Immo­bi­li­en­ver­kauf mit Rück­an­mie­tung als Ihre alters­un­ab­hän­gi­ge Lösung

Sie sind Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie, sei das ein Haus oder eine Woh­nung. So weit, so gut. Aber Sie benö­ti­gen aktu­ell Geld, wei­te­res Kapi­tal steht Ihnen nicht aus­rei­chend zur Ver­fü­gung. Sie sehen kei­ne ande­re Mög­lich­keit, als das ver­trau­te Zuhau­se zu ver­kau­fen. Mit dem klas­si­schen Ver­kaufs­weg wäre ein damit ver­bun­de­ner Aus­zug unaus­weich­lich. Dabei sind Sie noch rela­tiv jung und haben sich bereits über die Mög­lich­kei­ten der Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch infor­miert. Fest­ge­stellt haben Sie, dass die­ses Kon­zept sich rein rech­ne­risch vor­dring­lich für Immo­bi­li­en­be­sit­zer im Senio­ren­al­ter emp­fiehlt. Also doch in den sau­ren Apfel bei­ßen, die Immo­bi­le ver­äu­ßern und irgend­wo mit den typi­schen Unwäg­bar­kei­ten zur Mie­te woh­nen? Der Ver­kauf mit Rück­an­mie­tung könn­te für Sie die indi­vi­du­ell stim­mi­ge Lösung sein.

Wenn exor­bi­tant stei­gen­de Mie­ten zum Schreck­ge­spenst werden

Dass die Mie­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ins­be­son­de­re in den Bal­lungs­zen­tren explo­diert sind und immer noch fröh­lich den Immo­bi­li­en­bla­sen­berg hin­auf­kra­xeln, ist eine all­ge­mein bekann­te Tat­sa­che. Zuneh­mend wer­den Immo­bi­li­en – sowohl Häu­ser als auch Miet­woh­nun­gen – zum Kal­ku­la­ti­ons­ob­jekt; viel­fach ist das Woh­nen in innen­stadt­na­hen Berei­chen selbst für gut­si­tu­ier­te Nor­mal­ver­die­ner kaum noch leist­bar. Die bri­ti­sche Haupt­stadt Lon­don geht bei­spiel­haft immer wie­der durch die Pres­se. Allein in den Jah­ren 2017 bis 2021 sind die Mie­ten in Lon­don um 20 Pro­zent gestie­gen. Selbst von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz kam erst kürz­lich die Mah­nung: „Wenn wir nicht Ver­hält­nis­se wie in Lon­don wol­len,  wo selbst Anwäl­te und Ärz­te in Wohn­ge­mein­schaf­ten leben, weil sie sich kei­ne eige­ne Woh­nung leis­ten kön­nen, müs­sen wir dage­gen etwas unternehmen.“

Auch hier­zu­lan­de trei­ben Immo­bi­li­en­kon­zer­ne und Spe­ku­lan­ten die Mie­ten in die Höhe

Eben­so ken­nen wir alle die oft­mals bedrü­cken­den Bil­der und Repor­ta­gen von Woh­nun­gen und Wohn­kom­ple­xen in Bal­lungs­zen­tren, die zunächst von Immo­bi­li­en­kon­zer­nen auf­ge­kauft wer­den, um sie anschlie­ßend ver­fal­len zu las­sen, bis die Woh­nun­gen kaum mehr bewohn­bar sind. Im nächs­ten Schritt wer­den die Objek­te ver­meint­lich luxus­sa­niert. Die dar­auf­hin fol­gen­den Miet­erhö­hun­gen über­stei­gen das Bud­get der  Bewoh­ner. Resul­tat ist neben der men­schen­un­wür­di­gen Geschäfts­pra­xis, dass Men­schen, die teils Jahr­zehn­te dort ihr beschei­de­nes Zuhau­se hat­ten, sich das Woh­nen schlicht­weg nicht mehr leis­ten kön­nen. Sie wer­den somit auf per­fi­de Wei­se aus ihrem Zuhau­se vertrieben.

Vom miet­frei woh­nen­den Eigen­tü­mer zum Mie­ter wer­den und Risi­ken eingehen?

Nun ste­hen Sie aller­dings für sich vor einer grund­le­gen­den Ent­schei­dung. Mög­lich­wei­se müs­sen Sie ange­häuf­te Schul­den bedie­nen, viel­leicht benö­ti­gen Sie Geld, um sich selbst­stän­dig zu machen. Es gibt zahl­rei­che Grün­de von Schei­dung über Gesund­heit bis Zukunfts­pla­nung, wegen derer flüs­si­ges Kapi­tal benö­tigt wird. Selbst­ver­ständ­lich haben Sie die Mög­lich­keit, wenn auch zäh­ne­knir­schend, Ihr Zuhau­se nach klas­si­schem Strick­mus­ter zu ver­kau­fen, den Ver­kaufs­preis für die Ihnen wich­ti­gen Din­ge ein­zu­set­zen und somit zum Mie­ter zu wer­den. Dabei ist Ihnen mehr als bewusst, dass das ein gewag­tes Unter­fan­gen ist, der Weg aus der Sicher­heit in eine unge­wis­se Zukunft, bei der Sie jeder­zeit damit rech­nen müss­ten, von über­bor­den­den Miet­stei­ge­run­gen förm­lich gefres­sen zu wer­den.  Eine Lösung muss her.

Kei­ne Angst vor explo­die­ren­den Mie­ten haben müssen

Aber wie soll das funk­tio­nie­ren? Zumal Sie noch nicht das Alter erreicht haben, in dem die Immobilien­verrentung auf Nieß­brauch­ba­sis rechen­ba­re Vor­tei­le für Sie brin­gen wür­de, schwant Ihnen, dass Ihnen kei­ne ande­re Mög­lich­keit bleibt, als sich der fak­ti­schen und preis­trei­ben­den Unsi­cher­heit als Mie­ter aus­zu­set­zen. Tat­säch­lich aber gibt es für Sie eine Aus­ge­stal­tungs­va­ri­an­te, mit der Sie sich nicht den Risi­ken der Immo­bi­li­en­bla­se und den nicht mehr leist­ba­ren Miet­stei­ge­run­gen unter­wer­fen müs­sen. Die Rede ist von der soge­nann­ten Rück­an­mie­tung, die für Sie einen beson­de­ren Vor­teil bereithält.

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Monat­li­che Nut­zungs­ge­bühr ist ver­trag­lich festgeschrieben

Beim Immo­bi­li­en­ver­kauf mit Rück­an­mie­tung zah­len Sie zwar eine monat­li­che Mie­te, die soge­nann­te Nut­zungs­ge­bühr. Der Miet­zins ist aller­dings fest­ge­schrie­ben und bleibt gleich. Miet­erhö­hun­gen brau­chen Sie nicht zu erwar­ten. Etwa­ige Stei­ge­run­gen sind in die Ver­kaufs­sum­me sowie die Nut­zungs­ge­bühr bereits ein­kal­ku­liert. Sanie­run­gen und Instand­hal­tun­gen muss der Käu­fer tra­gen. Zumal nach der Abwick­lung des Kauf­ver­tra­ges ein nor­ma­les Mie­ter-/Ver­mie­ter-Ver­hält­nis ent­steht, kom­men Sie als Mie­ter künf­tig ledig­lich für klei­ne­re Repa­ra­tu­ren, Ver­brauchs­kos­ten etc. auf. Auch in die­ser Hin­sicht sind Sie dem­nach auf der finan­zi­ell siche­ren Sei­te. Sie kön­nen also lang­fris­tig mit den aktu­el­len Zah­len kalkulieren.

Lebens­lan­ges Wohn­recht nota­ri­ell beurkundet

Ihr Inter­es­se ist es nicht nur, Ihren aktu­el­len oder sogar aku­ten Finanz­be­darf abzu­de­cken, statt­des­sen auch die Wohn­si­cher­heit zu haben. Üblich ist es beim Ver­kauf mit Rück­ver­mie­tung, dass Ihnen ein lebens­lan­ges Wohn­recht zusteht. Das bedeu­tet, dass Sie in dem Objekt lebens­lang woh­nen kön­nen, so sie es wol­len. Die­ses lebens­lan­ge Wohn­recht wird nota­ri­ell abge­si­chert und endet selbst­re­dend mit Ihrem Tod, aber auch bei einem etwa­igen Aus­zug. Sie sind nicht per se und auf Dau­er an die Immo­bi­lie gebun­den, aller­dings kön­nen Sie die Immo­bi­lie auch nicht ver­mie­ten und die Miet­ein­nah­men von Drit­ten für sich verwenden.

Alters­un­ab­hän­gig und indi­vi­du­ell opti­mal pas­sen­de Model­le nutzen

Sicher­lich gibt es etli­che Grün­de dafür, wes­halb Men­schen sich für den Rück­miet­kauf ent­schei­den. Immer­hin sind die per­sön­li­chen Lebens­si­tua­tio­nen aller Mensch indi­vi­du­ell und ein­zig­ar­tig. Sei es das Bedie­nen von Ver­bind­lich­kei­ten, der Wunsch lang geheg­te Träu­me umzu­set­zen oder auch, dass die eige­ne Immo­bi­lie mit­samt den anfal­len­den Kos­ten bei sta­gnie­ren­der Ren­te zur Belas­tung wird. Die unbe­ding­ten Vor­tei­le des Ver­kaufs mit Rück­an­mie­tung sind die Sicher­heit in unru­hi­gen Zei­ten, der ver­gleichs­wei­se hohe Aus­zah­lungs­be­trag und vor allem, dass die­ses Modell alters­un­ab­hän­gig genutzt wer­den kann.

Infor­mie­ren bei den zer­ti­fi­zier­ten Exper­ten der DEGIV

Falls Sie als Immo­bi­li­en­be­sit­zer Inter­es­se am Kon­zept des Ver­kaufs mit Rück­mie­te haben, sind Sie für Ihre per­sön­li­che Ent­schei­dung auf Infor­ma­tio­nen und seriö­se Part­ner an Ihrer Sei­te ange­wie­sen. Wir von der DEGIV sind seit Jah­ren auf Ver­ren­tungs­mo­del­le und Aus­ge­stal­tungs­va­ri­an­ten beim Immo­bi­li­en­ver­kauf spe­zia­li­siert. Mit der Erfah­rung aus zahl­rei­chen zur Zufrie­den­heit aller Betei­lig­ten abge­wi­ckel­ten Fäl­len bie­ten wir auch Ihnen an, von unse­rer Exper­ti­se zu pro­fi­tie­ren. Sehr ger­ne bera­ten unse­re zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten Sie aus­führ­lich und ver­ständ­lich und stel­len Ihnen die unter­schied­li­chen Mög­lich­kei­ten vor. Neh­men Sie ein­fach Kon­takt mit uns auf. Schon jetzt freu­en wir uns auf Sie.