Woh­nung oder Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen bleiben

Das ver­trau­te Zuhau­se trotz Ver­kauf nicht auf­ge­ben müssen

Noch vor weni­gen Jah­ren war es üblich, die mit viel Mühe und finan­zi­el­lem Ein­satz über Jahr­zehn­te auf­ge­bau­te Immo­bi­lie ent­we­der lebens­läng­lich zu bewoh­nen und anschlie­ßend zu ver­er­ben oder zu Leb­zei­ten – mit der zwangs­läu­fi­gen Fol­ge, umzie­hen und sich neu ori­en­tie­ren zu müs­sen – zu ver­kau­fen. Eine für vie­le Immo­bi­li­en­be­sit­zer schwie­ri­ge und höchst per­sön­li­che Ent­schei­dung. Immer­hin bedeu­te­te das nichts Gerin­ge­res, als sich vom ver­trau­ten Zuhau­se mit­samt den dar­in ste­cken­den Erin­ne­run­gen und Emo­tio­nen ver­ab­schie­den zu müs­sen. Die Woh­nung oder das Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben war eine Idee, auf die über Gene­ra­tio­nen hin­weg nie­mand gekom­men wäre. 

Miet­frei und wohl­ha­bend, aber zu wenig flüs­si­ges Kapital

Dabei ste­hen etli­che Senio­ren vor dem Sze­na­rio, zwar miet­frei in der abbe­zahl­ten Immo­bi­lie zu woh­nen, dar­über hin­aus jedoch kein finan­zi­el­les Pols­ter für den gol­de­nen Lebens­ab­schnitt auf­ge­baut zu haben. Im Lauf des Arbeits­le­bens wur­den sämt­li­che Erspar­nis­se in die eige­nen vier Wän­de inves­tiert. Miet­frei Woh­nen, schön und gut. Doch die knap­pe Ren­te reicht vor­ne und hin­ten und nicht. Obschon Sie als Immo­bi­li­en­be­sit­zer mit Ihrem Beton­gold wohl­ha­bend sind, kön­nen Sie Ihren Lebens­abend man­gels flüs­si­ger Rei­bung zwi­schen Dau­men und Zei­ge­fin­ger nicht genie­ßen. Per­fekt wäre es für Sie, wenn Sie die Woh­nung oder das Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben könn­ten. Eine Illu­si­on? Nein, keinesfalls.

Indi­vi­du­el­le Grün­de für höhe­ren Kapitalbedarf

Dass man aus unter­schied­lichs­ten Grün­den frei ver­füg­ba­res Kapi­tal über die monat­li­chen Ein­künf­te hin­aus benö­ti­gen kann, ist all­ge­mein bekann­te Tat­sa­che. Das Geld reicht nicht für das all­täg­li­che Leben; kost­spie­li­ge Elek­tro­ge­rä­te geben ihren Geist im selbst­ver­ständ­lich unpas­sen­den Moment auf oder uner­war­te­te Repa­ra­tu­ren müs­sen durch­ge­führt wer­den. Mög­lich­wei­se über­stei­gen die Wün­sche, die Sie sich in Ihren ver­blei­ben­den Jah­ren unbe­dingt noch erfül­len möch­ten, den Kon­to­stand. Aber die Zeit wird nicht mehr wer­den. Ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen, auf Ihre sozia­len Kon­tak­te ver­zich­ten und gefühlt „obdach­los“ sein wol­len Sie nicht.

Mit mobi­li­sier­tem Beton­gold den fol­gen­den Gene­ra­tio­nen helfen

Mag auch sein, dass Sie den Kin­dern oder Enkeln unter die Arme grei­fen wol­len, etwa beim Woh­nungs­kauf, dem Haus­bau, dem Stu­di­um in einer ande­ren Stadt oder der Unter­neh­mens­grün­dung. Die Grün­de sind so indi­vi­du­ell wie alle­samt ein­leuch­tend. Sie könn­ten ein­fach Ihr Haus ver­kau­fen. Dann stün­de Ihnen das ein­mal ein­be­zahl­te Kapi­tal mit Wert­stei­ge­rung zur Ver­fü­gung und Sie könn­ten fröh­lich mit den Schei­nen wedeln. Aber das ver­trau­te Zuhau­se wäre weg. So viel zum The­ma „fröh­lich“. Ein sau­rer Apfel, in den Sie nicht bei­ßen möchten.

Mit der Immobilien­verrentung das Kapi­tal erneut nutzen

Die Essenz aus Ihren Wün­schen, Über­le­gun­gen und Not­wen­dig­kei­ten: Sie wol­len die Woh­nung oder das Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben. Auch wol­len Sie nicht zum Mie­ter wer­den und für Ihr dann ehe­ma­li­ges Eigen­tum monat­li­che Mie­te zah­len müs­sen. Anfor­de­run­gen, die für Sie ohne wei­te­re Infor­ma­ti­on natür­li­che Fein­de zu sein schei­nen. Hier die gute, hoff­nungs­vol­le und ver­trau­ens­er­we­cken­de Nach­richt: Die­se Mög­lich­keit exis­tiert und das nicht erst seit gestern.

Die Rede ist vom Kon­zept der Immobilien­verrentung mit ihren ver­schie­de­nen Aus­ge­stal­tungs­va­ri­an­ten, sinn­vol­ler­wei­se mit im Grund­buch ein­ge­tra­ge­nen Nieß­brauch­recht. Die Immobilien­verrentung reflek­tiert exakt Ihre Vor­stel­lun­gen und Situa­ti­on. Dabei han­delt es sich um eine Ver­kaufs­va­ri­an­te, mit der Sie zu Leb­zei­ten Ihr Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben kön­nen. Schau­en wir uns die Arten der Immobilien­verrentung im Detail an:

Woh­nung oder Haus ver­kau­fen mit Nießbrauch

Bei der Immobilien­verrentung auf Nieß­brauch­ba­sis ver­kau­fen Sie Ihre Immo­bi­lie zu Leb­zei­ten an sol­ven­te Käu­fer, blei­ben aller­dings bis zum Lebens­en­de wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer des Objekts. Dabei pro­fi­tie­ren Sie von der nach Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ermit­tel­ten Ver­kaufs­sum­me, die Ihnen als Kom­plettsum­me, in Tran­chen oder monat­lich als regel­mä­ßi­ge Ren­te aus­be­zahlt wird.

Auf­grund des im Grund­buch an ers­tem Rang ein­ge­tra­ge­ne Nieß­brauch­rechts kön­nen Sie nicht nur Woh­nung oder Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben – lebens­lang und miet­frei -, viel­mehr kön­nen Sie auch dann noch die Früch­te aus der Immo­bi­lie zie­hen, falls Sie sich eines Tages für einen Aus- bzw. Umzug ent­schei­den. Sie ver­mie­ten das Objekt und pro­fi­tie­ren wei­ter­hin von den monat­li­chen Mieteinnahmen.

Haus oder Woh­nung ver­kau­fen mit Wohnrecht

Als wei­te­re Vari­an­te kön­nen Sie mit lebens­lan­gem Wohn­recht das Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben. Auch die­ser Ein­trag wird nota­ri­ell beglau­bigt und im Grund­buch hin­ter­legt. Tat­säch­lich ist auch dies eine gute Mög­lich­keit, das Beton­gold der Immo­bi­lie erneut in flüs­si­ges Kapi­tal zu wan­deln. Auch in die­ser Kon­stel­la­ti­on ändert sich an Ihrer Wohn­si­tua­ti­on nichts. Sie pro­fi­tie­ren vom Ver­kaufs­er­lös, der sogar auf­grund des nie­der­schwel­li­gen Wohn­rechts höher als beim Nieß­brauch aus­fal­len kann.

Auch wer­den Sie in die­ser Kon­stel­la­ti­on je nach ver­trag­li­cher Aus­ge­stal­tung nicht mehr für grö­ße­re Instand­hal­tun­gen zustän­dig sein. Aller­dings endet das Wohn­recht nicht nur mit dem Lebens­en­de, son­dern auch bei einem etwa­igen Aus­zug. Zie­hen Sie in eine klei­ne­re Woh­nung oder in ein Senio­ren­heim, ist das miet­freie Wohn­recht ver­wirkt. Die­ses Vari­an­te wird oft zwi­schen Kin­dern und Eltern getrof­fen, die Woh­nung oder Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen bleiben.

Ver­kauf von Haus oder Woh­nung mit Leibrente

Wenn Sie Ihr Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben wol­len, bie­tet sich eben­so der Ver­kauf mit Leib­ren­te an. Letzt­lich han­delt es sich dabei um eine Aus­ge­stal­tungs­form der Immobilien­verrentung, bei der die Art der Aus­zah­lung im Fokus steht. Die Unter­schie­de sind flie­ßend. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Woh­nung ver­kau­fen und sich für die Leib­ren­te ent­schei­den, wird das unmit­tel­bar ver­trag­lich mit dem Käu­fer vereinbart.

Fest­ge­legt wird dabei eben­falls, ob und in wel­cher Höhe der Gesamt­be­trag in eine Ein­mal­zah­lung und anschlie­ßen­de Ren­ten­zah­lun­gen auf­ge­teilt wird. Im Nor­mal­fall wird aus­schließ­lich die Zah­lung einer Leib­ren­te ver­ein­bart, zuwei­len auch zeit­lich begrenzt, was wir aller­dings nicht emp­feh­len wür­den. Wie auch beim Ver­kauf mit Nieß­brauch oder Wohn­recht wer­den Sie Haus oder Woh­nung ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben können.

Teil­ver­kauf von Haus oder Wohnung

Beim Teil­ver­kauf han­delt es sich nicht um ein klas­si­sches Ver­ren­tungs­mo­dell. Statt­des­sen um eine Mög­lich­keit, einen pro­zen­tua­len Anteil des Objek­tes bei Inves­to­ren zu belei­hen, ohne einen bank­sei­ti­gen Kre­dit auf­zu­neh­men. Wenn Sie einen Teil von Haus oder Woh­nung ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben, blei­ben Sie wei­ter­hin fle­xi­bel im wei­te­ren Umgang mit Ihrem ver­trau­ten Zuhau­se. Die Ent­schei­dung für oder gegen einen Kom­plett­ver­kauf kann zu spä­te­rem Zeit­punkt immer noch getrof­fen werden.

Die Teil­ver­kau­fen­den erhal­ten einen Betrag, der übli­cher­wei­se die Hälf­te des durch Sach­ver­stän­di­ge ermit­tel­ten Ver­kehrs­wer­tes nicht über­schrei­ten darf. Künf­tig zah­len Sie als Ver­käu­fer an den Teil­käu­fer eine monat­li­che Nut­zungs­ge­bühr, die ver­gleich­bar mit einer Teil­mie­te ist und im Lau­fe der Zeit auf­grund markt­üb­lich stei­gen­der Mie­ten anstei­gen wird.

Mit uns wer­den Ihre Vor­stel­lun­gen zur Realität

Obschon Sie bis­lang der Mei­nung waren, Woh­nung oder Haus ver­kau­fen und dar­in woh­nen blei­ben, sei eher eine nicht rea­li­sier­ba­re Illu­si­on, gibt es tat­säch­lich diver­se Mög­lich­kei­ten, exakt die­ses Ziel zu errei­chen. Unser Favo­rit ist und bleibt die Immobilien­verrentung auf Nieß­brauch­ba­sis, zumal die­ses Kon­zept Ihnen die größt­mög­li­che Sicher­heit und umfas­sen­de Nut­zung bei zugleich lebens­lan­gem Wohn­recht ermög­licht. Wir erläu­tern Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Sie ent­schei­den. Unse­re zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten ste­hen Ihnen mit voll­um­fäng­li­chen und ver­ständ­li­chen Infor­ma­tio­nen jeder­zeit ger­ne zur Verfügung.

Unverbindliches Infopaket zur Immobilienverrentung

Jetzt kos­ten­frei­es Info­pa­ket anfordern

Der ers­te Schritt zu einem sor­gen­frei­en Leben im Ruhe­stand! Ger­ne schi­cken wir Ihnen unser Info­pa­ket kos­ten­frei und unver­bind­lich nach Hause.