Wenn Sie für ande­re Ver­ren­tungs­kon­zep­te noch zu jung sind

Die Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch nimmt zuneh­mend an Fahrt auf, ein Ver­kaufs­kon­zept, das auf dem Prin­zip basiert, die eige­ne Immo­bi­lie zu Leb­zei­ten an sol­ven­te Anle­ger gegen einen Ein­mal­be­trag zu ver­kau­fen, das ver­trau­te Zuhau­se aller­dings nicht ver­las­sen zu müs­sen. Sinn­voll ist die­ses Kon­zept, für Immo­bi­li­en­be­sit­zen­de etwa im Alter 65+. Zumal der Nieß­brauch­wert sich aus dem Zeit­raum der pro­gnos­ti­schen Lebens­er­war­tung und der orts­üb­lich erziel­ba­ren Mie­te ergibt und von der Kauf­sum­me abge­zo­gen wird, wür­de die Rech­nung kaum auf­ge­hen. Sofern Sie eine Immo­bi­lie besit­zen, das Senio­ren­al­ter aller­dings noch in wei­ter Fer­ne liegt, muss dem­zu­fol­ge ein ande­res Kon­zept her. Sie benö­ti­gen frei ver­füg­ba­res Kapi­tal, kön­nen die Dach­zie­gel und Stei­ne Ihres Zuhau­ses nicht anknab­bern und suchen nach einer Mög­lich­keit, die Immo­bi­lie in flüs­si­ge Mit­tel zu wan­deln, ohne aus­zie­hen zu müs­sen. Ledig­lich eine der mög­li­cher­wei­se pas­sen­den Vari­an­ten ist der Ver­kauf mit Rückmiete.

Das Leben geht nicht sel­ten uner­war­te­te Wege

Dass das Leben nicht immer gera­de­aus läuft, ist uns allen bewusst. Mög­li­cher­wei­se machen die Spon­ta­nei­tät und die über­ra­schen­den Augen­bli­cke sogar den spe­zi­el­len Reiz aus, wenn­gleich der Wunsch nach Dau­er­haf­tem, Unver­gäng­li­chem und Sicher­heit für vie­le Men­schen eine gro­ße Rol­le spielt. Tat­säch­lich aber gibt es immer wie­der Situa­tio­nen, mit denen wir so nicht gerech­net hat­ten, begon­nen bei win­zi­gen fröh­li­chen und trau­ri­gen Momen­ten bis hin zu Ein­schlä­gen, die uns an die Gren­zen der Belast­bar­keit brin­gen kön­nen: kör­per­lich, psy­chisch als auch finanziell.

Wenn das Pan­de­mie­ge­sche­hen Sie in die Knie gezwun­gen hat

Bereits in frü­hen Jah­ren haben Sie es geschafft, sich eine eige­ne Immo­bi­lie auf­zu­bau­en. Sie ste­hen mit­ten im Leben, haben gut ver­dient und konn­ten die Hypo­the­ken schnell bedie­nen. Nun hat die Rea­li­tät Ihnen einen Streich gespielt; mög­li­cher­wei­se hat das Pan­de­mie­ge­sche­hen mit Geschäfts­schlie­ßun­gen Ihnen einen Strich durch die Rech­nung gezo­gen. Sie konn­ten ihren klei­nen Betrieb nicht mehr hal­ten, weil die Aus­ga­ben höher als die Ein­nah­men waren. Bis die Bestel­lun­gen wie­der anrol­len, wird es wohl noch dau­ern. Damit ste­hen Sie kei­nes­falls allein; die Coro­na-Kri­se hat etli­che klein- und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men aus dem Sat­tel gehau­en. Tat­sa­che aber ist: Die Ban­ken sind nicht mehr bereit, unge­si­cher­te Kre­di­te zu ver­ge­ben. Ihr Kre­dit­rah­men ist aus­ge­schöpft und die Rück­la­gen sind auf­ge­braucht. Das eige­ne Haus zu ver­kau­fen und aus­zie­hen zu müs­sen, wäre für Sie äußerst schmerz­haft und ist inso­fern kei­ne Opti­on. Kei­ne Angst, es gibt ande­re zeit­ge­mä­ße Auswege.

Unter­schied­lichs­te Sze­na­ri­en für finan­zi­el­le Ein­schlä­ge verantwortlich

Diver­se ande­re Sze­na­ri­en kön­nen dafür ver­ant­wort­lich sein, dass Sie unver­schul­det und eben­so unvor­her­ge­se­hen in einen finan­zi­el­len Eng­pass kom­men. Sei es die Schei­dung, die immense Sum­men ver­schlin­gen kann, die Arbeits­lo­sig­keit, gegen die weder Sie noch Ihre Bran­che sich stem­men konn­ten. Immer­hin ver­än­dern die Gesell­schaft und der Arbeits­markt sich heut­zu­ta­ge schnel­ler, als man sich dazu pas­send umschu­len und bran­chen­fremd neu qua­li­fi­zie­ren kann. Allen Sze­na­ri­en gleich ist jedoch, dass Sie vor einer Situa­ti­on ste­hen, die Sie aktiv lösen müs­sen. Das Leben geht wei­ter; das Geld übri­gens auch. Die Fra­ge ist nur, wel­ches für Sie die best­mög­li­che Lösung ist, um den ver­steck­ten Kopf wie­der aus dem Sand zu holen.

Rech­ne­risch zu jung für Nießbrauchkonzepte

Zumal Sie Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie sind;  leben Sie in der Lösung. Das Haus oder die Woh­nung ist Ihre Pro­blem­lö­sung. Das ist Ihnen klar; aller­dings wäre es für Sie schmerz­haft, das gewohn­te Zuhau­se nach einem Ver­kauf ver­las­sen und an ande­rer Stel­le noch mal neu anfan­gen zu müs­sen. Immer­hin ste­cken da eine Men­ge Herz­blut und Arbeit drin. Sie haben es exakt nach Ihrem indi­vi­du­el­len Geschmack ein­ge­rich­tet und Ihrer Fami­lie ein gebor­ge­nes Umfeld gebo­ten. In jeder Ecke steckt das Lachen der Kin­der, in jedem Win­kel Ihre Für­sor­ge als Eltern. Immo­bi­li­en­be­sit­zer im Alter ab etwa 65+ haben die Mög­lich­keit, ihre Immo­bi­lie auf Nieß­brauch­ba­sis zu ver­ren­ten. Rein rech­ne­risch sind Sie für die­ses Ver­ren­tungs­mo­dell noch zu jung und wären damit nicht gut bera­ten. Der Aus­zahl­be­trag stün­de auf­grund Ihrer – sor­ry für den Aus­druck – noch zu lan­gen sta­tis­ti­schen Lebens­er­war­tung in kei­nem ver­nünf­ti­gen Ver­hält­nis zum Ver­kehrs­wert Ihrer Immo­bi­lie. Also müs­sen wir nach einer alters­un­ab­hän­gi­gen und für Sie sinn­vol­len Ver­ren­tungs­va­ri­an­te suchen.

Eine Immobilien­verrentung klingt inter­es­sant für Sie?

Dann zögern Sie nicht und fül­len noch heu­te unser Online­for­mu­lar aus, um sich ein kos­ten­frei­es & unver­bind­li­ches Ange­bot erstel­len zu las­sen! Wir bera­ten Sie ger­ne per­sön­lich am Tele­fon oder auch direkt an unse­ren Stand­or­ten.

Rück­miet­ver­kauf als alters­un­ab­hän­gi­ges Modell für Ihre Anforderungen

Okay, geklärt haben wir ins­be­son­de­re zwei Aspek­te: Sie benö­ti­gen Geld und Sie wol­len aus Ihrem gewohn­ten Zuhau­se mög­lichst nicht aus­zie­hen. Begin­nen wir mit dem zwei­ten Punkt. Beim Rück­miet­ver­kauf sichern Sie sich durch die nota­ri­el­le Beur­kun­dung ein lebens­lan­ges Wohn­recht. Wich­tig dabei zu beach­ten ist, dass Sie sich an seriö­se Anbie­ter und sol­ven­te Anle­ger wen­den, damit hier auch bei einem etwa­igen Wei­ter­ver­kauf an Drit­te, Insol­venz oder Zwangs­ver­stei­ge­rung kei­ne unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen pas­sie­ren. Das lebens­lan­ge Wohn­recht ist sei­tens des Käu­fers, der somit zu Ihrem Ver­mie­ter wird, unkünd­bar. Aller­dings soll­ten Sie des­sen bewusst sein, dass die­ses Wohn­recht nicht nur bei Ihrem Able­ben endet, son­dern auch bei einem Aus­zug. Ent­schei­den Sie sich nach ein paar Jah­ren aus­zie­hen zu wol­len, ist das lebens­lan­ge Wohn­recht damit ver­wirkt. Sie kön­nen nicht frei nach Belie­ben dar­auf bestehen und eines Tages wie­der einziehen.

Das Wich­tigs­te schlecht­hin aber in Ihrer Situa­ti­on ist der zur Aus­zah­lung kom­men­de Ver­kaufs­preis. Der wie­der­um kann im Ver­gleich mit der Immobilien­verrentung mit Nieß­brauch deut­lich höher aus­fal­len. Letzt­lich han­delt es sich bei die­sem Kon­strukt – wie erwähnt – um einen klas­si­schen Immo­bi­li­en­ver­kauf mit der Beson­der­heit des lebens­lan­gen Wohn­rechts, bei dem Sie jedoch monat­lich eine Nut­zungs­ge­bühr bezah­len. Ein miet­frei­es Woh­nen oder der Nieß­brauch­wert wer­den inso­fern nicht vom Ver­kehrs­wert abgezogen.

Vor der Ent­schei­dung umfas­send über Ver­ren­tungs­mo­del­le informieren

Ob der Ver­kauf mit Rück­mie­te für Sie sinn­voll und pas­send erscheint, kön­nen nur Sie selbst ent­schei­den. Die dafür not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie bei uns, aus­führ­lich, ver­ständ­lich und nach­voll­zieh­bar. Ger­ne erläu­tern wir Ihnen auch das Poten­zi­al und die Chan­cen wei­te­rer Ver­ren­tungs­mo­del­le, mit denen wir Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on reflek­tie­ren. Die zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten der DEGIV haben bereits für vie­le Ver­kaufs­in­ter­es­sier­te die opti­ma­len Kon­zep­te gestrickt. Ger­ne auch für Sie – neh­men Sie ein­fach Kon­takt mit uns auf.