Start­sei­te2023-03-15T16:52:47+01:00

Mit der DEGIV Immobilien­verrentung sor­gen­los den Ruhe­stand genießen.

Unse­re Mis­si­on ist es, Sie unab­hän­gig und aus­führ­lich über jedes Modell der Immobilien­verrentung zu bera­ten, Vor- und Nach­tei­le auf­zu­zei­gen und Ihnen bei Ihrer Ent­schei­dungs­fin­dung zur Sei­te zu stehen.

Wan­deln Sie Ihre Immo­bi­lie jetzt in Bar­ver­mö­gen um und blei­ben Sie trotz­dem ein Leben lang in Ihrem Zuhau­se – mietfrei!

DEGIV Immobilienverrentung - Zertifizierte Qualität - gegründet 2015
DEGIV Immobilienverrentung - Zertifizierte Qualität - gegründet 2015

Mit der DEGIV Immobilien­verrentung sor­gen­los den Ruhe­stand genießen.

Wan­deln Sie Ihre Immo­bi­lie jetzt in Bar­ver­mö­gen um und blei­ben Sie trotz­dem ein Leben lang in Ihrem Zuhau­se – mietfrei!

Ablauf der Immobilienverrentung

Beratung 01 | Beratung

Wir bera­ten Sie aus­führ­lich und detail­liert über die Mög­lich­kei­ten der Immobilien­verrentung. Ihnen ent­ste­hen hier­für kei­ner­lei Kosten.

Angebot 02 | Angebot

Wir erstel­len Ihnen ein auf Sie per­sön­lich zuge­schnit­te­nes Immobilienverrentungsangebot.

Beauftragung 03 | Beauftragung

Sind alle Fra­gen geklärt? Das The­ma fühlt sich gut an? Sie beauf­tra­gen uns für die Ver­mark­tung Ihrer Immobilie.

Notar 04 | Notar

Ist der rich­ti­ge Käu­fer gefun­den, wird der Kauf­ver­trag durch einen Notar beur­kun­det. Die­ser küm­mert sich auch um die Ein­tra­gung aller recht­li­chen Ver­mer­ke im Grundbuch.

Auszahlung 05 | Auszahlung

ca. 4 Wochen nach der nota­ri­el­len Beur­kun­dung erhal­ten Sie den Kauf­preis ausgezahlt.

Sofortrente 06 | Sofortrente

Sie haben sich für eine zusätz­li­che monat­li­che Ren­te ent­schie­den? Wir hel­fen Ihnen und küm­mern uns um die Antragstellung.

Der Ablauf als Podcast

Infor­ma­tiv und unter­halt­sam ver­mit­teln unse­re Ver­ren­tungs­exper­ten die ein­zel­nen Schrit­te zur Immobilien­verrentung. Erfah­ren Sie außer­dem, wie sich das Leben nach einer Ver­ren­tung ändert und wie das frei­ge­wor­de­ne Kapi­tal sinn­voll ein­ge­setzt wer­den kann.

Unverbindliches Infopaket zur Immobilienverrentung

Jetzt kos­ten­frei­es Info­pa­ket anfordern

Der ers­te Schritt zu einem sor­gen­frei­en Leben im Ruhe­stand! Ger­ne schi­cken wir Ihnen unser Info­pa­ket kos­ten­frei und unver­bind­lich nach Hause.

Vor­tei­le der Immobilienverrentung

Besseres Einkommen 01

Sofor­ti­ge Einkommensverbesserung

Mit dem zusätz­li­chen Kapi­tal kön­nen Sie Ihren Lebens­un­ter­halt allein tra­gen, sind auf kei­ne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ange­wie­sen und kön­nen Ihr Leben in gewohn­ter Wei­se fortführen.

keine Instandhaltungskosten 02

Instand­hal­tungs­kos­ten für die Immo­bi­lie entfallen

Oft sind teu­re Reno­vie­rungs­ar­bei­ten an der Immo­bi­lie fäl­lig. Dadurch wird das ohne­hin nicht üppig gefüll­te Haus­halts­kon­to noch­mal zusätz­lich belas­tet. Durch die Ver­ren­tung Ihrer Immo­bi­lie gehört die­se Sor­ge der Ver­gan­gen­heit an. Der Kapi­tal­an­le­ger küm­mert sich wie ein Ver­mie­ter um die not­wen­di­gen Reparaturen.

Hinterbliebenenversorgung 03

Hin­ter­blie­be­nen­vor­sor­ge

Dem Haus­halt steht oft deut­lich weni­ger Ein­kom­men zur Ver­fü­gung, wenn ein Part­ner stirbt. Durch die recht­zei­ti­ge Ver­ren­tung der Immo­bi­lie ist der nun ver­wit­we­te Part­ner finan­zi­ell gese­hen auf der siche­ren Seite.

Pflege- Gesundheitsvorsorge 04

Pfle­ge- und Gesundheitsvorsorge

Sta­tis­tisch gese­hen steigt die Wahr­schein­lich­keit einer gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kung mit zuneh­men­dem Alter. Erheb­li­che Kos­ten ent­ste­hen bei vie­len Din­gen, die die Sozi­al­ver­si­che­run­gen nicht decken. Chef­ärzt­li­che Behand­lun­gen, not­wen­di­ge Medi­ka­men­te, ein alters­ge­rech­ter Umbau der Immo­bi­lie oder Kos­ten für Pfle­ge­per­so­nal sind oft mit dem Ren­ten­ein­kom­men nicht zu finan­zie­ren. Die Ver­ren­tung der Immo­bi­lie ver­schafft Ihnen hier die not­wen­di­ge Liqui­di­tät, z. B. für eine Pfle­ge­kraft im eige­nen Zuhause.

Schuldentilgung 05

Schul­den­til­gung

Zusätz­lich zur oft nicht aus­rei­chen­den Ren­te müs­sen noch über die Jah­re auf­ge­bau­te Schul­den monat­lich abge­tra­gen wer­den. Ein nicht gerin­ger Teil des Ein­kom­mens muss so noch für die Til­gung des Hypo­the­ken­dar­le­hens oder ande­re Kre­dit­ver­pflich­tun­gen ver­wen­det wer­den. Durch die Ein­mal­zah­lung vom Kapi­tal­an­le­ger kön­nen Sie Ihre Schul­den til­gen und wer­den so finan­zi­ell unabhängiger.

Etwas gönnen 06

Erhö­hung der Lebensqualität

Mit dem Ruhe­stand hat man für gewöhn­lich mehr Zeit als im Erwerbs­le­ben. In die­ser Zeit möch­ten Sie etwas unter­neh­men. Sich Sachen gön­nen, für die Sie vor­her kei­ne Zeit hat­ten. Etwa Rei­sen, ein kost­spie­li­ges Hob­by oder ein­fach nur ein wenig Luxus. Durch die Immobilien­verrentung ermög­li­chen Sie sich Ihre Vor­ha­ben, ohne aus Ihrem gewohn­ten Zuhau­se aus­zie­hen zu müssen.

Rechtzeitig alles regeln 07

Recht­zei­tig alles regeln

Es fühlt sich gut an The­men gere­gelt und abge­hakt zu haben. Durch die Immobilien­verrentung woh­nen Sie noch so lan­ge Sie möch­ten miet­frei in Ihrer Immo­bi­lie und dür­fen auch ver­mie­ten, wenn Sie mal aus­zie­hen sollten.

Schenken unterstützen 08

Schen­ken und unterstützen

Unab­hän­gig sein und den Men­schen bzw. Orga­ni­sa­tio­nen, die einem lieb und wich­tig sind, finan­zi­ell unter die Arme grei­fen – das ist der Wunsch vie­ler Senio­ren. Mit der Immobilien­verrentung kön­nen Sie z. B. Unter­stüt­zung bei einer bestehen­den Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung oder für das Stu­di­um der Enkel­kin­der leis­ten. Aber auch Spen­den an Orga­ni­sa­tio­nen täti­gen, die sich für das Gemein­wohl ein­set­zen. Das not­wen­di­ge Kapi­tal hät­ten Sie dafür.

Suchen Sie bestimm­te Infor­ma­tio­nen zur Immobilienverrentung?

Ein­füh­rung

Der idea­le Ein­stieg in das The­ma Immobilienverrentung.

Nieß­brauch

Alle Infor­ma­tio­nen zum Nieß­brauch­recht fin­den Sie hier.

Rück­mie­te

Eigen­heim zum Markt­preis ver­kau­fen und lebens­lang wei­ter bewohnen.

Woh­nungs­recht

Woh­nungs­recht kom­pakt und ver­ständ­lich erklärt.

Leib­ren­te

Monat­li­che Ren­te anstatt oder in Kom­bi­na­ti­on mit einer Einmalzahlung

Teil­ver­kauf

Wan­deln Sie einen Teil Ihrer Immo­bi­lie in Geld um.

Häu­fig gestell­te Fragen

Für wen eig­net sich eine Immobilien­verrentung?2022–12-15T10:39:37+01:00

Die Ver­ren­tung der Immo­bi­lie ist beson­ders für älte­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer inter­es­sant, die die Immo­bi­lie dazu nut­zen möch­ten, Ihre Ein­kom­mens­si­tua­ti­on deut­lich zu ver­bes­sern, und gleich­zei­tig beab­sich­ti­gen, mög­lichst lan­ge in Ihrer Immo­bi­lie woh­nen zu bleiben.

Prin­zi­pi­ell kommt jeder Immo­bi­li­en­be­sit­zer für eine Immobilien­verrentung bzw. eine Immo­bi­li­en­ren­te infra­ge. Der Fokus unse­rer Leis­tun­gen liegt auf Immo­bi­li­en­be­sit­zern ab 65+ Jah­ren. Vor allem hohe Aus­ga­ben für die eige­ne Gesund­heit, Pfle­ge oder aber die Instand­hal­tung der eige­nen Immo­bi­lie kön­nen in die­sem Alter zur Belas­tung wer­den. Ins­be­son­de­re Senio­ren möch­ten bzw. kön­nen auch teil­wei­se im Alter kei­ne Kre­di­te mehr auf­neh­men. Unser Ange­bot bie­tet allen Men­schen die Mög­lich­keit, das in der Immo­bi­lie ste­cken­de Kapi­tal ohne jede Nut­zungs­ein­schrän­kung der Immo­bi­lie in Bar­geld umzu­wan­deln, um sich so finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit im Alter zu sichern.

Gibt es eine Immo­bi­li­en­ren­te auch für jün­ge­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer?2022–12-15T10:40:04+01:00

Eine lebens­lan­ge Ver­ren­tung der Immo­bi­lie ist beson­ders für älte­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer ab 65+ inter­es­sant, denn je höher das Lebens­al­ter, des­to höher ist der zu erzie­len­de Ertrag aus der Immo­bi­lie. Für jün­ge­re Immo­bi­li­en­be­sit­zer ist die Rück­ver­mie­tung eine inter­es­san­te Alter­na­ti­ve zum klas­si­schen Immo­bi­li­en­ver­kauf. Bei einem befris­te­ten Nut­zungs­recht (Wohn­recht) an der Immo­bi­lie ist kein Min­dest­al­ter erforderlich.

Was pas­siert, wenn der Käu­fer die Immo­bi­lie in der Zukunft wei­ter­ver­kauft ?2022–12-15T10:40:31+01:00

Für Sie ändert sich nichts. Je nach Ver­ren­tungs­mo­dell wird Ihnen ein erst­ran­gi­ges Wohn­recht oder Nieß­brauch­recht im Grund­buch ein­ge­tra­gen. Bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel der Immo­bi­lie über­nimmt der neue Erwer­ber die­se Ein­tra­gung im Grund­buch. Das Wohn- oder Nieß­brauch­recht bleibt dabei unbe­rührt. Bei dem Modell der Rück­ver­mie­tung geht der bestehen­de Miet­ver­trag mit allen Rech­ten und Pflich­ten auf den neu­en Erwer­ber über.

Was ver­steht man unter dem Nieß­brauchs­recht?2022–12-15T10:40:49+01:00

Das Nieß­brauch­recht ist im § 1093 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) ver­an­kert und bezeich­net das Recht, eine Immo­bi­lie ganz oder zum Teil zu bewoh­nen, ohne selbst Eigen­tü­mer zu sein. Das lebens­lan­ge Nieß­brauch­recht wird erst­ran­gig im Grund­buch in der 2. Abtei­lung ein­ge­tra­gen. So kön­nen Sie nach dem „lebens­lan­gen Nieß­brauch­recht” Ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen und wei­ter­hin bis an Ihr Lebens­en­de (unter Aus­schluss des Eigen­tü­mers) nutzen.

Was ist der Unter­schied zwi­schen Woh­­nungs- und Nieß­brauch­recht?2022–12-15T10:41:21+01:00

Der Nieß­brauch beinhal­tet weit mehr als ein ein­fa­ches Wohn­recht, denn neben der Nut­zung der Immo­bi­lie berech­tigt der Nieß­brauch auch zur Frucht­zie­hung. Das heißt kon­kret: Bei Aus­zug aus der Immo­bi­lie (z. B. wegen Pfle­ge­be­dürf­tig­keit) darf der Nieß­brauch­be­rech­tig­te, die Immo­bi­lie an Drit­te ver­mie­ten und die Mie­te einbehalten.

Wer ist zustän­dig für Sanie­run­gen oder Repa­ra­tu­ren und die Kos­ten für die­se?2021–09-08T13:32:19+02:00

In der Regel der Käu­­fer/-in / neue Eigen­­tü­­mer/-in – jedoch auch fle­xi­bel gestaltbar.

Was macht die DEGIV genau?2022–12-15T10:37:37+01:00

Bei der Ver­ren­tung ver­kau­fen Sie Ihre Immo­bi­lie an einen Kapi­tal­an­le­ger. Wir als DEGIV sind in die­sem Fall nur Ver­mitt­ler und kau­fen Ihre Immo­bi­lie, im Gegen­satz zu eini­gen ande­ren Ver­ren­tungs­an­bie­tern z.B. Teil­käu­fer, nicht selbst an.

Zudem ste­hen wir für indi­vi­du­el­len Ser­vice und per­sön­li­che Betreu­ung nah am Ver­ren­ter. Bei uns sind Sie nicht ein­fach nur eine Num­mer, wir neh­men und wirk­lich Zeit, solan­ge bis alle Fra­gen geklärt sind und wir die per­fek­te Lösung für Sie gefun­den haben. Wir ste­hen Ihnen mit star­kem juris­ti­schen Hin­ter­grund­wis­sen zur Sei­te. Sie haben jeder­zeit einen per­sön­li­chen Ansprech­part­ner bei der DEGIV.

Über­zeu­gen Sie sich selbst: Kos­ten­lo­se & unver­bind­li­ches Info­pa­ket sichern.

Wie wird die Immo­bi­li­en­ren­te berech­net?2022–12-15T10:45:44+01:00

Ent­schei­den­de Kri­te­ri­en sind im Normalfall:

  • Ver­kehrs­wert der Immobilie
  • Alter und Geschlecht der Immobilieneigentümer
  • Kos­ten für die Immobilienbewirtschaftung
  • Zins­fak­to­ren
  • Lebens­er­war­tung nach dem Sta­tis­ti­schen Bundesamt.

Doch was bedeu­tet das kon­kret? Lesen Sie mehr dar­über wie das Woh­­nungs- und Nieß­brauch­recht berech­net wird.

Wie wird die Immobilien­verrentung in Deutsch­land besteu­ert?2022–12-15T10:49:53+01:00

Die Immo­bi­li­en­ren­te ent­steht aus dem Ver­kauf des eige­nen Hau­ses oder der Eigen­tums­woh­nung. Immo­bi­li­en­ver­mö­gen, das man außer­halb einer Spe­ku­la­ti­ons­frist ver­kauft, ist steu­er­be­freit, sofern es in einer Sum­me, also als Ein­mal­zah­lung, aus­ge­zahlt wird.

Leib-/Zei­t­­ren­­ten gel­ten, in Abhän­gig­keit von der gewähl­ten Lauf­zeit, als ertrags­teil­steu­er­li­ches Ein­kom­men und unter­liegt even­tu­ell der Besteue­rung, wenn die Frei­be­trä­ge bereits aus­ge­schöpft sind. In der Regel sind das 5 bis 15 Pro­zent der Leib­ren­te bzw. Zeit­ren­te. Es gibt durch­aus rea­lis­ti­sche Mög­lich­kei­ten, dass kei­ne Steu­ern anfal­len. Wir emp­feh­len Ihnen, hier mit uns zu spre­chen da ggf. ein ande­re Modell bes­ser für Sie geeig­net wäre.

Kun­den­mei­nun­gen

4,7

Aus unse­rer Mediathek

Vertrauen Sie auf die Nr. 1 bei der Immobilienverrentung!

Ver­trau­en Sie auf die Nr. 1 bei der Immobilienverrentung!

Das Deut­sche Insti­tut für Ser­vice­qua­li­tät hat, nach dem ers­ten Test in 2021, erneut zehn Anbie­ter der Immobilien­verrentung im Bereich Ser­vice getes­tet. Hier­bei ging DEGIV wie­der als kla­rer Sie­ger hervor!

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Von nun an regel­mä­ßig in Ihrem digi­ta­len Post­fach: Unser Exper­ten­wis­sen zum The­ma Immobilien­verrentung, exklu­si­ve Bei­trä­ge, Vide­os und Pod­casts. Wir hal­ten Sie über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen auf dem Immo­bi­li­en­markt auf dem Lau­fen­den. Ob vir­tu­ell oder in Ihrer Nähe, freu­en Sie sich auf unse­re Ver­an­stal­tun­gen!

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