Wohnung oder Haus verkaufen und darin wohnen bleiben
Das vertraute Zuhause trotz Verkauf nicht aufgeben müssen
Noch vor wenigen Jahren war es üblich, die mit viel Mühe und finanziellem Einsatz über Jahrzehnte aufgebaute Immobilie entweder lebenslänglich zu bewohnen und anschließend zu vererben oder zu Lebzeiten – mit der zwangsläufigen Folge, umziehen und sich neu orientieren zu müssen – zu verkaufen. Eine für viele Immobilienbesitzer schwierige und höchst persönliche Entscheidung. Immerhin bedeutete das nichts Geringeres, als sich vom vertrauten Zuhause mitsamt den darin steckenden Erinnerungen und Emotionen verabschieden zu müssen. Die Wohnung oder das Haus verkaufen und darin wohnen bleiben war eine Idee, auf die über Generationen hinweg niemand gekommen wäre.
Mietfrei und wohlhabend, aber zu wenig flüssiges Kapital
Dabei stehen etliche Senioren vor dem Szenario, zwar mietfrei in der abbezahlten Immobilie zu wohnen, darüber hinaus jedoch kein finanzielles Polster für den goldenen Lebensabschnitt aufgebaut zu haben. Im Lauf des Arbeitslebens wurden sämtliche Ersparnisse in die eigenen vier Wände investiert. Mietfrei Wohnen, schön und gut. Doch die knappe Rente reicht vorne und hinten und nicht. Obschon Sie als Immobilienbesitzer mit Ihrem Betongold wohlhabend sind, können Sie Ihren Lebensabend mangels flüssiger Reibung zwischen Daumen und Zeigefinger nicht genießen. Perfekt wäre es für Sie, wenn Sie die Wohnung oder das Haus verkaufen und darin wohnen bleiben könnten. Eine Illusion? Nein, keinesfalls.
Individuelle Gründe für höheren Kapitalbedarf
Dass man aus unterschiedlichsten Gründen frei verfügbares Kapital über die monatlichen Einkünfte hinaus benötigen kann, ist allgemein bekannte Tatsache. Das Geld reicht nicht für das alltägliche Leben; kostspielige Elektrogeräte geben ihren Geist im selbstverständlich unpassenden Moment auf oder unerwartete Reparaturen müssen durchgeführt werden. Möglichweise übersteigen die Wünsche, die Sie sich in Ihren verbleibenden Jahren unbedingt noch erfüllen möchten, den Kontostand. Aber die Zeit wird nicht mehr werden. Ihre Immobilie verkaufen, auf Ihre sozialen Kontakte verzichten und gefühlt „obdachlos“ sein wollen Sie nicht.
Mit mobilisiertem Betongold den folgenden Generationen helfen
Mag auch sein, dass Sie den Kindern oder Enkeln unter die Arme greifen wollen, etwa beim Wohnungskauf, dem Hausbau, dem Studium in einer anderen Stadt oder der Unternehmensgründung. Die Gründe sind so individuell wie allesamt einleuchtend. Sie könnten einfach Ihr Haus verkaufen. Dann stünde Ihnen das einmal einbezahlte Kapital mit Wertsteigerung zur Verfügung und Sie könnten fröhlich mit den Scheinen wedeln. Aber das vertraute Zuhause wäre weg. So viel zum Thema „fröhlich“. Ein saurer Apfel, in den Sie nicht beißen möchten.
Mit der Immobilienverrentung das Kapital erneut nutzen
Die Essenz aus Ihren Wünschen, Überlegungen und Notwendigkeiten: Sie wollen die Wohnung oder das Haus verkaufen und darin wohnen bleiben. Auch wollen Sie nicht zum Mieter werden und für Ihr dann ehemaliges Eigentum monatliche Miete zahlen müssen. Anforderungen, die für Sie ohne weitere Information natürliche Feinde zu sein scheinen. Hier die gute, hoffnungsvolle und vertrauenserweckende Nachricht: Diese Möglichkeit existiert und das nicht erst seit gestern.
Die Rede ist vom Konzept der Immobilienverrentung mit ihren verschiedenen Ausgestaltungsvarianten, sinnvollerweise mit im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrecht. Die Immobilienverrentung reflektiert exakt Ihre Vorstellungen und Situation. Dabei handelt es sich um eine Verkaufsvariante, mit der Sie zu Lebzeiten Ihr Haus verkaufen und darin wohnen bleiben können. Schauen wir uns die Arten der Immobilienverrentung im Detail an:
Wohnung oder Haus verkaufen mit Nießbrauch
Bei der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis verkaufen Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten an solvente Käufer, bleiben allerdings bis zum Lebensende wirtschaftliche Eigentümer des Objekts. Dabei profitieren Sie von der nach Verkehrswertgutachten ermittelten Verkaufssumme, die Ihnen als Komplettsumme, in Tranchen oder monatlich als regelmäßige Rente ausbezahlt wird.
Aufgrund des im Grundbuch an erstem Rang eingetragene Nießbrauchrechts können Sie nicht nur Wohnung oder Haus verkaufen und darin wohnen bleiben – lebenslang und mietfrei -, vielmehr können Sie auch dann noch die Früchte aus der Immobilie ziehen, falls Sie sich eines Tages für einen Aus- bzw. Umzug entscheiden. Sie vermieten das Objekt und profitieren weiterhin von den monatlichen Mieteinnahmen.
Haus oder Wohnung verkaufen mit Wohnrecht
Als weitere Variante können Sie mit lebenslangem Wohnrecht das Haus verkaufen und darin wohnen bleiben. Auch dieser Eintrag wird notariell beglaubigt und im Grundbuch hinterlegt. Tatsächlich ist auch dies eine gute Möglichkeit, das Betongold der Immobilie erneut in flüssiges Kapital zu wandeln. Auch in dieser Konstellation ändert sich an Ihrer Wohnsituation nichts. Sie profitieren vom Verkaufserlös, der sogar aufgrund des niederschwelligen Wohnrechts höher als beim Nießbrauch ausfallen kann.
Auch werden Sie in dieser Konstellation je nach vertraglicher Ausgestaltung nicht mehr für größere Instandhaltungen zuständig sein. Allerdings endet das Wohnrecht nicht nur mit dem Lebensende, sondern auch bei einem etwaigen Auszug. Ziehen Sie in eine kleinere Wohnung oder in ein Seniorenheim, ist das mietfreie Wohnrecht verwirkt. Dieses Variante wird oft zwischen Kindern und Eltern getroffen, die Wohnung oder Haus verkaufen und darin wohnen bleiben.
Verkauf von Haus oder Wohnung mit Leibrente
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen und darin wohnen bleiben wollen, bietet sich ebenso der Verkauf mit Leibrente an. Letztlich handelt es sich dabei um eine Ausgestaltungsform der Immobilienverrentung, bei der die Art der Auszahlung im Fokus steht. Die Unterschiede sind fließend. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und sich für die Leibrente entscheiden, wird das unmittelbar vertraglich mit dem Käufer vereinbart.
Festgelegt wird dabei ebenfalls, ob und in welcher Höhe der Gesamtbetrag in eine Einmalzahlung und anschließende Rentenzahlungen aufgeteilt wird. Im Normalfall wird ausschließlich die Zahlung einer Leibrente vereinbart, zuweilen auch zeitlich begrenzt, was wir allerdings nicht empfehlen würden. Wie auch beim Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht werden Sie Haus oder Wohnung verkaufen und darin wohnen bleiben können.
Teilverkauf von Haus oder Wohnung
Beim Teilverkauf handelt es sich nicht um ein klassisches Verrentungsmodell. Stattdessen um eine Möglichkeit, einen prozentualen Anteil des Objektes bei Investoren zu beleihen, ohne einen bankseitigen Kredit aufzunehmen. Wenn Sie einen Teil von Haus oder Wohnung verkaufen und darin wohnen bleiben, bleiben Sie weiterhin flexibel im weiteren Umgang mit Ihrem vertrauten Zuhause. Die Entscheidung für oder gegen einen Komplettverkauf kann zu späterem Zeitpunkt immer noch getroffen werden.
Die Teilverkaufenden erhalten einen Betrag, der üblicherweise die Hälfte des durch Sachverständige ermittelten Verkehrswertes nicht überschreiten darf. Künftig zahlen Sie als Verkäufer an den Teilkäufer eine monatliche Nutzungsgebühr, die vergleichbar mit einer Teilmiete ist und im Laufe der Zeit aufgrund marktüblich steigender Mieten ansteigen wird.
Mit uns werden Ihre Vorstellungen zur Realität
Obschon Sie bislang der Meinung waren, Wohnung oder Haus verkaufen und darin wohnen bleiben, sei eher eine nicht realisierbare Illusion, gibt es tatsächlich diverse Möglichkeiten, exakt dieses Ziel zu erreichen. Unser Favorit ist und bleibt die Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis, zumal dieses Konzept Ihnen die größtmögliche Sicherheit und umfassende Nutzung bei zugleich lebenslangem Wohnrecht ermöglicht. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten, Sie entscheiden. Unsere zertifizierten Verrentungsexperten stehen Ihnen mit vollumfänglichen und verständlichen Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.