Der Immobilienteilverkauf wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Für viele Eigentümer im Ruhestand klingt das Modell zunächst einfach: Sie verkaufen einen Teil Ihrer Immobilie, erhalten dafür Geld und bleiben weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Gerade wenn die Rente nicht ausreicht, größere Ausgaben anstehen oder finanzielle Freiheit im Alter gewünscht ist, kann diese Lösung auf den ersten Blick interessant wirken.
Gleichzeitig stellt sich eine entscheidende Frage: Was bedeutet ein Teilverkauf langfristig für Ihre finanzielle Situation, Ihr Eigentum und mögliche Erben?
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Aktuell sorgt ein Urteil des Landgerichts Hamburg zum Immobilienteilverkauf für Aufmerksamkeit. Nach Einschätzung der beteiligten Kanzlei Luther wurde damit das Geschäftsmodell des Teilverkaufs in einem konkreten Fall gerichtlich bestätigt. Für Anbieter ist das ein wichtiges Signal. Für Eigentümer bleibt jedoch die Frage, wie das Modell wirtschaftlich einzuordnen ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das Urteil relevant ist, wie ein Teilverkauf grundsätzlich funktioniert, welche Risiken Sie kennen sollten und welche Rolle Alternativen aus der Immobilienverrentung spielen können.
Das Wichtigste in Kürze
Was hat das Landgericht Hamburg zum Immobilienteilverkauf entschieden?
Das Landgericht Hamburg hat am 24. April 2026 entschieden, dass der konkrete Immobilienteilverkauf im Verfahren 307 O 225/25 kein Verbraucherdarlehen ist. Laut Luther Rechtsanwaltsgesellschaft wurde die Klage gegen den Anbieter abgewiesen.
Warum fühlt sich ein Immobilienteilverkauf trotzdem wie ein Darlehen an?
Ein Immobilienteilverkauf kann wirtschaftlich kreditähnlich wirken, weil Sie Geld erhalten und anschließend ein laufendes Nutzungsentgelt zahlen. Anders als beim Darlehen erhalten Sie den verkauften Eigentumsanteil dadurch nicht automatisch zurück.
Was ist der größte Kostenfaktor beim Teilverkauf?
Der größte Kostenfaktor ist meist das Nutzungsentgelt. Bei 100.000 Euro Auszahlung und 7 Prozent Nutzungsentgelt zahlen Sie 7.000 Euro pro Jahr und nach 10 Jahren 70.000 Euro.
Welche Risiken sollten Senioren beim Immobilienteilverkauf prüfen?
Senioren sollten vor einem Teilverkauf vor allem Nutzungsentgelt, Instandhaltungspflichten, Rückkaufkosten, Regelungen beim Gesamtverkauf und Folgen für Erben prüfen. Entscheidend ist die Gesamtbelastung über 5, 10 oder 15 Jahre.
Podcast-Empfehlung: Teilverkauf, Urteil und wirtschaftliche Folgen
In der passenden Folge von „Immobilien & Rente“ sprechen wir darüber, warum das aktuelle Urteil zum Immobilienteilverkauf für Eigentümer relevant ist. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die rechtliche Einordnung, sondern vor allem die Frage, wie sich ein Teilverkauf in der Praxis anfühlt und welche Überlegungen Sie vor einer Entscheidung anstellen sollten.
Die Podcastfolge ergänzt diesen Artikel um eine persönliche und praxisnahe Perspektive. Sie erfahren, warum Begriffe wie „kein Verbraucherdarlehen“ allein nicht ausreichen, um ein Modell richtig zu bewerten. Entscheidend ist, welche finanziellen Verpflichtungen entstehen, welche Rechte Sie behalten und welche Folgen ein Teilverkauf langfristig haben kann.
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Was hat das Landgericht Hamburg zum Teilverkauf entschieden?
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24. April 2026 zum Immobilienteilverkauf entschieden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 307 O 225/25 geführt. Nach Darstellung der Kanzlei Luther wurde die Klage gegen den Anbieter abgewiesen. Die Kanzlei spricht davon, dass damit erstmals zentrale Vertragsstrukturen eines Teilverkaufs gerichtlich bestätigt wurden.
Im Kern ging es um die Frage, ob der Teilverkauf rechtlich wie ein Verbraucherdarlehen behandelt werden muss. Das Gericht kam nach den veröffentlichten Informationen zu dem Ergebnis, dass das Verbraucherdarlehensrecht in diesem Fall nicht anwendbar ist. Der Immobilienteilverkauf wurde damit nicht als klassischer Kredit eingeordnet, sondern als eigenständige Vertragskonstruktion.
Nach den bisher bekannten Berichten wurden außerdem weitere Einwände des Klägers zurückgewiesen. Dazu gehörten insbesondere:
- kein Widerrufsrecht nach Verbraucherdarlehensrecht
- keine Sittenwidrigkeit der vertraglichen Gestaltung
- kein Anfechtungsrecht
- Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge
Auch andere Branchenberichte ordnen das Urteil so ein, dass das Gericht den Teilverkauf als eigenständiges Modell bestätigt und vom klassischen Verbraucherdarlehen abgegrenzt hat.
⚠️ Wichtig ist jedoch: Das Urteil betrifft einen konkreten Einzelfall. Es sagt nicht automatisch, dass jeder Teilverkauf für jeden Eigentümer sinnvoll ist. Genau dieser Punkt wurde auch in der Podcastfolge betont: Das Gericht hat nicht entschieden, dass der Teilverkauf grundsätzlich für jede Lebenssituation geeignet ist, sondern nur, dass die angegriffene Vertragsgestaltung in diesem Verfahren Bestand hatte.
Damit ist die rechtliche Einordnung ein wichtiger Baustein. Um die wirtschaftliche Wirkung zu verstehen, muss man sich jedoch zuerst anschauen, wie ein Immobilienteilverkauf überhaupt funktioniert.
Wie funktioniert ein Immobilienteilverkauf?
Beim Immobilienteilverkauf verkaufen Sie nicht Ihre gesamte Immobilie, sondern nur einen Anteil daran. Je nach Anbieter können das zum Beispiel 10, 20, 30 oder bis zu 50 Prozent sein. Für diesen Anteil erhalten Sie eine Auszahlung. Der übrige Teil der Immobilie bleibt weiterhin in Ihrem Eigentum.
Der zentrale Vorteil aus Sicht vieler Eigentümer: Sie bleiben in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wohnen. Damit das möglich ist, wird in der Regel ein Nutzungsrecht vereinbart, häufig über ein Nießbrauchrecht oder eine vergleichbare vertragliche Regelung. Dieses Recht soll sicherstellen, dass Sie die Immobilie weiterhin nutzen können.
Auszahlung gegen laufendes Nutzungsentgelt
Für den verkauften Anteil zahlen Sie anschließend ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Dieses Nutzungsentgelt ist der Preis dafür, dass Sie auch den Anteil der Immobilie weiter nutzen, der Ihnen nicht mehr vollständig gehört.
Ein einfaches Beispiel:
- Immobilienwert: 500.000 Euro
- Verkauf von 50 Prozent
- Auszahlung: 250.000 Euro
- Nutzungsentgelt: zum Beispiel 6,5 bis 7 Prozent pro Jahr
- jährliche Belastung: ca. 16.250 bis 17.500 Euro
- monatliche Belastung: ca. 1.354 bis 1.458 Euro
Dieses Beispiel zeigt: Die Auszahlung kann kurzfristig Liquidität schaffen. Gleichzeitig entsteht aber eine laufende finanzielle Verpflichtung, die langfristig tragbar sein muss. Wichtig ist deshalb: Ein Teilverkauf ist kein einfacher Geldzufluss ohne Gegenleistung. Sie erhalten Liquidität, geben aber Eigentum ab und übernehmen laufende Zahlungen.
Damit stellt sich im nächsten Schritt die entscheidende Frage: Wenn ein Teilverkauf rechtlich kein Darlehen ist, warum kann er sich wirtschaftlich trotzdem ähnlich anfühlen?
Kein Darlehen, aber wirtschaftlich kreditähnlich?
Das Landgericht Hamburg hat den Immobilienteilverkauf im konkreten Fall nicht als Verbraucherdarlehen eingeordnet. Juristisch ist das nachvollziehbar: Bei einem klassischen Darlehen erhalten Sie Geld und schulden dem Darlehensgeber grundsätzlich die Rückzahlung. Beim Teilverkauf verkaufen Sie dagegen einen echten Miteigentumsanteil an Ihrer Immobilie.
Trotzdem bleibt für Eigentümer eine wichtige Frage: Wie wirkt sich das Modell wirtschaftlich aus?
Denn aus Ihrer Sicht kann sich der Teilverkauf ähnlich anfühlen wie eine Finanzierung. Sie erhalten heute einen Geldbetrag und zahlen dafür laufend ein Nutzungsentgelt. Dieses Nutzungsentgelt ist zwar rechtlich kein Darlehenszins, erfüllt aber wirtschaftlich eine ähnliche Funktion: Es ist der laufende Preis für die erhaltene Liquidität.
Der entscheidende Unterschied zum Darlehen
Bei einem Darlehen zahlen Sie Zinsen und häufig auch Tilgung. Durch die Tilgung sinkt Ihre Schuld im Laufe der Zeit. Ihre Immobilie bleibt grundsätzlich vollständig in Ihrem Eigentum, auch wenn sie der Bank als Sicherheit dient.
Beim Teilverkauf ist das anders. Sie zahlen ein Nutzungsentgelt, erhalten dadurch aber nicht automatisch den verkauften Anteil zurück. Der Anteil wurde tatsächlich verkauft. Das bedeutet: Auch wenn Sie über Jahre hinweg monatlich zahlen, wächst Ihr Eigentumsanteil dadurch nicht wieder an.
Vereinfacht gesagt:
| Klassisches Darlehen | Immobilienteilverkauf |
|---|---|
| Sie erhalten Geld von einer Bank | Sie erhalten Geld vom Teilkäufer |
| Sie zahlen Zinsen und ggf. Tilgung | Sie zahlen ein Nutzungsentgelt |
| Die Immobilie bleibt vollständig Ihr Eigentum | Ein Anteil der Immobilie wird verkauft |
| Tilgung reduziert Ihre Schuld | Nutzungsentgelt bringt den Anteil nicht zurück |
| Rückzahlung ist vertraglich geregelt | Rückkauf ist meist nur gegen zusätzliche Zahlung möglich |
💡 Genau deshalb ist der Begriff „kein Darlehen“ für Eigentümer nur begrenzt hilfreich. Er beschreibt die rechtliche Einordnung, aber nicht automatisch die finanzielle Wirkung.
Warum die wirtschaftliche Betrachtung wichtiger ist als der Begriff
Für Senioren mit Immobilienbesitz zählt am Ende nicht, wie das Modell genannt wird. Entscheidend ist, welche Folgen es für Ihre Liquidität, Ihr Eigentum und Ihre langfristige Planung hat.
Wenn Sie zum Beispiel 100.000 Euro aus einem Teilverkauf erhalten und dafür jedes Jahr ein Nutzungsentgelt zahlen, müssen Sie genau berechnen, wie hoch Ihre Belastung über mehrere Jahre wird. Bei 5 Prozent Nutzungsentgelt wären das 5.000 Euro pro Jahr. Nach 10 Jahren hätten Sie bereits 50.000 Euro gezahlt, ohne dass der verkaufte Anteil dadurch automatisch wieder Ihnen gehört.
In der Podcastfolge wurde dieser Punkt klar angesprochen: Der Teilverkauf fühlt sich für viele Eigentümer wie ein teures Darlehen an, weil sie Geld erhalten und anschließend laufend zahlen. Gleichzeitig geben sie aber Eigentum ab und zahlen keine Tilgung, die ihnen den Anteil zurückbringt.
Die zentrale Prüffrage lautet deshalb nicht nur: Ist der Teilverkauf ein Verbraucherdarlehen?
Sondern vor allem: Was kostet mich dieses Modell über 5, 10 oder 15 Jahre und was bleibt danach von meinem Eigentum übrig?
Damit wird deutlich, warum der Teilverkauf nicht nur rechtlich, sondern vor allem wirtschaftlich geprüft werden sollte. Im nächsten Kapitel geht es daher um die wichtigsten Risiken, die Eigentümer vor einer Entscheidung kennen sollten.
Welche Risiken sollten Senioren beim Teilverkauf kennen?
Ein Immobilienteilverkauf kann kurzfristig Liquidität schaffen. Gerade im Ruhestand kann das verlockend sein, wenn größere Ausgaben anstehen oder die monatliche Rente nicht ausreicht. Entscheidend ist aber, dass Sie nicht nur auf die Auszahlung schauen. Ein Teilverkauf bringt laufende Verpflichtungen und langfristige Folgen mit sich.
Hohes Nutzungsentgelt
Das größte Risiko ist häufig das Nutzungsentgelt. Sie erhalten zwar Geld aus dem Teilverkauf, zahlen dafür aber regelmäßig einen Betrag an den Teilkäufer. Dieses Entgelt kann über die Jahre einen großen Teil der ursprünglichen Auszahlung aufzehren.
Ein einfaches Beispiel:
| Auszahlung | Nutzungsentgelt | Zahlung pro Jahr | Zahlung nach 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 100.000 Euro | 5 % | 5.000 Euro | 50.000 Euro |
| 100.000 Euro | 6,5 % | 6.500 Euro | 65.000 Euro |
| 100.000 Euro | 7 % | 7.000 Euro | 70.000 Euro |
In der Podcastfolge wurde genau dieses Risiko angesprochen: Bei heutigen Nutzungsentgelten von etwa 6,5 bis 7 Prozent können bei 100.000 Euro Auszahlung über zehn Jahre 65.000 bis 70.000 Euro an Zahlungen entstehen.
⚠️ Wichtig ist: Diese Zahlungen führen nicht automatisch dazu, dass Sie den verkauften Eigentumsanteil zurückerhalten. Sie zahlen also nicht wie bei einem Darlehen eine Schuld zurück, sondern leisten ein Entgelt für die weitere Nutzung.
Der verkaufte Eigentumsanteil ist weg
Beim Teilverkauf geben Sie einen echten Anteil Ihrer Immobilie ab. Das unterscheidet das Modell von einer klassischen Finanzierung. Bei einem Darlehen kann eine Grundschuld eingetragen werden, aber die Immobilie bleibt grundsätzlich in Ihrem Eigentum. Beim Teilverkauf gehört der verkaufte Anteil einem anderen Miteigentümer.
Das kann später relevant werden, zum Beispiel wenn:
- Sie den Anteil zurückkaufen möchten
- Ihre Erben die Immobilie übernehmen wollen
- die Immobilie vollständig verkauft werden soll
- es unterschiedliche Vorstellungen über den späteren Umgang mit der Immobilie gibt
Gerade für Familien ist dieser Punkt wichtig. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass durch den Teilverkauf wenigstens ein Teil der Immobilie für die Erben erhalten bleibt. Entscheidend ist aber, was nach Nutzungsentgelt, Kosten und späterer Verwertung tatsächlich übrig bleibt.
Instandhaltung kann weiterhin bei Ihnen liegen
Ein weiteres Risiko betrifft Reparaturen, Modernisierungen und Instandhaltung. Je nach Vertragsgestaltung kann es sein, dass Sie trotz verkauftem Anteil weiterhin für wesentliche Kosten an der Immobilie verantwortlich bleiben.
Das betrifft zum Beispiel:
- Dachreparaturen
- Heizungstausch
- neue Fenster
- energetische Sanierung
- altersgerechte Umbauten
- laufende Instandhaltung
Gerade ältere Immobilien benötigen häufig Investitionen. Wenn Sie bereits einen Teil verkauft haben, zusätzlich ein Nutzungsentgelt zahlen und dann noch größere Reparaturen tragen müssen, kann die finanzielle Belastung deutlich steigen.
Rückkauf und späterer Verkauf können teuer werden
Viele Anbieter betonen, dass Sie den verkauften Anteil später zurückkaufen können. In der Praxis ist diese Möglichkeit aber nur dann realistisch, wenn zu diesem Zeitpunkt ausreichend Kapital vorhanden ist. Für viele Senioren stellt sich die Frage: Wenn das Geld heute benötigt wird, woher soll später das Geld für den Rückkauf kommen?
Auch der spätere Gesamtverkauf sollte genau geprüft werden. Häufig enthalten Verträge Regelungen zu Verkaufskosten, Mindestvergütungen oder Bewertungsmechanismen. Diese Punkte entscheiden darüber, wie viel vom Verkaufserlös am Ende wirklich bei Ihnen oder Ihren Erben ankommt.
Was passiert, wenn Sie nicht mehr zahlen können?
Diese Frage wird oft unterschätzt. Das Nutzungsentgelt muss dauerhaft tragbar sein. Wenn Ihre Rente knapp ist, Pflegekosten entstehen oder die Lebenshaltungskosten steigen, kann eine monatliche Zahlung schnell zur Belastung werden.
Prüfen Sie deshalb vor einer Entscheidung:
- Wie lange können Sie das Nutzungsentgelt sicher zahlen?
- Was passiert nach Ablauf einer festen Entgeltphase?
- Kann sich das Nutzungsentgelt später erhöhen?
- Welche Folgen hat ein Zahlungsverzug?
- Kann Ihr Nutzungsrecht gefährdet sein?
Gerade dieser Punkt sollte vor Vertragsabschluss klar beantwortet werden. Denn ein Modell, das heute Liquidität schafft, darf später nicht zur finanziellen Überforderung führen.
Die wichtigsten Prüffragen vor einem Teilverkauf
Bevor Sie einen Teilverkauf unterschreiben, sollten Sie sich mindestens diese Fragen beantworten lassen:
- Wie viel Geld erhalte ich tatsächlich ausgezahlt?
- Wie hoch ist das Nutzungsentgelt heute und wie kann es sich verändern?
- Welche Kosten trage ich weiterhin selbst?
- Was passiert, wenn ich das Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann?
- Wie teuer wäre ein Rückkauf des verkauften Anteils?
- Welche Kosten entstehen beim späteren Gesamtverkauf?
- Was bleibt voraussichtlich für meine Erben übrig?
Ein Teilverkauf sollte daher nie nur anhand der Auszahlung bewertet werden. Entscheidend ist die Gesamtwirkung über viele Jahre.
Welche Alternativen gibt es zum Teilverkauf?
Der Immobilienteilverkauf ist nur eine Möglichkeit, gebundenes Immobilienvermögen im Alter nutzbar zu machen. Er sollte deshalb nie isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist nicht, welches Modell auf den ersten Blick die höchste Auszahlung bietet, sondern welche Lösung zu Ihrer finanziellen Situation, Ihrer Wohnplanung und Ihrer Familie passt.
Je nach Ziel kann eine andere Form der Immobilienverrentung sinnvoller sein. Möchten Sie möglichst viel Liquidität erhalten? Möchten Sie lebenslang wohnen bleiben? Soll die Immobilie später an Ihre Erben gehen? Oder möchten Sie Verantwortung für Instandhaltung und Verwaltung abgeben? Diese Fragen bestimmen, welches Modell überhaupt in Betracht kommt.
Verkauf mit Nießbrauch
Beim Verkauf mit Nießbrauch verkaufen Sie Ihre Immobilie ganz oder teilweise und behalten das Recht, sie weiterhin zu nutzen. Ein Nießbrauchrecht kann je nach Gestaltung sehr weitreichend sein. Sie dürfen die Immobilie in der Regel selbst bewohnen oder auch vermieten.
Der Vorteil: Das Wohn- und Nutzungsrecht wird notariell vereinbart und im Grundbuch abgesichert. Gleichzeitig erhalten Sie durch den Verkauf Liquidität. Der Kaufpreis fällt allerdings niedriger aus als bei einem freien Verkauf, weil der Käufer die Immobilie nicht sofort selbst nutzen kann.
Dieses Modell kann interessant sein, wenn Sie weiterhin in Ihrer Immobilie bleiben möchten, aber eine klarere Trennung zwischen Verkauf und Nutzungsrecht wünschen.
Verkauf mit Wohnungsrecht
Das Wohnungsrecht (auch Wohnrecht gennant) ist enger gefasst als der Nießbrauch. Es sichert Ihnen in der Regel das Recht, die Immobilie oder bestimmte Räume selbst zu bewohnen. Eine Vermietung ist meist nicht ohne Weiteres möglich.
Für viele Senioren reicht ein Wohnungsrecht aus, wenn sie sicher wissen: „Ich möchte hier wohnen bleiben, aber nicht vermieten.“ Auch dieses Recht wird üblicherweise im Grundbuch abgesichert.
Der Vorteil liegt in der einfachen Zielrichtung: Sie verkaufen die Immobilie und sichern sich das Wohnen. Gleichzeitig kann der Wert des Wohnungsrechts bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden.
Leibrente
Bei der Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie und erhalten im Gegenzug regelmäßige Zahlungen, meist monatlich. Zusätzlich kann ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vereinbart werden.
Dieses Modell kann interessant sein, wenn Sie nicht nur eine einmalige Auszahlung wünschen, sondern Ihre monatliche Liquidität verbessern möchten. Entscheidend ist hier die genaue Berechnung: Höhe der Leibrente, Laufzeit, Absicherung im Grundbuch und mögliche Einmalzahlungen müssen sorgfältig geprüft werden.
Rückmietverkauf
Beim Verkauf mit Rückanmietung verkaufen Sie Ihre Immobilie vollständig und bleiben anschließend als Mieter wohnen. Der Vorteil: Sie erhalten in der Regel eine höhere Auszahlung als bei Modellen mit lebenslangem Nießbrauch oder Wohnungsrecht. Gleichzeitig wechseln Sie rechtlich vom Eigentümer zum Mieter.
Das kann sinnvoll sein, wenn Sie Verantwortung für größere Instandhaltungen abgeben möchten. Als Mieter tragen Sie in der Regel nicht mehr dieselben Pflichten wie ein Eigentümer. Dafür müssen Sie dauerhaft eine Miete zahlen und sollten auf klare vertragliche Regelungen achten, etwa zur Laufzeit, Kündigung und Miethöhe.
Seniorendarlehen oder klassische Finanzierung
Auch ein Darlehen kann eine Alternative sein, wenn die Bank eine Finanzierung ermöglicht und die monatliche Belastung tragbar ist. Der Vorteil: Sie behalten Ihre Immobilie vollständig im Eigentum. Der Nachteil: Banken prüfen Einkommen, Bonität, Alter und Rückzahlungsfähigkeit oft sehr streng.
Gerade deshalb kommen viele Senioren überhaupt erst auf den Teilverkauf. Trotzdem sollte ein Darlehen geprüft werden, weil die Gesamtkosten je nach Konditionen niedriger sein können als bei einem Teilverkauf mit hohem Nutzungsentgelt.
Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?
Eine sinnvolle Entscheidung entsteht erst durch den Vergleich. Dabei sollten Sie nicht nur auf die Auszahlung schauen, sondern auf die Gesamtwirkung.
Wichtige Vergleichsfragen sind:
- Wie viel Geld benötigen Sie wirklich?
- Möchten Sie lebenslang in der Immobilie bleiben?
- Wollen Sie Eigentum erhalten oder Verantwortung abgeben?
- Können Sie laufende Zahlungen dauerhaft tragen?
- Welche Folgen hat das Modell für Ihre Erben?
- Wer übernimmt Instandhaltung und größere Reparaturen?
- Wie sicher ist Ihr Wohnrecht geregelt?
Der Teilverkauf kann in einzelnen Fällen passend sein. Er ist aber nicht automatisch die beste Lösung. Gerade wenn Sie im Ruhestand finanzielle Freiheit gewinnen möchten, sollten Sie mehrere Modelle der Immobilienverrentung gegenüberstellen lassen.
Fazit: Das Urteil stärkt Anbieter, Eigentümer sollten trotzdem genau rechnen
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist für Anbieter von Immobilienteilverkauf ein wichtiges Signal. Es bestätigt in dem konkreten Fall, dass der Teilverkauf nicht als Verbraucherdarlehen eingeordnet wurde. Für Eigentümer bedeutet das jedoch nicht, dass ein Teilverkauf automatisch die passende Lösung ist.
Entscheidend bleibt die wirtschaftliche Betrachtung. Wer einen Teil seiner Immobilie verkauft, erhält zwar sofort Liquidität, gibt aber Eigentum ab und zahlt anschließend ein Nutzungsentgelt. Dieses Nutzungsentgelt kann über die Jahre einen erheblichen Teil der Auszahlung aufzehren. Zusätzlich sollten mögliche Kosten für Instandhaltung, Rückkauf oder späteren Gesamtverkauf genau geprüft werden.
Bevor Sie einen Teilverkauf unterschreiben, sollten Sie sich drei Fragen stellen:
- Was kostet mich das Modell über 5, 10 oder 15 Jahre?
- Welche Rechte gebe ich dauerhaft ab?
- Welche Alternativen zur Immobilienverrentung passen besser zu meiner Situation?
Der wichtigste Denkanstoß lautet: Fragen Sie nicht nur, wie viel Geld Sie heute bekommen. Fragen Sie auch, was diese Entscheidung langfristig für Ihre finanzielle Sicherheit, Ihre Immobilie und Ihre Erben bedeutet.














