Nur all­zu ver­ständ­lich ist der Wunsch, auch im Alter selbst­be­stimmt in den eige­nen vier Wän­den woh­nen zu wol­len. Damit das kei­ne Illu­si­on bleibt, son­dern aktiv in die Rea­li­tät umge­setzt wird, wer­den Sie sich frü­her oder spä­ter mit dem The­ma der Bar­rie­re­frei­heit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen. Dabei gibt es zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, mit denen Sie ihr unmit­tel­ba­res Umfeld so gestal­ten, dass Sie trotz kör­per­li­cher Mobi­li­täts­ein­schrän­kun­gen wie Geh­be­hin­de­run­gen, Gleich­ge­wichts­pro­ble­men oder Seh­stö­run­gen nicht den bit­te­ren Gang in ein sta­tio­nä­res Pfle­ge­heim antre­ten müs­sen. Infor­mie­ren Sie sich recht­zei­tig über die finan­zi­el­len För­der­mög­lich­kei­ten als auch die Kon­zep­te der Immobilien­verrentung.  

Bar­rie­re­frei­es Woh­nen sogar nach DIN-Norm gere­gelt 

Tat­säch­lich ist der Ter­mi­nus „bar­rie­re­frei“ nicht nur ein gebräuch­lich geflü­gel­tes Wort. Die Bar­rie­re­freie Woh­nung ist sogar per DIN-Norm gere­gelt. Das betrifft bei­spiels­wei­se die Aus­stat­tung der sani­tä­ren Räu­me, Türen und Fens­ter, die Boden­be­lä­ge und Bewe­gungs­flä­chen, Trep­pen, Ram­pen, Geh­we­ge und etli­che wei­te­re Kom­po­nen­ten. Sofern Sie in einer eige­nen Immo­bi­lie woh­nen, wer­den eini­ge der per DIN 18040–2 gere­gel­ten Vor­ga­ben Sie kaum betref­fen. Den­noch gibt es vie­le Din­ge, die senio­ren­ge­recht gestal­tet oder umge­baut wer­den kön­nen. Ver­mie­ter hin­ge­gen müs­sen sich an sämt­li­che Vor­ga­ben hal­ten, um ein Objekt als bar­rie­re­frei bewer­ben zu dür­fen. Zudem wird der Begriff der Bar­rie­re­frei­heit im Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BGG) defi­niert. 

Senio­ren­ge­recht Umbau­ten als Pro­phy­la­xe  

Nicht zu ver­ges­sen, dass bar­rie­re­freie Umbau­maß­nah­men auch als Vor­sor­ge sinn­voll sein kön­nen, so bei­spiels­wei­se, um vor­aus­schau­end Sturz­ge­fah­ren zu besei­ti­gen oder die Gelen­ke früh­zei­tig zu ent­las­ten, lan­ge bevor eine Über­be­an­spru­chung statt­fin­det. Übli­cher­wei­se muss hier­zu­lan­de erst etwas pas­sie­ren, bevor etwas pas­siert. Bar­rie­re­freie Umbau­ten soll­ten idea­ler­wei­se durch­ge­führt wer­den, bevor Sie gestol­pert und gestürzt sind. Lie­ber nicht auf ein Unglück war­ten, dann könn­te es zu spät sein.  

Weni­ger ange­strengt den kom­mu­ni­ka­ti­ven All­tag leben 

Bar­rie­re­frei­es Woh­nen ermög­licht Ihnen zugleich, am sozia­len Leben außer­halb Ihres Zuhau­se teil­zu­neh­men. Sei es nur der Weg zum Bäcker oder der Plausch mit Bekann­ten im nahe­ge­le­ge­nen Park. Sind die Mühen zu groß, das Haus zu ver­las­sen, weil sie auf­grund von Schmer­zen oder Erschöp­fung die Trep­pe im Haus höchs­tens ein­mal täg­lich schaf­fen, wer­den Sie sich ver­mut­lich in Ihrem Zuhau­se ver­krie­chen und Ihre See­le zusam­men­kau­ern. Dass will sagen: Die Bar­rie­re­frei­heit in der eige­nen Woh­nung wirkt sich glei­cher­ma­ßen auf ihre Lebens­freu­de im Außen aus. Sie kön­nen gera­de des­halb am sozia­len Leben wei­ter­hin teil­neh­men, weil sie weni­ger ange­strengt woh­nen und dadurch mit mehr Kon­di­ti­on durch ihre Tage gehen.  

Bar­rie­re­frei­es Bad – auf Sicher­heit und Erreich­bar­keit ach­ten 

Zu den häu­figs­ten Maß­nah­men zählt der bar­rie­re­freie Umbau der Sani­tär­räu­me. Und dabei gibt es eini­ge Aspek­te zu beden­ken, mit denen Sie sich selbst das Leben erleich­tern. So soll­ten Sie WC, Wasch­be­cken und Dusche auch mit ein­ge­schränk­ter Beweg­lich­keit noch gut errei­chen kön­nen. Eben­so kön­nen Sie ent­we­der die Bade­wan­ne zur eben­erdi­gen Dusche umbau­en oder statt­des­sen einen Bade­wan­nen­lift oder eine Sitz­ba­de­wan­ne instal­lie­ren. Prak­ti­sche Hel­fer sind Hal­te­grif­fe neben Dusche, Wasch­be­cken und WC. Und zumal wir alle wis­sen, dass die Rutsch- und somit Sturz­ge­fahr in Nass­räu­men beson­ders hoch ist, soll­ten Sie auf rutsch­fes­te Boden­be­lä­ge set­zen.  

Küche mit aus­rei­chend Bewe­gungs­frei­heit 

Gleich­wohl muss Ihnen in der Küche aus­rei­chend Platz zur Ver­fü­gung ste­hen. Man spricht in die­sem Zusam­men­hang von Bewe­gungs­flä­chen. Und die­se Bezeich­nung soll­te man rich­tig deu­ten. Es geht nicht dar­um, dass die Arbeits­flä­che groß genug sein soll, viel­mehr dar­um, dass Sie sich auch mit einem Rol­la­tor oder Roll­stuhl ver­nünf­tig bewe­gen kön­nen. Und da Sie ver­mut­lich nicht mehr imstan­de sind, lan­ge im Ste­hen zu Kochen und die Mahl­zei­ten zuzu­be­rei­ten, ist es sinn­voll, wenn Herd, Arbeits­plat­te & Co. unter­fahr­bar sind.  

Beweg­lich blei­ben und Risi­ken mini­mie­ren 

Diver­se wei­te­re Maß­nah­men bie­ten sich an. Das beginnt beim Ein­bau von Hand­läu­fern in der Die­le und endet beim mög­li­chen Ein­bau eines Trep­pen­lif­tes noch lan­ge nicht. Bei sämt­li­chen denk­ba­ren Maß­nah­men ste­hen ins­be­son­de­re drei Aspek­te im Fokus: Sie sol­len auch bei kör­per­li­cher Ein­ge­schränkt­heit noch frei bestimmt in der ver­trau­ten Umge­bung leben kön­nen. Die Ein­rich­tun­gen oder Umbau­ten sol­len Ihnen die Bewe­gun­gen ermög­li­chen, die sie nicht mehr oder bald nicht mehr durch­füh­ren könn­ten, sie sol­len also eine Ver­bes­se­rung ihrer Situa­ti­on bewir­ken. Und letzt­lich geht es um Ihre Sicher­heit, es darf kei­ne Stol­per­fal­len oder rut­schi­ge Unter­grün­de geben, damit die immer latent mit­schwin­gen­de Sturz­ge­fahr bis auf das ver­blei­ben­de Rest­ri­si­ko mini­miert wer­den.  

Vor­tei­le für Betrof­fe­ne, Ange­hö­ri­ge und Pfle­gen­de 

Die Bar­rie­re­frei­heit hat deut­li­che Vor­tei­le für Sie, wenn der Kör­per lang­sam müde wird, aller­dings auch für Ihre Ange­hö­ri­gen und einen etwa­igen Pfle­ge­dienst. In einem bar­rie­re­frei gestal­te­ten Umfeld las­sen sich Hil­fe­stel­lun­gen weit­aus leich­ter durch­füh­ren. Die Ange­hö­ri­gen oder Pfle­ge­kräf­te kön­nen Ihnen viel ein­fa­cher und mit gerin­ge­rer kör­per­li­cher Anstren­gung hel­fen, was ganz sicher vor­teil­haft für sämt­li­che Betei­lig­ten ist.  

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Maß­nah­men wer­den geför­dert und sind den­noch kos­ten­in­ten­siv 

Sicher­lich ist leicht nach­voll­zieh­bar, dass die erfor­der­li­chen Maß­nah­men und Ein- und Umbau­ten für die Bar­rie­re­frei­heit schnell teu­er wer­den kön­nen. Der Umbau des Bades, der Küche und der Wohn­räu­me muss drin­gend einem Gesamt­kon­zept fol­gen. Ein­zel­ne Umbau­ten hel­fen eben auch nur bei ein­zel­nen Hand­lun­gen. Wohl denen, die bereits beim Bau ihrer Immo­bi­lie an all die­se Optio­nen gedacht haben. Das wird höchst sel­ten der Fall sein. Die Umbau­maß­nah­men und medi­zi­ni­schen not­wen­di­gen Hilfs­mit­tel wer­den von den Pfle­ge­kas­sen mit bis zu 4.000 Euro bezu­schusst, sofern ein Pfle­ge­grad vor­liegt. Zudem gibt es För­der­pro­gram­me, die von der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) ange­bo­ten wer­den. 

Die Immobilien­verrentung kann Ihre Lösung sein 

Mit hoher Wahr­schein­lich­keit kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass ins­ge­samt recht hohe Beträ­ge zusam­men­kom­men, die Sie trotz För­de­rung und Zuschuss aus eige­ner Kas­se tra­gen müs­sen. Ihre Gesund­heit, Sicher­heit und die mög­lichst hohe Lebens­qua­li­tät soll­ten es Ihnen wert sein. Aber irgend­wo muss das not­wen­di­ge Kapi­tal her­kom­men. Gera­de jetzt könn­te es für Sie sinn­voll sein, sich mit der The­ma­tik der Immobilien­verrentung mit im Grund­buch hin­ter­leg­ten Nieß­brauch, Wohn­recht oder wei­te­ren Aus­ge­stal­tungs­va­ri­an­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen. Unse­re zer­ti­fi­zier­ten Ver­ren­tungs­exper­ten bera­ten Sie ger­ne ver­ständ­lich und aus­führ­lich. Schon jetzt freu­en wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

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