Vorteile der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis
Was ist Nießbrauch?
Der Nießbrauch wird im Paragraphen 1030 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Er bezeichnet das lebenslange Recht, eine Sache oder ein Vermögen nutzen zu können, wobei einzelne Nutzungen ausgeschlossen werden können. Der Nießbrauch ist weder veräußerlich noch vererbbar. Häufig wird der Nießbrauch im Zusammenhang mit einer Immobilie angewandt. Dies kann sowohl Vor- als auch Nachteile für beide Parteien haben – den Eigentümer und den Nießbraucher.
Nießbrauch – die wichtigsten Punkte
- Ein Nießbrauch erlaubt die Nutzung fremden Eigentums
- Dieses Nutzungsrecht lässt sich weder vererben noch verkaufen
- Der Nießbraucher hat das Recht, das fremde Eigentum zu nutzen, zu verwalten oder zu vermieten
- Es endet mit dem Tod des Nießbrauchers
- Der Nießbrauch ist ein beliebtes Gestaltungsmittel bei der Überlassung von Immobilien im Familienkreis.
Vorteile des Nießbrauchs
Vorteil Nießbrauch 1: Finanzielle Engpässe überwinden
Wenn nach dem aktiven Arbeitsleben der Lohn nicht mehr fließt, stattdessen die gesetzliche Rente einsetzt, steht den meisten ehemaligen Arbeitnehmern deutlich weniger Geld zur Verfügung, um ihren Lebensstandard zu halten. Die regelmäßigen Kosten als auch die Wünsche an den lebenswerten Alltag werden aber nicht geringer. Älter zu werden bedeutet zusätzliche Kosten in der Gesundheitsversorgung; auch Dienstleistungen wie die Reinigungskraft oder die Einkäufe müssen bezahlt werden. Allerdings ist die finanzielle Enge lediglich einer der Gründe, sich für die Immobilienverrentung zu entscheiden.
Vorteil Nießbrauch 2: Möglichkeit der Vermietung an Dritte
Nicht selten gibt es den Fall, dass den Immobilienbesitzern das Haus mitsamt dessen Bewirtschaftung einfach zu groß wird. Klar, dabei handelt es sich selbstverständlich um eine Metapher. Das Haus war schon immer so groß; es ist in den letzten Jahren nicht gewachsen. Doch die eigene Konstitution und Mobilität werden schleichend eingeschränkter, es werden ohnehin nicht mehr alle Räume genutzt. Trotzdem müssen sie in Ordnung gehalten, gesäubert und beheizt werden. Die Kinder sind längst aus dem Haus. Und wie viele Gästezimmer braucht man, wenn die Enkel mal bei Oma und Opa übernachten wollen? Mit der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis besteht die freie Entscheidungsmöglichkeit, das Objekt selbst zu bewohnen oder an Dritte zu vermieten.
Vorteil Nießbrauch 3: Entlastung von Besitzern mit Mehrfamilienobjekten
Immer wieder stellt sich die Frage, ob es möglich ist, mehrere Objekte oder Mehrfamilienhäuser mit mehreren Mietparteien zu verrenten. Der Grund dahinter ist, dass vermietenden Immobilienbesitzer sich gerne eines Tages von der bei der Vermietung anfallenden Belastung verabschieden möchten. Wohnungsleerstand ist kostspielig, die Vermarktung von freistehenden Wohnungen aufwendig. Das Risiko von Mietnomaden schwebt kontinuierlich über dem Vermieterhimmel, säumige Mieten einzutreiben kostet Nerven und Zeit. Aber die Energie, sich um solch nervenaufreibende Dinge zu kümmern, hat man einfach nicht mehr. Durch die Immobilienverrentung von mehreren Objekten entfällt ein beträchtlicher Zeit- und Kraftaufwand.
Vorteil Nießbrauch 4: Gegenseitige Unterstützung im Kreis der Familie
Eltern wollen, dass es ihren Kindern gut geht; Kinder wünschen sich, dass es ihren Eltern gut geht. Wenigstens, solange die familiären Dachbalken nicht schiefhängen. Die Immobilienverrentung mit Nießbrauch im Kreis der Familie ist oftmals eine Möglichkeit, mit der die Nachkommen ihren Eltern die gewünschte Wohnsicherheit im Alter bei zugleich ausreichenden finanziellen Mitteln ermöglichen. Eine Thematik, die sich ebenso durch den im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch auf eine etwaige Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mindernd auswirken kann. Immobilienverrentung innerhalb der Familie ist eine Spezialdisziplin, bei der Sie als potenzielle Interessenten gemeinsam mit unseren zertifizierten Verrentungsexperten als auch Ihrem Steuerberater den Taschenrechner schwingen sollten.
Vorteil Nießbrauch 5: Optimale medizinische und pflegerische Versorgung im Alter
Kein Mensch hat behauptet, das Leben sei fair. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die alterstypischen Zipperlein und Krankheiten zunehmen. Optimale medizinische Versorgung und Pflege gibt es bekanntlich nicht zum Nulltarif. Dabei ist der Wunsch nach rundum bester Betreuung, wirklich wirksamen Medikamenten und Hilfsmitteln und mehr nur allzu verständlich. Die sichere Geborgenheit ist uns allen ein menschliches Grundbedürfnis. Wer nicht bei schwarzen Schafen der Pflegebranche dahinvegetieren möchte, wer solange wie nur irgend möglich im häuslichen Umfeld leben möchte, kann das mit der Immobilienverrentung erreichen. Der generierte Verkaufspreis und das Nießbrauchrecht sind die Garanten für die qualitative und menschenwürdige Versorgung.
Vorteil Nießbrauch 6: Träume wollen und sollen gelebt werden
Viele Menschen haben auch im Alter 65+ noch ausreichend finanzielle Mittel, um ihren üblichen Lebensstandard mit allenfalls leichten Abstrichen aufrecht zu erhalten. Sie haben ausreichend Geld für Lebensmittel, Bekleidung, den einen oder anderen Konzertbesuch und die monatlichen Fixkosten. Aber eben nicht mehr. Allerdings befinden sich da noch kostspielige Träume auf der Lebensliste, die einfach noch nicht umgesetzt werden konnten. Das Kapital steckt felsenfest im Haus. Einmal noch ein tolles Cabrio zulegen und die Nase in den Wind halten? Eine wunderbare Reise mit spektakulären Erinnerungen, die Sie sich bislang nicht leisten konnten? Es gibt so außerordentlich viele wunderschöne Dinge, die das übliche Budget um ein Vielfaches übersteigen. Mit dem Kapital aus der Immobilienverrentung können Sie durchstarten.
Vorteil Nießbrauch 7: Nicht sehenden Auges in finanzielle Einschläge rennen
Mit Eintritt des Rentenalters realisieren viele Immobilienbesitzer, dass das vorhandene Geld künftig nicht mehr spürbar steigen wird. Ganz im Gegenteil, die Preissteigerungen allein für Lebensmittel fressen die jährlichen Rentensteigerungen auf. Das gilt gleichermaßen für die elektronische Ausstattung wie etwa den Fernseher, den Kühlschrank, die Heizung oder die sanitären Anlagen. Und wenn mal etwas seinen Geist aufgeben will, schlägt die Summe schmerzhaft ins monatliche Budget. Sollen Sie weniger Essen, weil der tropfende Wasserhahn ausgewechselt werden muss? Was geschieht, wenn das Dach dem nächsten Regen oder Winter nicht mehr standhält. Mit der entsprechenden vertraglichen Ausgestaltung bei der Immobilienverrentung sind Sie für größere Instandsetzungen nicht mehr verantwortlich. Sie informieren den Käufer und lehnen sich entspannt zurück.
Fairerweise muss gesagt werden, dass die Vorteile natürlich auch einer ganzen Reihe von Nachteilen gegenüber stehen.
Alles Wichtige zum Nießbrauch in einem Video
In diesem Video haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden zum Thema Nießbrauch bzw. Nießbrauchrecht teilweise auch Wohnungsrecht beantwortet. Fragen wie:
- Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch- und Wohnungsrecht?
- Welche Rechte und Pflichten hat der neue Eigentümer?
- Wie berechnet sich der Wert eines Nießbrauchrechts?
- Wann mit der Planung einer Verrentung beginnen?
- Viele weitere…
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Alternativen zum Nießbrauch – wir bieten auch andere Modelle
Welches Modell für Sie das richtige ist, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssitutation an. Unser Verrentungsexperten besuchen Sie gerne zu Hause und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche. Bei uns in nichts in Stein gemeißelt. Es ist durchaus möglich, individuelle Pakete ganz nach Ihren Bedürfnissen zu schnüren. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch.
Wohnungsrecht | Rückmietverkauf | Nießbrauch | Leibrente | Sofortrente
Häufige Fragen unserer Kunden zum Thema Nießbrauch
Was bedeutet Nießbrauch?
Beim Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis können Sie gleich doppelt profitieren, denn es werden Ihnen bei Verkaufsabschluss gleich zwei wesentliche Rechte an der Immobilie eingeräumt. Zum einen erhalten Sie das Recht, die Immobilie selbst zu bewohnen, zum anderen zusätzlich das Recht, die Immobilie zu vermieten. Das bedeutet: Sie erhalten den vollen Verkaufserlös und können zusätzlich von den Mieteinnahmen profitieren.
Wer ist Eigentümer beim Nießbrauch?
Der Käufer ist neuer Eigentümer und wird als “juristischer” Eigentümer in der Abteilung I des Grundbuchs eingetragen. Der Nießbrauchnehmer, als der Verkäufer, hingegen ist “wirtschaftlicher” Eigentümer. Dies wird in Abteilung II des Grundbuch eingetragen.
Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
Bei der Verrentung einer Immobilie auf Basis von Wohnungsrecht (oder umgangssprachlich auch Wohnrecht) entfällt die Option der Weitervermietung. Der Auszahlungsbetrag ist dadurch höher als beim Nießbrauch.
Wird Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen?
Ja, es ist eine notarielle Beurkundung mit anschließendem Eintrag ins Grundbuch erforderlich.
Wie errechnet sich der Wert des Nießbrauchs?
Kapitalwert des Nießbrauchs = Jahreswert x Kapitalwert-Faktor
Nehmen wir als Beispiel eine Monatsmiete von 1.200 Euro; nach der durchschnittlichen Alterserwartung würde der Nießbrauchnehmer noch 10 Jahre leben. Die vereinfachte Rechnung lautet demnach
1.200 Euro x 12 Monate = 14.400 Euro Jahresmiete x 10 Jahre = 144.000 Euro Nießbrauchwert
Der reale Verkehrswert der Immobilie wird um den Nießbrauchwert reduziert. Der verbleibende Rest – von Nebenkosten abgesehen – ist die auszuzahlende Kaufsumme, die wiederum als Komplett,- Tranchen- oder Rentenzahlung festgelegt werden kann. Weiterführende Informationen zur Berechnung des Nießbrauchs finden Sie hier.
Wird das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen?
Der Nießbrauch selbst ist ein Recht, durch das dem Nießbraucher wiederum Rechte eingeräumt werden. Abgeleitet davon wird demnach zunächst das Recht, die Immobilie zu bewohnen, sie zu vermieten, zu verpachten oder sonstigen Nutzen aus ihr zu ziehen. Eine Auslegung, mit der sich der Nießbrauch vom Wohnrecht maßgeblich unterscheidet. Tatsächlich ergeben sich aus dieser umfangreichen Rechteauslegung zugleich Pflichten.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Zu steuerlichen Fragen können und dürfen wir keine konkreten Auskünfte und Ratschläge geben. Stattdessen sollten Interessierte sich von auskunftslegitimierten Stellen entsprechend fachlich beraten lassen.