Nieß­brauch – eine Definition

Nieß­brauch im Seniorenalter

Das Nieß­brauch­recht ist noch immer bei vie­len älte­ren Men­schen teil­wei­se unbe­kannt ist, obwohl es ein groß­ar­ti­ges Modell ist, das ins­be­son­de­re für älte­re Men­schen sehr bequem und finan­zi­ell loh­nens­wert sein kann. Jedoch inter­es­sie­ren sich immer mehr Senio­ren für die The­ma­tik der Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch, der Immo­bi­li­en­ver­kauf zu Leb­zei­ten mit lebens­lan­gem Wohn­recht im gewohn­ten Zuhau­se. Das Kon­zept nimmt hier­zu­lan­de ver­stärkt an Fahrt auf. Ins­be­son­de­re des­halb, weil es Senio­ren im Alter 65+ immense Vor­tei­le für den finan­zi­ell unab­hän­gig und mit best­mög­li­cher Sicher­heit geleb­ten gol­de­nen Lebens­ab­schnitt bie­ten kann.

Nieß­brauch – Definition

Im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) gibt es neben dem Eigen­tum und Besitz noch eine wei­te­re Mög­lich­keit, auf eine Immo­bi­lie umfas­send zuzu­grei­fen, näm­lich das Nieß­brauch­recht. Wenn eine Per­son das Nieß­brauch­recht auf eine Immo­bi­lie hat, darf sie dar­in woh­nen und sie ver­mie­ten oder ver­pach­ten. Dies wird als “Mög­lich­keit, alle Nut­zun­gen aus der Sache zu zie­hen” bezeich­net und in den §§ 1030 ff. BGB gere­gelt. Jedoch gehört die Immo­bi­lie selbst einer ande­ren Per­son. Kom­pli­zier­ter aus­ge­drückt: Die Immo­bi­lie gehört einer ande­ren Per­son, der Nieß­braucher hat die Mög­lich­keit, alle Nut­zun­gen aus der Sache, hier im kon­kre­ten Fall einer Immo­bi­lie, zu ziehen.

So kann zum Bei­spiel unser Kun­de sein Eigen­heim oder sogar sei­ne Woh­nung ver­kau­fen und sich im Gegen­zug das Nieß­brauch­recht sichern. Als Nieß­braucher kann er in die­sem Haus woh­nen und es ver­mie­ten, aber der Käu­fer wird der Eigen­tü­mer des Hau­ses sein. Mit dem frei gewor­de­nen Kapi­tal aus dem Immo­bi­li­en­ver­kauf genießt unser Kun­den einen finan­zi­ell sor­gen­frei­en Ruhe­stand.

Bei einem Ver­kauf mit ein­ge­tra­ge­nem lebens­lan­gem Wohn­recht besteht die Mög­lich­keit der soge­nann­ten “Frucht­zie­hung”, also Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung, aller­dings nicht.

Fak­ten im Überblick

  • Es gibt meh­re­re For­men des Nieß­brauchs. Die Arten unter­schei­den sich im Nut­zungs­um­fang des Nießbrauchnehmers.
  • Sowohl für den Nieß­brauch­neh­mer als auch für den Eigen­tü­mer gibt es Recht und Pflichten.
  • Vor allem zur Absi­che­rung im Alter, zur Auf­bes­se­rung der Ren­te, Absi­che­rung von mög­li­chen Pfle­ge­kos­ten macht Nieß­brauch durch­aus Sinn. Aller­dings eben­falls zur Ein­spa­rung von Schen­kungs- oder Erbschaftssteuer.
  • Die Vor- und Nach­tei­le des Nieß­brauchs sind jeweils für die ein­zel­ne Per­son zu betrach­ten und gegen­ein­an­der abzuwägen.
  • Der Nieß­brauch­wert lässt sich ein­fach berech­nen. Zur Berech­nung des Nieß­brauch­werts gibt es eine gän­gi­ge For­mel, die­se lau­tet: Kapi­tal­wert des Nieß­brauchs = Jah­res­wert x Kapi­tal­wert-Fak­tor bzw. Vervielfältiger.

Wir haben für Sie einen aus­führ­li­chen Bei­trag zum The­ma Nieß­brauch ver­fasst. Hier geht es direkt zum Artikel.

Wich­tig in die­sem Zusam­men­hang: Zu steu­er­li­chen Fra­gen kön­nen und dür­fen wir kei­ne kon­kre­ten Aus­künf­te und Rat­schlä­ge geben. Statt­des­sen soll­ten Inter­es­sier­te sich von aus­kunfts­le­gi­ti­mier­ten Stel­len ent­spre­chend fach­lich bera­ten lassen.

Alter­na­ti­ven zum Nieß­brauch – wir bie­ten auch ande­re Modelle

Wel­ches Modell für Sie das rich­ti­ge ist, hängt ganz von Ihren Bedürf­nis­sen und Ihrer per­sön­li­chen Lebens­si­tu­ta­ti­on an. Unser Ver­ren­tungs­exper­ten besu­chen Sie ger­ne zu Hau­se und bespre­chen mit Ihnen Ihre Wün­sche. Bei uns in nichts in Stein gemei­selt. Es ist durch­aus mög­lich, indi­vi­du­el­le Pake­te ganz nach Ihren Bedürf­nis­sen zu schnü­ren. Ver­ein­ba­ren Sie ger­ne ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch.

Modelle der Immobilienverrentung

Alles Wich­ti­ge zum Nieß­brauch in einem Video

In die­sem Video haben wir die häu­figs­ten Fra­gen unse­rer Kun­den zum The­ma Nieß­brauch bzw. Nieß­brauch­recht teil­wei­se auch Woh­nungs­recht beant­wor­tet. Fra­gen wie:

  • Was ist der Unter­schied zwi­schen Nieß­brauch- und Woh­nungs­recht?
  • Wel­che Rech­te und Pflich­ten hat der neue Eigentümer?
  • Wie berech­net sich der Wert eines Nießbrauchrechts?
  • Wann mit der Pla­nung einer Ver­ren­tung beginnen?
  • Vie­le weitere…
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