Opti­ma­le ambu­lan­te Pfle­ge finan­zi­ell durch Immobilien­verrentung absichern

Glück­lich die­je­ni­gen, denen die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit erspart bleibt. Den­noch gehört zur Wahr­heit, dass mit zuneh­men­dem Alter immer mehr Din­ge nicht mehr selbst­stän­dig durch­ge­führt wer­den kön­nen. Sei das aus kör­per­li­chen oder psy­chi­schen Grün­den, etwa bei Demenz­er­kran­kung. Ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst kann Hil­fe bie­ten; Hil­fe, auf die Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und deren Ange­hö­ri­ge drin­gend ange­wie­sen sind. Denn tat­säch­lich wer­den die aller­meis­ten Men­schen zu Hau­se gepflegt. 

Ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst: Solan­ge wie mög­lich in der ver­trau­ten Umgebung

Wird ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst ein­ge­setzt, soll dadurch den Betrof­fe­nen ermög­licht wer­den, in der ver­trau­ten Umge­bung zu blei­ben. Immer im Fokus steht, die Mobi­li­tät der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mög­lichst lan­ge auf­recht zu erhal­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund unter­stützt ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst bei der  Pfle­ge zu Hau­se. Dabei erstre­cken sich die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit vor­ge­ge­be­nen Leis­tun­gen auf unter­schied­li­che Berei­che, die je nach Indi­ka­ti­on und Pfle­ge­grad in Anspruch genom­men wer­den können.

Merk­wür­di­ges Amts­deutsch: Kör­per­be­zo­ge­ne Pflegemaßnahmen

Das beginnt zunächst bei den kör­per­be­zo­ge­nen Pfle­ge­maß­nah­men. Ein Wort­kon­strukt, das nicht auf Anhieb Ver­trau­en schafft. Soll­te es aber. Immer­hin gehört dazu etwa die Unter­stüt­zung bei der Kör­per­pfle­ge, die Hil­fe bei der soge­nann­ten klei­nen und gro­ßen Mor­gen­toi­let­te oder beim abend­li­chen Toi­let­ten­gang mit Teil­wä­sche, die Hil­fe beim An- und Aus­zie­hen von Kom­pres­si­ons­strümp­fen und vie­les mehr. Hin­zu kommt die Ernäh­rung, so etwa die Zube­rei­tung und das Anrei­chen von Mahlzeiten.

Ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst wird in Abspra­che mit den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, den Ver­wand­ten und dem MDK zunächst fest­stel­len, wel­che Hil­fen benö­tigt wer­den, und die­se bedarfs­ge­recht regel­mä­ßig durch­füh­ren. Der Ver­trag, in dem die zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen dedi­ziert fest­ge­hal­ten wer­den, schließt ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst unmit­tel­bar mit dem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bzw. des­sen Betreuer.

Pfle­ge­ri­sche Betreu­ungs­maß­neh­men – auch das lässt sich ein­fa­cher ausdrücken

Ist ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst mit „pfle­ge­ri­schen Betreu­ungs­maß­nah­men“ beauf­tragt, hel­fen die Pfle­ge­kräf­te bei der Gestal­tung Ihres All­tags oder dabei, dass Sie Ihre sozia­len Kon­tak­te auf­recht­erhal­ten kön­nen. Ein wesent­li­cher Punkt ist auch die Unter­stüt­zung bei der Ori­en­tie­rung. Denk­bar ist zum Bei­spiel der beglei­te­te Spa­zier­gang, der Gang zum Fri­seur, die Beglei­tung zu Arzt­ter­mi­nen und vie­les mehr. Haupt­säch­lich geht es dar­um, Ihnen wei­ter­hin Erleb­nis­se außer­halb der eige­nen vier Wän­de zu ermöglichen.

Häus­li­che Kran­ken­pfle­ge – eine Spe­zi­al­dis­zi­plin der ambu­lan­ten Pflege 

Auch kann ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst abhän­gig von der Indi­ka­ti­on die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge über­neh­men,  bei­spiels­wei­se die Medi­ka­ti­on, den Ver­bands­wech­sel oder Injek­tio­nen durch­füh­ren, die Beatmung von COPD-Pati­en­ten kon­trol­lie­ren, das Umbet­ten zur Ver­mei­dung von Nekro­sen erle­di­gen. Für die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge auf Basis ärzt­li­cher Anord­nun­gen gel­ten spe­zi­el­le Vor­schrif­ten hin­sicht­lich der Qua­li­fi­ka­ti­on der Pfle­ge­kräf­te, die ent­spre­chend medi­zi­nisch aus­ge­bil­det sein müssen.

Haus­wirt­schaft­li­che Unter­stüt­zung bei den all­täg­li­chen Din­gen des Lebens

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haus­halt eigen­stän­dig zu füh­ren, kann ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst auch in die­ser Hin­sicht hel­fen. Die Woh­nung muss gerei­nigt, die Wäsche gewa­schen und gewech­selt, die Ein­käu­fe erle­digt wer­den. Es gibt etli­che wei­te­re all­täg­li­che Tätig­kei­ten, bei denen Sie selbst an Ihre Gren­zen gelan­gen oder die sie schon aus prä­ven­ti­ven  Grün­den nicht mehr eigen­stän­dig erle­di­gen soll­ten, vom fri­schen Bezie­hen des Bet­tes über das Blu­men­gie­ßen bis zur Müll­ent­sor­gen. Für all das bie­tet der  ambu­lan­te Pfle­ge­dienst die haus­wirt­schaft­li­che Unterstützung.

Auch das ist Wahr­heit: Die Rea­li­tät sieht oft­mals anders aus

In Ihren Ohren klingt das nach rund­um bes­ter Ver­sor­gung, nach der Gebor­gen­heit wie Ali­ce im Wun­der­land. Nur lei­der sind die Vor­ga­ben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit höchst sel­ten ein Spie­gel­bild der Rea­li­tät. Fakt bleibt, dass wir hier­zu­lan­de einen Per­so­nal­not­stand und somit Pfle­ge­not­stand haben. Es sind schlicht­weg nicht genü­gend pro­fes­sio­nel­le Pfle­gen­de vor­han­den, wodurch zwangs­läu­fig die Pfle­ge­qua­li­tät leidet.

Nicht sel­ten steht ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst auf­grund der eng gestrick­ten Per­so­nal­de­cke vor der Pro­ble­ma­tik, kei­ne wei­te­ren Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mehr betreu­en zu kön­nen. Auch blei­ben man­che Ange­bo­te zuwei­len auf der Stre­cke. Jede Minu­te, jeder Hand­griff wird zur Rechen­grö­ße. Has­tig wer­den die im Ver­trag mit dem Pfle­ge­dienst ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen durchgeführt.

Kostenfreien Ratgeber Pflege in Deutschland

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Es ist die gro­ße Sor­ge vie­ler Men­schen: Was soll aus ihnen wer­den, wenn mit fort­schrei­ten­dem Alter die Eigen­stän­dig­keit und Mobi­li­tät zuneh­mend ein­ge­schränkt sind und sie pfle­ge­be­dürf­tig wer­den? Lesen Sie in unse­rem Rat­ge­ber alles wich­ti­ge zum The­ma Pfle­ge in Deutsch­land und wie eine Immobilien­verrentung Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on ent­span­nen kann.

Was kos­tet ein ambu­lan­ter Pflegedienst?

Wel­che Leis­tun­gen ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst erbringt, ent­schei­det zugleich über die ent­ste­hen­den Kos­ten. Die Unter­neh­men errech­nen das nach einem Punk­te­sys­tem, wodurch sie ein­heit­lich mit den Pfle­ge­kas­sen und Pfle­ge­be­dürf­ti­gen abrech­nen. Zum bes­se­ren Ver­ständ­nis soll­te eines klar sein. Ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst kann auch ohne Pfle­ge­grad oder mit Pfle­ge­grad 1 in Anspruch genom­men wer­den. Der Unter­schied ist ledig­lich, dass Sie die ent­ste­hen­den Kos­ten dann kom­plett aus eige­ner Tasche tra­gen müssen.

Pfle­ge­sach­leis­tun­gen wer­den ab Pfle­ge­stu­fe 2 bezuschusst 

Anders bei einem vom Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen (MDK) zuge­stan­de­nen Pfle­ge­grad 2,  3, 4 und 5. Liegt ein sol­cher Pfle­ge­grad vor, trägt die Pfle­ge­kas­se einen Teil der Kos­ten, die als Pfle­ge­sach­leis­tun­gen bezeich­net wer­den. Die Beto­nung liegt dabei aller­dings auf „Teil“. Es ver­bleibt ein selbst zu bezah­len­der Eigen­an­teil. Und der ist kei­nes­falls uner­heb­lich. Je mehr Leis­tun­gen ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst erbringt, umso kost­spie­li­ger wird zwangs­läu­fig die monat­li­che Rechnung.

Pfle­ge­kas­sen sind kein selbst­be­die­nen­des All-inklusive-Büffet

Die Pfle­ge­kas­sen sind dem­nach kein Selbst­be­die­nungs­la­den, in dem Sie wie am All-inklu­si­ve-Büf­fet sämt­li­che Leis­tun­gen wäh­len kön­nen, bis Sie sich rund­um wohl­füh­len. Wenn Sie sich mehr Zeit und Ruhe und über den Ver­trag hin­aus­ge­hen­de Leis­tun­gen wün­schen, kön­nen Sie zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen tref­fen. Die aller­dings kos­ten Geld und wer­den von den Pfle­ge­kas­sen nicht über­nom­men oder bezu­schusst. Und schon stellt sich die Fra­ge: Woher neh­men? Immer­hin frisst bereits der Eigen­an­teil ein Loch in ihr monat­li­ches Budget.

Mit Immobilien­verrentung die opti­ma­le ambu­lan­te Pfle­ge absichern

Schnell kommt dabei eine Sum­me zusam­men, die Sie trotz der Zuschüs­se sei­tens der Pfle­ge­kas­se ange­sichts der dürf­ti­gen Ren­te kaum noch stem­men kön­nen. Das wür­de bedeu­ten, dass Sie sich ent­we­der hin­sicht­lich der Leis­tun­gen durch den ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst auf das Min­des­te beschrän­ken oder auf zusätz­li­che finan­zi­el­le Mit­tel zurück­grei­fen müss­ten. Erst recht dann, wenn es sich um eine 24-Stun­den-Pfle­ge han­delt. Die rund­um per­fek­te Betreu­ung bie­tet der ambu­lan­te Pfle­ge­dienst bekannt­lich und ver­ständ­li­cher­wei­se nicht zum Nulltarif.

Kapi­tal für best­mög­li­che Ver­sor­gung durch Immobilienverrentung

Als Eigen­tü­mer einer eigen­be­wohn­ten Immo­bi­lie haben Sie die idea­len Vor­aus­set­zun­gen, damit der ambu­lan­te Pfle­ge­dienst es nicht bei den redu­zier­ten Pfle­ge­sach­leis­tun­gen belässt. Mit dem Kon­zept der Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch zei­gen wir Ihnen auf, wie Sie Ihre Immo­bi­lie zu Leb­zei­ten an sol­ven­te Inves­to­ren ver­kau­fen und sich zugleich ein lebens­lan­ges Wohn­recht im gewohn­ten Zuhau­se sichern. Mit der Ver­kaufs­sum­me leis­ten Sie sich im Pfle­ge­sta­di­um das gute Stück Lebens­qua­li­tät, denn auch und gera­de die best­mög­li­che Ver­sor­gung, die ein vor­züg­li­cher ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst bie­tet, gibt Sicher­heit, sobald Sie selbst unsi­cher wer­den. Die zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten der DEGIV zei­gen Ihnen ger­ne die für Sie indi­vi­du­ell pas­sen­den Kon­zep­te der Immobilien­verrentung auf.