Wohn­si­cher­heit bei Rückvermietung

In ers­ter Linie pro­fi­tie­ren Sie selbst­ver­ständ­lich von der aus­be­zahl­ten Kauf­sum­me, über die Sie ganz nach eige­nen Vor­stel­lun­gen ver­fü­gen kön­nen. Zumal bei die­sem Ver­kaufs­mo­dell im Gegen­satz zur Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch kei­ne Abschlä­ge für den Nieß­brauch­wert gemacht wer­den, kann die Ver­kaufs­sum­me spür­bar höher aus­fal­len. Nach der Abwick­lung mit nota­ri­ell abge­si­cher­tem lebens­lan­gen Wohn­recht wer­den Sie zum Mie­ter und zah­len somit auch eine monat­li­che Mie­te, die beim Ver­kauf mit Rück­mie­te als Nut­zungs­ent­gelt bezeich­net wird. Dabei aller­dings pro­fi­tie­ren Sie eben­falls davon, dass der Miet­zins ver­trag­lich fest­ge­schrie­ben wird, wodurch Sie dau­er­haft ver­nünf­tig kal­ku­lie­ren können.

Unver­bind­li­che und kos­ten­freie Bera­tung durch die DEGIV

Bereits seit Jah­ren  sind wir spe­zia­li­siert auf Ver­ren­tungs­mo­del­le im Kon­text von Immo­bi­li­en. Als Vor­rei­ter in der The­ma­tik der Immobilien­verrentung auf Nieß­brauch­ba­sis sind uns auch sämt­li­che ande­ren Vari­an­ten bes­tens bekannt. Und mit unse­rer Exper­ti­se ist uns unbe­dingt bewusst, dass die opti­mal pas­sen­de Vari­an­te Ihre indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on reflek­tie­ren muss. Wir bera­ten, Sie ent­schei­den. Unse­rer zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten erläu­tern Ihnen im kos­ten­frei­en Gespräch ger­ne aus­führ­lich und detail­liert sämt­li­che Ein­zel­hei­ten des Ver­kaufs mit Rückmiete.