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Nießbrauch – eine Definition

Nießbrauch im Seniorenalter

Das Nießbrauchrecht ist noch immer bei vielen älteren Menschen teilweise unbekannt ist, obwohl es ein großartiges Modell ist, das insbesondere für ältere Menschen sehr bequem und finanziell lohnenswert sein kann. Jedoch interessieren sich immer mehr Senioren für die Thematik der Immobilienverrentung mit Nießbrauch, der Immobilienverkauf zu Lebzeiten mit lebenslangem Wohnrecht im gewohnten Zuhause. Das Konzept nimmt hierzulande verstärkt an Fahrt auf. Insbesondere deshalb, weil es Senioren im Alter 65+ immense Vorteile für den finanziell unabhängig und mit bestmöglicher Sicherheit gelebten goldenen Lebensabschnitt bieten kann.

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Nießbrauch – Definition

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es neben dem Eigentum und Besitz noch eine weitere Möglichkeit, auf eine Immobilie umfassend zuzugreifen, nämlich das Nießbrauchrecht. Wenn eine Person das Nießbrauchrecht auf eine Immobilie hat, darf sie darin wohnen und sie vermieten oder verpachten. Dies wird als “Möglichkeit, alle Nutzungen aus der Sache zu ziehen” bezeichnet und in den §§ 1030 ff. BGB geregelt. Jedoch gehört die Immobilie selbst einer anderen Person. Komplizierter ausgedrückt: Die Immobilie gehört einer anderen Person, der Nießbraucher hat die Möglichkeit, alle Nutzungen aus der Sache, hier im konkreten Fall einer Immobilie, zu ziehen.

So kann zum Beispiel unser Kunde sein Eigenheim oder sogar seine Wohnung verkaufen und sich im Gegenzug das Nießbrauchrecht sichern. Als Nießbraucher kann er in diesem Haus wohnen und es vermieten, aber der Käufer wird der Eigentümer des Hauses sein. Mit dem frei gewordenen Kapital aus dem Immobilienverkauf genießt unser Kunden einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.

Bei einem Verkauf mit eingetragenem lebenslangem Wohnrecht besteht die Möglichkeit der sogenannten “Fruchtziehung”, also Vermietung oder Verpachtung, allerdings nicht.

Fakten im Überblick

  • Es gibt mehrere Formen des Nießbrauchs. Die Arten unterscheiden sich im Nutzungsumfang des Nießbrauchnehmers.
  • Sowohl für den Nießbrauchnehmer als auch für den Eigentümer gibt es Recht und Pflichten.
  • Vor allem zur Absicherung im Alter, zur Aufbesserung der Rente, Absicherung von möglichen Pflegekosten macht Nießbrauch durchaus Sinn. Allerdings ebenfalls zur Einsparung von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
  • Die Vor- und Nachteile des Nießbrauchs sind jeweils für die einzelne Person zu betrachten und gegeneinander abzuwägen.
  • Der Nießbrauchwert lässt sich einfach berechnen. Zur Berechnung des Nießbrauchwerts gibt es eine gängige Formel, diese lautet: Kapitalwert des Nießbrauchs = Jahreswert x Kapitalwert-Faktor bzw. Vervielfältiger.

Wir haben für Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema Nießbrauch verfasst. Hier geht es direkt zum Artikel.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Zu steuerlichen Fragen können und dürfen wir keine konkreten Auskünfte und Ratschläge geben. Stattdessen sollten Interessierte sich von auskunftslegitimierten Stellen entsprechend fachlich beraten lassen.

Alternativen zum Nießbrauch – wir bieten auch andere Modelle

Welches Modell für Sie das richtige ist, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssitutation an. Unser Verrentungsexperten besuchen Sie gerne zu Hause und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche. Bei uns in nichts in Stein gemeißelt. Es ist durchaus möglich, individuelle Pakete ganz nach Ihren Bedürfnissen zu schnüren. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch.

Wohnungsrecht | Rückmietverkauf | Nießbrauch | Leibrente | Sofortrente

Modelle der Immobilienverrentung

Alles Wichtige zum Nießbrauch in einem Video

In diesem Video haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden zum Thema Nießbrauch bzw. Nießbrauchrecht teilweise auch Wohnungsrecht beantwortet. Fragen wie:

  • Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch- und Wohnungsrecht?
  • Welche Rechte und Pflichten hat der neue Eigentümer?
  • Wie berechnet sich der Wert eines Nießbrauchrechts?
  • Wann mit der Planung einer Verrentung beginnen?
  • Viele weitere…
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