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Tricks, um früher in Rente zu gehen: Welche Wege wirklich möglich sind

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Viele Menschen möchten nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Manche wünschen sich mehr Zeit für Familie, Reisen oder Hobbys. Andere spüren gesundheitlich, dass ein früherer Ausstieg aus dem Berufsleben sinnvoll wäre. Die entscheidende Frage lautet: Wie kann ich früher in Rente gehen, ohne meine finanzielle Sicherheit im Alter zu gefährden?

Die Antwort hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihrem Geburtsjahr, Ihren Versicherungsjahren, Ihrer Rentenhöhe, Ihrer Gesundheit, Ihrem Arbeitgeber, Ihren Rücklagen und – bei vielen Eigentümern – auch vom Wert der eigenen Immobilie.

💡Das Wichtigste in Kürze

Ein früherer Renteneintritt ist in Deutschland grundsätzlich möglich, aber fast immer an Voraussetzungen gebunden. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig in Anspruch nehmen, muss aber mit Abschlägen rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt dafür 0,3 % Abschlag pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens 14,4 %.

Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen früher abschlagsfrei in Rente gehen. Wichtig ist jedoch: Auch diese Rente kann nicht beliebig früh bezogen werden. Das gesetzliche Mindestalter muss erreicht sein.

Ab dem 50. Lebensjahr können mögliche Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die konkrete Höhe muss individuell bei der Deutschen Rentenversicherung angefragt werden.

Für Immobilieneigentümer gibt es zusätzlich eine besondere Option: gebundenes Vermögen in der Immobilie kann genutzt werden, um finanzielle Lücken bis zur regulären Rente zu überbrücken oder Rentenabschläge auszugleichen. Dafür kommen je nach Alter, Immobilie und Lebensplanung Modelle wie Rückmietverkauf, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Leibrente, Teilverkauf oder Senioren-Darlehen in Betracht.

Podcast Empfehlung – Früher in Rente gehen

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Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zur gesetzlichen Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei zugelassenen Rentenberaterinnen und Rentenberatern. Bei Fragen zur Nutzung Ihrer Immobilie im Ruhestand kann DEGIV Sie unabhängig zu den verschiedenen Modellen der Immobilienverrentung beraten.

Was bedeutet es, früher in Rente zu gehen?

Früher in Rente zu gehen bedeutet, den Ruhestand vor der persönlichen Regelaltersgrenze zu beginnen. Die Regelaltersgrenze steigt in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt grundsätzlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Dabei gibt es drei unterschiedliche Situationen:

MöglichkeitWas bedeutet das?Typische Folge
Abschlagsfreie Rente vor 67Möglich bei bestimmten Voraussetzungen, z. B. besonders langjährig VersicherteKeine Rentenkürzung, aber Mindestalter beachten
Rente mit AbschlägenVorzeitiger Rentenbeginn bei erfüllter WartezeitDauerhafte Kürzung der Monatsrente
Früher aufhören zu arbeiten, Rente später beziehenSie leben zunächst von Rücklagen, Abfindung, Immobilienkapital oder anderen EinnahmenKeine oder geringere Rentenabschläge, aber Überbrückung nötig

Gerade der dritte Punkt wird häufig übersehen. „Früher in Rente gehen“ muss nicht immer heißen, sofort gesetzliche Rente zu beantragen. Es kann auch bedeuten, den Beruf früher zu beenden und die Zeit bis zum offiziellen Rentenbeginn anderweitig zu finanzieren.

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Welche Voraussetzungen gelten für einen früheren Rentenbeginn?

Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Versicherungsjahre

Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht haben, kann die Altersrente für langjährig Versicherte relevant sein. Diese Rente kann vorzeitig bezogen werden, allerdings in der Regel mit Abschlägen. Für viele Versicherte ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu den anrechenbaren Zeiten können je nach Rentenart nicht nur klassische Beschäftigungszeiten gehören, sondern auch weitere rentenrechtliche Zeiten. Welche Zeiten in Ihrem Fall zählen, sollte anhand Ihrer Rentenauskunft geprüft werden.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 45 Versicherungsjahre

Wer 45 Jahre anrechenbare Zeiten erreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Umgangssprachlich wird dies häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch verkürzt, weil das tatsächliche Zugangsalter vom Geburtsjahr abhängt und schrittweise angehoben wurde.

Wichtig: 45 Versicherungsjahre allein reichen nicht automatisch aus, um sofort in Rente zu gehen. Das gesetzliche Mindestalter muss ebenfalls erfüllt sein.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für Menschen mit Schwerbehinderung können besondere Altersgrenzen gelten. Auch hier sind Wartezeiten und individuelle Voraussetzungen zu prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt für diese Rentenart unter anderem eine Wartezeit von 35 Jahren.

Wie hoch sind die Abschläge, wenn Sie früher in Rente gehen?

Wenn Sie eine Altersrente vor der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch nehmen, entstehen in vielen Fällen Rentenabschläge. Die Deutsche Rentenversicherung nennt hierfür 0,3 % pro Monat, höchstens 14,4 % insgesamt. Diese Abschläge gelten grundsätzlich dauerhaft.

Beispiel: Vier Jahre früher in Rente

Angenommen, Ihre monatliche Bruttorente würde bei regulärem Rentenbeginn 1.500 € betragen. Wenn Sie 48 Monate früher in Rente gehen und der maximale Abschlag greift, ergibt sich rechnerisch:

BerechnungErgebnis
48 Monate × 0,3 %14,4 % Abschlag
1.500 € × 14,4 %216 € monatliche Kürzung
Neue Monatsrente vor weiteren Effekten1.284 € brutto

Zusätzlich ist zu beachten: Wer früher aufhört zu arbeiten, zahlt möglicherweise weniger Beiträge ein. Dadurch können weniger Rentenpunkte entstehen. Die tatsächliche Rentenlücke kann deshalb höher sein als der reine Abschlag. Ihre individuelle Rentenauskunft ist hier entscheidend.

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9 Wege, um früher in Rente zu gehen

1. Abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren prüfen

Der naheliegendste Weg ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ist interessant für Menschen, die früh ins Berufsleben gestartet sind und sehr lange Versicherungszeiten vorweisen können.

Geeignet für:
Menschen mit durchgehend langer Erwerbsbiografie, früher Ausbildung, langen Beschäftigungszeiten oder anrechenbaren Familien-/Pflegezeiten.

Wichtig zu prüfen:
Welche Zeiten tatsächlich zählen, welches Mindestalter für Ihren Jahrgang gilt und ob ein früherer Rentenbeginn ohne Abschlag möglich ist.


2. Rente mit Abschlägen bewusst kalkulieren

Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre erreichen, kann ein früherer Rentenbeginn mit Abschlägen möglich sein. Das kann sinnvoll sein, wenn Gesundheit, Lebensqualität oder familiäre Gründe wichtiger sind als die volle Rentenhöhe.

Vorteil:
Sie gewinnen Zeit und können den Ruhestand früher beginnen.

Nachteil:
Die Kürzung wirkt dauerhaft und kann sich über viele Jahre stark summieren.

Prüffrage:
Können Sie mit der reduzierten Rente langfristig leben – auch bei steigenden Lebenshaltungs-, Wohn-, Pflege- oder Gesundheitskosten?


3. Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte mögliche Abschläge durch zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Die Höhe wird individuell berechnet und muss bei der Rentenversicherung angefragt werden.

Vorteil:
Sie können früher in Rente gehen und die Kürzung reduzieren oder vermeiden.

Nachteil:
Das eingezahlte Kapital ist gebunden. Ob sich die Zahlung lohnt, hängt von Lebenserwartung, Steuerbelastung, Liquiditätsbedarf und Alternativen ab.

Für Immobilieneigentümer interessant:
Wenn ausreichend Vermögen vorhanden ist, aber wenig liquide Mittel verfügbar sind, kann Immobilienkapital helfen, solche Ausgleichszahlungen überhaupt erst möglich zu machen.


4. Altersteilzeit nutzen

Altersteilzeit kann ein sanfter Übergang in den Ruhestand sein. Arbeitnehmer reduzieren ihre Arbeitszeit, der Arbeitgeber stockt das Entgelt und häufig auch Rentenversicherungsbeiträge auf. Dieses Modell ist jedoch freiwillig und hängt davon ab, ob der Arbeitgeber Altersteilzeit anbietet.

Geeignet für:
Angestellte, die nicht abrupt aufhören möchten und deren Arbeitgeber ein entsprechendes Modell unterstützt.

Grenze:
Es besteht in der Regel kein allgemeiner Anspruch darauf. Deshalb sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber gesprochen werden.


5. Lebensarbeitszeitkonto oder Wertguthaben aufbauen

Ein Lebensarbeitszeitkonto kann genutzt werden, um Gehaltsbestandteile, Überstunden, Boni oder nicht genommenen Urlaub anzusparen. Später kann dieses Guthaben für eine Freistellungsphase vor dem Rentenbeginn genutzt werden.

Vorteil:
Sie bleiben formal beschäftigt und können dennoch früher aus dem Arbeitsalltag aussteigen.

Nachteil:
Nicht jeder Arbeitgeber bietet ein solches Modell an. Zudem muss die Insolvenzsicherung sauber geregelt sein.


6. Teilrente und Hinzuverdienst kombinieren

Eine Teilrente kann helfen, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Statt sofort vollständig aus dem Berufsleben auszusteigen, reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und kombinieren Einkommen mit Rentenbezug.

Geeignet für:
Menschen, die weniger arbeiten möchten, aber noch nicht vollständig aussteigen wollen.

Vorteil:
Der Übergang fällt finanziell und psychologisch oft leichter.

Prüfpunkt:
Die konkrete Auswirkung auf Rentenhöhe, Steuern, Krankenversicherung und Gesamtbudget sollte individuell geprüft werden.


7. Private Rücklagen und Altersvorsorge gezielt nutzen

Private Rücklagen, Wertpapierdepots, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen oder andere Vermögenswerte können helfen, die Jahre bis zur gesetzlichen Rente zu überbrücken.

Wichtig ist die Reihenfolge:
Nicht jedes Vermögen sollte sofort verbraucht werden. Wer langfristig plant, sollte Liquidität, Risiko, Steuern, Lebenserwartung und Sicherheitsbedarf gemeinsam betrachten.

Praktische Leitfrage:
Wie viele Monate oder Jahre können Sie realistisch überbrücken, ohne Ihre spätere Altersversorgung zu gefährden?


8. Arbeitslosigkeit nicht als „Trick“ einplanen

Immer wieder wird Arbeitslosengeld als Möglichkeit genannt, die Zeit bis zur Rente zu überbrücken. Das sollte jedoch nicht leichtfertig als Strategie betrachtet werden. Arbeitslosigkeit ist kein frei planbares Rentenmodell und kann Auswirkungen auf Einkommen, Rentenpunkte, Bewerbungsobliegenheiten und persönliche Sicherheit haben.

DEGIV-Einordnung:
Dieser Weg sollte nicht als „cleverer Trick“ verkauft werden. Wer aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen arbeitslos wird, sollte sich beraten lassen. Als bewusst geplante Strategie ist dieser Weg mit Risiken verbunden.


9. Immobilie nutzen, um früher in Rente zu gehen

Viele Eigentümer besitzen erhebliches Vermögen, aber es steckt in der eigenen Immobilie. Genau hier entsteht ein typisches Problem: Das Haus oder die Wohnung ist wertvoll, aber die monatliche Rente reicht möglicherweise nicht aus, um früher aufzuhören, den Lebensstandard zu halten oder größere Kosten zu tragen.

Immobilienverrentung kann in solchen Fällen eine Lösung sein. Sie wandeln gebundenes Immobilienvermögen in Liquidität um und können je nach Modell weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen bleiben.

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Früher in Rente mit Immobilie: Welche Modelle kommen infrage?

Rückmietverkauf: verkaufen und als Mieter wohnen bleiben

Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihre Immobilie und schließen mit dem Käufer einen Mietvertrag ab. Sie erhalten den Verkaufserlös und bleiben als Mieter in Ihrem Zuhause.

Vorteile:
Sie erhalten meist deutlich mehr Liquidität als bei Modellen mit lebenslangem Wohnrecht oder Nießbrauch, weil kein lebenslanges Nutzungsrecht vom Kaufpreis abgezogen wird. Gleichzeitig können Sie wohnen bleiben.

Nachteile:
Sie zahlen künftig Miete. Der Mietvertrag muss sorgfältig gestaltet werden, etwa mit Blick auf Eigenbedarfsausschluss, Laufzeit, Mieterhöhungen und Instandhaltung.

Besonders geeignet für:
Eigentümer ab etwa 60 Jahren, die früher in Rente gehen möchten, aber nicht zwingend ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht benötigen.


Nießbrauch: verkaufen und umfassend nutzen

Beim Nießbrauch verkaufen Sie Ihre Immobilie und sichern sich ein umfassendes Nutzungsrecht. Sie können die Immobilie weiterhin selbst bewohnen oder unter bestimmten Voraussetzungen vermieten. Das Recht wird im Grundbuch abgesichert.

Vorteile:
Sehr starker Schutz, da das Nutzungsrecht grundbuchlich gesichert wird. Sie können wohnen bleiben und erhalten dennoch Kapital.

Nachteile:
Der Wert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen. Je jünger Sie sind, desto höher ist dieser Abzug, weil das Nutzungsrecht voraussichtlich länger besteht.

Besonders geeignet für:
Eigentümer, die langfristig oder lebenslang in der Immobilie bleiben möchten und denen Sicherheit wichtiger ist als ein maximaler Verkaufserlös.


Wohnungsrecht: mietfrei wohnen bleiben

Das Wohnungsrecht (ugs. Wohnrecht gennant) erlaubt Ihnen, die Immobilie oder bestimmte Räume selbst zu bewohnen. Anders als beim Nießbrauch steht meist die eigene Nutzung im Vordergrund, nicht die Vermietung.

Vorteile:
Mietfreies Wohnen, klare Absicherung im Grundbuch, verständliche Struktur, höhere Kaufpreis als beim Nießbrauch.

Nachteile:
Weniger flexibel als Nießbrauch, insbesondere wenn später ein Auszug oder eine Vermietung gewünscht ist.

Besonders geeignet für:
Eigentümer, die sicher in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten und keine Vermietungsoption benötigen.


Teilverkauf: nur einen Anteil verkaufen

Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen prozentualen Anteil Ihrer Immobilie (maximal 50%) und zahlen für den verkauften Anteil ein monatliches Nutzungsentgelt.

Vorteile:
Sie erhalten Liquidität, ohne die gesamte Immobilie zu verkaufen.

Nachteile:
Das Nutzungsentgelt belastet Ihr monatliches Budget. Außerdem sollten Kosten beim späteren Gesamtverkauf, Wertveränderungen, Rangfragen im Grundbuch und Vertragsbedingungen sehr genau geprüft werden.

DEGIV-Einordnung:
Teilverkauf kann im Einzelfall passen, sollte aber besonders sorgfältig mit Alternativen verglichen werden.


Senioren-Darlehen oder Umkehrhypothek

Ein Darlehen im Alter kann helfen, Liquidität zu schaffen, ohne die Immobilie sofort zu verkaufen. Je nach Modell werden Zinsen laufend gezahlt oder gestundet.

Vorteile:
Eigentum bleibt zunächst erhalten.

Nachteile:
Nicht jede Bank finanziert ältere Darlehensnehmer. Zinsen, Grundschuld, Beleihungsgrenzen und Rückzahlung müssen realistisch geprüft werden.

Besonders geeignet für:
Eigentümer mit guter Bonität, überschaubarem Kapitalbedarf und klarer Rückzahlungsstrategie.

Beispiel: Früher in Rente durch Immobilienkapital

Ein Ehepaar, beide 62 Jahre alt, besitzt ein schuldenfreies Haus. Der Wunsch: mit 63 deutlich kürzertreten und die Zeit bis zur regulären Rente finanziell entspannter gestalten.

Die monatliche Rente würde bei einem frühen Rentenbeginn niedriger ausfallen. Gleichzeitig fehlen liquide Rücklagen für Reisen, Modernisierung, Gesundheitskosten und eine sichere Reserve.

Eine mögliche Lösung kann sein:

BausteinWirkung
Verkauf mit RückmietungHohe Liquidität, Wohnen bleibt möglich
Teil des Erlöses als SicherheitsreserveSchutz vor unerwarteten Kosten
Teil des Erlöses zur ÜberbrückungEinkommen bis zur regulären Rente ergänzen
Prüfung von SonderzahlungenRentenabschläge ggf. reduzieren
Mietvertrag mit SchutzklauselnPlanbarkeit im bisherigen Zuhause

Ob dieses Modell sinnvoll ist, hängt stark vom Immobilienwert, der marktüblichen Miete, dem Gesundheitszustand, dem gewünschten Sicherheitsniveau und den familiären Zielen ab.

Welche Lösung passt zu welcher Situation?

SituationMöglicher Ansatz
Sie haben 45 Versicherungsjahre erreichtAbschlagsfreie Rente prüfen
Sie möchten mit 63 in Rente und haben 35 VersicherungsjahreAbschläge berechnen und Budget prüfen
Sie haben Kapital, möchten aber Abschläge vermeidenSonderzahlung an die Rentenversicherung prüfen
Ihr Arbeitgeber unterstützt flexible ModelleAltersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonto prüfen
Sie möchten nicht abrupt aufhörenTeilrente und Teilzeit prüfen
Sie besitzen eine Immobilie, aber wenig liquide MittelImmobilienverrentung oder Rückmietverkauf prüfen
Sie möchten unbedingt mietfrei wohnen bleibenNießbrauch oder Wohnungsrecht prüfen
Sie möchten möglichst hohen KapitalzuflussRückmietverkauf oder Verkauf mit Auszug prüfen
Sie möchten Eigentümer bleibenSenioren-Darlehen oder Umkehrhypothek prüfen

Häufige Fehler beim früheren Renteneintritt

Fehler 1: Nur auf die Abschläge schauen

Viele rechnen nur mit 0,3 % pro Monat. Dabei wird oft vergessen, dass durch den früheren Ausstieg auch weitere Beitragsjahre fehlen können. Die tatsächliche Lücke kann dadurch größer ausfallen.

Fehler 2: Kranken- und Pflegeversicherung unterschätzen

Auch im Ruhestand fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Zusätzliche Einkünfte können je nach Situation ebenfalls Auswirkungen haben.

Fehler 3: Steuern nicht berücksichtigen

Renten, Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Immobilienverkäufe können steuerliche Folgen haben. Hier sollte bei Bedarf steuerlicher Rat eingeholt werden.

Fehler 4: Die eigene Immobilie emotional, aber nicht finanziell betrachten

Viele Eigentümer sehen ihr Haus vor allem als Zuhause. Das ist verständlich. Gleichzeitig ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert. Wer früher in Rente gehen möchte, sollte prüfen, ob und wie dieser Wert genutzt werden kann, ohne vorschnell Sicherheit aufzugeben.

Fehler 5: Kein Ausstiegsszenario planen

Was passiert, wenn Pflegebedarf entsteht? Was passiert bei Auszug? Was passiert beim Tod eines Ehepartners? Was möchten die Kinder? Diese Fragen sollten vor einer Entscheidung geklärt werden.

Schritt-für-Schritt: So planen Sie den früheren Ruhestand

Schritt 1: Rentenauskunft prüfen

Fordern Sie Ihre aktuelle Rentenauskunft an und prüfen Sie Regelaltersgrenze, bisherige Anwartschaften, mögliche Rentenarten und voraussichtliche Rentenhöhe.

Schritt 2: Wunschdatum festlegen

Überlegen Sie, wann Sie wirklich aufhören möchten: mit 63, 64, 65 oder schrittweise?

Schritt 3: Monatliche Lücke berechnen

Vergleichen Sie Ihre erwarteten Einnahmen mit Ihren realistischen Ausgaben. Berücksichtigen Sie Wohnen, Gesundheit, Pflege, Mobilität, Reisen, Unterstützung von Angehörigen und Sicherheitsreserven.

Schritt 4: Abschläge und fehlende Beiträge einrechnen

Lassen Sie prüfen, welche Abschläge entstehen und ob zusätzliche Beitragslücken auftreten.

Schritt 5: Überbrückungskapital planen

Prüfen Sie Rücklagen, Abfindungen, Wertpapiervermögen, private Versicherungen, Immobilienvermögen und mögliche Sonderzahlungen.

Schritt 6: Immobilie realistisch bewerten lassen

Wenn Ihre Immobilie Teil der Ruhestandsplanung ist, benötigen Sie eine realistische Einschätzung des Marktwerts und der möglichen Modelle.

Schritt 7: Modelle vergleichen

Vergleichen Sie Rückmietverkauf, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Teilverkauf, Leibrente, Senioren-Darlehen und klassischen Verkauf. Entscheidend ist nicht nur der höchste Betrag, sondern die langfristige Tragfähigkeit.

Schritt 8: Entscheidung rechtlich und steuerlich prüfen

Vor einer Unterschrift sollten Verträge, Grundbuchrechte, steuerliche Folgen und familiäre Auswirkungen geprüft werden.

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Vorteile auf einen Blick:

Einkommensverbesserung
Sofortige zusätzliche Liquidität durch Einmalzahlung und/oder monatliche Rente.

Gefühlt Eigentümer bleiben
Sie verkaufen Ihre Immobilie ganz oder nur zum Teil – jedoch ohne aus Ihrer Immobilie ausziehen zu müssen!

Erhöhung der Lebensqualität
Sich Sachen gönnen, für die Sie vorher keine Zeit hatten. Etwa Reisen, ein kostspieliges Hobby oder einfach nur ein wenig Luxus.

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Fazit: Früher in Rente gehen ist möglich – aber nicht mit einem einfachen Trick

Früher in Rente zu gehen ist für viele Menschen möglich. Der richtige Weg hängt jedoch stark von der persönlichen Situation ab. Manche erreichen eine abschlagsfreie Rente über lange Versicherungszeiten. Andere nehmen Abschläge bewusst in Kauf, gleichen sie durch Sonderzahlungen aus oder nutzen Altersteilzeit, Teilrente oder private Rücklagen.

Für Immobilieneigentümer kommt ein zusätzlicher Baustein hinzu: Das eigene Haus oder die eigene Wohnung kann helfen, finanzielle Spielräume zu schaffen. Gerade wenn viel Vermögen in der Immobilie gebunden ist, aber monatliche Liquidität fehlt, kann eine Immobilienverrentung den früheren Ruhestand ermöglichen.

Wichtig ist: Treffen Sie diese Entscheidung nicht isoliert. Rentenhöhe, Wohnsituation, Gesundheit, Familie, Steuern, Pflege und Vermögen gehören gemeinsam betrachtet.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mit 63 früher in Rente gehen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Rentenbeginn mit 63 möglich. Meist betrifft das die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Dabei entstehen in der Regel Abschläge. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Geburtsjahr und Ihrem Rentenbeginn ab.

Wie hoch sind die Abschläge bei früherer Rente?

Die Deutsche Rentenversicherung nennt 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, maximal 14,4 %. Diese Abschläge wirken grundsätzlich dauerhaft.

Kann ich auch ohne Abschläge früher in Rente gehen?

Das ist möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen. Dafür sind 45 anrechenbare Versicherungsjahre erforderlich. Zusätzlich muss das gesetzliche Mindestalter erreicht sein.

Kann ich Rentenabschläge ausgleichen?

Ja. Ab dem 50. Lebensjahr können mögliche Abschläge durch Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die genaue Höhe muss individuell berechnet werden.

Hilft eine Immobilie dabei, früher in Rente zu gehen?

Ja, wenn ausreichend Immobilienvermögen vorhanden ist und das passende Modell gewählt wird. Durch Rückmietverkauf, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Teilverkauf, Leibrente oder ein Senioren-Darlehen kann Liquidität entstehen. Ob das sinnvoll ist, hängt von Alter, Immobilienwert, Wohnwunsch, Rentenlücke und Sicherheitsbedürfnis ab.

Was ist besser: Nießbrauch oder Rückmietverkauf?

Das hängt vom Ziel ab. Nießbrauch bietet eine starke grundbuchliche Absicherung und eignet sich besonders, wenn Sie langfristig oder lebenslang wohnen bleiben möchten. Der Rückmietverkauf kann mehr Liquidität ermöglichen, weil kein lebenslanges Nutzungsrecht vom Kaufpreis abgezogen wird. Dafür zahlen Sie künftig Miete.

Sollte ich meine Immobilie verkaufen, um früher in Rente zu gehen?

Nicht pauschal. Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn Sie Liquidität benötigen und die Lösung langfristig tragfähig ist. Er sollte aber immer mit Alternativen verglichen werden, etwa Nießbrauch, Wohnungsrecht, Teilverkauf, Leibrente, Senioren-Darlehen oder klassischer Verkauf mit Auszug.

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