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Grundbucheintrag: Die 7 interessantesten Fakten und Tipps für Ihre Eintragungen

Lion Tönse
Geschrieben von:
Lion Tönse

Ein Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von einer staatlichen Stelle geführt wird, um die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden zu dokumentieren. Dieses Register wird vom Grundbuchamt verwaltet, welches eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Die Bedeutung dieses Verzeichnisses geht jedoch weit über die bloße Registrierung von Eigentümern hinaus. Es spielt eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Absicherung und Verwaltung von Rechten und Lasten, die auf Grundstücken liegen.

Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie bei einem Grundbucheintrag beachten müssen. Egal ob eine neue Auflassung, ein Nutzungsrecht wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht oder eine Grundschuld.

Die primäre Funktion des Grundbuchs besteht darin, die Eigentümer von Immobilien offiziell zu registrieren. Dies ist besonders wichtig bei Immobiliengeschäften, wie etwa dem Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, da der entsprechende Eintrag geändert werden muss, um den neuen Eigentümer zu reflektieren. 

Neben den Eigentumsverhältnissen werden hier auch verschiedene Rechte und Belastungen vermerkt, die auf den Grundstücken lasten können. 

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Wie wird das Grundbuch aufgeteilt?

Als Grundbuch Abteilungen werden die verschiedenen, in sich abgeschlossenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet. Insgesamt gibt es drei Abteilungen, in denen jeweils festgelegte Eintragungen vorgenommen werden. Gegliedert ist der Aufbau grundsätzlich in drei Teile, nämlich die Aufschrift bzw. das Deckblatt, das Bestandsverzeichnis und die drei Abteilungen Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III. Zu den Hauptgründen für die festgelegte Untergliederung zählt die Vielzahl der in ein Grundbruch eintragungsfähigen dinglichen Rechte, die zwecks Erhaltung der Übersichtlichkeit in sachlich zusammengehörenden Rechten von anderen Rechten getrennt eingetragen werden.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug? 

Einen Grundbuchauszug können Sie beim jeweils zuständigen Amtsgericht des Bezirks anfordern. Um einen solchen Auszug zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als Eigentümer der Immobilie oder wenn Sie Rechte am Grundstück halten, wie etwa ein Erbbaurecht. Der Antrag auf einen Grundbuchauszug muss in der Regel schriftlich erfolgen und gegebenenfalls durch entsprechende Nachweise belegt werden. 

Wie ändere ich einen Grundbucheintrag? 

Ob Grundstück oder Gebäude, Verkauf oder Teilverkauf: Veränderungen des Eigentumsverhältnisses müssen im Grundbuch eingetragen werden. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen: 

Schritt 1: Notwendige Unterlagen sammeln 

Die Änderung eines Grundbucheintrags ist ein behördlicher Vorgang, der nur durch einen Notar in die Wege geleitet werden kann. Der erste Schritt besteht darin, alle relevanten Dokumente zu sammeln. Zu den benötigten Unterlagen können gehören: 

  • Kaufverträge: Diese belegen den Verkauf oder Teilverkauf der Immobilie. 
  • Erbschein: Falls die Immobilie durch Erbschaft den Eigentümer wechselt. 
  • Schenkungsvertrag: Falls die Immobilie verschenkt wird. 
  • Teilungsvertrag: Bei einer Teilung des Grundstücks. 
  • Bestätigungen über die Lastenfreistellung: Falls Belastungen gelöscht werden sollen. 

Es ist ratsam, vorab telefonisch mit dem Notar zu klären, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall erforderlich sind, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen. 

Schritt 2: Notar aufsuchen 

Nach der Sammlung der Unterlagen müssen Sie einen Notar aufsuchen, um die Änderung des Grundbucheintrags zu veranlassen. Der Notar spielt eine zentrale Rolle im Prozess: 

  • Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Notar, bei dem alle beteiligten Parteien anwesend sein müssen. 
  • Antragstellung: Der Notar hilft Ihnen, die notwendigen Anträge auszufüllen. Er stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Unterlagen korrekt und vollständig sind. 
  • Einreichung der Unterlagen: Der Notar reicht die vollständigen Anträge und Dokumente beim Grundbuchamt ein. 

Schritt 3: Nachbearbeitung 

Sollten zusätzliche Informationen oder Unterlagen erforderlich sein, wird sich der Notar mit Ihnen in Verbindung setzen, um diese nachzureichen. Der Notar bleibt während des gesamten Prozesses Ihr Ansprechpartner und sorgt dafür, dass die Eintragung reibungslos verläuft. 

Die Kosten eines Grundbucheintrags 

Die Änderung eines Eintrags im Grundbuch verursacht zweierlei Kosten: Zum einen die Gebühren für die Dienste des Notars und zum anderen die Gebühren des Grundbuchamts. Beide Kostenpunkte sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Gebührentabelle, Spalte B, im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren sind dabei abhängig vom Wert der Immobilie. 

Notargebühren 

Der Notar berechnet seine Dienste nach der Gebührentabelle des GNotKG. Diese Kosten decken verschiedene Leistungen ab, darunter: 

  • Beratung und Vorbereitung: Der Notar prüft alle erforderlichen Unterlagen und bereitet die Anträge vor. 
  • Beurkundung: Die eigentliche Beurkundung der Verträge und Anträge, die notwendig sind, um die Änderung zu veranlassen. Diese wird in der Regel mit einem zweifachen Gebührensatz berechnet.
  • Einreichung der Anträge: Der Notar reicht die vorbereiteten Dokumente beim Grundbuchamt ein und überwacht den weiteren Verlauf. 

Grundbuchamtsgebühren 

Auch das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Bearbeitung und Eintragung der Änderungen. Diese Gebühren richten sich ebenfalls nach dem Wert der Immobilie und der Art der Eintragung: 

  • Eintragung des neuen Eigentümers: Hier wird die einfache Gebühr fällig, basierend auf dem Wert der Immobilie. 
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Diese Eintragung erfolgt meist zur Sicherung des Käufers vor der endgültigen Eigentumsübertragung und kostet die halbe Gebühr. 
  • Eintragung einer Grundschuld: Die Gebühr für die Eintragung einer Grundschuld richtet sich nach der Höhe der Grundschuld und beträgt die einfache Gebühr. 

Auszug aus der GNotKG-Gebührentabelle 

Wert bis… Halbe Gebühr Einfache Gebühr 
10.000 Euro 37,50 Euro 75,00 Euro 
50.000 Euro 82,50 Euro 165,00 Euro 
125.000 Euro 150,00 Euro 300,00 Euro 
200.000 Euro 217,50 Euro 435,00 Euro 
500.000 Euro 467,50 Euro 935,00 Euro 
1.000.000 Euro 587,50 Euro 1.735,00 Euro 

Übersicht über einige Leistungen und Kosten

Die Tabelle zeigt eine Übersicht über die Leistungen von Notariaten und Grundbuchämtern und die Entsprechenden Gebühren. So können die Kosten für einen Grundbucheintrag abgeschätzt werden.

GNotKG-Gebührentabelle Rechner

Das Nachschlagen des Immobilienwertes in der unübersichtlichen GNotKG ist anstrengend. Darum haben wir einen Rechner erstellt, der Ihre Eingabe mit der GNotKG Tabelle B abgleicht und die entsprechenden Gebühren automatisch berechnet. Geben Sie einfach den Immobilienwert ein, und unser Rechner zeigt Ihnen die fälligen Gebühren an.

Unser Tool berechnet die vollständige Gebühr (1,0), die halbe Gebühr (0,5) und die doppelte Gebühr (2,0) auf Basis der offiziellen Tabelle B der GNotKG. Sie erhalten innerhalb weniger Sekunden genaue und verlässliche Ergebnisse, ohne mühsames Durchsuchen der Gebührentabellen.

GNotKG-Gebührenrechner

GNotKG-Gebührenrechner 2024

Kostenträger 

In der Regel übernimmt der Käufer die Kosten für die Eintragung des neuen Eigentümers und eventuell anfallende Grundschulden. Dies ist oft Teil der Kaufvertragsverhandlungen und wird entsprechend festgelegt. 

Geht es jedoch um die Löschung einer bestehenden Grundschuld aus dem Grundbuch, muss der Verkäufer für die entstehenden Kosten aufkommen. Dies ist notwendig, um das Grundstück lastenfrei an den Käufer zu übergeben

Zusammenfassung: Alles Wissenswerte zum Grundbucheintrag 

Ein Grundbucheintrag ist eine essenzielle Komponente des Immobilienrechts und sorgt für Klarheit und Sicherheit bei Eigentumsverhältnissen von Grundstücken und Gebäuden. Der Prozess der Eintragung und Änderung eines Grundbucheintrags ist strukturiert und erfordert die Zusammenarbeit mit einem Notar, der sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. 

Die eingetragenen Rechte, wie Grundschulden und Nießbrauchrechte, sind entscheidend für die Verwaltung und Nutzung von Immobilien. So wird Transparenz gewährleistet und die Interessen von Eigentümern und Gläubigern gleichermaßen geschützt. 

Die Kosten für einen Grundbucheintrag setzen sich aus Notargebühren und den Gebühren des Grundbuchamts zusammen, welche nach dem Wert der Immobilie berechnet werden. Käufer und Verkäufer sollten sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten und deren Übernahme einigen, um Missverständnisse zu vermeiden. 

Mit diesem Wissen sind Sie gut gerüstet, um sicher und informiert durch den Prozess der Grundbucheintragung zu navigieren. 

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