Wohnungsrecht bei Zwangsversteigerung verstehen

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Wenn eine Immobilie mit Wohnrecht belastet ist oder vermietet wurde, entsteht oft die Annahme, dass der Verbleib in der Immobilie dauerhaft gesichert ist. Viele Eigentümer, Senioren und Kapitalanleger verlassen sich auf den Eintrag im Grundbuch oder auf bestehende Mietverhältnisse und prüfen selten, welche Folgen eine Zwangsversteigerung tatsächlich haben kann. Gleichzeitig steigt die Zahl der Immobilien, bei denen Finanzierungen, Erbauseinandersetzungen oder wirtschaftlicher Druck zu einem Eigentümerwechsel führen.

Nach aktuellen Auswertungen nimmt die Zahl der Zwangsversteigerungen seit 2024 wieder zu. Besonders betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungen, in denen Bewohner ein Wohnrecht oder Mietvertrag nutzen. Für Betroffene stellt sich die zentrale Frage: Schützt ein Wohnrecht besser als ein Mietverhältnis – oder ist es im Ernstfall genau umgekehrt?

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Wer im Alter in den eigenen vier Wänden bleiben möchte oder eine Immobilie als Kapitalanlage erworben hat, sollte die rechtlichen Unterschiede kennen. Entscheidend ist nicht nur, welches Recht besteht, sondern auch, in welchem Rang es im Grundbuch steht und ob es einer Grundschuld nachgeordnet ist.

Das Wichtigste in Kürze

Was passiert mit einem Wohnungsrecht bei einer Zwangsversteigerung laut BGB und Grundbuch?

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht bleibt bei einer Zwangsversteigerung grundsätzlich bestehen, wenn es im Rang vor der betreibenden Forderung liegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt den Fortbestand solcher Rechte klar.


Wann kann ein Ersteher das Wohnungsrecht trotz Eintragung beenden?

Der Erwerber einer Immobilie aus der Zwangsversteigerung kann das Wohnungsrecht nur kündigen, wenn sein Recht im Grundbuch ranghöher ist oder das Wohnungsrecht nachrangig eingetragen wurde. Ohne Vorrang ist eine Kündigung ausgeschlossen.


Worin liegt der Unterschied zwischen Mietvertrag und Wohnungsrecht bei Versteigerungen?

Ein Mietvertrag kann vom Ersteher mit Eigenbedarf gekündigt werden. Ein dingliches Wohnungsrecht nach § 1093 BGB schützt deutlich stärker und lässt sich nicht wie ein Mietverhältnis beenden.


Welche Rolle spielt Nießbrauch im Vergleich zum Wohnungsrecht bei einer Zwangsversteigerung?

Ein Nießbrauchrecht bietet im Regelfall einen noch höheren Schutz als ein Wohnungsrecht, weil es neben dem Wohnrecht auch wirtschaftliche Nutzungen umfasst. Bei richtiger Rangstellung bleibt Nießbrauch ebenfalls bestehen.


Wie sichern sich Senioren oder Kapitalanleger rechtlich bei Verrentungsmodellen ab?

Bei Modellen wie Nießbrauch, Wohnungsrecht oder Teilverkauf sollte das Nutzungsrecht an erster Rangstelle im Grundbuch stehen. Nur so bleibt der Schutz auch bei Zwangsversteigerung rechtssicher bestehen.


Podcast-Empfehlung: Wohnungsrecht oder Mietvertrag – was ist sicherer?

Wer tiefer in das Thema einsteigen möchte, findet in der passenden Podcast-Folge zusätzliche Einblicke. Dort werden typische Fragen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit Wohnungsrecht und Mietvertrag bei einem Eigentümerwechsel oder einer Zwangsversteigerung auftauchen. Die Gespräche orientieren sich an realen Fällen und zeigen, wie sich rechtliche Rahmenbedingungen auf Bewohner und Kapitalanleger auswirken können.

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Wohnungsrecht und Mietvertrag – Grundlagen & Unterschiede

Wohnungsrecht und Mietvertrag gehören zu den am häufigsten genutzten Nutzungsformen bei Immobilien, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer rechtlichen Wirkung. Das Wohnungsrecht ist ein dingliches Recht. Es wird im Grundbuch eingetragen und erlaubt einer bestimmten Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen. Ein Mietvertrag ist dagegen ein schuldrechtliches Nutzungsverhältnis, das zwischen zwei Parteien abgeschlossen wird und keine Eintragung im Grundbuch erfordert.

Ein Wohnungsrecht ist meist lebenslang angelegt und personengebunden. Es kann weder verkauft noch vererbt werden. In der Praxis wird es häufig genutzt, wenn Eltern ihre Immobilie übertragen und dennoch darin wohnen möchten oder bei einer Immobilienverrentung wo die ehemaligen Eigentümer nach Verkauf an einen Kapitalanleger weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben dürfen. Beim Mietvertrag steht dagegen das Nutzungsentgelt im Mittelpunkt. Der Eigentümer bleibt wirtschaftlicher Verfügungsberechtigter und kann den Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Bindung an die Immobilie. Das Wohnungsrecht bleibt auch beim Eigentümerwechsel bestehen, wenn es im Grundbuch im richtigen Rang steht. Ein Mietvertrag geht bei Verkauf automatisch auf den Käufer über, solange dieser nicht kündigt und die gesetzlichen Fristen beachtet.

Für Kapitalanleger ist relevant, dass ein eingetragenes Wohnungsrecht den Wert und die Verwertbarkeit einer Immobilie beeinflussen kann. Bei vermieteten Immobilien hängt die Flexibilität stärker von Vertragslaufzeit und Kündigungsoptionen ab.

Im nächsten Kapitel steht die Frage im Mittelpunkt, wie sich beide Modelle im Fall einer Zwangsversteigerung unterscheiden und welche Folgen sich daraus ergeben.

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Zwangsversteigerung – was bleibt, was fällt?

Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, entscheidet die Rangfolge im Grundbuch darüber, ob ein bestehendes Recht bestehen bleibt oder erlischt. Die Praxis zeigt, dass viele Wohnrechte nachrangig eingetragen sind, etwa hinter einer Grundschuld der finanzierenden Bank. Wird die Immobilie versteigert und der Erlös reicht nicht aus, um vorrangige Forderungen zu bedienen, kann das Wohnrecht ohne Ausgleich wegfallen. Der Berechtigte hat dann nur einen Anspruch auf Entschädigung aus dem Versteigerungserlös, der in vielen Fällen nicht vorhanden ist.

Beim Mietvertrag ist die Lage anders. Ein bestehendes Mietverhältnis bleibt grundsätzlich bestehen und geht mit dem Zuschlag auf den Ersteher über. Der neue Eigentümer hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Diese Kündigung ist nur zum frühestmöglichen gesetzlichen Termin zulässig und setzt eine Begründung voraus, etwa Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung. Ohne Kündigung läuft das Mietverhältnis unverändert weiter.

Für Bewohner bedeutet das: Ein Wohnrecht bietet nur dann Bestandsschutz, wenn es im richtigen Rang abgesichert ist. Ein Mietvertrag schützt durch Kündigungsfristen und gesetzliche Regelungen, ist jedoch nicht unangreifbar. Kapitalanleger sollten wissen, dass sowohl ein Wohnrecht als auch ein Mietverhältnis Einfluss auf den Versteigerungserlös und die Attraktivität eines Objekts haben.

Herausforderungen und häufige Fehlannahmen

Rund um Wohnungsrecht und Mietvertrag halten sich Vorstellungen, die in der Praxis oft zu finanziellen Nachteilen oder Verlusten führen. Ein häufiger Irrtum betrifft den Stellenwert des Grundbucheintrags. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ein Wohnrecht automatisch bestehen bleibt, unabhängig von Belastungen oder späteren Veränderungen. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Eintrag, sondern die Rangfolge im Verhältnis zu Grundschulden oder anderen Rechten.

Beim Mietvertrag wird häufig angenommen, dass ein Eigentümerwechsel keine Konsequenzen hat und ein Mieter nicht gekündigt werden kann. Tatsächlich hängt die rechtliche Situation davon ab, ob der neue Eigentümer Eigenbedarf geltend macht oder eine wirtschaftliche Verwertung durchsetzen will. Die gesetzlichen Fristen bieten zwar Schutz, schließen eine Kündigung aber nicht aus.

Ein weiteres Problem liegt in fehlender Abstimmung zwischen Eigentümern, Finanzierungspartnern und späteren Erwerbern. Wird eine Immobilie verkauft oder beliehen, ohne den Rang eines Wohnungsrechts zu sichern, kann dieser Schutz im Ernstfall wegfallen.

Auch bei der Nachlassplanung entstehen Fehlentscheidungen, wenn Wohnungsrechte nicht klar geregelt werden oder Schenkungen mit Absicherung verbunden werden sollen. Wer auf mündliche Absprachen vertraut, setzt sich oder Angehörige einem vermeidbaren Risiko aus.

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Immobilienverrentung als Lösung und Absicherung

Die Immobilienverrentung verbindet den Verbleib in der eigenen Immobilie mit zusätzlicher Liquidität. Entscheidend ist aber die vertragliche Gestaltung und der Rang der Nutzungsrechte im Grundbuch bzw. ein rechtssicherer Mietvertrag der zum Beispiel beim Modell Rückmietverkauf, beim Notar, mit beurkundet wird.

Bei Modellen mit Nießbrauch oder Wohnrecht bleibt der Verkäufer in der Immobilie wohnen und erhält je nach Variante eine Einmalzahlung. Damit das Recht nicht durch eine spätere Finanzierung oder Zwangsversteigerung gefährdet wird, muss es im ersten Rang eingetragen werden. Nur so bleibt es auch gegenüber Banken und neuen Eigentümern bestehen. Ist das Wohnrecht nachrangig, droht im Ernstfall der Verlust ohne Entschädigung.

Senioren nutzen die Verrentung häufig, um Renovierungen, Pflegekosten oder den Alltag zu finanzieren. Die ausgezahlten Beträge liegen oft zwischen 150.000 und 350.000 Euro, abhängig von Lage, Verkehrswert und Alter der Bewohner. Für Kapitalanleger kann ein gesichertes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht planbar sein, solange die rechtliche Struktur stimmt.

In manchen Fällen wird ergänzend ein Mietvertrag eingesetzt, etwa bei teilweisem Verkauf oder wenn einzelne Flächen anders genutzt werden. Hier ist wichtig, dass die Verträge klar geregelt sind und keine widersprüchlichen Rechte entstehen.

Lösungsansätze und Strategien

Ob Wohnungsrecht, Nießbrauch oder Mietvertrag – die rechtliche Wirkung hängt davon ab, wie ein Recht gestaltet und im Grundbuch abgesichert ist. Wer dauerhaft in einer Immobilie wohnen möchte oder sie als Kapitalanlage nutzt, sollte mögliche Risiken früh erkennen und durch klare Regelungen vermeiden.

Ein zentraler Punkt ist die Rangfolge im Grundbuch. Ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch sollte immer vor bestehenden oder künftigen Grundschulden eingetragen werden. Ist das Recht nachrangig, verliert es seinen Schutz bei einer Zwangsvollstreckung. In vielen Fällen lässt sich ein Rangtausch mit Zustimmung der Beteiligten vereinbaren. Besteht bereits eine Finanzierung, sollte geprüft werden, ob eine Umstellung des Rangs möglich ist (in den aller meisten Fällen wird dies aber nicht möglich sein).

In bestimmten Konstellationen kann eine Kombination aus Wohnrecht und Mietvertrag sinnvoll sein, etwa wenn einzelne Räume anders genutzt werden oder eine ergänzende Absicherung gewünscht ist. Bei einem entgeltlichen Nießbrauch oder Wohnungsrecht das zum Beispiel gewählt wird um den Kapitalanleger eine Finanzierung zu ermöglichen, empfehlen wir einen zusätzlichen Mietvertrag. Zu prüfen wäre auch ob eine Sicherungszweckerklärung, die bei einigen Teilverkauf-Anbieter angeboten wird, vereinbart werden kann. Wichtig ist, dass keine widersprüchlichen Rechte entstehen und die Verträge aufeinander abgestimmt sind.

Beim Verkauf im Alter oder bei einer Verrentung sollten Notarvertrag, Grundbucheintrag und eventuelle Finanzierungsfragen sauber strukturiert werden. Käufer und Bewohner profitieren gleichermaßen, wenn das Recht klar formuliert ist und keine spätere Löschung droht.

Arbeiten Sie deswegen unbedingt mit Spezialisten zusammen und lassen Sie sich hier nicht NUR von Freunden oder Bekannten „beraten“! Dadurch vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten oder Wertverluste oder schlimmeres.

Auch bei bestehenden Mietverhältnissen lohnt sich ein Blick in die Vertragsgestaltung. Kündigungsfristen, Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung müssen transparent geregelt sein, damit der Schutz im Ernstfall greift.

Fazit & Schluss

Wohnungsrecht und Mietvertrag bieten auf den ersten Blick Sicherheit, wirken in der Praxis jedoch sehr unterschiedlich. Ob ein Recht bestehen bleibt, hängt nicht allein von der Art der Nutzung ab, sondern von seiner rechtlichen Stellung und der Einbindung in bestehende Finanzierungen. Wer sich auf einen Grundbucheintrag oder einen langjährigen Mietvertrag verlässt, ohne die Rangfolge zu prüfen, riskiert den Verlust der eigenen Position.

Für Senioren ist vor allem wichtig, dass das Nutzungsrecht nicht von einer Grundschuld verdrängt wird. Kapitalanleger sollten wissen, welche Rechte mit einer Immobilie übernommen werden und welche Folgen sich daraus ergeben. Die Immobilienverrentung kann in beiden Fällen eine sinnvolle Lösung sein, wenn sie korrekt umgesetzt wird und die Absicherung sauber im Grundbuch verankert ist.

Jede Immobilie hat ihre Besonderheiten, und die Gestaltung muss zu den persönlichen Zielen passen. Wer frühzeitig prüft, ob Rechte richtig eingetragen sind und wie sich eine Verwertung auswirken könnte, vermeidet rechtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Verluste.

Wenn Sie unsicher sind, welche Regelungen in Ihrer Immobilie gelten oder wie sich ein bestehendes Recht absichern lässt, lohnt sich eine individuelle Prüfung. Ein klar gestaltetes Recht bietet mehr Schutz als ein Eintrag, der im Ernstfall keine Wirkung entfaltet.

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