Und wes­halb über­hol­te Model­le drin­gend refor­miert wer­den sollten

Seit gefühl­ten Ewig­kei­ten wur­de den Men­schen hier­zu­lan­de gebets­müh­len­ar­tig ein­ge­re­det, die Ren­te sei sicher. Ohne es tat­säch­lich als Abkehr von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung aus­zu­spre­chen, wur­den dann die Mehr­säu­len­mo­del­le in den Fokus gerückt. Mit hell­hö­ri­gen Ohren und kri­tisch geöff­ne­ten Augen hät­te man bereits 1992 erken­nen kön­nen, dass das Sys­tem kol­la­biert. Nun gut, dass das Ein­zi­ge, was Bestand hat, die Tat­sa­che ist, dass nichts Bestand hat, wird phi­lo­so­phisch mit der nicht vor­han­de­nen Unver­gäng­lich­keit umschrie­ben. Doch wir wol­len nicht ziel­los phi­lo­so­phie­ren. Poli­tik und Gesell­schaft sind glei­cher­ma­ßen gefragt, die neu­en Rea­li­tä­ten anzu­neh­men und dar­auf basie­rend die stim­mi­gen Kon­zep­te zu entwerfen. 

Wie schnell sich ein Para­dig­ma von selbst erle­di­gen kann

Nicht lan­ge her, da war das Modell der drei Säu­len zur Alters­vor­sor­ge in aller Mun­de. Vor­weg­ge­sagt war damit schon mal klar, dass die gesetz­li­che Ren­te für ein aus­kömm­li­ches Leben im gol­de­nen Lebens­ab­schnitt nicht mehr aus­rei­chen wür­de. Selbst­ver­ständ­lich wur­den pro­mi­nen­te Bezeich­nun­gen in den Raum gewor­fen, die auch durch­aus nach­voll­zieh­bar waren und es noch immer sind. Die ober­be­griff­li­chen Schlag­wor­te für die Alters­vor­sor­ge set­zen sich aus der soge­nann­ten Regel­si­che­rungs­funk­ti­on, der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge und der pri­va­ten Vor­sor­ge als Ergän­zungs­funk­tio­nen zusam­men. Begrif­fe, die bereits auf den ers­ten Blick äußerst seri­ös erschei­nen und es – im rich­ti­gen wirt­schaft­li­chen und zeit­li­chen Kon­text – auch sind. Nur muss bekannt­lich jedes Kon­zept die Rea­li­tä­ten und Ver­än­de­run­gen der Zeit widerspiegeln.

Säu­le Nr. 1 – Regelsicherungsfunktion

Unter der Regel­si­che­rungs­funk­ti­on als eine der Säu­len der Alters­vor­sor­ge wer­den die öffent­lich-recht­li­chen Pflicht­sys­te­me zusam­men­ge­fasst, so etwa die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, die Alters­si­che­rung der Land­wir­te, berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­sys­te­me sowie die Beam­ten­ver­sor­gung. Wohl den­je­ni­gen, die den Beam­ten­sta­tus inne­ha­ben oder in ande­ren Kon­stel­la­tio­nen dem öffent­li­chen Dienst zuge­rech­net wer­den. Denn längst ist klar, dass sich die her­kömm­li­chen öffent­li­chen Ren­ten­sys­te­me aus ihrer Funk­tio­na­li­tät ver­ab­schie­det haben. Immer­hin sind wir mit unse­rem hie­si­gen Ren­ten­ni­veau das euro­päi­sche Schluss­licht. Klar ist seit gerau­mer Zeit, dass das gesetz­li­che Ren­ten­sys­tem auf­grund der sich ändern­den Alters­struk­tur und sich umkeh­ren­den Alters­py­ra­mi­de nicht mehr halt­bar ist.

Säu­le Nr. 2 – Ergän­zungs­funk­ti­on die Erste

Durch­aus sinn­voll, ist die soge­nann­te Ergän­zungs­funk­ti­on; selbst wenn die­ser Begriff den Grund­satz der  gesetz­li­chen Ren­te bereits ad absur­dum führt. Gemeint ist damit die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung, etwa die Pen­si­ons­kas­sen,  Pen­si­ons­fonds, arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­te Direkt­ver­si­che­run­gen, Unter­stüt­zungs­kas­sen oder Direkt­zu­sa­gen. Tat­säch­lich kom­men über die­se zwei­te Säu­le der Alters­vor­sor­ge nicht uner­heb­li­che Beträ­ge zusam­men, mit denen die regu­lä­re Ren­te vor­bild­lich auf­ge­stockt wer­den kann. Wenn da nicht das Pro­blem der Gegen­fi­nan­zie­rung bestün­de. Die meis­ten die­ser Ergän­zungs­mo­del­le sind ent­we­der fondge­bun­den oder über lang­fris­ti­ge Kapi­tal- bzw. Lebens­ver­si­che­run­gen finan­ziert. Kom­men die gegen­fi­nan­zie­ren­den Unter­neh­men aus der Finanz- und Asse­ku­ranz­bran­che in Schwie­rig­kei­ten, wirkt sich das eben­so nega­tiv auf die zuvor noch gesi­cher­te betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge aus. Und da sind wir miittendrin.

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Wenn gewinn­ori­en­tier­te Refi­nan­zie­rung nicht mehr gege­ben ist, wird’s eng

Und dass dem so ist, spü­ren wir aktu­ell auf unter­schied­lichs­ten Ebe­nen. Dass bei­spiels­wei­se die Ver­si­che­rer aus sicher­lich gut nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den in den letz­ten Jah­ren Lebens­ver­si­che­run­gen nicht mehr aktiv akqui­rie­ren, bestehen­de Ver­trä­ge sogar auf­kün­di­gen, ist ein unüber­seh­ba­res Signal. Die lang­fris­tig ver­spro­che­nen Ren­di­ten kön­nen nicht mehr bezahlt, erst recht nicht garan­tiert wer­den. Die Pro­ble­ma­tik ist auch hier die Refi­nan­zie­rung und kaum noch mög­li­che Gewinn- und somit Über­schuss­er­wirt­schaf­tung. Ob und wann die Euro­päi­sche Zen­tral­bank die Leit­zin­sen wie­der anhe­ben wird, steht in den Brüs­se­ler Ster­nen. Bis dahin wer­den auf Ein­la­gen inzwi­schen Nega­tiv­zin­sen gezahlt. Tat­säch­lich wirkt sich die­ser Umstand sogar zuwei­len in der Form aus, dass Unter­neh­men in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten gera­ten, da sie ihren Mit­ar­bei­ten­den Sum­men aus der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung garan­tiert hat­ten, die­se aber nun zum Teil aus dem eige­nen Betriebs­ver­mö­gen tra­gen müs­sen. Ver­mut­lich ist die­se zwei­te Säu­le noch die sichers­te. Frag­lich aber bleibt, wie lan­ge die sich noch gegen die Unru­hen an den restrik­ti­ven Finanz­märk­ten behaup­ten kann.

Säu­le Nr. 3 – Ergän­zungs­funk­ti­on die Zweite

Und spä­tes­ten bei der poli­tisch emp­foh­le­nen pri­va­ten Vor­sor­ge bei­ßen sich die nach finan­zi­el­ler Sicher­heit im Alter suchen­den Men­schen end­gül­tig auf die Lip­pe oder ins Knie. Zu die­ser Säu­le gehö­ren bei­spiels­wei­se die Ries­ter- und Rürup-Ver­trä­ge, die ja immer auch von öffent­li­cher Hand bezu­schusst wur­den und wer­den. Die­se Kon­struk­te ste­hen unter mas­si­ver öffent­li­cher Kri­tik. Die Rede ist davon, dass die Aus­zah­lungs­be­trä­ge nicht den einst ange­prie­se­nen Grö­ßen­ord­nun­gen ent­spre­chen, dass die Gebüh­ren einen über­pro­por­tio­nal gro­ßen Teil der ein­be­zahl­ten Gel­der ver­schlin­gen, auch dass das Kapi­tal an ande­rer Stel­le sinn­vol­ler, siche­rer und zugleich mit höhe­rer Ren­di­te hät­te ange­legt wer­den kön­nen. Vie­le bezeich­nen die­se Ver­trä­ge als tot. Nur wis­sen sie nicht, wie sie sich ver­lust­frei die­ser Kon­struk­te ent­le­di­gen. Etli­che die­ser Spa­rer las­sen die Ver­trä­ge mit bis­lang ein­be­zahl­ter Sum­me ein­fach ruhen.

Eben­so zäh­len zur pri­va­ten Vor­sor­ge die Basis­ren­ten-Ver­trä­ge sowie die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung. Wie es um die­se Kon­zep­te der­zeit bestellt ist, haben wir wei­ter oben bereits beleuch­tet. Wenn die Asse­ku­ran­zen sich mög­lichst von Kapi­tal- und Lebens­ver­si­che­run­gen ver­ab­schie­den wol­len und ihre Bestän­de aus­dün­nen, ist die Rich­tung mehr als eindeutig.

Mit dem Vor­han­de­nem nach neu­en Kon­zep­ten suchen

Nun könn­te man zu dem frus­trie­ren­den Fazit kom­men, inzwi­schen sei so ziem­lich alles gegen die viel­zi­tier­te Wand gefah­ren. Und wer dabei ger­ne nach Schul­di­gen suchen möch­te, kann das ger­ne tun; die ein­zig Schul­di­gen wird es nicht geben. Selbst­ver­ständ­lich greift die EZB regu­lie­rend ein, selbst­ver­ständ­lich schrei­ben die Geld­märk­te ihre eige­nen Geset­ze. Und natür­lich sind weder Kata­stro­phen noch die Glo­ba­li­sie­rung im Vor­feld kal­ku­lier­bar. Und des­we­gen kön­nen wir nur sagen,  dass all die­se Ansät­ze sinn­voll, seri­ös und gut sind. Nur in ihrer aus­schließ­li­chen Aus­rich­tung ange­sichts der Aktua­li­tät eben auch zum Teil überholt.

Die Zukunft will gene­ra­ti­ons­über­grei­fend gestal­tet werden

Längst zu beob­ach­ten ist, dass Inves­to­ren und Anle­ger in umwelt­ver­träg­li­che und kli­ma­freund­li­che Visio­nen inves­tie­ren. Eben­so klar ist, dass ein umla­ge­ba­sier­tes Ren­ten­sys­tem kei­ne Zukunft mehr haben kann. Was aber, wenn ers­tens auch die unter­schied­li­chen Säu­len der Alters­vor­sor­ge in sozi­al ver­ant­wort­li­che und kli­ma­freund­li­che Pro­jek­te inves­tie­ren – also einen deut­li­chen Schritt weg von der Umla­gen-Finan­zie­rung machen – und die­ses gemein­sam erwirt­schaf­te­te Gut wie­der in Form von Ren­ten aus­zah­len? Und wenn zwei­tens der ver­staub­te Immo­bi­li­en­zy­klus mit zeit­ge­mä­ßen Model­len wie der Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch neu defi­niert wird? Es könn­te für alle Betei­lig­ten gene­ra­ti­ons­über­grei­fend ein lebens­wer­ter, sozi­al­ver­träg­li­cher, umwelt­freund­li­cher und finan­zi­el­ler Gewinn sein.