Und welche Antworten darauf gefunden und gegeben werden müssen
Die Beitragseinnahmen reichen längst nicht mehr zur Finanzierung des umlagebasierten Rentensystems aus. Zwar pendeln sich die Beiträge der versicherungspflichtig Arbeitenden auf hohem Niveau ein, wobei man davon ausgehen muss, dass diese Beiträge weiterhin anziehen werden. Ohne erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt jedoch ließe sich das System seit etlichen Jahren nicht mehr finanzieren. Festhalten: Bereits 2016 beliefen sich diese externen Mittel auf eine Höhe von etwa 86,8 Milliarden. Demnach sind die Rentenauszahlungen faktisch nur zu geringen Teilen umlagefinanziert. Es kracht an allen Ecken und Enden und die rentenberechtigten Senioren werden schon lange demontiert.
Kann das Rentenniveau nachträglich gekürzt werden?
Allerorten wird von den Dächern gepfiffen, dass die Rentenkassen mit einem immensen Ungleichgewicht von versicherungspflichtig Einzahlenden und nach langem Arbeitsleben Bezugsberechtigten zu kämpfen haben. Immer wieder schwebt die Frage im Raum, ob die Renten gekürzt werden können. Obschon es bereits in der Rentenreform 1992 und dem folgenden Reform-Domino Kürzungen gab, die lediglich anders benannt wurden, darf es eine Rentenkürzung grundsätzlich nicht geben. Und ja, es gibt die sogenannte Rentengarantie. Die besagt, dass die Bruttorenten auch bei allgemein sinkenden Löhnen im Folgejahr nicht gekürzt werden, sich also nicht ändern, obschon die Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist.
Garantierte Lebensstandardsicherung wurde gekippt
Allerdings gibt es im Rentenwesen mit der „garantierten Lebensstandardsicherung“ ein weiteres Zauberwort, mit dem die Rentenwerte eigentlich unantastbar sein sollten. Dieser verpflichtende Begriff existierte bereits seit dem Jahr 1957, der Zeit, als die BRD sich noch mitten im Aufschwung des Wirtschaftswunders befand. Ob die Rentenzahlung zu persönlichen Luftsprüngen animierte, war sicherlich aus individueller Perspektive zu betrachten. Doch es war ein Sicherheitsfaktor, an den man sich über Jahrzehnte ebenso seriös wie unabdingbar gehalten hatte.
Vollmundig verkauft, aber auf dem Rentnerrücken ausgetragen: Rentenreform
Im Jahr 1992 erhielt die bis dahin gefühlte Rentensicherheit einen neuen Anstrich, auf den viele Menschen, gesellschaftliche Gruppen, Gewerkschaften und mehr mit Empörung reagierten. Die Rentenreform mit ständigen Leistungskürzen sägte mit freundlichen Formulierungen und zugleich radikal am Rentenkonstrukt. Die garantierte Lebensstandardsicherung blieb faktisch auf der Strecke. Vielmehr sollten die bekannten Säulen der Altersvorsorge gestärkt werden. Die Menschen wurden ungefragt in teils fragwürdige Riester- und Rürup-Konzepte getrieben. Man hatte das Gefühl, der Staat selbst wäre zum Versicherungsmakler geworden und wollte sich von seiner Fürsorgepflicht schleichend verabschieden.
Das Gefühl der künftig nicht mehr sicheren Rente
Fakt wurde, was dahin lediglich als vermutetes Damoklesschwert über allem schwebte: Die Renten waren und sind nicht mehr sicher, erst recht nicht der jährliche Angleich an die Einkommen, geschweige denn die übliche Inflationsrate. Die Demontage der Pensionsberechtigten hatte unmissverständlich begonnen.
Ehrliche Kommunikation schreibt sich vermutlich anders
Selbstverständlich wurde das nicht direkt kommuniziert, stattdessen mit wohlklingenden Worten und Zukunfts-Chancen ummantelt. Realistisch betrachtet wurde hier ein Tabubruch begangen, den man zugleich als freudiges Ereignis in die breite Öffentlichkeit transportieren wollte. Die Krähen saßen auf dem Dach. Plötzlich keimte ein Gefühl von Unsicherheit auf. Auch ein Gefühl der schambehafteten Ungerechtigkeit. Menschen, die am Wiederaufbau dieses Landes nach den Trümmern des Weltkrieges beteiligt waren, schien – und scheint – das Wertgefühl und der Respekt entzogen zu sein. Sie hatten aufgebaut, einen sicheren Hafen im Alter herbeigesehnt und wurden realistisch betrachtet langfristig demontiert und enttäuscht.
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Umlagefinanzierung nicht mehr aus Eigenmitteln der Rentenkassen tragbar
Die Grundlagen der jährlichen Rentenerhöhungen sind hauptsächlich die Entwicklung der Löhne der versicherungspflichtig Beschäftigten, die Inflationsrate und diverse weitere Faktoren. Ab 1992 wurde der Ausdruck „Besitzstandswahrung“ jedoch plötzlich zum Fremdwort. Allerdings vor verständlichem, nachvollziehbarem Hintergrund, wenngleich mit knirschenden Zähnen und Gedanken. Die Rentenkassen konnten die Umlagefinanzierung nicht mehr aus eigenen Kräften stemmen. Eine wirkliche Lösung erschloss sich nicht.
Von Sinn und Unsinn der postprophetischen Schuldzuweisungen
Waren Schuldzuweisungen angebracht oder absurd? Sagen wir es mal vorsichtig: All diese Entwicklungen konnten auch mit zwei blinden Augen lange vorhergesehen werden. Aber wie in so vielen Bereichen des Lebens muss das Kind erst in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen sein, bevor man an den geeigneten Stellschrauben dreht, um passende Lösungen zu installieren. Jedoch sind den Rentenkassen in etlichen Aspekten die Hände gebunden. Woher sollten sie die ganzen Beitragszahler nehmen, um die Rentenauszahlungen zu refinanzieren? Die Altersstruktur hatte sich verändert. Nach den einstigen Babyboomern kamen die geburtenschwachen Jahrgänge. Die Gesellschaft befand sich auch hinsichtlich der Familienplanung im Wandel. Dabei hatte die Anzahl der Berufstätigen sich in den 90er-Jahren gefühlt bereits verdoppelt, zumal etliche Familien kaum noch existieren konnten, ohne zu Doppelverdienern zu werden.
Und das in einem der reichsten Länder dieser Welt
Interessant allemal, da die BRD und auch das später wiedervereinte Deutschland angeblich zu den wirtschaftsstärksten Ländern dieser Welt zählt. Eine Nation, die sich auf die Fahne schreibt, wohlhabend zu sein, hatte und hat sich verzockt. Der soziale Grundgedanke, dass die Jüngeren die älteren Generationen absichern, konnte lange Zeit funktionieren. Um zu begreifen, dass das irgendwann nicht immer umsetzbar sein würde, brauchte man keine hellsehende Glaskugel. Realistisch besehen sind diejenigen, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten das Pensionsalter erreicht haben, und die Senioren, die es nunmehr bald erreichen werden, damit konfrontiert, dass sie aufgrund viel zu spät gestellter innovativer Weichen im luftleeren und oftmals bitteren Raum schweben.
Situation ist, wie sie ist; politische Neuerungen greifen erst nach langer Zeit
Wie dem auch sei; zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gegenwärtige Situation ist, wie sie ist. Nur mit neuen Konzepten lässt sich das durchnässte Kind wieder aus dem Brunnen hieven. Innovative Konzepte werden zweifellos kommen. Schlichtweg aus dem Grund, dass die Situation ohne die individuell zugeschnittene und eigenverantwortliche Altersversorgung auf lange Sicht nicht mehr lösbar ist. Bis vernünftige politische Ideen, Initiativen und Umsetzungen greifen (so es die denn geben sollte), wird es etliche Jahre in Anspruch nehmen.
Eigenverantwortung für die Altersvorsorge ist gefragt
Zu diesen zukunftsweisenden Ansätzen zählt etwa das Modell der Immobilienverrentung mit Nießbrauch. Der Verkauf des eigenen Zuhauses mit im Grundbuch abgesichertem lebenslangen Wohn- und Fruchtziehungsrecht hat das Potenzial, den Immobilienzyklus neu zu definieren und auf den Kopf zu stellen. Die über Jahrzehnte abbezahlten Hypotheken können im Pensionsalter erneut aktiviert werden und somit dazu dienen, die schmal bemessene Rente maßgeblich aufzustocken. Plakativ ausgedrückt: Immobilienbesitzer im Seniorenalter können ihr Geld ein zweites Mal ausgeben. Ein aus unserer Sicht unbedingt sinnvoller Ansatz; allerdings ein rein privat finanzierter, bei dem man die Politik keinesfalls aus ihrer Verantwortung lassen sollte. Es geht um Respekt, Würde und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.