Wes­halb ein klä­ren­des Gespräch über das Erbe die emo­tio­na­len Schul­tern entlastet

Unaus­ge­spro­che­ne Din­ge ber­gen Pro­blem- und Kon­flikt­po­ten­zi­al. Man­che The­men wer­den nicht ange­ris­sen, weil sie als selbst­ver­ständ­lich und gera­de­zu natur­ge­ge­ben ver­stan­den wer­den. So auch der Umgang mit dem einst anste­hen­den Erbe, ins­be­son­de­re der Immo­bi­lie. Die Eltern wol­len Ihnen als Nach­kom­men etwas hin­ter­las­sen. Ihnen als längst erwach­se­nen Kin­dern ist es aber weit­aus wich­ti­ger, dass Ihre Eltern ihre ver­blei­ben­den Jah­re genie­ßen und finan­zi­ell abge­si­chert sind. Hät­te man mal drü­ber gespro­chen. Schließ­lich gibt es zeit­ge­mä­ße Lösun­gen wie die Immobilien­verrentung mit Nießbrauch:

Wenn die künf­ti­ge Situa­ti­on für ein schuld­be­wuss­tes Magen­ge­fühl sorgt

Die Eltern haben das Pen­si­ons­al­ter erreicht oder ste­hen kurz davor. Das Haus ist abbe­zahlt und immer­hin woh­nen sie miet­frei. Dass aller­dings die Ren­te kaum Anlass für Freu­den­sprün­ge geben wird, ist Ihnen – den Kin­dern oder fer­ner ver­wand­ten Ange­hö­ri­gen – sehr wohl bewusst. Schon kriecht Ihnen ein leicht unan­ge­neh­mes bis schuld­be­wuss­tes Gefühl in die Magen­ge­gend. Sie wis­sen, dass Ihre Eltern sich künf­tig ein­schrän­ken müs­sen, den gewohn­ten Lebens­stan­dard ver­mut­lich nicht hal­ten kön­nen und die erwünscht  hohe Lebens­qua­li­tät im gol­de­nen Lebens­ab­schnitt mög­li­cher­wei­se nicht umsetz­bar ist. Selbst­ver­ständ­lich haben Sie den Wunsch, dass es Ihren Eltern im Senio­ren­al­ter ohne Abstri­che rund­um gut gehen möge. Tat­säch­lich aber sind Sie als Ange­hö­ri­ge der unschul­di­ge Grund für die sich anbah­nen­den finan­zi­el­len Engpässe.

Der fälsch­li­cher­wei­se eng­ge­schnall­te immo­bi­le Erbschaftsgürtel 

Denn eigent­lich sind die Eltern als Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie ver­mö­gend. Die hat sogar seit dem Kauf vor Jahr­zehn­ten eine mas­si­ve Preis­stei­ge­rung erfah­ren. Allein in den letz­ten zehn Jah­ren sind die Immo­bi­li­en­prei­se im Bun­des­durch­schnitt um fast 60 Pro­zent gestie­gen. Lei­der bringt die­se Wert­stei­ge­rung Ihren Eltern fak­tisch herz­lich wenig. Das beton­gol­de­ne Kapi­tal liegt brach. Der Grund: Gera­de­zu ver­bis­sen hal­ten die Eltern an dem Gedan­ken fest Ihnen das Haus eines Tages zu ver­er­ben. Und aus­schließ­lich des­halb wer­den die Dach­zie­gel nicht ange­knab­bert; statt­des­sen wird der Senio­ren­gür­tel immer enger gezo­gen. Oft­mals hat man nicht mal dar­über gespro­chen. Über das Erbe zu spre­chen, hat nun mal auch mit per­sön­li­chem Ver­fall und dem Tod zu tun. Viel­fach ein Tabu­the­ma, das man ger­ne ver­drängt, obschon der Sen­sen­mann zwangs­läu­fig irgend­wann unmiss­ver­ständ­lich an die Tür klop­fen wird.

Den Eltern die unaus­ge­spro­che­ne Last von der See­le nehmen 

Dabei ist es unbe­dingt gut, über die Wün­sche, Erwar­tun­gen und Rea­li­tä­ten der Eltern und längst erwach­se­nen Kin­der glei­cher­ma­ßen zu reden. Ver­mut­lich ver­ste­hen die „Alten“ dann, dass Ihnen als den nächs­ten Ange­hö­ri­gen voll­kom­men ande­re Din­ge als das zemen­tier­te Erbe wich­tig sind. Ein sol­ches gegen­sei­ti­ges Ver­ste­hen kann eine beein­dru­cken­de emo­tio­na­le Ent­las­tung für sämt­li­che Betei­lig­ten brin­gen. Wenn Sie Ihren Eltern ver­deut­li­chen, dass Sie mit die­ser The­ma­tik viel ent­spann­ter umge­hen, öff­net dies Tür und Tor für zeit­ge­mä­ße Lösun­gen. Ist geklärt, welch hohe Bedeu­tung es für Sie hat, dass die Eltern ihr Leben genie­ßen, sich lang geheg­te Wün­sche erfül­len und auch bei etwa­igen gesund­heit­li­chen Ein­schlä­gen auf aus­rei­chend finan­zi­el­le Mit­tel zurück­grei­fen kön­nen, neh­men Sie ihnen damit eine unaus­ge­spro­che­ne Bürde.

Auch Ihre eige­nen Schul­tern soll­ten kein stum­mer Park­platz sein

Zugleich ist dies auch für Sie als Kin­der eine emo­tio­na­le Facet­te, die Sie nicht auf der stum­men Schul­ter par­ken soll­ten. Sobald Sie den Eltern ver­deut­li­chen, wel­chen wah­ren Stel­len­wert das Wohn­haus oder die Woh­nung für Sie hat, ver­ab­schie­det sich das ver­meint­lich schlech­te Gewis­sen, aus einem schlich­ten Miss­ver­ständ­nis für etwas ver­ant­wort­lich zu sein, das kei­nes­falls Ihren empa­thi­schen und lie­ben­den Vor­stel­lun­gen ent­spricht. Auf den Tisch muss ein­fach die Aus­sa­ge, dass es Ihnen gut geht, wenn es den Eltern gut geht.

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Zeit­ge­mä­ße Lösung der Immobilien­verrentung mit Nießbrauch

Ist das geklärt, ver­bleibt die fra­ge nach dem Wie. Wie kön­nen Sie Ihre Eltern aktiv dabei unter­stüt­zen, dass das vor­han­de­ne Kapi­tal im Pen­si­ons­al­ter auf­ge­stockt wird? Die Lösung muss zwin­gend sicher sein und darf weder Spe­ku­la­ti­ons- noch Glücks­spiel­cha­rak­ter haben. Frei ver­füg­ba­res Geld muss her, ohne die Eltern in ihren fort­ge­schrit­te­nen Jah­ren noch mal an einen ande­ren Wohn­ort zu ver­pflan­zen. Als eine der zeit­ge­mä­ßen Lösun­gen bie­tet sich die Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch – dem Immo­bi­li­en­ver­kauf zu Leb­zei­ten mit im Grund­buch ver­an­ker­tem lebens­lan­gem Nut­zungs- und Wohn­recht – an.

Vor­tei­le des Nieß­brauch-Rechts auch für poten­zi­el­le Erben

Bei einer Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch wird das Objekt von sol­ven­ten Anle­gern oder Inves­to­ren gekauft, die aller­dings die Immo­bi­le kei­nes­falls selbst bewoh­nen wol­len. Der vom Käu­fer oder auch Dritt­käu­fern unkünd­ba­re Nieß­brauch besagt, dass die Ver­kau­fen­den wei­ter­hin im ver­trau­ten Haus blei­ben kön­nen und miet­frei woh­nen. Dabei geht der Nieß­brauch über ein rei­nes Wohn­recht hin­aus, zumal bis ans Lebens­en­de die „Früch­te aus der Immo­bi­lie gezo­gen“ wer­den kön­nen. Sprich: Soll­ten die Eltern sich bei­spiels­wei­se in einer Senio­ren­re­si­denz ein­mie­ten wol­len, kön­nen Sie das ehe­mals eige­ne Haus ver­mie­ten und mit den Ein­nah­men den Platz in der Senio­ren­ein­rich­tung bezah­len. Für Sie als nächs­te Ange­hö­ri­ge resul­tiert dar­aus ein „Erbe im Umkehr­schluss“, zumal Sie gege­be­nen­falls für die ansons­ten nicht leist­ba­ren Kos­ten der Heim­un­ter­brin­gung her­an­ge­zo­gen wür­den. Das könn­te teu­er wer­den. Sie geben den Eltern die wür­de­vol­le Mög­lich­keit, Ihnen nicht auf der Tasche zu liegen.

Zer­ti­fi­zier­te Ver­ren­tungs­exper­ten der DEGIV hören hin und geben ziel­füh­ren­de Antworten

Nicht ver­ges­sen soll­ten Sie dabei, dass mit dem Kon­strukt der Immobilien­verrentung zwar das Haus als Erbe schlicht­weg nicht mehr zur Ver­fü­gung steht, das erhal­te­ne Geld aus dem Ver­kauf aber kei­nes­wegs kom­plett auf­ge­braucht sein muss. Je nach indi­vi­du­el­ler Aus­ge­stal­tung der Aus­zah­lungs­be­trä­ge als Kom­plettsum­me, in Tran­chen oder in Ren­ten­form, kön­nen Sie als Erben immer noch pro­fi­tie­ren. Falls Sie und Ihre Eltern an dem Modell der Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch inter­es­siert sind, soll­ten Sie idea­ler­wei­se gemein­sam mit den zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten der DEGIV Kon­takt auf­neh­men. In der umfas­sen­den und ver­ständ­li­chen Bera­tung fin­den die DEGIV-Exper­ten exakt die Lösung, mit der sich die Inter­es­sen und Wün­sche aller Betei­lig­ten am bes­ten abbil­den lassen.