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Das Gebäudeenergiegesetz: Ein Leitfaden für Immobilieneigentümer

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die den Übergang zu erneuerbaren Energien im Heizungsbereich einleitet. Doch was bedeutet das für Immobilieneigentümer? In diesem Artikel klären wir Sie umfassend auf

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2024 müssen in Neubauten Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden.
  • Bestehende Heizungen (auch Öl, Gas, Kohle) können bis zum 31.12.2044 weiter betrieben werden, wenn Sie vor dem 19.04.2023 bestellt wurden.
  • Förderungen für klimafreundliche Heizungen sind verfügbar, mit bis zu 70 Prozent Förderung für bestimmte Einkommensgruppen.
  • Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht das Gesetz kritisch und fordert politische Erleichterungen für Bauherren und Immobilienbesitzer.
  • Das Gesetz wird voraussichtlich den Immobilienmarkt beeinflussen, indem die Nachfrage nach energieeffizienten Immobilien steigt.

Wichtige Fakten zum Gebäudeenergiegesetz

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und vereint die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Das gilt für bestehende und neu eingebaute Heizungen

Laut IVD können Heizungsanlagen, die bereits im Einsatz sind oder bis Ende dieses Jahres eingebaut werden, bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Es besteht aktuell kein eiliger Handlungsbedarf für Hauseigentümer, wenn die Heizung noch einige Jahre betriebsfähig ist.

Regelungen ab dem kommenden Jahr

Ab dem 1. Januar 2024 sind Bauherren verpflichtet, in Neubauten nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen. In Bestandsgebäuden können Gas- und Ölheizungen auch ab dem 1. Januar 2024 noch eingebaut werden, müssen dann aber ab 2029 stufenweise auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt werden.

Förderungen für klimafreundliche Heizungen

Hauseigentümer können für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage 30 Prozent Förderung erhalten. Weitere 30 Prozent können Selbstnutzer mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro bekommen. In Summe können jedoch nur maximal 70 Prozent gefördert werden.

Stellungnahme des IVD

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und betont die Notwendigkeit, dieses Ziel effizient und wirtschaftlich zu erreichen. Der IVD weist darauf hin, dass die langfristige Planung besonders wichtig ist, da Heizungen und Gebäude eine lange Lebensdauer haben.

Technologieoffenheit

Der IVD plädiert für eine weitgehende Technologieoffenheit und die Ermöglichung gebäudeübergreifender Lösungen. Sie kritisieren, dass die Vorgaben des Gesetzentwurfs in einigen Punkten diese Technologieoffenheit einschränken könnten, insbesondere bei der Einbindung von Nahwärmenetzen und Wasserstoff-ready-Anlagen.

Finanzielle Förderung

Ein weiterer zentraler Punkt für den IVD ist die umfangreiche, staatliche finanzielle Förderung der Umsetzung der im Gesetzentwurf enthaltenen Pflichten. Der IVD betont, dass die Erreichung der Mindeststandards viele Eigentümer finanziell überfordern wird. Daher sollte die Förderpolitik auch Maßnahmen unterstützen, die den gesetzlichen Mindeststandard erreichen.

Mietrechtliche Fragen

Der IVD spricht sich gegen die Einführung technischer Anforderungen und Präferenzen über das Mietrecht aus. Sie kritisieren insbesondere die Regelung, dass der Vermieter das Betriebskostenrisiko einer anderen technischen Entscheidung für eine Heizungsanlage als einer Wärmepumpe tragen soll.

Wohnungseigentümergemeinschaften

Der IVD sieht die komplizierten Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften kritisch. Sie schlagen vor, den Verwaltern eine einfache Checkliste mit wenigen abzufragenden Daten an die Hand zu geben.

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Optionen für erneuerbare Energien

Wärmepumpe

Wärmepumpen sind besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet und können auch in Mehrfamilienhäusern nachgerüstet werden. Sie nutzen Umweltwärme und sind daher eine sehr effiziente Option. Um die Effizienz weiter zu steigern, sollte zusätzlich die Dämmung des Gebäudes verbessert werden.

Fernwärme aus erneuerbaren Quellen

Fernwärme ist besonders in städtischen Gebieten eine vielversprechende Option. Hier werden verschiedene erneuerbare Wärmequellen kombiniert, und sogar Abwärme aus der Industrie kann genutzt werden. Die Bundesregierung plant, dass bis 2030 mindestens 50 % der Wärme auf diese Weise erzeugt wird.

Biomasseheizsysteme

Biomasseheizungen, die mit nachhaltig erzeugter Biomasse wie Holz, Hackschnitzeln oder Pellets betrieben werden, sind eine Option, wenn andere erneuerbare Energien nicht verfügbar sind. Sie sind jedoch aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Biomasse oft teurer und für Neubauten nicht zulässig.

Direktheizung mit erneuerbarem Strom

Stromdirektheizungen können eine gute Alternative sein, insbesondere da der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix steigt. Sie sind jedoch nur in gut gedämmten Gebäuden effizient.

Hybridheizsysteme

Hybridheizungen kombinieren Wärmepumpen mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas oder Biomasse. Dabei sollte die Wärmepumpe mindestens 65 % der Heizleistung erbringen. Solarenergie kann auch zur Stromversorgung der Wärmepumpe verwendet werden.

Solarthermische Systeme

Solarthermie kann eine effiziente Möglichkeit sein, das gesamte Haus mit Wärme zu versorgen. Allerdings sollten Immobilieneigentümer die individuellen Voraussetzungen ihres Gebäudes sorgfältig prüfen.

Gasheizungen mit erneuerbaren Energien

Diese Heizungen müssen mindestens 65 % der Wärme durch erneuerbare Gase wie Biomethan oder biogenes Flüssiggas erzeugen. Aufgrund der Kosten und Verfügbarkeit dieser Gase ist diese Option derzeit weniger attraktiv.

Wasserstoffbasierte Heizsysteme

Wasserstoffheizungen dürfen nach 2026 bzw. 2028 nur dann installiert werden, wenn sie mit mindestens 65 % grünem Gas betrieben werden und die Bundesnetzagentur der Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff zugestimmt hat.

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Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien im Heizungsbereich

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ist eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien im Heizungsbereich. Sie bietet Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Sanierung von Bestandsgebäuden und den Neubau von Effizienzhäusern. Dabei können bis zu 35% der förderfähigen Kosten erstattet werden.

KfW-Effizienzhaus-Programme

Die KfW-Bank bietet verschiedene Programme zur Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden. Diese Programme sind oft mit der BEG kombinierbar und bieten sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten finanzielle Unterstützung.

BAFA-Förderung für erneuerbare Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Zuschüsse für die Installation von erneuerbaren Heizsystemen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Anlage und kann bis zu 45% der Investitionskosten betragen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Seit 2020 können Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz steuerlich abgesetzt werden. Bis zu 20% der Kosten können über einen Zeitraum von drei Jahren geltend gemacht werden.

Regionale und kommunale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Programmen gibt es auch zahlreiche regionale und kommunale Fördermöglichkeiten. Diese können von zinsgünstigen Krediten bis zu direkten Zuschüssen reichen und sind oft mit den Bundesprogrammen kombinierbar.

Förderung durch Energieversorger

Einige Energieversorger bieten eigene Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien an. Diese können in Form von Rabatten oder Zuschüssen für den Kauf von effizienten Heizanlagen gewährt werden.

Sonderfälle: Wohnungseigentümergemeinschaften und Denkmalschutz

Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Gebäude unter Denkmalschutz gibt es spezielle Förderprogramme, die auf die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Gebäude zugeschnitten sind.

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Kapitalbedarf decken mit einer Immobilienverrentung

Die Umstellung auf erneuerbare Energien im Heizungsbereich ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine gesetzliche Anforderung. Allerdings kann die Finanzierung solcher Maßnahmen eine Herausforderung darstellen. Eine innovative Lösung bietet hier die Immobilienverrentung.

Was ist Immobilienverrentung?

Bei der Immobilienverrentung verkauft der Eigentümer seine Immobilie, erhält dafür einen Verkaufserlös und kann in der Regel im Objekt wohnen bleiben. Der neue Eigentümer, meist ein Kapitalanleger, übernimmt dann die Verantwortung für die Immobilie, einschließlich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungserneuerung.

Vorteile für den alten Eigentümer

Der größte Vorteil der Immobilienverrentung ist die Liquidität, die dem alten Eigentümer durch den Verkaufserlös zur Verfügung steht. Dieses Kapital kann für die Lebensführung, für Reisen oder für andere Investitionen genutzt werden. Zudem fällt die finanzielle Last der Heizungserneuerung auf den neuen Eigentümer.

Kaufpreis und Heizungsanlage

Es ist jedoch zu beachten, dass der Zustand der Heizungsanlage den Kaufpreis beeinflussen kann. Ältere Heizungsanlagen können den erzielbaren Kaufpreis reduzieren. In solchen Fällen könnte der alte Eigentümer den Verkaufserlös nutzen, um die Heizung selbst zu erneuern. Dies würde in der Regel zu einem höheren Verkaufserlös führen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Interesse an einer Immobilienverrentung haben und sich über die Möglichkeiten und Vorteile informieren möchten, sollten Sie unbedingt mit uns in Kontakt treten. Wir bieten eine umfassende Beratung und können individuelle Lösungen für Ihre Situation finden.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Dieser Beitrag ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die hier bereitgestellten Informationen sollten Sie niemals als alleinige Quelle für rechtliche Entscheidungen verwenden.

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